Meldung von Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen
gem. den Richtlinien der Stadt Hattingen über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Jugendarbeit freier Träger
Maßnahme in vom - bis Tage insgesamt Teilnehmer/innen Betreuer/innen
insgesamt davon aus Hattingen mit Schulung ohne Schulung
Die Abschlagszahlung in Höhe von 50 % des Zuschusses für Teilnehmer/innen bitten wir auf unser Konto: IBAN bei , BIC zu überweisen.
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(rechtsverbindliche Unterschrift/Stempel)
Verband/Verein Hattingen, den
Bitte bis zum 01.03.2020 bei nebenstehender Anschrift einreichen!
Stadt Hattingen
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie Bahnhofstr. 51
45525 Hattingen
oder per Mail an jugendring@hattingen.de
Zuschüsse zu Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen gem. Ziffer 3 der städt. Richtlinien Zuschüsse für internationale Jugendbegegnungen gem. Ziffer 4 der städt. Richtlinien
Zuschüsse zu Familienerholungsmaßnahmen der Wohlfahrtsverbände gem. Ziffer 5 der städt. Richtlinien
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