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Ministerin Löhrmann: Wir stellen die Erhebung von Unterrichtsausfall auf eine neue Grundlage

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12.12.2016 Seite 1 von 3

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Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen

Presseinformation - 1044/12/2016

Ministerin Löhrmann: Wir stellen die Erhebung von Unterrichtsausfall auf eine neue Grundlage

Unterrichtsausfall im Schuljahr 2015/16 durchschnittlich 1,8 Prozent

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit:

Die Daten zur Erteilung und zum Ausfall von Unterricht werden ab dem kommenden Schuljahr 2017/18 nach dem sogenannten „rollierenden Verfahren“ erhoben. Das erklärte Schulministerin Sylvia Löhrmann nach der Sitzung der Bildungskonferenz in Düsseldorf. Diese Erhebungsme- thode ersetzt das bisher praktizierte Stichprobenverfahren. Ministerin Löhrmann: „Mit dem ‚rollierenden Verfahren‘ weiten wir die Erhebungen von Unterrichtserteilung und Unterrichtsausfall auf alle Schulen der ins- gesamt beteiligten Schulformen aus. Der Umfang übersteigt damit deut- lich die bisherige Stichprobenerhebung, ist aber für unsere Schulen längst nicht so aufwändig wie eine ebenfalls diskutierte Vollerhebung.

Wir folgen damit einer Empfehlung der NRW-Bildungskonferenz, die diesen Weg mit erarbeitet hat.“

Im „rollierenden Verfahren“ wird das Schuljahr in möglichst gleichmäßi- ge zeitliche Segmente unterteilt (zum Beispiel Zwei-Wochen-Zeiträume).

Die Schulen der teilnehmenden Schulformen werden zufällig den ein- zelnen Zeiträumen zugeordnet, sodass über das gesamte Schuljahr ei- ne gleichmäßige Anzahl von Schulen Daten zum Unterrichtsausfall er- hebt. Am Ende des Schuljahres liegen damit Daten aller Schulen vor.

Teilnehmende Schulformen sind: Grundschule, Hauptschule, Realschu- le, Gesamtschule, Sekundar- und Gemeinschaftsschulen, Gymnasium, Förderschule Lernen, Förderschule Lern- und Entwicklungsstörungen.

Bisher wird der Unterrichtsausfall in Nordrhein-Westfalen seit 2001 über Stichprobenuntersuchungen erhoben. An der zweiwöchigen Stichprobe nahmen zufällig ausgewählte Schulen zeitgleich teil.

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Die NRW-Bildungskonferenz, ein Gremium aus Vertreterinnen und Ver- tretern von Lehrer-, Schüler- und Elternverbänden, Schulleitungsverei- nigungen, den im Landtag vertretenen Fraktionen sowie den Bezirksre- gierungen, hat im Oktober 2015 vor dem Hintergrund des festgefahre- nen öffentlichen Streits über die Ergebnisse der Stichprobenuntersu- chung eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um die verschiedenen Möglichkei- ten der Erhebung von Unterrichtserteilung und Unterrichtsausfall zu er- örtern. Diese Arbeitsgruppe hat das „rollierende Verfahren“ als künftiges Erhebungsverfahren einvernehmlich empfohlen.

Rüdiger Käuser, Vorsitzender der Westfälisch-Lippischen Direktoren- vereinigung, betonte: „Bei einer Vollerhebung hätten wir die Schulen unnötig mit einer weiteren zeitintensiven Aufgabe belastet. Mit der ‚rol- lierenden Erhebung‘ wird jedoch der Arbeitsaufwand für die einzelnen Schulen in einem vertretbaren Rahmen gehalten, weil sie nicht während des gesamten Schuljahres Daten erheben müssen.“ Und Ulrich Czygan, Vorsitzender der Landeselternschaft der Gymnasien, unterstrich: „Durch das ‚rollierende Verfahren‘ gelingt es, den oftmals kritisierten engen Zeitraumbezug der bisherigen Stichproben aufzulösen. Außerdem wer- den alle Schulen in einem Schuljahr an der Erhebung beteiligt, ohne dass sich auch nur eine Schule permanent beobachtet fühlen muss.“

Ministerin Löhrmann: „Ich begrüße das erarbeitete neue Modell aus- drücklich. Die für die Bearbeitung erforderlichen Ressourcen bei den Bezirksregierungen und im Ministerium sind im Haushaltsentwurf 2017 enthalten. Für die einzelnen Schulen erhöht sich der Aufwand erfreuli- cherweise nicht. Das war mir immer besonders wichtig.“

Um den Unterrichtsausfall weiter zu minimieren, werden die Flexiblen Mittel in 2017 – vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzge- bers – um 5,2 Millionen Euro auf insgesamt 60,1 Millionen Euro ange- hoben. Außerdem erhalten die Schulen durch die Schulaufsicht ver- stärkte logistische Unterstützung mit dem Ziel, Vertretungslehrkräfte möglichst schnell und unbürokratisch beschäftigen zu können.

Ergebnisse der Stichprobenuntersuchung zum Unterrichtsausfall im Schuljahr 2015/16

Die Daten zur Erteilung und zum Ausfall von Unterricht für das Schuljahr 2015/16 wurden letztmalig durch eine Stichprobe erhoben. Die Erfas-

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sung erstreckte sich über die zwei kompletten Unterrichtswochen der 22. und 23. Kalenderwoche (30. Mai bis 10. Juni 2016). Insgesamt nahmen 770 Schulen teil. Die Oberstufen der Gymnasien (110) und der Gesamtschulen (85 der 110 teilnehmenden Gesamtschulen verfügten über eine gymnasiale Oberstufe) wurden separat erfasst. Die Ergebnis- se liegen nun vor: Der Anteil der ersatzlos ausgefallenen Unterrichts- stunden lag für alle teilnehmenden Schulformen durchschnittlich bei 1,8 Prozent (Schuljahr 2014/15: 1,7 Prozent). Hochgerechnet auf das Land Nordrhein-Westfalen konnten im Durchschnitt 84,8 Prozent des zu erteilenden Unterrichts planmäßig und 5,8 Prozent in besonderer Form erteilt werden (Klassenfahrten, Projektwochen, Betriebspraktika, Lernen an außerschulischen Lernorten, Klassenfahrten etc.). Gegenstand von Vertretungsmaßnahmen waren 7,6 Prozent der zu erteilenden Unter- richtsstunden.

Der ausführliche Bericht über die Ergebnisse der Stichprobe für das Schuljahr 2015/16 steht unter www.schulministerium.nrw.de zum Download bereit.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Telefon 0211 5867-3505.

Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der Internet- Adresse der Landesregierung http://www.land.nrw

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