• Keine Ergebnisse gefunden

FÖRDERMÖGLICHKEITEN FÜR DIE EV. KINDER- UND JUGENDARBEIT IN BERLIN, BRANDENBURG UND DER SCHLESISCHEN OBERLAUSITZ

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "FÖRDERMÖGLICHKEITEN FÜR DIE EV. KINDER- UND JUGENDARBEIT IN BERLIN, BRANDENBURG UND DER SCHLESISCHEN OBERLAUSITZ"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Offene und Sozialdiakonische Kinder- und Jugendarbeit

Hierzu berät euch und Sie im Amt für kirchliche Dienste der EKBO Goethestraße 26-30, 10625 Berlin

Michael Frenzel

Studienleiter für offene und sozi- aldiakonische Arbeit

Mo. – Fr. 9:00 – 15:00 Uhr 030 3191 181

m.frenzel@akd-ekbo.de

Schwerpunkte der Offenen und Sozialdiakonischen Kinder- und Jugend- arbeit

Geldquelle: Kollekte für die sozialdiakonische Kinder- und Jugendarbeit vom 26.07.2020 und vom 04.04.2021

Voraussetzungen: Aus den landeskirchlichen Mitteln für Offene / Sozialdiakonische Kinder- u.

Jugendarbeit sollen Projekte gefördert werden, die eine sichtbare Perspekti- ve haben. Das heißt, Projekte, deren Grundfinanzierung nicht gesichert ist, bekommen keine Zuwendung.

Außerdem sollten folgende Kriterien erfüllt werden:

 Eigendefinition als Offene / Sozialdiakonische Kinder- und/oder Jugendar- beit (durch berufliche Mitarbeiter/innen und durch Träger der Arbeit)

 aktuelle schriftliche Konzeption der Arbeit muss vorliegen

 mindestens ein/e berufliche Mitarbeiter/in mit pädagogi- scher/sozialpädagogischer Ausbildung (oder mit entsprechender fachlicher Kompetenz), der/die in der Offenen / Sozialdiakonischen Kinder- und/oder Jugendarbeit angestellt und im Projekt tätig ist

 eigene und anzueignende Räume

 Treffpunktcharakter (niederschwelliges Angebot) 3 Tage geöffnet

 Alterseingrenzung 6-27 Jahre (entsprechend KJHG)

Antrag: Antragsberechtigt sind Kirchengemeinden, Kirchenkreise, Projekte, die Trä- ger Offener / Sozialdiakonischer Kinder- und/oder Jugendarbeit sind, wie auch Vereine, die als solche auftreten und deren Beauftragung bzw. Zuge- hörigkeit zur evangelischen Kinder- und/oder Jugendarbeit klar definiert ist.

Eine Einbettung in die Konzeption der Kinder- und/oder Jugendarbeit des Kirchenkreises / der Region ist wichtig.

 Der Antrag ist formlos zu stellen, z. Hd. Michael Frenzel

 Dem Antrag sollte eine schriftliche Begründung beiliegen, die gegebenen- falls durch eine Projektkonzeption ergänzt werden muss.

 Ein Kosten- und Finanzierungsplan muss beigefügt werden, aus dem gege- benenfalls auch die Deckung von Folgekosten erkennbar wird.

Antragstermine sind 01.02.2021, 01.06.2021 und 01.10.2021

Zuschuss: Der Finanzbeirat berät über die Anträge. Die Höhe der Bewilligung orien- tiert sich an den erarbeiteten Standards (können erfragt werden).

 Die Bewilligung bzw. Ablehnung erfolgt schriftlich.

FÖRDERMÖGLICHKEITEN

FÜR DIE EV. KINDER- UND JUGENDARBEIT IN BERLIN, BRANDENBURG

UND DER SCHLESISCHEN OBERLAUSITZ

(2)

2

 Es gibt einen Eigentumsvorbehalt für Investitionen durch das Amt für kirchli- che Dienste der EKBO

 Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Zuschuss.

Verwendungsnachweis: muss direkt beim AKD eingereicht werden und besteht aus:

 Zahlenmäßiger Nachweis

 Originalbelege (sachlich u. rechnerisch richtig gezeichnet)

 3 Kostenangebote bei Geräten über € 400,-

 Aufstellung über Ausgaben und Einnahmen

 eventuell Kurzbericht

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Klasse tragen in den Innenräumen eine Maske und im Aussenraum überall dort, wo die Abstände nicht eingehalten werden können.. Masken werden, falls nötig, an KC und Betreuungspersonen

- Es werden nur Fahrten gefördert, die einen Zuschuss von mindestens EUR 80,- beanspruchen.. Antrag: Laufend bis 14 Tage vorher können Anträge

In diesem Programm werden besondere und/oder innovative Projekte gefördert.. „Besondere Projekte“ sind der eine Schwerpunkt der Jugendarbeit des

Zum Nachweis der vorrangigen Nutzung des Hauses durch vor allem kirchliche Kinder-, Jugend- und Familienarbeit muss ein Belegungsplan von 2019 auf dem verbindlichen For- mular (s.

Zugleich ist die evangelische Kirche in gesellschaftlicher Perspektive im Sinne des Subsidiaritätsprinzips einer der größten freien Träger der Arbeit mit Kindern: mit

Bildung ist in diesem Zusammenhang mehr als nur der reine Wissenserwerb. Bildung bedeutet in dem Zusammenhang mit offener Jugendarbeit auch die Erweiterung von geistigen,

•  Lokale Verwaltung (genannt wurden: youth officers, youth affairs coordinators or specialists, youth board, departments). •  Angestellte der

Verhaltenskodex zur Prävention sexueller Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen durch Mitarbeiter*innen der offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) Kanton Bern.. 4.. © 2021