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1. Infobrief - Schuljahr 2021/22. Germering, 13. September 2021

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Academic year: 2022

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1. Infobrief - Schuljahr 2021/22

Germering, 13. September 2021

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

zunächst hoffe ich, dass schöne und erholsame Ferientage hinter Ihnen und Euch lie- gen. Nun beginnt bereits das dritte Schuljahr, das vom COVID19-Geschehen beein- flusst wird. Allerdings besteht die Hoffnung, dass die Auswirkungen in diesem Jahr we- niger gravierend sein werden als im letzten Schuljahr. Wir wünschen uns alle sehr, dass der Unterrichtsbetrieb stabil und ruhig verläuft und dass auch unser Schulleben allmäh- lich wieder hochgefahren werden kann.

Veränderungen im Kollegium

Folgende Kolleginnen und Kollegen kehren aus der Beurlaubung zurück oder kommen neu an unsere Schule:

Frau Theresa Bechter (bec, LF) Herr Kevin Keßler (kes, EGSk), Herr Daniel Liebetruth (lie, MEthInf) Frau Sophie Merz (mrz, SwE) Frau Sophie Mohr (moh, EIt) Frau Maren Poitschke (poi, SwE)

Frau Valentina Prskalo Levatic (prs, KE) Frau Elisabeth Reitzer (rtz, Mu)

Herr Sascha Rothermel (rot, MSm) Frau Iris Scharschug (scg, DG) Frau Katrin Stahl (stl, MSw)

Frau Anna-Mirjam Wild (wil, EGSk)

Ich wünsche allen neuen Kolleginnen und Kollegen einen guten Start am Max-Born- Gymnasium.

Unterrichtssituation im Schuljahr 2021/22

Durch die Personalzuweisungen des Kultusministeriums können wir (auch) in diesem Schuljahr erfreulicherweise den kompletten Pflichtunterricht, wie ihn die Stundentafel des Gymnasiums vorsieht, abdecken und darüber hinaus eine ganze Reihe von Zu- satzangeboten einrichten. In diesem Schuljahr werden die 9. Klassen erstmalig nach dem LehrplanPLUS für das neue neunjährige Gymnasium unterrichtet. Die Jgst. 10 und die aktuelle Q11 und Q12 befinden sich noch im G8.

Wahl- und Förderunterricht

Der Wahlunterricht soll in diesem Schuljahr wieder regulär durchgeführt werden.

Kursbezeichnung Lehrkraft Termin Raum

Lernen lernen (Jgst. 5) Frau Frischkorn Mo 8 203

Förderkurs Deutsch (Jgst. 5) Frau Robin Mi 7/Do 7 Förderkurs Mathematik (Jgst. 5) Frau Holleitner Do 7

Forscherklasse (Jgst. 5) Fr. König,Hr. Dr. Kautzky Mo 8/9

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2 Brückenkurs Englisch (Jgst. 5,

für L-1-Schüler)

Fr. Bäßler Di 7

Bei den Förderkursen Deutsch und Mathematik für die 5. Jahrgangsstufe sollen sich die Fachlehrkräfte erst einen Überblick über die Klasse verschaffen. Die Kurse starten An- fang Oktober, die Teilnahme soll auf Vorschlag der Fachlehrkräfte D und M erfolgen.

Der Hintergrund ist der, dass die Kurse nicht zu groß werden sollen, um die Schü- ler(innen) möglichst gut individuell fördern zu können.

Unterstufenchor (Jgst. 5-6) Fr. Duschner Di 8 251

Unterstufentheater (5-6) Fr. Frömmer, Fr. S. Lehmann Mi 8/9

Deutsch als Zweitsprache Fr. Thies n.V.

Robotik (5-8) Hr. Walz Mi 8/9

Forscherklasse (6/7) Hr. Fritz, Hr. Schmid Mi 8/9

Zehnfinger-Schreib-Kurs (7) Fr. Sahner n.V. K12

Junior-Orchester (7-8) Fr. Kursawe Di 8/9 250

Mittelstufenchor (7-8) Fr. Hahn Di 8

Schülerservice (7-12) Fr. Raab

Schulsanitätsdienst (7-12) Hr. Meyer Fr 7

Lebenskompetenz-Team (7-12) Fr. Westermayer n.V.

Mittelstufentheater (Jgst. 8-10) Hr. Kainzinger mi 8/9 Memo-Team (8-11) Fr. Janczik, Fr. Krach

Tutoren (9-10) Hr. Wunderlich n.V.

Schülermentoren (10) Fr. Schinzel n.V.

Schulfernsehen Q11/Q12 Hr. Langemeyer n.V.

Politik/Zeitgeschichte (10-12) Fr. Wild Fr 7/8 106 Oberstufentheater Q11/Q12 Fr. Strödecke Di 10/11 H 4 Antike Welt Q11/12 Fr. Wernthaler, Fr. Sedlmaier

Psychologie Q11/Q12 Fr. Frischkorn

Fußball Q11/Q12 Hr. Meyer Fr 7

Sprachlich fit für’s Abitur Q11/Q12

Hr. Kainzinger n.V.

Abiturvorbereitung Mathematik Q12

Hr. Gräber ab Febr.

2022

Oberstufenchor Fr. Höller Di 7/8 251

Orchester Fr. Höller Fr 7/8 251

Big Band Fr. Hahn Fr 7/8 250

Schulband Murphy’s Law Hr. Schulz Mo 10 250

Max-Born-Akademie (9-12) Fr. Schinzel n.V. H 4

SMV-Team Hr. Langemeyer, Fr. Hahn n.V.

Technik-Team Hr. Schweter n.V.

Schülerzeitung Hr. Teiner n.V.

Umweltteams Fr. Cl. Müller n.V.

Theater-Abo Fr. Robin n.V.

Jugend forscht/Schüler experimentieren

(jgst.übergreifend)

Hr. Werner-Forster n.V.

Bibliotheksteam Hr. Brüstle n.V.

Instrumentalunterricht Cello Hr. Probst n.V.

Instrumentalunterricht Kontrabass/E-Bass

Hr. Schulz n.V.

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Die Informationen zu den Wahlkursen werden von den Kursleiterinnen und Kursleitern auf dem Whiteboard unter dem Infoscreen ausgehängt. Das Anmeldeformular steht im Elternportal. Es ist bei der jeweiligen Kursleiterin/beim Kursleiter abzugeben.

Nachmittagsunterricht

Jgst. 5 Jgst. 6 Jgst. 7 Jgst. 8 Jgst. 9 Jgst. 10 --- Do 6 frei

Do 7/8

Mo 6 frei Mo 7/8

Do 7 Mo 7

Mo 8/9 Berufsorien- tierungs-modul Di 8/9 ILV

Mo 8-10 Do 8-10 Einf.kl.

Mo 8-10 Mi 7 Its Unser Hausaufgabenkonzept sieht vor, dass die Tage mit langen Unterrichtsnachmitta- gen von schriftlichen und mündlichen Hausaufgaben auf den nächsten Unterrichtstag frei zu halten sind.

Intensivierungsstunden Jgst. 5

G9

Jgst. 6 G9

Jgst. 7 G9

Jgst. 8 G9

Jgst. 9 G9

Jgst. 10

D D*

1. FS (NuT)***

M* M* M*/**

* im Klassenverband

** ab der 1. Schulaufgabe nur noch für Schüler mit Förderbedarf verpflichtend

***geteilte Übungsstunde NTA (naturwissenschaftliches Arbeiten)

In den Intensivierungsstunden soll ausschließlich bereits behandelter Stoff wiederholt, vertieft und geübt werden. Eine Neudurchnahme ist nicht vorgesehen. Noten dürfen nicht erhoben werden.

Leistungserhebungen Große Leistungsnachweise

Jahrgangsstufe 5 6 7 8 9 10 10 Einf.kl.

Deutsch vier vier vier vier drei1 drei vier

1. FS (L/E) vier vier vier2 drei drei drei2 E: vier2 2. FS (E/L/F) vier vier2 vier2 drei L/E: drei2

F: drei

F: vier 4. It/F spät begin-

nend

vier vier

Mathematik vier vier vier drei vier drei vier

Physik zwei* zwei* zwei* zwei*

Naturwissenschaftlich-technologische Ausbildungsrichtung

Jahrgangsstufe 8 9 10

Chemie zwei* zwei* zwei*

(4)

4 Sprachliche Ausbildungsrichtung

Jahrgangsstufe 8 9 10

3. FS (It) vier vier2 vier

1 Im Fach Deutsch wird in der Jahrgangsstufe 9 eine Aufsatzschulaufgabe durch eine Debatte ersetzt.

2 In den modernen Fremdsprachen wird in folgenden Jahrgangsstufen jeweils eine mündliche Schulaufgabe abgehalten: Englisch (1. u. 2. FS) in Jgst. 7 und 10; Franzö- sisch (2. FS) in Jgst. 8.; Französisch und Italienisch (3. FS) in Jgst. 9

* Bildung der Zeugnisnote: große Leistungsnachweise : kleine Leistungsnachweise 1 : 1; in allen anderen Kernfächern in Jgst. 5 – 10 im Verhältnis 2 : 1

Leistungsberichte

Auch im Schuljahr 2020/21 wird es wieder zwei Leistungsberichte (Februar und Mai) statt Zwischenzeugnisse in den Jgst. 5 bis 9 geben. In der Jgst. 10 werden für alle Schülerinnen und Schüler Zwischenzeugnisse erstellt.

Klassenelternabende

Die Klassenelternabende werden heuer erneut als Online-Formate durchgeführt, mit Ausnahme des Klassenelternabends 5. Für die 5. Klassen finden der zentrale Teil in Halle 4 und die Klassenelternabende in den Klassenzimmern statt. In beiden Fällen gilt eine Maskenpflicht.

Bei den Klassenelternabenden sind in jedem Fall die Klassenleiter und die Lehrkräfte der Kernfächer (D, E, L, F, It, M, Ph, C) anwesend. Weitere Lehrkräfte kommen bitte, wenn dies von Elternseite gewünscht wird. In der 5. Jgst. stellen sich alle Fachlehrkräf- te kurz vor. Die Klassenelternabende sollten bis maximal 21.00 Uhr dauern. Der Schul- leiter macht eine Runde durch alle Klassen und steht dabei für Fragen zur Verfügung.

Jgst Termin Be- ginn

Ort Themen

5 Mittwoch 22.09.21

18:00 Mensa  Vorstellung der Nachmittagsbetreuung (Fr. Heldt) und der Mensa (Hr. Migge) 19:00 Halle 4  Hinweise zum Unterrichtsbetrieb

(Hr. Dr. Christoph)

 Vorstellung der Schulpsychologin (Fr.

Frischkorn), einer der beiden Sozialpä- dagoginnen und des Unterstufenbetreu- ers (Hr. Wunderlich)

 Vorstellung der Tutoren (Tutorenleitung;

die Tutoren der Klassen stellen sich in den jeweiligen Klassen vor)

Hinweis: Am Dienstag, den 9. November 2021, findet um 19.30 Uhr in Halle 4 ein Vor- trag von Frau Frischkorn zum Thema „Wie helfe ich meinem Kind beim Lernen?“ statt.

Die Eltern der Fünftklässlerinnen und Fünftklässler sind herzlich eingeladen.

6 Montag 27.09.21

19:00 online (MS Teams)

 Hinweise zum Unterrichtsbetrieb (Hr.

Sauermann)

 SMV-Arbeit 7 Montag

27.09.21

19:00 online (MS Teams)

 Hinweise zum Unterrichtsbetrieb (Hr. Dr. Christoph)

 Skilager (Fr. Holleitner)

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 Wahlentscheidungen für die 8. Jgst. (Fr.

Klug, Fr. Castellano, Fr. Lehmann, Fr.

Olbricht) 8 Donners-

tag 21.10.21

19:00 online (MS Teams)

 Hinweise zum Unterrichtsbetrieb (Hr.

Sauermann)

 Aspekte der Pubertät (Fr. Frischkorn) 9 Donners-

tag 21.10.21

20:30 online (MS Teams)

 Hinweise zum Unterrichtsbetrieb (Hr. Dr. Christoph)

 Konzept zur Individuellen Lernzeitverkür- zung (Fr. Wernthaler)

 Betriebspraktikum (Hr. Borger)

Im aufwachsenden neunjährigen Gymnasium beginnt die spät beginnende Fremdsprache erst in Jgst. 11. Das bedeutet, dass die aktuellen Neuntklässler(innen) in diesem Jahr nicht It spät für die nächstjährige Jgst. 10 wählen können.

Damit entfällt dieser Punkt in der Zentralveranstaltung der 9. Klassen.

10 Dienstag 09.11.21

19:00 online (MS Teams)

 Hinweise zum Unterrichtsbetrieb (Hr. Dr. Christoph)

 Informationen zur Oberstufe (Fr. Lehner, Fr. Bay)

 Vorstellung des BuS-Konzepts (Fr. Stößlein) Bei den Versammlungen der einzelnen Klassen werden die Klassenelternsprecher ge- wählt.

An den Tagen der Klassenelternabende finden vormittags Jahrgangsstufenversamm- lungen statt, bei denen die wesentlichen Informationen des Elternabends den Schüle- rinnen und Schülern mitgeteilt werden.

Elternbeiratswahl

Im Herbst 2021 wird der zwölfköpfige Elternbeirat des Max-Born-Gymnasiums neu ge- wählt. Die Wahlversammlung ist am Montag, den 4. Oktober 2021. Aktuell ist eine Prä- senzveranstaltung geplant. Sie haben eine Stimme pro Kind an unserer Schule. Einen Kandidaturschein sowie die Wahlordnung finden sich auf der Seite des Elternbeirats auf unserer Homepage. Der Nachweis der Stimmberechtigung wird zeitnah ins Elternportal eingestellt. Dieser ist ausgefüllt zur Wahlversammlung am 04.10.2021 mitzubringen.

Materialgeld und Jahresbericht

Zur Unterstützung der schulischen Arbeit erheben wir auch in diesem Schuljahr von Ihnen einen finanziellen Beitrag in Form des Materialgeldes. Die Klassenleitungen wer- den gebeten, bis zum 24. September 2021 von jeder Schülerin und jedem Schüler 20

einzusammeln. Das Geld wird für Papier, den Bedarf für die Kopiergeräte, Schreibu- tensilien für die Whiteboards etc. verwendet.

Wenn Sie noch einen Jahresbericht des Schuljahres 2020/21 kaufen möchten, so können Sie dies im Sekretariat zum Preis von 10 € tun.

Infobriefe, Freitagsinfos und Homepage

Mit den Infobriefen, die etwa alle sechs Wochen erscheinen, werde ich Sie und Euch im Verlauf des Schuljahres über aktuelle Entwicklungen und Termine informieren. Aus

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Gründen der Papierersparnis werden die Infobriefe nicht mehr in Papierform verteilt, sondern nur noch im Elternportal und auf der Homepage hochgeladen. Die Bestätigung der Kenntnisnahme der Infobriefe erfolgt durch das Öffnen des Dokumentes im Eltern- portal. Wenn Sie im Ausnahmefall doch einen Papierausdruck benötigen, kann Ihr Kind diesen im Sekretariat abholen.

Auf unserer Homepage www.mbg-germering.de finden Sie eine Fülle an aktuellen Informationen und Hinweisen zum Ablauf des Schulbetriebs. Aus Gründen des Daten- schutzes sind einige Seiten der Homepage nur über ein Passwort zu erreichen. Das Passwort für das aktuelle Schuljahr lautet: mendel200. Es weist auf den 200. Geburts- tag des Pioniers der Vererbungslehre, Gregor Mendel (1822-1884) hin. Das neue Passwort löst zu Beginn der dritten Schulwoche das bisher gültige (dante700) ab. Im passwortgeschützten Bereich finden Sie u.a. die Sprechstunden der Lehrkräfte (ab Ende September) und den Vertretungsplan des aktuellen und des folgenden Schulta- ges. Sie finden auf der Homepage im passwortgeschützten Bereich auch eine wöchent- liche Freitagsinfo, die detailliert über die Termine der Folgewoche informiert.

Hinweise zum Schulbetrieb Erkrankungen

Wenn Ihre Tochter bzw. Ihr Sohn krank ist, melden Sie dies bitte gleich am Morgen des ersten Krankheitstages (oder am Abend vorher) über das Elternportal. In Ausnahme- fällen sind ein Anruf (089/14 33 229-0), ein Fax (089/14 33 229-250) oder eine E-Mail (mbg@mbg-germering.de) möglich. Das Sekretariat ist ab 07.15 Uhr besetzt. Wenn Ihr Kind voraussichtlich länger krank ist, so teilen Sie uns dies bitte gleich am ersten Tag mit.

Wir bitten Sie um zuverlässige Krankmeldungen, da wir verpflichtet sind, in den Jahr- gangsstufen 5 mit 7 bei unentschuldigtem Fehlen unverzüglich nachzuforschen, was mit dem Schüler bzw. der Schülerin los ist. Wir rufen zuerst zuhause an. Erreichen wir dort niemanden und weiß auch sonst niemand etwas vom Verbleib Ihrer Tochter bzw.

Ihres Sohnes, so sind wir gezwungen, nach Abwägung der Umstände ggf. die Polizei zu verständigen.

Bei längeren Erkrankungen (ab fünf Tagen) ist zuverlässig ein ärztliches Attest vorzu- legen.

Besonders an Schulaufgabentagen sind die zuverlässige Benachrichtigung der Schule und ggf. die Vorlage eines ärztlichen Attestes wichtig zur Wahrung des Nachtermins. In der Qualifikationsphase ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes bei versäumten Klausu- ren verpflichtend, in den Jgst. 5 bis 10 entscheidet die jeweilige Lehrkraft, ob sie im konkreten Einzelfall ein Attest verlangt. Wenn ein angekündigter Leistungsnachweis unentschuldigt, d.h. ohne ausreichenden Grund, versäumt wird, kann die Arbeit mit No- te 6 bewertet werden.

Beachten Sie auch, dass bei verschiedenen ansteckenden Krankheiten (z. B. bei Scharlach, Röteln, Keuchhusten, Masern) ein Schulbesuchsverbot besteht. Bei einigen Krankheiten kann die Schule erst wieder besucht werden, wenn der Arzt eine entspre- chende Bescheinigung ausstellt. Melden Sie uns das Vorliegen solcher Krankheiten umgehend, damit wir Maßnahmen gegen eine weitere Verbreitung ergreifen können.

Das gilt auch für das Auftreten von Kopfläusen. Für die speziellen COVID19-Regeln verweise ich auf das aktuelle Hygienekonzept, das Sie auf unserer Homepage unter

„Aktuelles > Corona-Geschehen Aktuelles“ einsehen können.

Befreiung aus dem Unterricht

Wenn sich eine Schülerin oder ein Schüler während des Unterrichts aus gesundheitli- chen Gründen befreien lassen will, meldet sie/er sich im Sekretariat. Es besteht die

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Möglichkeit, sich kurz ins Krankenzimmer (Raum 151) zu legen, bis die Unpässlichkeit vorübergeht und eine erneute Teilnahme am Unterricht möglich ist. In diesem Zusam- menhang möchte ich darauf hinweisen, dass es den Sekretärinnen und den Lehrerkräf- ten nicht erlaubt ist, Medikamente (auch Kopfschmerzmittel) an die Schülerinnen und Schüler auszugeben.

Bei einer Befreiung aus dem Unterricht müssen Sie zukünftig kein Formular mehr un- terschreiben. Das Telefonat, das die Sekretärinnen in diesem Zusammenhang mit Ihnen führen, gilt als schriftliche Entschuldigung. Die telefonische Rücksprache mit den Eltern erfolgt nun auch in der Jgst. 10. In diesem Zusammenhang ist es von großer Be- deutung, dass wir als Schule die entsprechenden Festnetz- oder Mobilfunknummern haben, um Sie zuverlässig erreichen zu können.

Wir haben auch immer wieder Fälle, in denen sich Schülerinnen und Schüler am Mor- gen bereits kurz nach Unterrichtsbeginn befreien lassen wollen, weil es ihnen nicht gut geht. Eine solche Befreiung in der morgendlichen Hektik ist für das Sekretariat eine zu- sätzliche Belastung. Sollte es also Ihrer Tochter oder Ihrem Sohn schon morgens nicht gut gehen, schicken Sie Ihr Kind bitte nicht krank in die Schule.

Sie können als Erziehungsberechtigte jederzeit die Befreiungen Ihres Kindes im Eltern- portal ansehen. Auch wir als Schule achten darauf, dass es hier nicht zu großen Häu- fungen kommt. Ab dem 4. Mal befreien wir in der Regel nur noch für einen Arztbesuch aus dem Unterricht, d.h. dass nach der Rückkehr eine entsprechende ärztliche Be- scheinigung vorzulegen ist.

Beurlaubungen

Anträge auf Beurlaubungen sind möglichst rechtzeitig und ausschließlich über das El- ternportal zu stellen. Ich möchte schon jetzt darauf hinweisen, dass eine Befreiung für die letzten Schultage vor Ferien und die ersten danach wegen der Verlängerung einer Urlaubsreise oder für einen Sprachkurs generell nicht möglich sind. Von solchen Fällen abgesehen, handhaben wir Befreiungen eher großzügig, wenn es um Familienfeiern, religiöse Veranstaltungen, sportliche Wettkämpfe o. Ä. geht.

Verlassen des Schulgeländes

Schülerinnen und Schülern der Jgst. 5 bis 9 ist es laut Hausordnung nicht gestattet, das Schulgelände in den Pausen (vormittags und mittags) zu verlassen. Sie können als El- tern einen formlosen Antrag an die Schulleitung richten, dass Ihre Tochter bzw. Ihr Sohn abweichend von dieser Regelung in der Mittagspause das Gelände verlassen kann. Dieser Antrag ist jährlich neu zu stellen und aktuell bis spätestens 17. Septem- ber 2021 im Sekretariat einzureichen. Die Schule übernimmt in solchen Fällen keine Verantwortung für Vorkommnisse außerhalb des Schulgeländes und auch nicht für das Einhalten der Maskenpflicht in Geschäften. Die Schülerinnen und Schüler, die das Ge- lände verlassen dürfen, erhalten entsprechende Ausweiskarten, damit die Kontrolle der Rechtmäßigkeit des Verlassens erleichtert wird. Ich bitte um Verständnis, dass diese Genehmigungen in den Jgst. 5 bis 7 nur in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Wohnort in unmittelbarer Schulnähe) ausgestellt werden können.

Medienrechtliche Genehmigung

Hier muss im September 2021 ein Neustart erfolgen, da die Datensätze im Elternportal und die Papierformulare nicht kompatibel waren. Da das Eintreiben von unterschriebenen Rücklaufzetteln sehr aufwändig ist und ein nachträglicher Abgleich mit den Eintragungen im Elternportal einen unverhältnismäßig hohen Aufwand für Klassenleitungen und Sekre- tariat bedeutet, werden Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte gebeten, bis spätestens 24.09.2021 eine aktuelle Eintragung im Elternportal vorzunehmen und diese vorab mit

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ihren Kindern abzusprechen. Diese Daten können dann leicht von der Schulleitung und den Klassenleitungen eingesehen werden. Auf die Abgabe eines ausgefüllten Formulars wird verzichtet.

Terminplan 2021/22

Sie finden den Terminplan für das ganze Schuljahr zeitnah im Elternportal. Da sich er- fahrungsgemäß immer wieder einzelne Termine ändern, stellen wir dort immer die ak- tuellste Fassung (erkennbar am jeweiligen Datum) ein.

Hinweise zu pandemiebedingten Maßnahmen (Regelungen aus einem KMS vom 09.09.2021 zum Unterrichtsbetrieb)

Testungen

Künftig findet unabhängig von der 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Landkreis bzw. in der jeweiligen kreisfreien Stadt Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler statt.

Für nicht geimpfte und nicht genesene Schülerinnen und Schüler ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht (und an Leistungsnachweisen) nur mit Nachweis eines negativen Testergebnisses möglich. Dieser Nachweis kann erbracht werden:

a) durch einen von der Schule bereitgestellten und in der Schule unter Aufsicht durchgeführten Selbsttest oder

b) alternativ durch einen Test, der außerhalb der Schule von medizinisch geschul- tem Personal durchgeführt wurde (PCR-Test bzw. Test mittels weiterer Metho- den der Nukleinsäureamplifikationstechnik oder PoC-Antigen-Test). Zu beachten ist, dass ein solcher Test vor höchstens 48 Stunden (PCR-Test) bzw. 24 Stunden (PoC-Antigentest) durchgeführt worden sein darf.

Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht als Nachweis nach wie vor nicht aus. Da Schülerinnen und Schüler getesteten Personen vom Grundsatz her gleichgestellt sind (auch in den Ferien), ist die Ausstellung eines „Corona-Selbsttest-Ausweises“ für au- ßerschulische Zwecke künftig nicht mehr notwendig und nicht mehr vorgesehen.

Vollständig geimpfte oder genesene Personen müssen keinen Testnachweis erbringen.

Dies gilt für Schülerinnen und Schüler wie für Lehrkräfte und sonstige an der Schule tätige Personen gleichermaßen. Die Auskunft, ob jemand geimpft oder genesen ist, er- folgt grundsätzlich freiwillig, sie darf nicht abgefragt werden.

Die Selbsttests finden bis auf weiteres dreimal die Woche statt; dies gilt auch für Lehr- kräfte und sonstige an der Schule tätige Personen. Testtage am MBG sind Montag, Mittwoch und Freitag. Wenn jemand an einem Testtag später in die Schule kommt, holt er oder sie (falls nicht geimpft oder genesen) sich ein Testset im Sekretariat ab und führt den Test im Unterrichtsraum der nächsten Stunde durch. Wenn jemand an einem gesamten Testtag nicht in der Schule ist (etwa wegen einer Beurlaubung), dann bringt er oder sie am nächsten Tag am besten ein Testergebnis von außerhalb der Schule mit.

An Dienstagen oder Donnerstagen finden in der Regel keine klassen- und kursweisen Testungen oder Nachtestungen statt.

Bei einem positiven Selbsttest (in der Schule) empfiehlt es sich, dass die betroffene Schülerin bzw. der Schüler möglichst umgehend ins Germeringer Testzentrum geht, um dort einen PCR-Test durchzuführen. Dazu ist bei nicht volljährigen Schülerinnen und Schülern die Anwesenheit der Erziehungsberechtigten oder eine schriftliche Einwilli- gung derselben erforderlich. Das entsprechende Formular finden Sie unter https://www.lra-ffb.de/fileadmin/user_upload/lra-ffb/pdf/BL/SARS-CoV-Abstrich-

Erklaerung-Sorgeberechtigte.pdf. Wir werden Sie im Falle eines positiven Selbsttests Ihres Kindes umgehend kontaktieren und das weitere Vorgehen absprechen. Dazu ist

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es wichtig, dass wir über Ihre aktuellen Kontaktdaten verfügen. Änderungen können Sie über das Elternportal eingeben.

Quarantäneregelungen

Bei einem mittels PCR-Test bzw. Test mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamp- lifikationstechnik positiv getesteten Person in einer Klasse werden grundsätzlich nicht mehr automatisch alle Schülerinnen und Schüler als enge Kontaktpersonen eingestuft und müssen somit auch nicht mehr 14 Tage Quarantäne einhalten.

Unverändert muss sich zunächst die positiv getestete Person in Isolation begeben. Für die Mitschülerinnen und Mitschüler prüfen die Gesundheitsämter unter Beachtung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts die Situation und ordnen nur noch für jene Personen Quarantäne an, die unmittelbaren und ungeschützten (ohne Maske) Kontakt mit der positiv getesteten Person hatten (z.B. der Sitznachbar). Dabei werden die jewei- ligen Umstände vor Ort berücksichtigt (etwa die Lüftungsmöglichkeiten oder das Vor- handensein von Luftreinigungsgeräten – die es bislang am MBG und den anderen wei- terführenden Schulen des Landkreises Fürstenfeldbruck nicht gibt).

Bis zur Entscheidung des Gesundheitsamts, wer als enge Kontaktperson einzustufen ist, ist ein Schulbesuch der negativ getesteten Mitschülerinnen und Mitschüler möglich.

Im Falle einer Quarantäneanordnung endet die Quarantäne frühestens nach fünf Tagen bei Vorliegen eines negativen Testergebnisses, erbracht durch einen PCR-Test bzw.

einen Test mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik oder einen durch medizinische Fachkräfte oder vergleichbare, hierfür geschulte Personen durchge- führten Antigentest außerhalb der Schule („Freitestung“). Bis zum Tag

14 nach dem engen Kontakt mit dem Infizierten sollte auch nach vorzeitigem Quarantä- neende ein Selbstmonitoring fortgesetzt werden; die Gesundheitsämter unterrichten die Betroffenen darüber. Bei Auftreten von COVID-19-Symptomen in dieser Zeit ist umge- hend das Gesundheitsamt zu informieren, das über das weitere Vorgehen entscheidet.

Die übrigen Schülerinnen und Schüler der Klasse oder Lerngruppe, die nicht als enge Kontaktpersonen eingestuft wurden, dürfen in aller Regel weiterhin zur Schule kommen, unterliegen aber zunächst einem intensivierten Testregime: in weiterführenden Schulen tägliche Selbsttests für fünf Schultage bzw. jeweils entsprechende negative Testnach- weise nach Testungen außerhalb der Schule. In diese intensivierten Testungen nach einem Infektionsfall in einer Klasse werden – anders als beim regulären Testregime – auch vollständig geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler einbezogen, die an den regulären seriellen Testungen nicht teilnehmen, wenn die zuständige Kreisverwal- tungsbehörde dies anordnet. Während dieser Zeit besteht (auch über die ersten Schul- wochen hinaus) Maskenpflicht für die Schülerinnen und Schüler der betreffenden Klas- se im gesamten Schulgebäude (auch für geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler). Auch sie sollten über 14 Tage ein Selbstmonitoring durchführen und auf Krankheitszeichen achten; bei Auftreten von COVID-19-Symptomen ist das Gesund- heitsamt zu informieren, das über das weitere Vorgehen entscheidet.

Sollte mehr als ein positiver Fall in der Klasse nachgewiesen werden und dieser auf den Kontakt in der Schule zurückzuführen sein, ist dies als Ausbruch zu werten und die ge- samte Klasse in Quarantäne zu setzen.

Erziehungsberechtigte oder schulfremde Personen auf dem Schulgelände

Die sog. „3-G-Regel“, wonach ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 z. B. der Zugang zur Innengastronomie nur geimpften, getesteten oder genesenen Personen vorbehalten bleibt, findet im Schulbereich keine Anwendung. Sofern sich Erziehungsberechtigte o- der schulfremde Personen – beispielsweise anlässlich von Veranstaltungen zum ersten Schultag – auf dem Schulgelände aufhalten, sind selbstverständlich die bekannten Hy-

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gienevorgaben (u. a. Maskenpflicht in Gebäuden und geschlossenen Räumen, ausrei- chende Lüftung bei Veranstaltungen im Innenbereich; Mindestabstandsgebot) zu be- achten.

Zur Gewährleistung eines möglichst sicheren Schulbetriebs werden die Erziehungsbe- rechtigten und die schulfremden Personen nachdrücklich gebeten, sich möglichst nur vollständig geimpft, genesen oder getestet auf dem Schulgelände aufzuhalten. Eine Nachweispflicht gegenüber der Schule besteht diesbezüglich jedoch nicht, d. h. die Vor- lage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises kann hier nicht verlangt werden.

Impfungen

Die Impfung ist weiterhin eine persönliche Entscheidung der Betroffenen. Bei minder- jährigen Schülerinnen und Schülern unter 14 Jahren ist für eine Impfung regelmäßig die Einwilligung der Erziehungsberechtigten einzuholen. Schülerinnen und Schüler können selbst einwilligen, wenn sie die erforderliche Einsichts- und Entscheidungsfähigkeit be- sitzen; das ist in der Regel mit 16 Jahren der Fall. Es ist Aufgabe der zuständigen Ärztin bzw. des zuständigen Arztes, im konkreten Einzelfall festzustellen, ob die Schülerin bzw. der Schüler die erforderliche Einsichtsfähigkeit aufweist. Dies ist bei minderjähri- gen Schülerinnen und Schülern sehr wichtig. Nach Auskunft des Impfzentrums Fürsten- feldbruck kann man dort ohne größeren zeitlichen Vorlauf Impftermine bekommen.

Auch bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten ist ausreichend Impfstoff vorhan- den. Nach derzeitigem Stand planen wir – in Absprache mit den schulischen Gremien und dem Impfzentrum – keine Impfaktion in der Schule.

Maskenpflicht

Vorerst in den ersten drei Unterrichtswochen bis einschließlich 1. Oktober besteht eine inzidenzunabhängige Maskenpflicht im Inneren des Schulgebäudes – d. h. z. B. auch im Klassenzimmer, auch nach Einnahme des Sitz- bzw. Arbeitsplatzes. Es gibt keine Verpflichtung, FFP2-Masken zu tragen, vielmehr reichen OP-Masken aus. Die bisheri- gen Ausnahmen für die Abnahme der Masken bestehen grundsätzlich weiter, d.h. dass die Masken im Freien, während Lüftungspausen und beim Essen und Trinken im Klas- senzimmer abgelegt werden dürfen.

Befreiung von der Masken- bzw. Testpflicht

Erfüllen Schülerinnen und Schüler nicht die Regelungen des § 13 der 14. BayIfSMV zur Maskenpflicht und Testobliegenheit, können sie unverändert nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. In diesem Schuljahr kann eine Beurlaubung vom Präsenzunterricht nur in besonders begründeten Einzelfällen nach eingehender Beratung der Schülerinnen und Schüler bzw. ihrer Erziehungsberechtigten ausgesprochen werden.

Insbesondere schriftliche Leistungsnachweise können regelmäßig nur in Präsenz abge- legt und zur Vermeidung von Unterschleif hinreichend beaufsichtigt werden. Die Erfül- lung der Testobliegenheit ist auch dafür Voraussetzung. Wird ihr nicht nachgekommen, muss den Betroffenen bewusst sein, dass Noten, die Voraussetzung für ein Vorrücken oder den Erwerb eines Schulabschlusses sind, nicht erworben werden können.

Sportunterricht

Eine Sportausübung im Freien ist zu bevorzugen, soweit die Witterungsbedingungen eine Betätigung im Freien erlauben; sie ist ohne Maske möglich, soweit der Mindestab- stand von 1,5 m unter allen Beteiligten grundsätzlich eingehalten werden kann. Im In- nenbereich sind sportpraktische Inhalte zulässig, hierbei wird den Beteiligten empfohlen eine Maske zu tragen. Soweit keine Maske getragen wird, ist auf den Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen zu achten. Schwimmunterricht kann somit auch im In-

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nenbereich grundsätzlich durchgeführt werden. Die durch die Fachlehrpläne Sport ge- gebenen Gestaltungsmöglichkeiten einer Sportausübung ohne Körperkontakt sind ziel- gerichtet auszuschöpfen, sofern nicht zwingende pädagogische Gründe dies erfordern, z. B. im Rahmen der Hilfestellung.

Musikunterricht

Im Bereich des Musikunterrichts im Gesang und Blasinstrument: In den ersten Unter- richtswochen im September sind Gesang und der Einsatz von Blasinstrumenten in In- nenräumen weiterhin nach den geltenden Regelungen zulässig. Die Musiklehrkräfte werden die Klassen und Ensembles entsprechend informieren.

Nun wünsche ich uns allen einen guten Start in ein hoffentlich erfolgreiches und weitge- hend normales Schuljahr 2021/22. Die Erfahrungen des Vorjahres zeigen, dass wir in einem Geist des Miteinanders in der Schulfamilie des Max-Born-Gymnasiums auch Kri- sen gut bewältigen können. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen, sehr ge- ehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, und mit Euch, liebe Schülerinnen und Schüler.

Mit freundlichen Grüßen Dr. Robert Christoph Schulleiter

Referenzen

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