Bildquelle: Teresa Velten
Orientierungsseminar
Veranstaltungstipp
jeden Mittwoch um 18.00 Uhr www.fu-berlin.de/uni-im-gespraech z.B. 06.01.2021 – Veterinärmedizin &
Pferdewissenschaft
Studierende stellen ihre Fächer vor.
Inhalt
RÜCKMELDUNG
UMSCHREIBUNG
EXMATRIKULATION
BEWERBUNG
Fristen im Land Berlin
Verfahren an der FU
ZULASSUNG
Rechtsgrundlagen
Zulassungsquoten
Numerus Clausus
Bildquelle: Volker MöllerInhalt
RÜCKMELDUNG
UMSCHREIBUNG
EXMATRIKULATION
BEWERBUNG
Fristen im Land Berlin
Verfahren an der FU
ZULASSUNG
Rechtsgrundlagen
Zulassungsquoten
Numerus Clausus
Bildquelle: Volker MöllerWas heißt Rückmelden?
= für das kommende Semester im gleichen Fach (!) registrieren
Voraussetzungen:
Semesterbeitrag zahlen (derzeit 312,89 Euro)
ggf. weitere Bedingungen (s. https://studium.fu-berlin.de)
Wann?
immer bis zum letzten Freitag der Vorlesungszeit! (dieses Mal bis 26.02.2021, s.. Akademischer Terminkalender: FU-Startseite > Studium > Infos A-Z)
Frist verpasst?
bis Semesterende dennoch möglich, aber Säumnisgebühr i.H.v. 19,94 Euro
nach Semesterende Exmatrikulation von Amts wegen!
Warum frühe Frist?
Freie Plätze in höheren Fachsemestern werden berechnet
Bildquelle: Bernd Wannenmacher
Inhalt
RÜCKMELDUNG
UMSCHREIBUNG
EXMATRIKULATION
BEWERBUNG
Fristen im Land Berlin
Verfahren an der FU
ZULASSUNG
Rechtsgrundlagen
Zulassungsquoten
Numerus Clausus
Bildquelle: Volker MöllerWas heißt Umschreiben?
= für das kommende Semester in einem anderen Fach an derselben Hochschule registrieren
Voraussetzungen an der FU:
Semesterbeitrag zahlen (derzeit 312,89 Euro)
Zulassung fürs Fach oder
zulassungsfreier Mono-Bachelor
Wann?
siehe Zulassungsbescheid (PDF im Bewerbungsportal der FU oder bei Hochschulstart)
zulassungsfreie Mono-Bachelor: 01.02.2021 bis 08.03.2021
Frist verpasst?
NC-Fächer: Platz weg
zulassungsfreie Mono-Bachelor: trotzdem probieren!
Inhalt
RÜCKMELDUNG
UMSCHREIBUNG
EXMATRIKULATION
BEWERBUNG
Fristen im Land Berlin
Verfahren an der FU
ZULASSUNG
Rechtsgrundlagen
Zulassungsquoten
Numerus Clausus
Bildquelle: Volker MöllerExmatrikulation
Sollte ich die Exmatrikulation beantragen, wenn…
a) …ich nächstes Semester etwas anderes an der FU studiere?
NEIN!
b) …ich nächstes Semester etwas anderes an einer anderen Hochschule studiere?
JA!
c) …ich nächstes Semester gar nicht mehr studiere und nicht eingeschrieben bleiben kann oder möchte?
JA!
Exmatrikulation
= Ausschreiben aus der Uni (nicht nur aus dem Studiengang!)
Aktive Exmatrikulation (empfohlen!):
Antrag stellen (auch am Ende von EinS@FU)
Exmatrikulationsbescheinigung
Exmatrikulation von Amts wegen (nicht empfohlen!)
automatisch bei ausbleibender Rückmeldung
Exmatrikulationsbescheid
Exmatrikulationsbescheinigung Exmatrikulationsbescheid
Inhalt
RÜCKMELDUNG
UMSCHREIBUNG
EXMATRIKULATION
BEWERBUNG
Fristen im Land Berlin
Verfahren an der FU
ZULASSUNG
Rechtsgrundlagen
Zulassungsquoten
Numerus Clausus
Bildquelle: Volker MöllerBewerbungsfristen 2021
zum Sommersemester: bis zum 15.01.
zum Wintersemester: bis zum 15.07.
Ausnahmen:
Medizin, Pharmazie, Veterinärmedizin und Zahnheilkunde für Altabiturient*innen bis zum 31.05. zum Wintersemester
ggf. Private Hochschulen
ggf. Kunsthochschulen
ggf. Masterstudiengänge
ggf. zulassungsfreie Studiengänge (an der FU zum
Sommersemester bis zum 08.03. und zum Wintersemester bis Anfang September)
© Volker Möller
Direktbewerbung www.fu-berlin.de/bewerbung
für alle Kombi-Bachelor* an der FU und das Orientierungsstudium EinS@FU
* auch für: Deutsch-französische Literatur- und Kulturstudien, Grundschulpädagogik, Nordamerikastudien (obwohl Mono-Bachelor)
Dialogorientiertes
Serviceverfahren (DoSV) www.hochschulstart.de für zulassungsbeschränkte Mono-
Bachelor* und Rechtswissenschaft an der FU sowie bundesweit für Medizin, Pharmazie, Veterinärmedizin und Zahnheilkunde
*Ausnahmen: Deutsch-französische Literatur- und Kulturstudien, Grundschulpädagogik,
Nordamerikastudien (jeweils Direktbewerbung)
Bewerbungsverfahren
Anzahl Zulassungsanträge
Dialogorientiertes Serviceverfahren (DoSV)
www.hochschulstart.de
• bis zu 3 Anträge an der FU möglich
• bis zu 12 Anträge bundesweit möglich
Ausnahme: Medizin, Pharmazie, Veterinärmedizin, Zahnheilkunde (alle Hochschulen möglich)
Direktbewerbung
www.fu-berlin.de/bewerbung
• bis zu 2 Anträge an der FU möglich
Bewerbung im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV)
1. Schritt: REGISTRIEREN auf www.hochschulstart.de
Erhalt von BID (Bewerber-ID) und BAN (Bewerber-Authentifizierungs-Nummer)
2. Schritt: BEWERBEN je nach Hochschule über www.hochschulstart.de oder über die Hochschule selbst (Frist: 01.12. – 15.01. zum Sommersemester 2021)
(Frist: 01.06. – 15.07. zum Wintersemester 2021/22)
bis zu 12 Bewerbungen bundesweit möglich (für Medizin, Pharmazie, Veterinärmedizin, Zahnheilkunde mehr!) aber maximal 3 Bewerbungen an der FU
3. Schritt: PRIORISIEREN im Portal von Hochschulstart
(Frist: bis zum 22.01. zum Sommersemester 2021 und bis zum 22.07. zum Wintersemester 2021/22) bei mehr als einer Bewerbung über das DoSV
Bewerbung im Dialogorientierten Serviceverfahren
© 2012-2016 hochschulstart.de
Karenzphase bis 22.01.
bis 22.07.
Auswahlverfahren
23.01. bis 24.02. (keine Änderung der Priorisierung mehr möglich!) 23.07. bis 24.08. (keine Änderung der Priorisierung mehr möglich!)
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EXMATRIKULATION
BEWERBUNG
Fristen im Land Berlin
Verfahren an der FU
ZULASSUNG
Rechtsgrundlagen
Zulassungsquoten
Numerus Clausus
Bildquelle: Volker MöllerRechtsgrundlagen im Zulassungsverfahren
Staatliche Hochschulen müssen sich nach den
Rechtsvorschriften des jeweiligen Bundeslandes richten
Hochschulen bzw. Stiftung für Hochschulzulassung (bei Medizin, Pharmazie, Veterinärmedizin und Zahnheilkunde) erstellen Ranglisten (für verschiedene Quoten)
Zugelassene erhalten Zulassungsbescheid (postalisch und/oder online)
Abgelehnte erhalten Ablehnungsbescheid (postalisch und/oder online)
© Volker Möller
© Volker Möller
Rechtsgrundlagen im Zulassungsverfahren
Beispiel Berlin
Einschlägige Rechtsvorschriften: KapVO, BerlHZG, BerlHZVO
Kapazitätsverordnung (KapVO)
regelt Kriterien, nach denen staatliche Hochschulen die Studienplatzzahlen festlegen
Berliner Hochschulzulassungsgesetz (BerlHZG)
regelt die Studienplatzvergabe in allen zulassungsbeschränkten Studiengängen der staatlichen Hochschulen des Landes Berlin
Berliner Hochschulzulassungsverordnung (BerlHZVO)
regelt bzw. konkretisiert die Vergabe von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Studiengängen mit erstem berufsqualifizierenden Abschluss (Bachelor, Staatsexamen) durch die Hochschulen des Landes Berlin
Zulassungsquoten (an der FU Berlin)
28 % 72 %
Vorabquoten Hauptquoten
0 2 4 6 8beruflich Qualifizierte ohne Abitur Spitzensportler*innen Minderjährige Zweitstudium Härtefälle Deutschen nicht Gleichgestellte Bevorzugte Zulassung
Hauptquoten an der FU Berlin (Kernfächer)
Qualifikation = Abiturnote
Wartezeit = jedes Semester nach Erwerb der HZB, das nicht an einer Hochschule innerhalb der EU bzw.
des EWR studiert wurde
Auswahlverfahren der Hochschule (AdH)
= Abiturnote wird mit weiteren Kriterien verrechnet:
an der FU sind das Schulfachkriterien und studien- relevante Tätigkeiten (z.B. Praktika)
20 % 60 % 20 %
Qualifikation Wartezeit Auswahlverfahren der Hochschule
AdH-Quote (nur für Kernfächer)
Hauptquoten an der FU Berlin (Kernfächer)
Beispiel Biologie
nur 20 % der Zugelassenen hatten 1,3 oder besser!
Wer mehr als 6 Wartesemester hatte, wurde 2020 mit jedem Abiturschnitt genommen!
AdH-Wert stellt eine Spanne dar: 2020 wurde bis 1,5 zugelassen, wenn keinezusätzlichen Kriterien erfüllt wurden bzw. bis 2,0 wenn alleKriterien erfüllt wurden.
Hauptquoten an der FU Berlin (Nebenfächer a.k.a. Modulangebote)
Qualifikation = Abiturnote
Wartezeit = jedes Semester nach Erwerb der HZB, das nicht an einer Hochschule innerhalb der EU bzw.
des EWR studiert wurde
50 % 50 %
Qualifikation Wartezeit
Hauptquoten an der FU Berlin (Nebenfächer a.k.a. Modulangebote)
Beispiel Publizistik- und
Kommunikationswissenschaft
ohne Wartezeit wurde bis 1,9 zugelasssen
Auch ohne Wartezeit wurde in der Wartezeitquote bis 2,6 zugelassen. Wer ein einziges Wartesemester (oder mehr) hatte, wurde unabhängig von der Abiturnote zugelassen.