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2021 CREDIT SUISSE GROUP AG

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Academic year: 2022

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Ordentliche Generalversammlung 2021 CREDIT SUISSE GROUP AG

Freitag, 30. April 2021, 10:30-11:35 Uhr, Horgen, Seminarhotel Bocken

___________________________________________________________________________________

Urs Rohner, Präsident des Verwaltungsrats [“VR“] der Credit Suisse Group AG [“CSG“], eröffnet die ordentlichen Generalversammlung 2021 und erklärt, dass diese aufgrund der andauernden Corona-Pandemie, gestützt auf die bundesrätliche COVID-19-Verordnung 3, ohne die persönliche Anwesenheit von Aktionärinnen und Aktionären stattfindet, aber über Webcast auf Deutsch und Englisch verfolgt werden kann. Er begrüsst auf dem Podium Thomas Gottstein, Chief Executive Officer [“CEO“] und Joan Belzer, Sekretärin des VR und Protokollführerin dieser Generalversammlung [“GV“]. Des Weiteren begrüsst er António Horta-Osório, der zur Wahl als Mitglied und Präsident des Verwaltungsrats vorgeschlagen ist, sowie die folgenden weiteren Personen: Severin Schwan, Vize-Präsident des VR, Rechtsanwalt lic. iur. Raphael Keller, der als unabhängiger Stimmrechtsvertreter amtet, und Matthew Falconer, Vertreter der Revisionsstelle PricewaterhouseCoopers AG.

Der Vorsitzende übernimmt gestützt auf Art. 11 Abs. 1 der Statuten den Vorsitz. Er ordnet gemäss Art. 11 Abs. 3 der Statuten an, dass Frau Joan Belzer, Sekretärin des Verwaltungsrats, vom Verwaltungsrat als Protokollführerin bestellt wird, und Frau Anna Peter aus Zürich an der heutigen Generalversammlung als Stimmenzählerin amtet.

Der Vorsitzende stellt zudem fest, dass die ordentliche GV durch die Publikationen im Schweizerischen Handelsamtsblatt [“SHAB“] vom 28. Januar und 7. April 2021 form- und fristgerecht einberufen worden ist. Die Aktionärinnen und Aktionäre wurden gemäss Art. 27 der COVID-19-Verordnung 3 darüber informiert, dass sie ihre Stimmrechte ausschliesslich über den unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausüben können.

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass am 6. April 2021 per Medienmitteilung und anschliessend mittels eines Aktionärsbriefs darüber informiert wurde, dass der VR infolge der jüngsten wesentlichen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem US-basierten Hedgefonds Archegos Capital und den von Credit Suisse Asset Management verwalteten Supply Chain Finance Funds von Greensill Capital beschloss, Anpassungen an den mit der ersten Einladung vom 18. März 2021 kommunizierten Anträgen vorzunehmen. Diese Anpassungen betreffen die Punkte 1.1, 2, 3 und 6 der Tagesordnung. In der revidierten Einladung vom 6. April wurde auch darüber informiert, wie die vor dem 6. April 2021 abgegebenen Stimminstruktionen behandelt werden, beziehungsweise, wie vorzugehen ist, sollte jemand angesichts der geänderten Traktanden seine Stimmeninstruktionen anpassen wollen. Ausserdem weist der Vorsitzende darauf hin, dass der VR beschlossen hat, anlässlich der heutigen Generalversammlung zusätzlich auch das Traktandum 4 zurückzuziehen.

Dem VR sind innert Frist keine Begehren von Aktionärinnen und Aktionären auf Traktandierung eines Verhandlungsgegenstands gemäss Artikel 699 Absatz 3 des Obligationenrechts und Art. 7 Abs. 4 und 6 der Statuten unterbreitet worden.

Die Protokollführerin gibt die Präsenz (Anhang 1) gemäss Art. 689e OR bekannt: Es sind keine Aktien durch Aktionärinnen und Aktionäre persönlich vertreten. Der unabhängige Stimmrechtsvertreter vertritt alle 1’395’695’212 der heute vertretenen Namenaktien der CSG mit einem Nennwert von je CHF 0.04.

Anschliessend erläutert der Vorsitzende, dass die GV gemäss Art. 13 Abs. 1 der Statuten ihre Beschlüsse grundsätzlich mit der absoluten Mehrheit der vertretenen Aktienstimmen fasst.

(2)

Der Vorsitzende stellt fest, dass die GV entsprechend den statutarischen und gesetzlichen Vorschriften, einschliesslich die COVID-19-Verordnung 3, ordnungsgemäss konstituiert ist und somit bezüglich aller in der Einladung genannten Traktanden beschlussfähig ist.

Schliesslich kündigt der Vorsitzende seine Ansprache sowie die des CEO an.

Der Vorsitzende stellt das Ergebnis des vergangenen Geschäftsjahres 2020 dar (Anhang 2) und verweist zu Beginn seiner Ansprache darauf, dass der CEO anschliessend zum Geschäftsgang im ersten Quartal 2021 und den aktuellen Vorfällen Stellung beziehen wird. Er berichtet sodann über (i) das solide Finanzergebnis angesichts des sehr anspruchsvollen Umfelds der weltweiten COVID- 19 Pandemie, wobei die Gruppe ein Ergebnis vor Steuern von CHF 3.5 Mia. erzielte, bei einem den Aktionären zurechenbaren Reingewinn von CHF 2.7 Mia.; (ii) die Beeinträchtigung des Ergebnisses durch die höheren Rückstelllungen für Kreditrisiken, bedeutenden Rechtsstreitigkeiten sowie Wertverminderungen bei Beteiligungen; (iii) die Netto-Neugeldzuflüsse von CHF 42 Mia. bei einem per Jahresende verwaltenden Vermögen von CHF 1.5 Bill.; (iv) die Ergebnisse der Divisionen, wobei sich das Ergebnis vor Steuern bei der Swiss Universal Bank (SUB) auf CHF 2.1 Mia., bei International Wealth Management (IWM) auf CHF 1.1 Mia., bei Asia Pacific (APAC) auf CHF 828 Mio., und bei der zusammengeführten Division Investment Bank (IB) auf CHF 1.7 Mia. belief; (v) die Stärkung der Kapitalbasis im vergangenen Jahr durch den Anstieg der Quote des harten Kapitals CET1 von 12.7% per Ende 2019 auf 12.9% per Ende 2020; (vi) den verwässerten Gewinn von CHF 1.06 pro Aktie bei einem materiellen Buchwert pro Aktie per Ende 2020 von CHF 15.80; (vii) dass sich neben dem Vorsitzenden drei weitere Verwaltungsräte, Andreas Gottschling, Joaquin Ribeiro und John Tiner, nicht mehr zur Wiederwahl stellen werden und er sich für das ausserordentliche Engagement und die exzellente Zusammenarbeit bedankt; und (viii) den grossartigen Einsatz und das Engagement der rund 49’000 Mitarbeitenden in aller Welt, wofür er sich herzlich bedanken möchte.

Der CEO berichtet in seiner Rede (Anhang 3) über die inakzeptablen erheblichen Verluste aus dem Prime-Services-Geschäft und bedauert zutiefst, dass zusammen mit der Supply Chain Finance Funds Angelegenheit erhebliche Verunsicherungen bei den Interessensgruppen ausgelöst wurden.

Er zählt verschiedene ergriffene Massnahmen auf: (i) die personellen und organisatorischen Veränderungen; (ii) der Rückzug der Anträge an die GV betreffend die variable Vergütung der Geschäftsleitung sowie eine Überprüfung der variablen Vergütung gewisser Mitarbeitender für 2020;

(iii) die vertiefte Analyse der Ereignisse und die Stärkung der Risikokontrollen, -systeme, -prozesse und -kultur in der gesamten Bank inklusive Reduktion der Risikopositionen im Prime-Services- Geschäft; (iv) die Stärkung der Bilanz durch die angekündete Kapitalerhöhung von CHF 1.7 Mia.

(v) die Einleitung von zwei unabhängigen Untersuchungen. Des Weiteren berichtet der CEO über die Performance des ersten Quartals, (vi) mit der Vorsteuerbelastung von CHF 4.4 Mia. im Zusammenhang mit dem erwähnten US-basierten Hedgefonds; (vii) den ausgewiesenen Nettoertrag der Gruppe, welcher im Vorjahresvergleich um 31% auf CHF 7.6 Mia. stieg; (viii) die robuste Quote des harten Kernkapitals CET1 von 12.2% per Ende des Quartals; (ix) die Erzielung von wichtigen Fortschritten bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie; (x) die erfolgreiche Integration der Neuen Aargauer Bank in die Swiss Universal Bank mit der entsprechenden Überführung des Bilanzvolumens, der verwaltenden Vermögen und Kundenbeziehungen; und (xi) dass er sich auf die Zusammenarbeit mit dem neu zusammengesetzten VR freut und alles tun wird, um die Bank in ruhigere Gewässer zu führen. Ferner bedankt er sich bei Urs Rohner für die Zusammenarbeit und das entgegengebrachte Vertrauen.

(3)

1 Lagebericht 2020, statutarische Jahresrechnung 2020, konsolidierte Jahresrechnung 2020 und Vergütungsbericht 2020

Der Vorsitzende erklärt, dass unter Traktandum 1 der Lagebericht 2020, die statutarische Jahresrechnung 2020, die konsolidierte Jahresrechnung 2020 und der Vergütungsbericht 2020 behandelt werden. Wie in der revidierten Einladung vom 6. April 2021 hervorgehoben, wird über den aktualisierten Vergütungsbericht 2020 abgestimmt, der der Streichung der kurz- und langfristigen variablen leistungsbezogenen Vergütung für die Geschäftsjahre 2020 bzw. 2021 der Geschäftsleitung sowie dem Verzicht auf das Vorsitzhonorar des Verwaltungsratspräsidenten Rechnung trägt.

Der Vorsitzende führt aus, dass bei der Credit Suisse Group und dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter im Vorfeld dieser GV teilweise sehr kritische Fragen und Bemerkungen eingegangen sind. Eine Zuschrift erhielt die Credit Suisse Group von der Aktionärsvertreterin Actares, unter Beilage ihrer Medienmitteilung vom 23. April 2021. Der Vorsitzende versichert, dass alle Rückmeldungen sehr ernst genommen werden bei der Aufarbeitung der Geschehnisse. Ferner hat die Aktionärsvertreterin Ethos am 28. April 2021 einen Fragenkatalog zugehen lassen, der schriftlich zuhanden dieses Protokolls beantwortet wird (Anhang 4).

1.1 Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht 2020

Der VR empfiehlt der GV, den aktualisierten Vergütungsbericht 2020 in einer Konsultativabstimmung anzunehmen.

Die GV nimmt den aktualisierten Vergütungsbericht 2020 in einer Konsultativabstimmung mit folgendem Stimmenverhältnis an:

• Ja: 1’150’707’019 (82.45%)

• Nein: 227’224’614 (16.28%)

• Enthaltung: 17’763’579 (1.27%)

1.2 Genehmigung des Lageberichts 2020, der statutarischen Jahresrechnung 2020 und der konsolidierten Jahresrechnung 2020

Der VR beantragt der GV, den Lagebericht 2020, die statutarische Jahresrechnung 2020 und die konsolidierte Jahresrechnung 2020 zu genehmigen.

Die GV genehmigt den Lagebericht 2020, die statutarische Jahresrechnung 2020 und die konsolidierte Jahresrechnung 2020 mit folgendem Stimmenverhältnis:

• Ja: 1’349’874’391 (96.72%)

• Nein: 27’946’285 (2.00%)

• Enthaltung: 17’874’536 (1.28%)

2 [entfällt] [vormals: Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung]

Der Vorsitzende erklärt, dass der VR in der revidierten Einladung vom 6. April 2021 das ursprünglich unter Traktandum 2 vorgesehene Geschäft – Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung – zurückgezogen hat. Der VR ist der Ansicht, dass es im besten Interesse der Aktionärinnen und Aktionäre ist, wenn dieser Antrag erst nach dem Abschluss der internen Untersuchungen zu den jüngsten Entwicklungen und der Bekanntgabe der entsprechenden Ergebnisse geprüft wird und gegebenenfalls die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2020 zu einem späteren Zeitpunkt beantragen wird.

Somit entfällt die Abstimmung zu diesem Traktandum.

(4)

3 Verwendung des Bilanzgewinns und ordentliche Dividendenausschüttung aus Bilanzgewinn und Kapitaleinlagereserven

Der Vorsitzende erklärt, dass der Antrag des VR unter Traktandum 3 der revidierten Fassung der Einladung vom 6. April 2021 entspricht. Die Reduktion der Gesamtdividende gegenüber der ursprünglichen Version erfolgte aufgrund der jüngsten bedeutsamen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem US-basierten Hedgefonds.

Der VR beantragt der GV, den verfügbaren Bilanzgewinn von CHF 6’840 Mio. wie in der Einladung tabellarisch dargestellt zu verwenden und eine ordentliche Gesamtdividende von CHF 0.10 brutto je Namenaktie je hälftig aus Bilanzgewinn und Kapitaleinlagereserven auszuschütten. Die CSG verzichtet auf eine Ausschüttung der ordentlichen Gesamtdividende auf den im Zeitpunkt der Ausschüttung gehaltenen eigenen Aktien.

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Ausschüttung aus Kapitaleinlagereserven steuerprivilegiert ist, da die Kapitaleinlagereserven ohne Abzug der eidgenössischen Verrechnungssteuer und ohne Einkommenssteuer für in der Schweiz ansässige natürliche Personen, welche Aktien in ihrem Privatvermögen halten, ausgeschüttet werden können.

Zu Traktandum 3 sind im Vorfeld der GV drei Gegenanträge von Aktionären beim unabhängigen Stimmrechtsvertreter eingegangen. Diese Aktionäre beantragen, dass die gemäss ursprünglicher Einladung vorgesehene Dividende beizubehalten und vollumfänglich an die Aktionäre zu entrichten sei. Der Vorsitzende erklärt, dass zunächst die Abstimmung zum Antrag des VR über die Ausschüttung der ordentlichen Gesamtdividende gemäss Traktandum 3 durchgeführt und das Resultat mitgeteilt wird. Sofern der Antrag des VR angenommen wird, erübrigt sich eine Abstimmung über die Gegenanträge. Sofern der Antrag des VR abgelehnt wird, wird über die Gegenanträge abgestimmt.

Die GV stimmt dem Antrag des VR über die Verwendung des Bilanzgewinns und eine ordentliche Dividendenausschüttung aus Bilanzgewinn und Kapitaleinlagereserven mit folgendem Stimmenverhältnis zu:

• Ja: 1’287’780’295 (92.27%)

• Nein: 56’008’007 (4.01%)

• Enthaltung: 51’906’910 (3.72%)

Der Vorsitzende hält schliesslich fest, dass sich eine Abstimmung über die Gegenanträge erübrigt hat.

4 [entfällt] [vormals: Erhöhung und Verlängerung des genehmigten Kapitals]

Zu Traktandum 4 erläutert der Vorsitzende, dass die CSG am 22. April 2021 die Platzierung von zwei Serien von Pflichtwandelanleihen bekannt gegeben hat (Serie A und Serie B), die in 100 Millionen bzw. 103 Millionen Aktien der CSG gewandelt werden. Die Aktien der CSG, die in der Serie B der Pflichtwandelanleihen zugrunde liegen, wurden aus dem bestehenden genehmigten Kapital der CSG emittiert. Da der gesamte Betrag des genehmigten Kapitals für diese Emission verwendet wurde, beschloss der VR, anlässlich dieser GV auf eine Erneuerung des genehmigten Kapitals zu verzichten und seinen ursprünglichen Antrag entsprechend zurückzuziehen.

Damit entfällt die Abstimmung zu diesem Traktandum.

(5)

5 Wahlen der Mitglieder des Verwaltungsrats und des Compensation Committee

5.1 Wahlen der Mitglieder des Verwaltungsrats

Der Vorsitzende verdankt zunächst die Verdienste der aus dem VR ausscheidenden Mitglieder Joaquin Ribeiro, John Tiner und Andreas Gottschling.

Anschliessend verdankt der Vize-Präsident des VR, Severin Schwan, die Verdienste von Verwaltungsratspräsident Urs Rohner, der ebenfalls aus dem VR ausscheidet.

Der VR beantragt der GV die Neuwahl von António Horta-Osório als Mitglied und Präsident des VR für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen GV.

António Horta-Osório wird neu als Mitglied und Präsident des VR für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen GV mit folgendem Stimmenverhältnis gewählt:

• Ja: 1’346’129’341 (96.45%)

• Nein: 39’846’938 (2.85%)

• Enthaltung: 9’718’933 (0.70%)

Der Vorsitzende gratuliert António Horta-Osório zu seiner Wahl als neuen Präsidenten des VR der CSG und wünscht ihm viel Erfolg bei der Ausübung seines Amts.

António Horta-Osório, der neu gewählte Präsident des VR, wendet sich in einer kurzen Rede (Anhang 5) an die Aktionärinnen und Aktionäre und erklärt ihnen, sich bewusst zu sein, dass er den Vorsitz des VR in einer für die CSG schwierigen Zeit übernimmt. Er bedankt sich bei seinem Vorgänger Urs Rohner und dem gesamten VR dafür, dass er zum Präsidenten des VR vorgeschlagen wurde. Er weist auf die einzigartige Tradition und die grosse Geschichte der CSG hin, einem Unternehmen, das seit Langem für Vertrauen, Spitzenleistung und Innovation gestanden hat, sich nun aber aufgrund der Ereignisse im Zusammenhang mit dem US-basierten Hedgefonds und den von Credit Suisse Asset Management verwalteten Supply Chain Finance Funds mit einer schweren Krise konfrontiert sieht. Er erwähnt, dass nun auf transparente, überlegte und entschlossene Weise wichtige Lehren gezogen und entsprechende Entscheidungen getroffen werden müssen. Weiter legt er dar, dass er sich in den kommenden Monaten auf die folgenden drei Bereiche konzentrieren wird:

(i) Risikomanagement: Die aktuellen und potenziellen Risiken der CSG müssen unmittelbar und gründlich untersucht werden. Zusammen mit dem VR und der Geschäftsleitung wird er sich genau ansehen, wie Risiken bewertet, verwaltet und kontrolliert werden; (ii) Strategie: Die CSG soll weiterhin Spitzenleistungen in denjenigen Bereichen erbringen, in denen sie ihre Stärken und Wettbewerbsvorteile hat. Es wird eine eingehende Prüfung der strategischen Optionen der Bank durchgeführt. Diese wird mit einer langfristigen Perspektive geschehen, ohne die kurzfristigen Erfordernisse aus den Augen zu verlieren; und (iii) Kultur: Eine Kultur muss gefördert werden, welche die Bedeutung des Risikomanagements stärkt, die richtigen Anreize setzt und das Augenmerk auf die persönliche Verantwortung und Rechenschaft konzentriert. Er verspricht gegenüber den Aktionärinnen und Aktionären sein persönliches Engagement, mit dem VR und dem Management Team unermüdlich zu arbeiten und damit die anstehenden Herausforderungen zu meistern. Schliesslich bedankt sich António Horta-Osório bei den Aktionärinnen und Aktionären und erklärt offiziell die Annahme der Wahl zum Präsidenten des VR.

Der VR beantragt der GV die Wiederwahl aller übrigen bestehenden Mitglieder des VR sowie die Neuwahlen von Clare Brady und Blythe Masters als Mitglieder des VR, alle jeweils für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen GV.

Die folgenden Kandidatinnen und Kandidaten werden mit folgenden Stimmenverhältnissen je für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen GV als Mitglieder des VR wiedergewählt:

(6)

Iris Bohnet:

• Ja: 1’275’867’090 (91.42%)

• Nein: 111’283’203 (7.97%)

• Enthaltung: 8’544’919 (0.61%)

Christian Gellerstad:

• Ja: 1’269’656’469 (90.96%)

• Nein: 117’309’921 (8.41%)

• Enthaltung: 8’728’822 (0.63%)

Michael Klein:

• Ja: 1’215’898’414 (87.11%)

• Nein: 170’370’745 (12.21%)

• Enthaltung: 9’426’053 (0.68%)

Shan Li:

• Ja: 1’222’348’826 (87.58%)

• Nein: 163’724’927 (11.73%)

• Enthaltung: 9’621’459 (0.69%)

Seraina Macia:

• Ja: 1’221’012’338 (87.49%)

• Nein: 165’142’989 (11.83%)

• Enthaltung: 9’539’885 (0.68%)

Richard Meddings

• Ja: 1’192’268’375 (85.43%)

• Nein: 193’633’328 (13.87%)

• Enthaltung: 9’793’509 (0.70%)

Kai S. Nargolwala:

• Ja: 1’202’052’153 (86.13%)

• Nein: 185’100’171 (13.26%)

• Enthaltung: 8’542’888 (0.61%)

Ana Paula Pessoa:

• Ja: 1’012’062’774 (72.51%)

• Nein: 374’264’828 (26.82%)

• Enthaltung: 9’367’610 (0.67%)

Severin Schwan:

• Ja: 1’167’700’111 (83.67%)

• Nein: 219’051’858 (15.69%)

• Enthaltung: 8’943’243 (0.64%)

Sodann werden Clare Brady und Blythe Masters für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen GV mit folgenden Stimmenverhältnissen neu in den VR gewählt:

Clare Brady:

• Ja: 1’235’704’077 (88.54%)

• Nein: 151’617’652 (10.86%)

• Enthaltung: 8’373’483 (0.60%)

Blythe Masters:

• Ja: 1’155’287’926 (82.77%)

• Nein: 223’836’911 (16.04%)

• Enthaltung: 16’570’375 (1.19%)

Sämtliche Wiedergewählten und die beiden Neugewählten haben gegenüber dem Vorsitzenden die Annahme der Wahl erklärt.

(7)

5.2 Wiederwahl der Mitglieder des Compensation Committee

Der VR beantragt der GV, Iris Bohnet, Christian Gellerstad, Michael Klein und Kai S.

Nargolwala als Mitglieder des Compensation Committee wiederzuwählen, je für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen GV. Der VR beantragt zudem die Neuwahl von Blythe Masters als Mitglied des Compensation Committee für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen GV.

Die folgenden Personen werden je für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen GV von der GV mit den folgenden Stimmenverhältnissen in das Compensation Committee wiedergewählt:

Iris Bohnet:

• Ja: 1’234’170’180 (88.43%)

• Nein: 153’122’192 (10.97%)

• Enthaltung: 8’402’840 (0.60%)

Christian Gellerstad:

• Ja: 1’229’810’029 (88.12%)

• Nein: 154’232’159 (11.05%)

• Enthaltung: 11’653’024 (0.83%)

Michael Klein:

• Ja: 1’209’353’929 (86.65%)

• Nein: 174’201’758 (12.48%)

• Enthaltung: 12’139’525 (0.87%)

Kai S. Nargolwala:

• Ja: 1’227’494’863 (87.94%)

• Nein: 159’737’321 (11.45%)

• Enthaltung: 8’463’028 (0.61%)

Sodann wird Blythe Masters für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen GV von der GV mit folgenden Stimmenverhältnissen neu in das Compensation Committee gewählt:

Blythe Master:

• Ja: 1’172’042’638 (83.98%)

• Nein: 210’046’352 (15.05%)

• Enthaltung: 13’606’222 (0.97%)

6. Genehmigung der Vergütungen des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung

Gemäss Gesetz und den Statuten stimmt die GV jährlich gesondert über die Gesamtvergütung des VR und der Geschäftsleitung mit bindender Wirkung ab. Der Vorsitzende verweist auf die revidierte Einladung von 6. April 2021 und erklärt, dass der VR angesichts der laufenden Abklärungen im Zusammenhang mit den jüngsten bedeutsamen Ereignissen beschloss hat, die beiden Untertraktanden 6.2.1 (Kurzfristige variable leistungsbezogene Vergütung (STI)) und 6.2.3 (Langfristige variable leistungsbezogene Vergütung (LTI)) zurückzuziehen. Somit wurden diese beiden Untertraktanden gegenstandslos. Der Vorsitzende erklärt weiter, dass die weiterführenden Informationen zu diesen Vergütungsanträgen in der Zusatzbroschüre zur ursprünglichen Einladung

“Say-on-Pay – Vergütungen des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung“ ebenfalls gegenstandslos wurden.

(8)

6.1 Genehmigung der Vergütung des Verwaltungsrats

Der VR beantragt der GV, den maximalen Betrag der Vergütung des VR von CHF 12.0 Mio. für den Zeitraum von der ordentlichen GV 2021 bis zur ordentlichen GV 2022 zu genehmigen.

Die GV stimmt dem Antrag des VR gemäss Traktandum 6.1 mit folgendem Stimmenverhältnis zu:

• Ja: 1’150’689’234 (82.44%)

• Nein: 227’338’554 (16.29%)

• Enthaltung: 17’667’424 (1.27%)

6.2 Genehmigung der Vergütung der Geschäftsleitung

6.2.1 [entfällt] [vormals: Kurzfristige variable leistungsbezogene Vergütung (STI)]

Traktandum 6.2.1 gemäss der Einladung vom 18. März 2021 (Kurzfristige variable leistungsbezogene Vergütung (STI)) entfällt.

6.2.2 Fixe Vergütung

Der VR beantragt der GV, den maximalen Betrag von CHF 31.0 Mio., der den fixen Teil der Vergütung für den Zeitraum von der ordentlichen GV 2021 bis zur ordentlichen GV 2022 an die Geschäftsleitung umfasst, zu genehmigen.

Die GV stimmt dem Antrag des VR gemäss Traktandum 6.2.2 mit folgendem Stimmenverhältnis zu:

• Ja: 1’263’805’265 (90.55%)

• Nein: 114’240’637 (8.19%)

• Enthaltung: 17’649’310 (1.26%)

6.2.3 [entfällt] [vormals: Langfristige variable leistungsbezogene Vergütung (LTI)]

Traktandum 6.2.3 gemäss der Einladung vom 18. März 2021 (Langfristige variable leistungsbezogene Vergütung (LTI)) entfällt.

7. Weitere Wahlen

7.1 Wahl der Revisionsstelle

Der VR beantragt der GV, die PricewaterhouseCoopers AG, Zürich (PwC), für eine Amtsdauer von einem Jahr als Revisionsstelle wiederzuwählen.

Der Vorsitzende erklärt, dass die PwC gegenüber dem Audit Committee des VR bestätigt hat, dass sie die für die Ausübung des Mandats geforderte Unabhängigkeit aufweist und die von der amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission, der SEC, aufgestellten Unabhängigkeitsanforderungen erfüllt.

Die GV wählt die PwC für eine Amtsdauer von einem Jahr als Revisionsstelle mit folgendem Stimmenverhältnis:

• Ja: 1’335’599’484 (95.70%)

• Nein: 7’700’829 (0.55%)

• Enthaltung: 52’394’899 (3.75%)

Die PwC AG hat schriftlich die Annahme der Wahl erklärt.

(9)

7.2 Wahl der besonderen Revisionsstelle

Der VR beantragt der GV, die BDO AG, Zürich, für eine weitere Amtsdauer von einem Jahr als besondere Revisionsstelle zu wählen.

Die GV wählt die BDO AG, Zürich, für eine weitere Amtsdauer von einem Jahr als besondere Revisionsstelle mit folgendem Stimmenverhältnis:

• Ja: 1’288’932’774 (92.35%)

• Nein: 100’457’706 (7.20%)

• Enthaltung: 6’304’732 (0.45%)

Die BDO AG hat schriftlich die Annahme der Wahl erklärt.

7.3 Wahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters

Der VR beantragt der GV, die Anwaltskanzlei Keller KLG, Zürich, für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen GV als unabhängige Stimmrechtsvertreterin wiederzuwählen.

Die GV wählt die Anwaltskanzlei Keller KLG für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen GV als unabhängige Stimmrechtsvertreterin mit folgendem Stimmenverhältnis:

• Ja: 1’249’609’242 (89.54%)

• Nein: 94’101’381 (6.74%)

• Enthaltung: 51’984’589 (3.72%)

Die Anwaltskanzlei Keller KLG hat die Annahme der Wahl erklärt.

Der Vorsitzende kündigt das Ende des offiziellen Teils der GV an und wendet sich mit einer Schlussrede an die Aktionärinnen und Aktionäre. Dabei geht er nochmals auf die lange und wechselhafte Geschichte der Credit Suisse Group ein. Die sehr erfreulichen strategischen und operativen Entwicklungen der letzten Jahre sind durch die Verluste der vergangenen Wochen in den Hintergrund getreten. Er entschuldigt sich, dass die Aktionärinnen und Aktionäre, Kundinnen und Kunden enttäuscht wurden. Die Vorfälle sollen lückenlos aufgeklärt und die notwendigen Verbesserungen eingeleitet werden. Des Weiteren bedankt er sich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die engagierte und ausgezeichnete Arbeit. Er ist überzeugt, dass sein Nachfolger António Horta-Osório mit seiner grossen Erfahrung und Kompetenz gemeinsam mit dem erneuerten Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung die Credit Suisse Group in eine erfolgreiche Zukunft führen wird. Zum Schluss bedankt sich der Vorsitzende bei den Aktionärinnen und Aktionären, den Kundinnen und Kunden für das grosse Vertrauen, welches ihm über die Jahre entgegengebracht wurde.

Der Vorsitzende schliesst die Versammlung um 11:35 Uhr.

Der Vorsitzende Die Protokollführerin

Sig. Sig.

_____________________ ____________________

Urs Rohner Joan Belzer

(10)

Anhang 4

Antworten der Credit Suisse Group AG auf Fragen von Ethos gemäss Schreiben vom 28. April 2021 an Herrn Urs Rohner und Herrn António Horta-Osório im Vorfeld der ordentlichen Generalversammlung 2021 vom 30. April 2021 (Übersetzung des englischen Originals)

1. A. Werden die beiden am 6. April angekündigten Untersuchungen die

Verantwortlichkeiten des Verwaltungsrats prüfen und einen Massnahmenplan zur Verbesserung der Risikoübersicht auf Verwaltungsratsebene angehen?

Die beiden von externen Parteien durchgeführten Untersuchungen werden sich nicht nur auf die unmittelbaren Folgen dieser beiden Angelegenheiten konzentrieren, sondern auch weitergehende Auswirkungen und relevante Erkenntnisse beleuchten. Die Untersuchungen werden von einem Sonderausschuss des Verwaltungsrats beaufsichtigt.

B. Kann der Verwaltungsrat gewährleisten, dass der vollständige Bericht und die Erkenntnisse dieser Untersuchungen veröffentlicht werden, sobald sie verfügbar sind?

Wie bereits öffentlich bekannt gegeben, wird die Credit Suisse die Erkenntnisse der Untersuchungen veröffentlichen, sobald die Untersuchungen abgeschlossen sind.

2. Hat der Verwaltungsrat angesichts der im Risikomanagement in Bezug auf die vorstehenden Angelegenheiten (Archegos Capital und Greensill) festgestellten gravierenden Mängel eine Anpassung der Zusammensetzung des Risk Committee und insbesondere von dessen Vorsitz nach der Generalversammlung 2021 geplant?

Wie am 30. April 2021 angekündigt, stand Andreas Gottschling, Vorsitzender des Risk Committee des Verwaltungsrats bis zur Generalversammlung 2021, bei der

Generalversammlung 2021 nicht zur Wiederwahl. Richard Meddings hat zwischenzeitlich die Rolle des Vorsitzenden des Risk Committee übernommen, bis der Verwaltungsrat einen neuen permanenten Vorsitzenden des Risk Committee ernennt. Die neue Zusammensetzung des Risk Committee – und aller anderen Verwaltungsratsausschüsse – wurde in der Zwischenzeit auch auf unserer Website veröffentlicht und gestaltet sich wie folgt: Richard Meddings (Vorsitzender a.i.), Shan Li, Blythe Masters, Kai Nargolwala und Severin Schwan.

3. Stimmt es, dass Herr Rohner und Herr Gottstein einige Monate vor dem

Zusammenbruch von Greensill ein formelles Meeting mit Herrn Branson von der FINMA zur Besprechung des Risikos der Geschäftsbeziehung der Credit Suisse mit Greensill abhielten? Falls ja, welche Massnahmen wurden im Anschluss an diese Besprechung getroffen?

Wir sind uns bewusst, dass Informationen zu einer solchen Besprechung in der Presse (Sonntagszeitung vom 11. April 2021) erwähnt wurden. Die Credit Suisse gibt grundsätzlich keine Auskunft zum Abhalten beziehungsweise Ausbleiben von Besprechungen mit

Regulatoren.

(11)

4. A. Die Anwesenheitsquote des Vize-Präsidenten Severin Schwan an Besprechungen des Verwaltungsrats und von Ausschüssen lag in den letzten beiden Jahren

zwischen 85 % und 95 % und im Jahr 2018 zwischen 75 % und 84 %. Kann der Verwaltungsrat die genaue Anwesenheitsquote von Herrn Schwan für

Besprechungen des Verwaltungsrats und von Ausschüssen im Jahr 2020 offenlegen, insbesondere mit Blick auf das Risk Committee, und eine Erklärung abgeben, warum Herr Schwans Anwesenheitsquote in den letzten drei Jahren systematisch zu den niedrigsten Quoten gehört hat?

Herr Schwan ist Vize-Präsident und Lead Independent Director des Verwaltungsrats sowie Mitglied des Governance and Nominations Committee und des Risk Committee. 2020 gab es insgesamt 44 Besprechungen des Verwaltungsrats, des Governance and Nominations Committee und des Risk Committee, von denen fünf Besprechungen unter persönlicher Teilnahme und 39 als Telefon- bzw. Telefon- bzw. Videokonferenzen abgehalten wurden.

Herr Schwann konnte an fünf Telefon- bzw. Videokonferenzen nicht teilnehmen, wobei vier dieser Meetings ausserordentlich waren und kurzfristig aufgesetzt wurden. Bei den

Besprechungen, an denen Herr Schwan nicht teilnehmen konnte, hat er sich in der Regel im Vorfeld der Besprechung mit dem jeweiligen Vorsitzenden beraten und seine Einschätzung über die bei der Besprechung thematisierten Angelegenheiten abgegeben und/oder es gab ein anschliessendes Telefongespräch mit dem jeweiligen Vorsitzenden, der ihn zeitnah zu den besprochenen Themen informierte.

B. Kann er – angesichts seiner Position als CEO von Roche – ausreichend Zeit für seine Funktion als Vize-Präsident und Mitglied des Chairman’s Committee und Mitglied des Risk Committee aufbringen?

Wir sind der Meinung, dass Herr Schwan ausreichend Zeit für seine Verwaltungsratsrolle bei der Credit Suisse aufbringen kann.

5. Wie hoch ist das aktuelle Engagement des Prime-Brokerage-Geschäfts der Credit Suisse in ähnlichen Hedge-Fonds wie dem von Archegos Capital verwalteten?

Die Credit Suisse kann aufgrund der geschäftlichen Sensibilität weder die Kundenaufteilung des Prime-Services-Geschäfts noch der darin enthaltenen Prime-Brokerage- und Prime- Financing-Geschäftsbereiche öffentlich darlegen. Wir können jedoch angeben, dass eine detaillierte Überprüfung der Kundenpositionen keine Situation aufgezeigt hat, die bezüglich Grösse, Konzentration und Margenvereinbarungen mit Archegos vergleichbar ist.

(12)

6. Welcher prozentuale Anteil der gesamten risikogewichteten Aktiven entfällt auf das Prime-Brokerage-Geschäft? Was ist das vorgeschriebene Kernkapital und das Gesamtkapital des Prime-Brokerage-Geschäfts?

Wie wir in der Ergebnispräsentation des ersten Quartals 2021 für Anleger und Analysten hervorgehoben haben, beabsichtigen wir eine Redimensionierung unseres Prime-Brokerage- und Prime-Financing-Geschäfts, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der fortgesetzten Betreuung unserer wichtigsten Geschäftskunden liegt. Bis Ende 2021 soll die Leverage- Risikoposition der Investment Bank um mindestens USD 35 Mia. reduziert werden, und die risikogewichteten Aktiven (RWA) der Investment Bank sollen das Niveau von Ende 2020 nicht überschreiten.

Die Leverage-Risikoposition in Höhe von USD 35 Mia. macht ungefähr ein Drittel der bei Prime Services eingesetzten Gesamtverschuldung aus.

Daraus folgert, dass Prime Services eine Leverage-Risikoposition von über USD 100 Mia.

hat.

Per Ende 2020 umfasste Prime Services 4.2% der RWA der Gruppe, was CHF 11.5 Mia.

entspricht.

7. A. Welcher Prozentsatz des gesamten variablen Vergütungspools 2020 wurde dem Prime-Brokerage-Geschäft zugewiesen?

Die variable Vergütung für Mitarbeitende im Prime-Brokerage-Geschäft der Credit Suisse im Jahr 2020 stellt ca. 1 % des gesamten variablen leistungsbezogenen Pools der Credit Suisse Group für das Geschäftsjahr 2020 dar.

B. Wie viel dieses variablen Vergütungspools wird zurückgefordert?

Die Credit Suisse verfolgt die Entwicklungen aufmerksam und legt, je nach den Ergebnissen der laufenden Untersuchung, alle geeigneten, anzuwendenden Massnahmen fest, darunter die Anwendung der bestehenden Malus- und Rückforderungsbestimmungen für variable Vergütungsansprüche. Wie öffentlich bekannt gegeben, wurde die Auszahlung der variablen Vergütung von gewissen Mitarbeitenden als Massnahme ausgesetzt um sicherzustellen, dass die Credit Suisse die variable Vergütung für 2020 überprüfen kann und in der Lage ist, gegebenenfalls Malus- bzw. Rückforderungsbestimmungen anwenden zu können.

(13)

Important Information

This document contains forward-looking statements that involve inherent risks and uncertainties, and we might not be able to achieve the predictions, forecasts, projections and other outcomes we describe or imply in forward-looking statements.

A number of important factors could cause results to differ materially from the plans, targets, goals, expectations, estimates and intentions we express in these forward-looking statements, including those we identify in "Risk factors” in our Annual Report on Form 20-F for the fiscal year ended December 31, 2020 and in “Credit Suisse – Risk factor” and the “Cautionary statement regarding forward-looking information" in our 1Q21 Financial Report published on May 6, 2021 and filed with the US Securities and Exchange Commission, and in other public filings and press releases. We do not intend to update these forward-looking statements.

The full speeches of Urs Rohner, outgoing Chairman of the Board of Directors, António Horta Osório, newly elected Chairman of the Board of Directors and Thomas Gottstein, Chief Executive Officer, including important information regarding reconciliation of non-GAAP financial measures to the most directly comparable US GAAP measures and regarding our liquidity, capital and leverage metrics, are available online at www.credit-suisse.com/agm.

Mandatory Convertible Notes

These materials are not an offer to sell securities or the solicitation of any offer to buy securities, nor shall there be any offer of securities, in any jurisdiction in which such offer or sale would be unlawful.

These materials are not an offer of securities for sale in the United States or to U.S. persons (“U.S. persons”) as defined in Regulation S under the U.S. Securities Act of 1933, as amended (the “U.S. Securities Act”). The mandatory convertible notes described in these materials and the shares of Credit Suisse Group AG issuable on their conversion have not been and will not be registered under the U.S. Securities Act and may not be offered or sold in the United States or to, or for the account or benefit of, U.S. persons, absent registration or an applicable exemption from registration under the U.S.

Securities Act.

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