A 652 Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 108|
Heft 12|
25. März 2011 Ethische Fragen haben angesichtsdes Missbrauchs der Psychiatrie in Vergangenheit und Gegenwart zu- nehmend an Bedeutung gewonnen.
Sie spiegelt sich auch in dem um- fangreichen Band wider, der in sel- tener Präzision und nahezu voll- ständig in fünf großen Abschnitten alle ethischen Fragestellungen und Felder in den Blickpunkt nimmt, mit denen sich die Psychiatrie welt- weit konfrontiert sieht.
Der erste mit „Context“ bezeich- nete Abschnitt stellt die ethischen Problemfelder der Psychiatrie in den Zusammenhang mit gesell- schaftlichen und ökonomischen Entscheidungen, legislativen Maß- nahmen, Forschungsfragestellun- gen sowie Interessenkonflikten und arbeitet die Bedeutung von Ethik- kommissionen für die Forschung und Ethikkomitees für klinische Fragestellungen heraus.
Der zweite Abschnitt behandelt die ethischen Prinzipien (Grundsät- ze) in der Psychiatrie. Dies ge- schieht unter Bezugnahme auf die Deklarationen von Hawaii und Ma- drid, gefolgt von Ausführungen über die besonderen Probleme des
„Informed Consent“ und der ge- rechten Ressourcenallokation.
Im dritten und umfangreichsten Abschnitt geht es um die Anwen- dung ethischer Prinzipien in der psy- chiatrischen Praxis und Forschung.
Hier kommen unter anderem ethi- sche Gesichtspunkte der Diagnostik und Therapie zur Sprache, ferner im Zusammenhang mit präventiven Maßnahmen, bei der Behandlung gegen den Willen des Patienten, bei Maßnahmen in der forensischen Psychiatrie sowie bei besonderen psychiatrischen Erkrankungen wie Substanzabhängigkeit oder Demenz.
Der Abschnitt wird abgeschlossen durch ein Kapitel über genetische Fragestellungen in der psychiatri- schen Forschung, in der Diagnostik und in der genetischen Beratung.
Der vierte Abschnitt ist der nicht- medizinischen Anwendung oder besser gesagt dem Missbrauch der Psychiatrie gewidmet, aufgezeigt am Missbrauch der Psychiatrie für PSYCHIATRIE
Bewältigung ethischer Herausforderungen
politische Zwecke in der UdSSR (hier findet man eine eindrucksvolle Falldarstellung) und an der zweifel- haften Strategie des Neuroenhance- ments. Auch ein Beitrag über die Be- deutung der Ethik im Zusammen- hang mit der Lehre in der Psychia- trie fehlt nicht. Einzig stiefmütter- lich behandelt sind ethische Frage- stellungen in der Kinder- und Ju- gendpsychiatrie. Zwar enthält der Band in einzelnen Kapiteln Hinwei- se zur seelischen Gesundheit von Kindern, zum Child-Consent und zu genetischen Untersuchungen an Kindern (zum Beispiel Neugebore- nen-Screening, Heterozygoten- Screening). Ein zusammenhängen- des Kapitel hierzu hätte jedoch das Buch vollends komplettiert. Dies schmälert aber nicht die Gesamtbe- wertung. Denn die Herausgeber und eine internationale Autorenschaft haben ein vorbildliches Buch ge- schaffen, das als Standardwerk für ethische Fragen und Probleme in der Psychiatrie bezeichnet werden kann.
Es ist dem Rezensenten ein Bedürf- nis, die Hoffnung zu unterstreichen, die die Herausgeber am Ende dieses Buches ausdrücken, nämlich, dass es dazu beitragen möge, die ethischen Herausforderungen zu bewältigen, und sich als nützlich erweist für die Patienten und für eine ethisch ver- tretbare Weiterentwicklung der Psy- chiatrie. Helmut Remschmidt Hanfried Helmchen, Norman Sartorius (Editors):
Ethics in Psychiatry. European Contributions.
Series: International Library of Ethics, Law, and the New Medicine, Vol. 45. Springer, Dordrecht u. a.
2010, 573 Seiten, Hardcover, 149,75 Euro
H f idH l h N S t i
zeptiert würde, entspricht nicht der in Foren transparent abgebildeten Mei- nung praktizierender Ärzte. Ein Arz- neimittelexzess mit zwölf Anwen- dungen von diversen Antibiotika in zwölf Monaten belegt das Abrufver- halten und spiegelt ärztliche Meinung wider. Einzelne Antibiotika könnten die in der Kasuistik nachgewiesene kritische QT-Zeit-Verlängerung bei körperlicher Belastung zu Zwischen- fällen veranlassen. Indem Leitlinien- wissen keine relevante Größe zur Be- urteilung der Leitlinienumsetzung ist, muss gefolgert werden, dass Patien- ten in erheblichem Ausmaß die The- rapie bestimmen. Die Autonomie wird dabei gefährlich und bedarf ei- ner Regulierung. Bisherige Regulie- rungen der Gesundheitsversorgung betrafen Ärzte, Apotheker, pharma- zeutische Industrie mit Regeln und Haftungen. Patienten waren bislang nur zuzahlungspflichtige Beitragszah- ler. Die Verantwortung der Versicher- ten muss gestärkt werden, denn der Hauptakteur im Gesundheitswesen ist der Patient – nach Anzahl und Viel- zahl seiner Behandlungsanlässe.
Literatur beim Verfasser
Dr. med. Martin P. Wedig, 44628 Herne
Der Aufwand wird bagatellisiert
Es ist sicher richtig, dass etliche der nosokomialen Infektionen bei Beach- tung der Hygiene vermeidbar wären.
Aber wenn Birgit Hibbeler in ihrem Artikel Herrn Zastrow zitiert: „Das Anlegen eines Mundschutzes dauere fünf Sekunden . . .“ und das nicht kommentiert, wird in ärgerlicher Weise der Aufwand zum Beispiel für die Isolierung eines Patienten baga- tellisiert. Ein Mundschutz, der hinter dem Kopf zwei Schleifen erfordert, dauert zum Anlegen wesentlich län- ger. In der Regel sind ferner eine Haube, Kittel und Handschuhe erfor- derlich. Ferner ist je nach Maßnahme vorab eine Logistik erforderlich, da nicht alles mit in das Zimmer genom- men werden kann (Verbandswagen o. ä.) Also: Der Aufwand ist deutlich größer, als in Ihrem Zitat angedeutet und sollte als solcher auch gewürdigt werden, gegebenenfalls auch im Per- sonalschlüssel für die Pflege.
Thomas Hamm, 71083 Herrenberg