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GENOSSENSCHAFT MIGROS LUZERN. Weisung Dok.Nr Hausordnung S. 1 / 8

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Academic year: 2022

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Prozessowner: Erni Christina Erstellungsdatum: 31.01.2007 Aufbewahrungsdauer: k.a.

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Inhaltsverzeichnis

Seite

1 Allgemeine Bestimmungen ... 3

1.1 Zweck und Geltungsbereich ... 3

2 Bestimmungen der Hausordnung ... 3

2.1 Kleidung ... 3

2.2 Namensschilder ... 3

2.3 Hygiene ... 3

2.4 Personaleingang und -ausgang ... 3

2.5 Garderoben ... 4

2.6 Arbeitszeit ... 4

2.7 Zeiterfassung ... 4

2.8 Privatgeld ... 4

2.9 Trinkgelder ... 4

2.10 Arbeitspause ... 5

2.11 Informationen ... 5

2.12 Parkplätze ... 5

2.13 Rauchen ... 5

2.14 Fremdpersonen in den Hinterräumen ... 5

2.15 Elektronische Kommunikationsmittel ... 6

2.16 Privateinkäufe ... 6

2.17 Personalkontrollen... 7

2.18 CUMULUS ... 7

3 Schlussbestimmungen ... 7

3.1 Inkraftsetzung ... 7

(3)

1 Allgemeine Bestimmungen

1.1 Zweck und Geltungsbereich

Die Hausordnung ergänzt die funktionsbezogenen Reglemente (z.B. Kassenreglement, Berufskleiderkonzept, Datavorschriften etc.) und bildet einen Bestandteil der Anstellungs- bedingungen.

Die Hausordnung gilt für alle Mitarbeitenden der Migros Luzern gemäss der Markierung (■).

2 Bestimmungen der Hausordnung

2.1 Kleidung

Absatz Logistik Admin. KS FZ

Die Berufskleidung muss in sauberem Zustand getragen werden.

Die persönliche Schutzausrüstung wie Sicherheitsschuhe, Schutzbrillen etc. ist gemäss den Vorschriften zu tragen und die zu diesem Zweck erlassenen Anforderungen und

Weisungen sind zu befolgen.

2.2 Namensschilder

Absatz Logistik Admin. KS FZ

Mitarbeitende mit direktem Kundenkontakt tragen ein Namensschild

2.3 Hygiene

Absatz Logistik Admin. KS FZ

In den Abteilungen Frischfleisch, Charcuterie, Fisch, Take-Away, Free-Flow und Küche ist es aus hygienischen Gründen nicht

gestattet, Armbanduhren, Arm- und Handschmuck zu tragen. Lange Haare dürfen in diesen Abteilungen nicht offen getragen werden.

2.4 Personaleingang und -ausgang

Absatz Logistik Admin. KS FZ

Vor der Ladenöffnungszeit ist ausschliesslich der Personaleingang, während der Ladenöffnungszeit der von der Kostenstellenleitung bestimmte Eingang zu benutzen. Während der Öffnungszeit wird der Laden via Kasse verlassen, nach Ladenschluss lediglich über den Personalausgang.

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Prozessowner: Erni Christina Erstellungsdatum: 31.01.2007 Aufbewahrungsdauer: k.a.

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2.5 Garderoben

Absatz Logistik Admin. KS FZ

Für die Mitarbeitenden sind Garderobenschränke reserviert. Der Verlust von Garderobenschlüsseln ist dem Vorgesetzten zu melden.

Die Kosten für einen Ersatzschlüssel sind vom Mitarbeitenden zu bezahlen.

Hand- und Einkaufstaschen dürfen nicht an den Arbeitsplatz

mitgenommen werden.

2.6 Arbeitszeit

Absatz Logistik Admin. KS FZ

Nicht angeordnete Überstunden sind der Vorgesetztenstelle unver- züglich zu melden und durch diese zu genehmigen. Wer verspätet

zur Arbeit erscheint, hat sich bei der Vorgesetztenstelle zu melden.

2.7 Zeiterfassung

Absatz Logistik Admin. KS FZ

Bezüglich Zeiterfassung gelten die Regelungen gemäss Personalreglement (Ziff. 22.2). Es ist nicht gestattet, für

Arbeitskollegen zu badgen. MAPS-Verantwortliche lassen ihre Zeitkorrekturen durch die vorgesetzte Person erfassen.

Missbrauch mit dem Zeiterfassungssystem kann eine fristlose Entlassung zur Folge haben.

2.8 Privatgeld

Absatz Logistik Admin. KS FZ

Wer in irgendeiner Form Geld kassiert, darf kein privates Bargeld auf sich tragen. Das Portemonnaie ist im Garderobenschrank oder in dem von der Kostenstellenleitung bestimmten Fach einzuschliessen.

Grössere Beträge können im Büro deponiert werden.

Geschenkkarten sind von dieser Regelung ausgenommen.

2.9 Trinkgelder

Absatz Logistik Admin. KS FZ

Allfällige Trinkgeldeinnahmen gehören ausschliesslich in die

Personalkasse. Unerlaubte Entnahme aus Trinkgeldkassen wird als Diebstahl gewertet.

(5)

2.10 Arbeitspause

Absatz Logistik Admin. KS FZ

Die Arbeitszeit muss durch Pausen von folgender Mindestdauer unterbrochen werden:

15 Minuten bei mehr als 5 ½ Stunden Arbeitszeit pro Tag 30 Minuten bei mehr als 7 Stunden Arbeitszeit pro Tag 60 Minuten bei mehr als 9 Stunden Arbeitszeit pro Tag

Pausen gelten nicht als Arbeitszeit und müssen gebadget werden.

Pausen am Arbeitsplatz dürfen nur ausnahmsweise und nach Anweisungen des Vorgesetzten erfolgen (z.B. wenn es die Arbeits- intensität erfordert, ein dringender Terminplan eingehalten werden muss usw.). In einem solchen Fall gilt die Pause als Arbeitszeit.

2.11 Informationen

Absatz Logistik Admin. KS FZ

Die Migros Luzern stellt aktuelle Informationen (z.B. Hauszeitung, interne Mitteilungen, Intranet (koMpass/koMpass-App) etc.) für einen reibungslosenArbeitsablauf zur Verfügung. Die

Mitarbeitenden sind verpflichtet, sich regelmässig zu informieren und Anweisungen zu befolgen.

2.12 Parkplätze

Absatz Logistik Admin. KS FZ

Die Benutzung wird durch die Vorgesetztenstelle festgelegt.

2.13 Rauchen

Absatz Logistik Admin. KS Fz

In allen Betriebsteilen der Migros Luzern ist das Rauchen untersagt.

Ausnahmen vom Rauchverbot bestehen nur an den dafür

ausdrücklich bezeichneten Örtlichkeiten. Rauchpausen gelten nicht als Arbeitszeit.

Das Dampfen von e-Zigaretten ist dem Rauchen gleichgestellt. Das Laden von e-Zigaretten via USB ist nicht gestattet.

2.14 Fremdpersonen in den Hinterräumen

Absatz Logistik Admin. KS FZ

Personen, die in keinem Arbeitsverhältnis der Migros Luzern stehen,

haben keinen Zutritt zu den Hinterräumen in den Filialen sowie den

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Prozessowner: Erni Christina Erstellungsdatum: 31.01.2007 Aufbewahrungsdauer: k.a.

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2.15 Elektronische Kommunikationsmittel

Absatz Logistik Admin. KS FZ

Private Telefongespräche und das private Nutzen von Onlinediensten während der Arbeitszeit sind nur in

dringenden Fällen gestattet und müssen zeitlich kurzgehalten werden.

Private Kommunikationsgeräte sollen im Normalfall nur in den Hinterräumen (z.B. Lager, Kantine, Garderobe) benutzt werden.

2.16 Privateinkäufe

Absatz Logistik Admin. KS FZ

Privateinkäufe haben grundsätzlich ausserhalb der Arbeitszeit zu erfolgen. Sämtliche Artikel müssen beim Verlassen der

Verkaufsstelle, bei der Konsumation oder der Verwendung bezahlt sein.

An bedienten Kassen sind die Waren und Dienstleistungen durch Dritte erfassen zu lassen. In diesem Fall unterzeichnet die Person, welche den Kassenprozess vornimmt, den Kassenbon und heftet ihn an die Ware. An Subito-Kassen (Seif-Scanning und Self-Checkout) darf die Ware durch den Mitarbeitenden selbst erfasst werden. Auch in diesem Fall muss der Kassenbon an die Ware geheftet werden.

Bei der Verwendung des Subito-Systems wird von Mitarbeitenden ein Höchstmass an Sorgfalt erwartet. Wenn in einer Validierung oder Kontrolle festgestellt wird, dass Ware nicht gescannt wurde, erfolgt standardmässig eine Meldung an das Interne Inspektorat. Dieses beurteilt jeden Fall individuell in Absprache mit den jeweiligen Vorgesetzten.

Die Konsumation von Waren ist ausschliesslich an den von der KST- Leitung bestimmten Örtlichkeiten gestattet. Mundraub (Konsumation von nicht bezahlter Ware) wird als Diebstahl gewertet. Waren, die längere Zeit in der Verkaufsstelle gelagert, konsumiert oder

verbraucht werden (z.B. Getränke, Deo-Spray etc.), sind mit einem separaten Kassenbon und dem Namen des Mitarbeitenden zu versehen. Zur Mitnahme bestimmte Einkäufe sind ausschliesslich mit angeheftetem Kassenbon an dem von der Verkaufsstellenleitung definierten Ort zu deponieren.

Artikel in Bedienung dürfen in jedem Fall nur durch Dritte vorbereitet werden.

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2.17 Personalkontrollen

Absatz Logistik Admin. KS FZ

Sämtliche Artikel müssen beim Verlassen des Ladens bezahlt sein.

Die Mitarbeitenden sind verpflichtet, Einkäufe und Kassenbons bei Personalkontrollen vorzuweisen. Ist ein Einkauf nicht mit einem Kassenbon belegt, werden disziplinarische Massnahmen bis hin zur fristlosen Entlassung eingeleitet.

2.18 CUMULUS

Absatz Logistik Admin. KS FZ

Cumulus-Punkte dürfen ausschliesslich bei privaten Einkäufen gesammelt werden. Das Verbuchen von Cumulus-Punkten von Kunden und von geschäftlichen Einkäufen auf das eigene Cumulus- Konto oder das Verbuchen dieser Punkte im eigenen Interesse auf das Konto von Drittpersonen ist verboten.

Widerrechtlich erlangte Cumulus-Punkte können eine fristlose Entlassung zur Folge haben.

Bei begründetem Verdacht wird die Cumulus-Stelle MGB durch das Interne Inspektorat beauftragt, einen allfälligen Missbrauch zu prüfen.

Mitarbeitende mit Kassentätigkeit dürfen während der Arbeitszeit

weder Cumulus-Karte noch Cumulus-Strichcode auf sich tragen.

3 Schlussbestimmungen

3.1 Inkraftsetzung

Wir bitten Sie, diese Hausordnung im Interesse einer reibungslosen Zusammenarbeit einzuhalten und danken für Ihre Mitarbeit.

Diese Hausordnung wurde unter Mitwirkung der Personalkommission erarbeitet und tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Sie ersetzt alle bisherigen Versionen vollständig.

Dierikon, im November 2020

GENOSSENSCHAFT MIGROS LUZERN

Guido Rast Geschäftsleiter

Reto Kron

Leiter Human Resources

PERSONALKOMMISSION DER

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Prozessowner: Duss Josef Erstellungsdatum: 31.01.2007 Aufbewahrungsdauer: k.a.

BVQM: Betschart Marie-Theres Änderungsdatum: 14.05.2020 Version: 5.0

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