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Höhere Fachprüfung für Sozialversicherungs-Expertinnen und -Experten

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Academic year: 2022

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Höhere Fachprüfung für Sozialversicherungs-Expertinnen und -Experten Prüfungsteil 1.2: Falldossier

Gewählter Sozialversicherungszweig: AHV

Kandidatennummer Prüfungsdatum

Titel des Falls AHV-Rentenanspruch und Rentenberechnung

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Falldossier: AHV-Rentenanspruch und Rentenberechnung

Einführung in den Fall

Sie sind Leiter/in eines Teams von Renten-Sachbearbeiter/innen bei der Ausgleichskasse für das schweizerische Bankgewerbe. Sie haben die Arbeitsaufteilung so organisiert, dass Sie selber die kom- plexen Fälle bearbeiten. Aus diesem Grund hat Ihnen eine Mitarbeiterin ein Rentendossier nach ersten Abklärungen weitergeleitet.

Es geht um folgenden Fall:

Herr Albert Hugel ist am 2. Februar 2019 gestorben. Er wurde am 12. Januar 1979 geboren.

Der familiäre Lebenslauf von Albert Hugel:

• Erste Ehe

o 5. Mai 2000 Heirat mit Franziska Weber, geboren am 15. Oktober 1980 o Geburt des gemeinsamen Kindes Janosch am 2. Oktober 2000

o Scheidung von Franziska Weber, rechtskräftig am 6. Juni 2005 o Das Sorgerecht für Janosch wurde Albert Hugel zugesprochen.

• Zweite Ehe

o Heirat am 3. Oktober 2010 mit Heidi Kummer, geboren am 12. Dezember 1981 o Geburt der Zwillinge David und Julia am 5. Juli 2012

Albert Hugel wuchs in seinem Heimatland Österreich auf. Erst am Tag der ersten Heirat reiste er in die Schweiz ein. Seinen ersten Arbeitsplatz in der Schweiz trat er am 1. Januar 2001 an. Seither hatte er seinen Wohnsitz immer in der Schweiz. Bis zu seinem Tod arbeitete er immer bei der UBS in Winterthur.

Die AHV-beitragspflichtigen Einkommen finden Sie im beiliegenden Konto-Auszug (Beilage Nr. 1).

Franziska Weber, die erste Ehefrau von Albert Hugel, wanderte bereits am 15. Februar 2003 in ihr Hei- matland Südafrika aus. Sie hatte jedoch ihren Wohnsitz seit der Geburt in der Schweiz und hat bis zu ihrer Ausreise die AHV-Beitragspflicht immer erfüllt.

Heidi Kummer hatte immer in der Schweiz – ihrem Heimatland - Wohnsitz. Sie war bis zum 30. Septem- ber 2010 erwerbstätig und hat bis dahin die AHV-Beitragspflicht immer erfüllt. Bis heute hat sie keine neue Erwerbstätigkeit aufgenommen und wird dies vorläufig auch nicht tun.

Janosch Hugel hat seine Ausbildung bereits vor dem Tod seines Vaters abgeschlossen und wohnte nicht mehr beim Vater.

Die folgenden Anträge wurden eingereicht und liegen bei Ihnen.

• Anmeldung für eine Hinterlassenenrente, eingereicht von Franziska Weber

• Anmeldung für eine Hinterlassenenrente, eingereicht von Heidi Kummer

• Antrag auf Rückvergütung von AHV-Beiträgen, eingereicht von Franziska Weber

Alle Angaben sind mit amtlichen Dokumenten wie Familienbüchlein, Todesschein, Wohnsitzbescheini- gungen und Abmeldebestätigungen belegt.

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Beilagen

• Beilage 1: IK-Auszüge der beteiligten Personen

• Beilage 2: Link zur kompletten Rententabelle:

https://sozialversicherungen.admin.ch/de/d/6850

Aufgabe

1. Nehmen Sie eine ganzheitliche Analyse der Ausgangslage vor. Stellen Sie Ihre Ergebnisse auf struk- turierte und nachvollziehbare Weise dar.

2. Beschreiben Sie die zentralen Fragestellungen bzw. Herausforderungen, die aus Ihrer Sicht in dieser Situation bestehen.

3. Entscheiden Sie über die Zuständigkeiten für die Bearbeitung und für die Entscheide aller nötigen Handlungen.

4. Beurteilen Sie – unabhängig von der Zuständigkeit Ihrer Firma - die Berechtigungen der beteiligten Personen auf Leistungen aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung und begründen Sie Ihre Entscheide detailliert.

5. Berechnen Sie alle Leistungen und zeigen Sie die Berechnungen detailliert auf.

6. Beurteilen Sie die voraussichtlichen Rechte und Pflichten der beteiligten Personen in der Zukunft.

Erwartungen

Bearbeiten Sie die oben angeführten Aufträge der Reihe nach. Stellen Sie Ihre Ergebnisse auf den fol- genden Seiten schriftlich dar (Seiten nur einseitig beschriften). Achten Sie darauf, dass Ihre Ausführun- gen für Dritte nachvollziehbar sind und Sie Ihre Aussagen hinreichend begründen. Als Richtgrösse wer- den 5-10 Seiten A4 erwartet, der effektive Umfang Ihrer Arbeit wird nicht bewertet. Beschriften Sie jede Seite oben rechts mit Ihrem Namen und Ihrer Kandidatennummer.

Für die Bearbeitung des Falldossiers stehen Ihnen 90 Minuten zur Verfügung.

Hinweis

Für die Recherche steht Ihnen während der Prüfung der Online-Zugriff ins Internet zur Verfügung.

Der AHV-Beitragssatz für Arbeitnehmer beträgt seit 1995 immer 8.4 Prozent. Davon zahlt der Arbeit- nehmer 4.2 Prozent und der Arbeitgeber ebenfalls 4.2 Prozent.

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Beurteilung

Ihre Leistung wird nach folgenden Leitfragen bewertet:

• Nimmt der/die Kandidat/in eine ganzheitliche Analyse der Ausgangslage vor und stellt er/sie die Ergebnisse nachvollziehbar dar?

• Beschreibt der/die Kandidat/in die zentralen Fragestellungen bzw. Herausforderungen?

• Entscheidet der/die Kandidat/in für alle Handlungen richtig über die Zuständigkeiten?

• Spricht der/die Kandidat/in allen beteiligten Personen die richtigen Leistungen aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung zu und sind die Entscheide umfassend begründet?

• Berechnet der/die Kandidat/in alle Leistungen richtig und sind die einzelnen Schritte erkennbar?

• Nennt der Kandidat die voraussichtlichen Rechte und Pflichten der beteiligten Personen in der Zukunft korrekt?

Punkte max. 36

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Lösungsvorschlag Falldossier

1. Nehmen Sie eine ganzheitliche Analyse der Ausgangslage vor. Stellen Sie Ihre Ergebnisse auf strukturierte und nachvollziehbare Weise dar.

• Eine Person, die in der schweizerischen AHV versichert war, ist verstorben. Es entsteht ein neu- er Versicherungsfall "Hinterlassenenleistungen".

• Eine geschiedene und eine noch verheiratete Frau haben sich für Hinterlassenenrenten ange- meldet. Zudem hat die geschiedene Frau die Rückerstattung ihrer AHV-Beiträge verlangt.

• Bei geschiedenen Ehen ist eine Einkommensteilung durchzuführen. Diese ist noch nicht erledigt und muss vor den weiteren Schritten nachgeholt werden.

• Alle nötigen Informationen für die weitere Bearbeitung sind vorhanden bzw. in den jeweiligen An- trägen enthalten.

2. Beschreiben Sie die zentralen Fragestellungen bzw. Herausforderungen, die aus Ihrer Sicht in dieser Situation bestehen.

• Die verschiedenen beteiligten Personen haben unterschiedliche Nationalitäten.

• Für die Berechnung der Leistungen und der Rückzahlung muss noch die Einkommensteilung durchgeführt werden.

• Für alle weiteren Entscheide und Handlungen ist die jeweilige Versicherteneigenschaft von Be- deutung.

• Die einzelnen Schritte müssen in der richtigen Reihenfolge getan werden.

3. Entscheiden Sie über die Zuständigkeiten für die Bearbeitung und für die Entscheide aller nö- tigen Handlungen und begründen Sie Ihre Entscheide.

• Anmeldung für die Hinterlassenenrente Franziska Weber: zuständig ist die Schweizerische Aus- gleichkasse. Die Versicherte hat Wohnsitz im Ausland. Der möglicherweise berechtigte Sohn wohnt zwar in der Schweiz, ist aber über 18-jährig und nicht mehr in Ausbildung.

• Anmeldung für die Hinterlassenenrente Heidi Kummer: zuständig ist die Ausgleichskasse für das schweizerische Bankgewerbe. Bei Eintritt des Versicherungsfalles wurden die Beiträge des Ver- storbenen über diese Ausgleichkasse abgerechnet.

• Antrag auf Rückvergütung von AHV-Beiträgen: zuständig ist die Schweizerische Ausgleichkasse in Genf, weil die Versicherte im Ausland wohnt.

• Einkommensteilung: zuständig ist die Ausgleichskasse für das schweizerische Bankgewerbe.

Sie führt für den Verstorbenen ein Konto.

4. Beurteilen Sie – unabhängig von der Zuständigkeit Ihrer Firma - die Berechtigungen der betei- ligten Personen auf Leistungen aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung und begründen Sie Ihre Entscheide detailliert.

• Franziska Weber: kein Anspruch auf Leistungen o War vom Versicherten geschieden

o war weniger als 10 Jahre mit dem Verstorbenen verheiratet o das Kind wird 18-jährig, bevor sie selber 45-jährig ist o hat kein Kind, das nicht 18-jährig ist

o hat Anspruch auf Rückvergütung der AHV-Beiträge

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• Janosch Hugel: kein Anspruch o Ist über 18-jährig o Ist nicht in Ausbildung

• Heidi Kummer: hat Anspruch auf Witwenrente o War mit dem Verstorbenen verheiratet

o Der Verstorbene hat mindestens ein ganzes Beitragsjahr o Hat Kinder

• David und Julia Hugel: haben Anspruch auf Waisenrenten o Der leibliche Vater ist verstorben

o Der Verstorbene hatte mindestens ein ganzes Beitragsjahr

5. Berechnen Sie alle Leistungen und zeigen Sie die Berechnungen detailliert auf.

• Einkommensteilung Hugel - Weber

Zu teilen sind die Kalenderjahre der Ehe, in denen beide Partner versichert waren. Das sind die Jahre 2001 (Heirat im Jahr 2000) bis und mit 2003 (Ausreise der Frau 2003).

Von Albert Hugel weg- und an Franziska Weber zugesplittet werden

2001: ½ von Fr. 120'000 = Fr. 60'000 2002: ½ von Fr. 120'000 = Fr. 60'000

2003: ½ von Fr. 120'000 = Fr. 60'000 Total Fr. 180'000

Von Franziska Weber weg- und an Albert Hugel zugesplittet werden

2001: ½ von Fr. 60'000 = Fr. 30'000 2002: ½ von Fr. 60'000 = Fr. 30'000

2003: ½ von Fr. 5'000 = Fr. 2'500 Total Fr. 62'500

• Rückvergütung der AHV-Beiträge

Es werden die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zurückvergütet. Die Versicherte hat aus ihren Beiträgen noch keine Leistungen bezogen. Damit können 8,4 % ihrer registrierten Einkommen zurück- vergütet werden. Zu den Einkommen gehören auch die zugesplitteten

Massgebende Einkommen:

170'000

abzüglich weggesplittet 62'500

plus zugesplittet 180'000

287'500

Der Beitragssatz beträgt 8,4 %. Das ergibt 287'500 : 100 x 8.4 = 24'150 Der Versicherten werden Fr. 24'150 zurückvergütet

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• Berechnung der Hinterlassenenrenten

Die Rente wird aufgrund der Beitragszeit und der Einkommen des Verstorbenen berechnet.

- Beitragsjahre des Jahrgangs 1979: 19 Jahre (2000 – 2018) - Erfüllte Beitragsjahre des Versicherten: 18 Jahre (2001 – 2018)

- Lückenfüllung lediglich 2 Beitragsmonate im Rentenjahr für die Skala. Dies ergibt keine weiteres volles Jahr und hat deshalb keinen Einfluss.

- Skala gemäss Skalenwähler: 42

- Anrechenbares Erwerbseinkommen: 2'322'500 (2'452'000 – 12'000 - 180'000 + 62'500) - Aufwertungsfaktor: 1.000 (erster Eintrag 2001)

- Karrierezuschlag: 5 % (40-jährig)

- Durchschnittliches Erwerbseinkommen: 135'479 (2'322'500 x 1.000 : 18) : 100 x 105)

- Anzahl Erziehungsgutschriften: 4 Halbe (2001 – 2004), 6 Ganze (2005 – 2010) und 8 Halbe (2011 – 2018, total 12 Ganze

- Durchschnitt aus Erziehungsgutschriften: 28'440 (36 x 1185 x 12 : 18) - Durchschnittliches Einkommen: 163'919

- Tabellenwert: 164'952

- Renten: Witwenrente Fr. 1'810 / 2 Waisenrenten à Fr. 905

6. Beurteilen Sie die voraussichtlichen Rechte, Folgen und Pflichten der beteiligten Personen in der Zukunft.

• Franziska Weber verliert alle Anrechte auf Leistungen aus der schweizerischen Alters-, Hinter- lassenen und Invalidenversicherung.

• Heidi Kummer bekommt die Witwenrente bis zur Wiederverheiratung, bis zum Tod oder bis zum Anspruch auf eine höhere Altersrente.

• Heidi Kummer wird beitragspflichtig als Nichterwerbstätige, sofern sie keine Erwerbstätigkeit aufnimmt.

• Auf die Waisenrenten besteht Anspruch bis zum Altersjahr, in Ausbildung längstens bis zum 25.

Altersjahr oder bis zum Tod.

• Heidi Kummer hat eine Meldepflicht für alle Veränderungen, welche den Anspruch beeinfluss könnten.

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