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Archiv "Abschlüsse im Ausland: Gesetz soll Anerkennung erleichtern" (27.05.2011)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 107

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Heft 21

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27. Mai 2011 [99]

ABSCHLÜSSE IM AUSLAND

Gesetz soll Anerkennung erleichtern

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf gebilligt, mit dessen Hilfe ausländische Abschlüsse leichter als bisher in Deutschland anerkannt werden sollen. Eine Wunderwaffe gegen den Fachkräftemangel kann das Vorhaben aber nicht sein.

Z

uwanderern, die im Ausland einen Beruf erlernt haben, soll es in Zukunft erheblich leichter ge- macht werden, in Deutschland eine ihrer Qualifikation entsprechende Beschäftigung auszuüben. Deswe- gen hat das Bundeskabinett Ende März den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqua- lifikationen (Anerkennungsgesetz) verabschiedet. Schätzungen zufolge könnten circa 300 000 Menschen, die bereits in Deutschland leben, von dem Gesetz profitieren. Dar - über hinaus wird Deutschland nach Ansicht des zuständigen Bundes - ministeriums für Bildung und For- schung für qualifizierte Zuwanderer attraktiver.

„Das Gesetz ist ein überfälliges Zeichen, dass wir die Qualifikatio- nen anderer respektieren. Es wird zum Abbau von Hochnäsigkeit füh- ren“, sagte Annette Schavan, Bun- desforschungsministerin. Mit dem Anerkennungsgesetz reagiert die Bundesregierung demnach auch auf den Fachkräftemangel, der sich in vielen Bereichen abzeichnet oder schon eingetreten ist. „Wir stehen in einem weltweiten Wettbewerb um die besten Köpfe“, betonte Schavan, „darum müssen wir das Potenzial all derer, die bei uns le- ben, optimal nutzen.“

Bisher haben nur wenige Men- schen, die mit beruflichen Qualifi- kationen nach Deutschland kom- men, die Möglichkeit, diese bewer- ten zu lassen. Das Gesetz weitet diese Option aus: So soll es für die circa 350 nichtreglementierten Be- rufe (Ausbildungsberufe im Berufs- bildungsgesetz und im Handwerk)

künftig einen Rechtsanspruch auf Bewertung geben. Die Staatsan - gehörigkeit der Antragsteller soll bei der Bewertung der Abschlüsse künftig keine Rolle mehr spielen.

Bisher ist bei einer ganzen Reihe von reglementierten Berufen, zum Beispiel bei Ärztinnen und Ärzten, die Zulassung an die deutsche Staatsangehörigkeit beziehungswei- se diejenige eines EU-Landes ge- knüpft. In Zukunft wird nur noch die berufliche Qualifikation aus-

schlaggebend sein, die der Zuwan- derer mitbringt.

Die Bundesärztekammer (BÄK) begrüßte auf Anfrage das Anliegen, mit dem Anerkennungsgesetz bisher bestehende Staatsangehörigkeitser- fordernisse auch für Ärztinnen und Ärzte aufzuheben und künftig nur noch nach der Herkunft der Ausbil- dungsnachweise zu unterscheiden.

Das Gesetz könne jedoch nur ein Beitrag dazu sein, dem in vielen Regionen heute bereits spürbaren Mangel an Ärztinnen und Ärzten zu begegnen. „Durch verstärkte Zu- wanderung oder eine verbesserte Anerkennungspraxis allein wird man die bestehenden und drohen- den Versorgungsdefizite nicht über- winden können“, teilte man von - seiten der Kammer mit.

Ähnlich argumentierte der Bun- desverband der Freien Berufe

(BFB). „Arbeitsmarktpolitisch kann das Anerkennungsgesetz nur als ein kleiner Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs angesehen wer- den, dem weitere Maßnahmen, zum Beispiel bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, folgen müssen“, hieß es in einer Stellungnahme. Der BFB forderte zudem mit besonde- rem Blick auf die Gesundheitsfach- und Pflegeberufe, die Länder müss- ten dem Vorstoß des Bundes folgen und ihre Fachgesetze entsprechend überarbeiten.

Die BÄK wies zudem darauf hin, dass die Ärztekammern, die sich aus Pflichtbeiträgen ihrer Mitglieder fi- nanzieren, durch das Gesetz nicht mit zusätzlichem Verwaltungsauf- wand belastet werden dürften. Eine vollständige finanzielle Kompensa- tion der entstehenden Aufgaben sei daher zwingend erforderlich.

Der Gesetzentwurf sieht nach In- formationen des Bundesforschungs- ministeriums vor, dass die Ent- scheidung darüber, ob ein Ab- schluss anerkannt werden kann, in-

nerhalb von drei Monaten nach Vorlage aller erforderlichen Unter- lagen erfolgen muss. Wird im Ver- fahren keine Gleichwertigkeit der Auslandsqualifikationen festgestellt, werden die vorhandenen und die fehlenden Berufsqualifikationen im Verhältnis zur deutschen Referenz- ausbildung dokumentiert.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes soll eine bundesweit einheitliche Hotline freigeschaltet werden, über die sich Antragsteller informieren können. Um eine zusätzliche Büro- kratie zu vermeiden, werden die be- stehenden Strukturen zur Bewer- tung von Auslandsqualifikationen genutzt: Die bereits für die Aner- kennungsverfahren von EU-Bür- gern und Spätaussiedlern zuständi- gen Kammern und Behörden wer- den also auch die Verfahren nach dem neuen Gesetz umsetzen. EB, Rie

Durch verstärkte Zuwanderung oder eine verbesserte Anerkennungspraxis allein wird man die bestehenden und drohenden Versorgungsdefizite nicht überwinden können.

Bundesärztekammer

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