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Informationen zur Corona-Impfung SEITE 10

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Academic year: 2022

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NR.13/21

24. NOVEMBER 2021 • 32. JAHRGANG

COVID-19

Informationen zur Corona-Impfung

SEITE 10

STADTENTWICKLUNG

Aktueller Stand zur Weiterentwicklung des Radverkehrs in Weimar

SEITE 8

UMWELTAMT

Tipps für den Weihnachtsbaum- kauf

SEITE 18

AMT FÜR WIRTSCHAFT UND MÄRKTE

WEIMARER WEIHNACHT

HAT GEÖFFNET

Foto: Weimar GmbH André Mey

R

und 70 Hütten mit einem vorweihnacht­

lichen Sortiment laden die Weimare­

rinnen und Weimarer seit dem 23. Novem­

ber in die Innenstadt ein. Auf dem Markt, in der Schillerstraße, auf dem Theaterplatz, auf dem Herderplatz und auf dem Platz der Demokratie haben die Händlerinnen und Händler mindestens von 10 bis 20 Uhr geöffnet, nach dem Weihnachtsfest bis 18 Uhr.

Geboten werden erzgebirgische Schnitz­

kunst, Keramikwaren, Kunsthandwerk, winterliche Bekleidung, Geschenkartikel und allerlei Herzhaftes und Süßes zum Naschen. Auf dem Theaterplatz wartet die Eisbahn auf Besuchende – auch für Kinder.

Für die Jüngsten bietet außerdem die Märchenhütte auf dem Markt ein kleines Kulturprogramm – allerdings im Außen­

bereich. Natürlich wird auch der Weihnachts­

mann wieder persönlich nachmittags un­

terwegs sein. Ebenfalls auf dem Markt zu finden ist ebenfalls wie gewohnt die Krippen­

hütte mit Figuren der Heiligen Familie.

Die Weimarer Weihnacht findet in diesem Jahr erneut unter besonderen Pandemie­

bedingungen statt. Insbesondere bei Ge­

dränge ist auch unter freiem Himmel das Tragen einer medizinischen Mund­Nasen­

Bedeckung geboten. In den Verzehr­ und Ausschankbereichen gibt es zusätzliche Beschränkungen. Hierbei kann es auch zu

kurzfristigen Änderungen kommen. »Die Durchführung der Weimarer Weihnacht ist ein Stück Normalität in schwierigen Zeiten.

Ich bitte alle Besucherinnen und Besucher sowie die Händlerschaft, sich verantwortungs­

voll zu verhalten und bin zuversichtlich, dass wir den traditionellen Markt mit Erfolg durchführen können«, unterstreicht Ober­

bürgermeister Peter Kleine.

Achtung: Am Heiligen Abend (24.12.) sowie am 1. Weihnachtsfeiertag (25.12.) und am Neujahrstag (1.1.) macht die Weimarer Weihnacht Pause. Die Weimarer Weihnacht endet am 5. Januar. Änderungen sind möglich.

Mehr Infos unter: www.weimar.de Bitte beachten Sie die

tagesaktuellen Corona­Bestimmungen unter www.weimar.de

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RATHAUSKURIER

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AMTSBLATT DER STADT WEIMAR Nr. 13/21 • 24. November 2021 Nichtamtlicher Teil

DER RATHAUS-KURIER KURZ IN EINFACHER SPRACHE:

Auf dieser Seite finden Sie erste Informationen zu den Inhalten des neuen Rathauskuriers

in sogenannter Einfacher Sprache. hat die Texte für Sie übersetzt.

Das Büro ist Teil des Lebenshilfe- Werk Weimar/Apolda e. V.

#StolenMemory: Ausstellung über

persönliche Gegenstände von KZ-Häftlingen

Auf dem Stéphane-Hessel-Platz gibt es eine Ausstellung. Es geht um den letzten Besitz von KZ-Inhaftierten. Und wie es heute noch gelingt, diese ganz persönlichen Dinge an Familien der Opfer zurückzugeben.

Das sind zum Beispiel Schmuck, Fotos und Papiere.

Die Open-Air Wanderausstellung ist noch bis zum 8. Dezember täglich von 9.30–18 Uhr zu besichtigen.

Lesen Sie mehr dazu auf Seite

4

Weimarer Weihnacht

Die Weimarer Weihnacht hat seit gestern geöffnet. Es gibt 70 Hütten auf dem Markt, in der Schillerstraße, dem Theaterplatz, dem Herderplatz, und dem Platz der Demokratie.

Zu kaufen gibt es Vorweihnachtliches.

Von Weihnachts-Schmuck bis gebrannte Mandeln ist alles dabei.

Die Öffnungszeiten und genaue Informa- tionen finden Sie auf Seite 6 und 7.

Bitte beachten Sie beim Besuch der Weimarer Weihnacht:

Überall wo Sie essen und trinken können gilt die 3G-Regel. In geschlossenen Räumen gilt die 2G-Regel. Auf dem Weihnachtsmarkt müssen Sie eine Mund-Nasen- Bedeckung tragen.

Mehr dazu ab Seite

6

Neuer Bußgeldrahmen in Deutschland

Der Bund und die Länder haben sich auf neue Bußgelder geeinigt. Leute müssen ein Bußgeld bezahlen, wenn sie falsch parken in der Stadt oder zu schnell fahren.

Seit 9. November ist zu schnelles Fahren und Falsch-Parken in Weimar teurer.

Die Sicherheit im Straßenverkehr soll sich für alle verbessern.

Mehr über die Veränderungen finden Sie auf der Seite

5

Ortsteile

Wir berichten aus den Ortsteilen Oberweimar-Ehringsdorf, Taubach und Weimar-Nord.

Das Wichtigste

finden sie ab Seite

21

Kalenderblatt aus dem Stadtarchiv

750 Jahre Holzdorf:

Holzdorf ist eine kleine Ortschaft von Weimar.

Hier lebten bis zum 18. Jahrhundert nicht viele Menschen.

Darum wurde Holzdorf oft Legefeld zugeordnet.

1887 bekam Holzdorf eine Haltestelle für die Eisenbahn. Ab da konnte Weimar sehr gut erreicht werden.

Mehr zu der 750-jährigen Geschichten lesen

Sie auf Seite

24

Auf die Räder, fertig, los! – Radverkehr in Weimar

Viele Menschen fahren Rad in Weimar.

Die Stadt ist damit in Thüringen Spitzenreiterin.

Und das soll auch so bleiben.

Die kleine Stadt mit ihren kurzen Wegen ist bestens geeignet für Radfahren.

Und es soll sich noch mehr verbessern in den nächsten 2 Jahren. Zum Beispiel soll es einen Radweg zwischen Gaberndorf

und Weimar Nord geben.

Mehr dazu finden Sie ab Seite

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RATHAUSKURIER

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AMTSBLATT DER STADT WEIMAR Nichtamtlicher Teil Nr. 13/21 • 24. November 2021

JEDER TRÄGT VERANTWORTUNG

Liebe Leserin, lieber Leser,

können wir einen Weihnachtsmarkt mitten in der vierten Welle der Corona-Pandemie durchführen oder nicht?

Für mich war die Antwort immer eindeutig: Ja, er soll stattfinden können. Wir alle müssen einen Weg finden, trotz aller anhaltenden Schwierigkeiten Stück für Stück wieder in eine gelebte Normalität zurückzukommen – mental und auch ökonomisch.

Die Stadtverwaltung hat in enger Abstimmung mit den Händlerinnen und Händlern fest daran gearbeitet, den Markt so zu organisieren, dass er trotz der nötigen Vor- sichtsmaßnahmen den Besucherinnen und Besuchern Freude macht. Deutlich mehr als dreiviertel der Weimarer Bevölkerung ist geimpft oder genesen, Tendenz steigend.

Damit sind wir in Thüringen fast an der Spitze. Wir dürfen uns also durchaus trauen, den Weihnachtsmarkt durch- zuführen, zumal auch der Zwiebelmarkt gezeigt hat, dass solche Märkte unter freiem Himmel kein Ursprungsereignis von Masseninfektionen sein müssen.

Die Verantwortung dafür trägt auch jeder einzelne Besuchende. Wo sich Menschen ballen, sollte eine Maske schnell zur Hand sein. Abstand wahren und das Einhalten der Zugangsregeln insbesondere dort, wo gegessen und ge- trunken wird, sollten mittlerweile selbstverständlich sein.

Für Verantwortung an anderer Stelle möchte ich hier danke sagen: 16.200 Corona-Schnelltests – volle drei Paletten – hatte Ende Oktober Dr. Reinhard Böber, Geschäftsführer der Glatt Ingenieurtechnik GmbH, an die Stadt gespendet. Die Schnelltests sollen je nach Lage und Bedarf vor allem in Bildungseinrichtungen zum Einsatz kommen. Es ist gut zu wissen, dass Weimar stark und hilfsbereit bleibt. Danke dafür!

Ich wünsche Ihnen einen guten Start in die Adventszeit und eine besinnliche Weimarer Weihnacht!

Herzlich, Ihr

Peter Kleine Oberbürgermeister

INHALT

#StolenMemory: Ausstellung über persönliche Gegenstände

von KZ-Häftlingen 4

Weimarer Gropius-Zimmer-Pavillon erreicht franz. Blois 4

Bundesweit neuer Bußgeldrahmen 5

Schule »An der Hart«: Abbrucharbeiten haben begonnen 5

Weimarer Weihnacht 6

Auf die Räder, fertig los! 8

Informationen zur Covid-19-Impfung 10

Amtlicher Teil: Bekanntmachungen 11

Amtlicher Teil: Ausschreibungen 12

Stadtrat: Beschlüsse der 18. öffentlichen Sitzung 13

Meinung der Fraktionen 15

Schutzgut Boden 17

Selbsthilfegruppe für Edometriose-Erkrankte 18 Ein Fest der Sinne: 8. Biennale Buchkunst 18 Umweltamt: Wie grün ist der Weihnachtsbaum? 18

Standesamt: Geburten und Hochzeiten 19

Thermografiebetrachtungen 19

Kostenlose Plakatierung für Vereine 20

Aus den Ortsteilen 21

Lesungen in der Stadtbücherei 22

talentCMPus begeistert Kinder und Jugendliche 22

Weihnachten im Stellwerk 22

Klangnetz Thüringen 2021 zu Gast im Bienenmuseum 23 Nächster Gastvortrag im KOLLEG 50plus 23 Infoabend Trans*-Kinder und Jugendliche 23

Beiträge zur Friedhofskultur 23

Kalenderblatt: 750 Jahre Holzdorf 24

Weimarpass-Angebote 25

Angebote der Volkshochschule 27

Weimar GmbH: Gastronomie mit Leidenschaft 27 Stadtwerke: Drei Jahrzehnte voller Energie 28

DIE NÄCHSTE AUSGABE ERSCHEINT AM 22. DEZEMBER 2021.

IMPRESSUM RATHAUSKURIER

Herausgeberin: Stadt Weimar. Der Oberbürgermeister, Sachgebiet Kommunikation & Protokoll, Schwanseestr. 17, 99421 Weimar | Re- dakt ion: Andy Faupel, Tel.: (03643) 76 26-61, Fax: 76 26-50, presse@

stadtweimar.de. Für den Inhalt der in der Rubrik »Fraktionen im Stadtrat« abgedruckten Beiträge sind die jeweiligen Fraktionen verantwortlich. Sie geben bei ihren Beiträgen den Namen des im Sinne des Pressegesetzes Verantwortlichen an. Für den Inhalt eines namentlich gekennzeichneten Beitrages ist der Autor verantwort- lich | Redaktionsschluss dieser Ausgabe war der 11. November 2021

| Satz & Druckvorstufe: Graphische Betriebe Weimar GmbH, Carl- von-Ossietzky-Str. 57 A, 99423 Weimar, Tel.: (03643) 83 63-50, Fax:

83 63-20 | Druck, Anzeigen und Abonnement: Schenkelberg Druck Weimar GmbH, Österholzstr. 9, 99428 Grammetal, Tel.: (03643) 86 87-0, Fax: 86 87-20 | Vertrieb: Zustellservice Raatz GmbH, Laasen Nr. 14, 07554 Gera, Tel.: (0365) 43 06 510, Fax: (0365) 43 06 511 | Erscheinungsweise: monatlich mittwochs. Die Verteilung an die Weimarer Haushalte erfolgt kostenlos. Sie ist freiwillig und kann ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise unterbleiben. Auf die kostenlose Verteilung des Rathauskuriers besteht kein Rechts- anspruch. Der Einzelbezug bei Postversand oder bei Abholung im Sachgebiet Kommunikation und Protokoll ist kostenlos | Abo-Preis:

3,00 €/Ausgabe (Postversand) | Gedruckt auf Papier, das mit dem

»Blauen Engel« zertifiziert ist. | Bilder/Grafiken, soweit nicht anders angegeben: © Stadt Weimar

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RATHAUSKURIER

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AMTSBLATT DER STADT WEIMAR Nr. 13/21 • 24. November 2021 Nichtamtlicher Teil

PROTOKOLL / KULTURDIREKTION

#STOLENMEMORY: AUSSTELLUNG ÜBER PERSÖNLICHE GEGENSTÄNDE VON KZ-HÄFTLINGEN

A

uf dem Stéphane­Hessel­Platz widmet sich eine Ausstellung dem letzten Besitz von KZ­Inhaftierten und der Frage, wie es heute noch gelingt, diese sogenannten Effekten an Familien der Opfer zurückzugeben. Die Open­Air Wanderausstel­

lung ist noch bis zum 8. Dezember täglich von 9.30–18 Uhr zu besichtigen. Schmuck, Fotos, Papiere – die Nazis nahmen ihren Opfern bei der Verhaftung alle persönlichen Sachen ab. Die Arolsen Archives, ein Zentrum für Dokumentation, Information und For­

schung über die nationalsozialistische Verfolgung, NS­Zwangsarbeit sowie den Holocaust, bewahren einige Tausend dieser Gegenstände auf. Gesucht werden die Familien der Opfer, um die gestohlenen Erinnerungsstücke zurückzugeben. Die Ausstellung »#Stolen­

Memory« erzählt die Geschichte dieser Suchen. Über 550 Familien konnten seit dem Start der Kampagne 2016 bereits gefunden

Foto: Arolsen Archives

Foto: Ville de Blois, N. Wietrich

werden. Die Ausstellung zeigt Bilder solcher »Effekten« und erzählt vom Schicksal von zehn NS­Verfolgten.

Begleitend zur Ausstellung bietet die Website stolenmemory.org interessante Einblicke: Kurze, animierte Filme mit ergänzenden Webstories erzählen von individuellen Schicksalen. Diese Mate­

rialien wurden speziell für Jugendliche entwickelt und im Juni 2021 mit dem Grimme Online Award in der Kategorie »Wissen und Bildung« ausgezeichnet. Auf der Website steht zudem um­

fangreiches pädagogisches Material zum kostenlosen Download zur Verfügung, das von Schulen und Bildungseinrichtungen auf allen Stationen der Wanderausstellung genutzt werden kann.

https://stolenmemory.org

STÄDTEPARTNERSCHAFTEN

WEIMARER GROPIUS-ZIMMER-PAVILLON ERREICHT FRANZÖSISCHES BLOIS

E

in ganz besonderer Weimar­Botschafter kündet noch bis Ende Februar kommenden Jahres oberhalb der Loire vom Bauhaus: Der Gropius­Zimmer­Pavillon. Der Kubus mit je fünf Metern Kantenlänge, ursprünglich ein Kooperationsprojekt von Bauhaus­Studierenden zum 100­jährigen Bauhaus­Jubiläum 2019

hat damit am 28. Oktober eine weitere Station auf seiner Europa­

reise erreicht. Nach Weimars Partnerstadt Siena, wo er bis Anfang 2020 zu sehen war und anderthalb Jahre pandemiebedingt pau­

sieren musste, lädt er nun im Garten des Rathauses von Blois, dem Jardin de l‘Évêché, Interessierte zum Verweilen, Staunen und Nachdenken ein.

Zuvor wurde die Konstruktion von den Bauhaus­ Studierenden Hannah Ernst, Raphael Witte, Julian Pracht und Henning Schrader unter der Leitung von Julia Heinemann, wissenschaftliche Mit­

arbeiterin an der Professur Bauformenlehre, wieder als begehbare Rauminstallation montiert und aufgestellt.

Zur Eröffnungszeremonie wurde gemeinsam mit dem Präsi­

denten der Bauhaus­Universität Weimar, Prof. Dr. Winfried Speit­

kamp, eine erklärende französischsprachige Tafel am Pavillon angebracht. Der nächtlich erleuchtete und tagsüber zugängliche Pavillon wird nun bis Februar 2022 in Blois verbleiben, bevor er seine Reise hoffentlich fortsetzt, die ihn im Sommer 2022 in die Weimarer Partnerstadt Trier führen wird.

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AMTSBLATT DER STADT WEIMAR Nichtamtlicher Teil Nr. 13/21 • 24. November 2021

ORDNUNGSAMT

BUNDESWEIT NEUER BUßGELDRAHMEN

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ur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr im Allgemeinen und insbesondere für den Rad­ und Fußgängerverkehr haben sich Bund und Länder auf eine Anpassung des Bußgeldrahmens für Verkehrsvergehen geeinigt. Seit dem 9. November ist somit zu schnelles Fahren und Falschparken auch in Weimar teurer. Es wird eine Verdoppelung der Bußgeldhöhe für viele sicherheitsrelevante Vergehen geben:

Parken und Halten

Normale Parkverstöße werden etwas teurer. Wer zum Beispiel sein Auto im eingeschränkten und absoluten Haltverbot abstellt, zahlt in Zukunft 25 statt aktuell 15 Euro. Bei länger als einer Stunde mit Behinderung sind es künftig 50 statt 35 Euro. Teurer wird es auch für alle, die unberechtigt auf einem Schwerbehinderten­

parkplatz parken. Das kostet 55 statt 35 Euro. Neu: Wer seinen Wagen unberechtigt auf einem Parkplatz für E­Autos oder Car­

Sharing­Fahrzeuge abstellt, muss mit einem Verwarnungsgeld von 55 Euro rechnen.

Geschwindigkeit

Bei der Geschwindigkeitsüberwachung werden alle Tatbestände verdoppelt, sodass innerorts mit einem Verwarnungsgeld von mindestens 30 Euro zu rechnen ist, anstatt 15 Euro. Bei den Fahr­

verbotsgrenzen bleibt alles, wie es ist. Schon jetzt droht Auto­

fahrenden bei Überschreitung von 31 km/h innerorts und 41 km/h außerorts, oder wenn sie wiederholt mehr als 25 km/h zu schnell sind, ein Fahrverbot.

SCHULVERWALTUNGSAMT

SCHULE »AN DER HART«:

BAGGER SCHAFFEN PLATZ FÜR NEUES

Foto: Henry Sowinski

N

achdem Anfang September mit der Entkernung des Bestands­

gebäudes der staatlichen Gemeinschaftsschule begonnen wurde, begann am 25. Oktober die Abtragung des Gebäudes – zwei

Monate früher als ursprünglich geplant. Die oberirdischen Ab­

brucharbeiten werden voraussichtlich bis Ende des Jahres an­

dauern. Die Tiefenenttrümmerung beginnt dann mit dem neuen Jahr.

Auf Grund der verfügbaren Abbruchtechnologie ist eine gewisse Lärmbelästigung für die unmittelbar Anwohnenden leider unver­

meidbar sein. Wir bitten hierfür um Nachsicht.

Aus gegebenem Anlass weist die Stadt nochmals darauf hin, dass das Betreten der Baustelle und insbesondere der Ruine für Unbefugte verboten ist. Bitte respektieren Sie die Absperrungen im Interesse ihrer eigenen Sicherheit.

Weitere Informationen zum IBA­Bauprojekt Gemeinschafts­

schule »An der Hart« gibt es hier:

https://stadt.weimar.de/aktuell/aktuelle-bauvorhaben/

neubau-gemeinschaftsschule-am-hartwege

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RATHAUSKURIER

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AMTSBLATT DER STADT WEIMAR Nr. 13/21 • 24. November 2021 Nichtamtlicher Teil

WEIMARER

Weihnacht

MÄRKTE

Foto: Marcus Glahn, weimar GmbH

S

eit gestern hat sie geöffnet – die diesjährige »Weimarer Weihnacht«. Rund 70 Hütten erwarten Sie bis zum 5. Januar auf dem Markt, der Schillerstraße, dem Theaterplatz, dem Herderplatz und dem Platz der Demokratie mit ihrem vor­

weihnachtlichen Sortiment zum Kaufen und Genießen (Schillerstraße und Herderplatz nur bis 29. Dezember). Die

»Weimarer Weihnacht« ist täglich von 10 bis 20 Uhr (nach Bedarf Ausweitung bis 22 Uhr möglich), nach Weihnachten bis 18 Uhr und am 31. Dezember bis 14 Uhr geöffnet. Schließtage sind am 24. und 25. Dezember sowie am 1. Januar.

Dort, wo im Freien Speisen und Getränke verzehrt werden, gilt (zum Stand des Redaktionsschlusses des Rathauskuriers) die 3G-Regel. Bitte informieren Sie sich über mögliche geänderte Bestimmungen unter www.weimar.de

Verlegung des Wochenmarktes

Während der »Weimarer Weihnacht« bietet der täglich von Montag bis Samstag stattfindende Wochenmarkt von 9 bis 15 Uhr seine Waren auf dem Herderplatz an. Der sonst als Ausweichfläche dienende Goetheplatz wird aufgrund der Baustelle in diesem Jahr nicht belegt. Voraussichtlich ab der zweiten Januarwoche wird der Wochenmarkt wieder auf dem Markt stattfinden. Das Marktgeschehen auf dem Frankeschen Hof (Montag bis Freitag, von 9 bis 15 Uhr) ist nicht von der Verlegung betroffen und verbleibt im Bereich des Goethe­

platzes vor dem »mon ami«. Zwischen Weihnachten und Silvester ist eine Marktpause geplant.

Weihnachtsbaumverkauf

Auch der Weihnachtsbaumverkauf auf dem Goetheplatz ist in diesem Jahr aufgrund der Baustelle umgezogen. Bis zum 24. De­

zember können Weihnachtsbäume, Gestecke und ähnliche Produkte täglich von 10 bis 20 Uhr auf dem Platz der Demokratie erworben werden.

Verkaufsoffener Sonntag

Der verkaufsoffene Sonntag findet am 5. Dezem- ber von 12 bis 18 Uhr statt. Das Verkaufsgebiet erstreckt sich über die gesamte Innenstadt.

Bitte beachten Sie die

tagesaktuellen Corona­Bestimmungen unter www.weimar.de

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RATHAUSKURIER

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AMTSBLATT DER STADT WEIMAR Nichtamtlicher Teil Nr. 13/21 • 24. November 2021

Baumschmücken auf dem Herderplatz

Der Johannes Falk e.V. und die Stadt Weimar laden für Sams­

tag, den 27. November, von 9 bis 10.30 Uhr wieder zu einer gemeinsamen Baumschmückaktion ein. Alle Weimarerinnen und Weimarer sind aufgerufen, möglichst wetterfesten Weih­

nachtsbaumschmuck zum Herderplatz zu bringen und beim Schmücken zu helfen. Diese Aktion ist während der letzten Jahre zu einer tollen Tradition geworden und erfreute sich durch das gemeinsame Schmücken einer besonderen Beliebt­

heit. Für die mitgebrachte Deko gibt es so gut wie keine Einschränkungen: Sterne, Kugeln, Holzanhänger, Girlanden – alles ist dem Verein willkommen, solange es

weihnachtlich ist.

»Christbaum für alle«

Unter dem Motto »Christbaum für alle« wird auch in diesem Jahr wieder zu einem Spenden­

projekt aufgerufen. Ähnlich dem »Christbaum für alle«

von Pfarrer Alexander Wessel, der diesen von 1924 bis 1936 vor dem Landesmuseum in Weimar aufstellen ließ und Bürgerinnen und Bürger um Lebensmittel und Kleidung für Bedürftige seiner Gemeinde bat, wollen wir gemeinsam in der Adventszeit wieder Bedürftigen eine Freude bereiten. Es geht dabei jeweils um eine weihnachtliche Auf­

merksamkeit, welche über das Amt für Familie und Soziales die Adressaten direkt err eicht. Schon in den ver­

gangenen Jahren konnten auf diese Weise unterschiedlichste Weihnachtswünsche erfüllt werden.

24 Türen – Ladenadventskalender

Bereits im sechsten Jahr in Folge haben sich unter dem Motto

»24 Türen« wieder Ladengeschäfte und interessante Orte der Stadt zu einem Adventskalender der besonderen Art zusam­

menge­funden. In diesem Jahr übernimmt die Organisation wieder der Weimarer Innenstadtverein. Jeden Tag gibt es einen Videogruß aus einem anderen Geschäft.

Weimarer Weihnachtsgeschichten

Erfahren Sie während der Tour Wissenswertes aus der reichen Weimarer Adventsgeschichte vom ersten öffent­

lichen Weihnachtsbaum bis hin zum Wirken von Johannes Daniel Falk, der die erste Strophe des berühmten Weihnachts­

liedes »Oh Du fröhliche« in Weimar verfasst hat. Auch Goethe kommt natürlich vor. Doch mehr sei

hier noch nicht verraten. Die Spaziergänge durch die weih­

nachtlich geschmückte Innen­

stadt starten am 4., 11. und 18. Dezember, jeweils 16 Uhr am Neptunbrunnen. Von dort aus geht es über den Herder­

platz zum Theaterplatz und durch die illuminierte Schiller­

straße zurück zum Marktplatz.

Er klingt aus bei einem Glas Glühwein. Tickets gibt es in der Tourist Information oder online unter:

www.weimar.de/kalender

Die durch die Firma Thüringer Tannenhof aus Triptis gelieferte und aufgestellte 8 Meter hohe

Nordmanntanne auf dem Herderplatz soll am 27. November gemeinsam vom Johannes Falk e.V., der Stadt Weimar und

Ihnen geschmückt werden.

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RATHAUSKURIER

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AMTSBLATT DER STADT WEIMAR Nr. 13/21 • 24. November 2021 Nichtamtlicher Teil

BAUEN UND STADTENTWICKLUNG

AUF DIE RÄDER, FERTIG, LOS!

Anne Bellmann, Verkehrsplanerin und Hans-Jacob Reinhold, Verkehrsanlagenplaner bei der Stadtverwaltung Weimar

W

eimar fährt Rad. Sechzehn Prozent aller Wege in Weimar werden mit dem Rad zurückgelegt. Damit ist die Stadt in Thüringen Spitzenreiterin – und will diese Position ausbauen. Die kompakte Stadt mit ihren kurzen Wegen ist bestens geeignet für diese umweltfreundliche Form der Mobilität. Oberbürgermeister Peter Kleine und Beigeordnete Dr. Claudia Kolb sind sich einig, dass der Radverkehr kontinuierlich ausgebaut werden muss. »Gerade in der Innenstadt kann ich viele Wege – ob dienstlich oder privat – mit dem Fahrrad zurücklegen.« betonte Dr. Claudia Kolb. »Sicher hat auch der Autoverkehr seine Berechtigung, dort etwa, wo man längere Strecken zurücklegen muss oder Lasten zu transportieren hat. Und natürlich ist der Pkw für viele ältere Menschen und auch für Menschen mit körperlichen Einschränkungen oft die einzige Fortbewegungsmöglichkeit. Nichtsdestotrotz bietet für viele Bürgerinnen und Bürger in unserer überschaubaren Stadt das Fahrrad eine echte Alternative zum noch immer viel zu oft genutzten Pkw. Diese Mitbürger und Mitbürgerinnen wollen wir für den Radverkehr begeistern. Deshalb wollen wir in den nächsten beiden Jahren eine ganze Reihe von Verbesserungen für den Radverkehr auf den Weg bringen.«

Anbindung der Ortsteile an das Radnetz

Bereits in der Vergangenheit wurden mit dem Bau von straßen­

begleitenden Radwegen u.a. die Ortsteile Schöndorf, Taubach und Tröbsdorf an das städtische Radnetz angebunden. Der Ortsteil Gaberndorf wird bis 2023 zusätzlich zu der bereits bestehenden Radwegeverbindung zur Innenstadt über die Schwanseestraße einen weiteren Radweg entlang des Filzweidenweges nach Weimar­Nord bekommen. Auf dann insgesamt 22 km straßenbe­

gleitenden Radwegen können die Weimarer Bürger abseits des Kfz­Verkehrs fahren.

Ausbau Ettersburger Str. & Eduard-R.-Str./Schlachthofstr.

»Kein Straßenbau ohne Betrachtung von Rad­ und Fußverkehr.

Das ist ein Gebot der Zeit«, so Stephan Müller, der als Leiter des Tiefbauamtes auch für die Verkehrsplanung verantwortlich z eichnet.

»Selbstverständlich haben wir die Planer beauftragt, für die o.g.

Straßen eine Radwegeführung vorzusehen. Besonders an Eng­

stellen, wie an der Bahnüberführung ist ein normgerechterer Ausbau aber nur mit Kompromissen möglich.«

Verbesserung der Oberflächenbeläge am Café Resi & Graben Weimars historische Altstadt ist in großen Teilen Weltkulturerbe.

Über viele Jahre hinweg war deshalb das Kopfsteinpflaster am

Café Resi und am Graben unantastbar. Oberbürgermeister Peter Kleine hat sich mit der Denkmalbehörde jetzt auf eine zeitgemäße Lösung geeinigt: Der Graben soll asphaltiert und der Weg vom Markt zum Burgplatz eine Befestigung mit entsprechend lauf­

freundlich bearbeitetem Natursteinpflaster erhalten, dazu bedarf es noch Abstimmungen mit dem Land Thüringen. So es der Haus­

halt hergibt, wollen wir 2023 am Resi beginnen. Darüber freut sich sicher nicht nur der Senioren­ und Behindertenbeirat, sondern auch die Radfahrerinnen und Radfahrer.

Start frei für den ersten Bauabschnitt des »Fahrradrings«

in der Schubertstraße in 2022

Die Vision des Radverkehrskonzeptes: »Fahrradring« soll endlich sichtbar werden. »Der Stadtring lässt mit seinen städtebaulichen Gegebenheiten keine eigene Führung des Radverkehrs im vor­

handenen Straßenraum zu.« Anne Bellmann, Verkehrsplanerin im Tiefbauamt, weist darauf hin, dass bereits heute der parallel verlaufende Straßenzug Schubertstraße­Mozart­Straße­Bruckner­

straße intensiv von Radfahrenden genutzt wird. Sie verbindet mehrere Schulen mit den Wohngebieten und bietet innerhalb von Tempo­30­Zonen eine Alternative zum stark befahrenen Stadtring. Nun soll die Schubertstraße schon bald zur ersten Fahr­

radstraße der Stadt werden. Fahrradstraßen zeichnen sich dadurch

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AMTSBLATT DER STADT WEIMAR Nichtamtlicher Teil Nr. 13/21 • 24. November 2021

aus, dass Radfahrende grundsätzlich nebeneinander fahren dürfen und die Höchstgeschwindigkeit bei 30 km/h liegt. Vom Status einer Fahrradstraße profitieren übrigens auch ihre Anwohner, wenn durch das Zusatzzeichen »Anwohner frei« der Durchgangs­

verkehr ausgeschlossen und damit der Verkehr beruhigt wird.

Offensive Radabstellanlagen

1.520 – genauso viele städtische Fahrradabstellplätze gibt es be­

reits im öffentlichen Raum im Stadtgebiet. Aber an den neural­

gischen Punkten, vor allem in der Innenstadt, wie z.B. in der Wielandstraße oder am Bahnhof, müssen und sollen noch neue hinzukommen, berichtet Hans­Jacob Reinhold, neuer Verkehrs­

anlagenplaner im städtischen Tiefbauamt. Zur Erweiterung der Abstellanlagen am Bahnhof gibt es bereits Gespräche und Ab­

stimmungen mit der Deutschen Bahn. Ziel der Stadt und Vorzugs­

variante ist es, die bestehende überdachte Anlage westlich des Bahnhofgebäudes durch eine Doppelstockanlage zu ersetzen, dabei soll die bestehende Glasüberdachung nach Möglichkeit er­

halten werden. Somit könnte dieses bewährte Bauelement erhalten und die Kosten gesenkt werden. »Auch Handel und Gastronomie können natürlich dazu beitragen, den Radverkehr zu fördern, indem sie Radabstellanlagen ihren Kunden und Gästen zur Ver­

fügung stellen. Am liebsten sehen wir da natürlich die Fahrrad­

bügel. Aber auch andere Abstellanlagen sind willkommen. Die Stadtverwaltung berät dazu gerne«, unterstrich Christian S chwartze, Leiter des Amtes für Wirtschaft und Märkte, der hierfür als erster Ansprechpartner zur Verfügung steht.

Radabstellanlage Park Tiefurt

Im Bereich des öffentlichen Parkplatzes am Schloss Tiefurt sollen in Zusammenarbeit mit der Klassik­Stiftung Weimar neue Fahr­

radabstellanlagen im Zuge der geplanten Umgestaltung und Auf­

wertung des Parkeinganges entstehen. Hier ist eine Umsetzung für 2022 angestrebt.

Kleine Maßnahmen – große Wirkung

Neben den baulichen und langfristigen Maßnahmen kann auch mit kleinen Maßnahmen, wie z.B. Piktogrammen, Markierungen und Bordabsenkungen der Radverkehr gefördert werden. Die Fahrradfurt in der Washington Straße erleichtert beispielsweise dem Radverkehr die Einfahrt entgegen der Einbahnstraße. Die Markierung der 5 m Halteverbotsbereiche in Kreuzungen ist zu­

dem eine Maßnahme, welche dem Rad­ und Fußverkehr gleicher­

maßen zu Gute kommt, um die Sichtbeziehungen im Straßenver­

kehr zu verbessern.

AGFK Thüringen

Weimar ist eines der Gründungsmitglieder der Arbeitsgemein­

schaft fahrradfreundlicher Kommunen Thüringen. Mit der Bei­

geordneten Dr. Claudia Kolb ist die Stadt Weimar zudem im Ver­

einsvorstand vertreten. Die AGFK­TH besteht aus 12 Mitgliedern.

Mit dem gemeinsamen Ziel den Radverkehr im Alltag zu stärken, verbindet die AGFK­TH die Erwartungen und Visionen ihre Mit­

glieder. In Zusammenarbeit mit dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) ist ein Netzwerk ent­

standen, welches die kommunalen Radverkehrsaktivitäten bün­

delt und mit gemeinschaftlichen Projekten die Verkehrssicherheit erhöhen möchte um in Thüringen das Radfahren noch attraktiver zu machen. Die Vereinsmitgliedschaft bringt neben dem regel­

mäßigen fachlichen Austausch auch ganz konkrete Projekte zur Umsetzung. So werden und wurden bereits Sicherheitsaudit mit dem Schwerpunkt Radverkehr durchgeführt. Im Ergebnis daraus wird so z.B. die Radverkehrsführung am Poseckschen Garten ver­

bessert.

AG Radverkehr

Als Gremium zur Steuerung der Umsetzung der Maßnahmen soll die AG Radverkehr Weimar, mit Vertretern der Stadtverwaltung, des Stadtrates, verschiedener Organisationen sowie interessier­

ter Bürger die Förderung des Radverkehrs in Weimar anschieben.

In den letzte 2 Jahren musste die Arbeit der AG leider ruhen. Mit der Vielzahl an Planungen, welche in der letzten Zeit angeschoben wurden, soll aber die AG Radverkehr ihre Arbeit wieder aufnehmen um die bestehenden Planungen vorzustellen, zu diskutieren und gemeinsam die nächsten Schritte in der Radverkehrsplanung abzustimmen.verlaufende Straßenzug Schubertstraße­Mozart­

Straße­Brucknerstraße intensiv von Radfahrenden genutzt wird.

Sie verbindet mehrere Schulen mit den Wohngebieten und bietet innerhalb von Tempo­30­Zonen eine Alternative zum stark be­

fahrenen Stadtring. Nun soll die Schubertstraße schon bald zur ersten Fahrradstraße der Stadt werden. Fahrradstraßen zeichnen sich dadurch aus, dass Radfahrende grundsätzlich nebeneinander fahren dürfen und die Höchstgeschwindigkeit bei 30 km/h liegt.

Vom Status einer Fahrradstraße profitieren übrigens auch ihre An­

wohner, wenn durch das Zusatzzeichen »Anwohner frei« der Durch­

gangsverkehr ausgeschlossen und damit der Verkehr beruhigt wird.

FAKTEN

Radverkehr

„ Ca. 1.520 städtische Fahrradabstellplätze im öffentlichen Raum

„ 16 % aller Wege werden in Weimar mit dem Rad zurückgelegt

„ 21 km straßenbegleiten- de bauliche angelegte Radverkehrsanlagen

„ 40 km ausgeschilderte Radrouten

„ Im Durchschnitt besitzt jeder Haushalt in Weimar 1,6 Fahrräder Mit dem auffälligen Piktogramm »Rücksicht kommt an« auf

dem Ilmtalradweg in der Kippergasse wird an ein rücksichtvolles Miteinander appelliert.

Die Fahrradfuhrt in der Washingtonstraße ermöglicht dem Radverkehr die sichere Einfahrt entgegen der Einbahnstraße.

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AMTSBLATT DER STADT WEIMAR Nr. 13/21 • 24. November 2021 Nichtamtlicher Teil

COVID-19

INFORMATIONEN ZUR COVID-19-IMPFUNG

Wovor schützt die Impfung?

Die COVID­19­Impfung schützt vor einem schwe­

ren oder tödlichen Krankheitsverlauf. Geimpfte Personen müssen seltener im Krankenhaus behandelt werden. Außerdem hilft jede Impfung, die rasante Ausbreitung des Virus einzudämmen.

Sind die verfügbaren Impfstoffe auch gegen neuere Virusvarianten wirksam?

Aktuelle Studien zeigen, dass die verfügbaren Impfstoffe auch gegen Virusvarianten wirksam sind. Aktuell ist die Delta Variante vorherrschend.

Die Wirksamkeit gegen milde Verlaufsformen ist jedoch bei allen Impfstoffen geringer.

Für wen wird die Impfung empfohlen?

Für alle Personen ab 12 Jahren, einschließlich Schwangere und Stillende. Eine besondere Gefährdung für schwere Verläufe besteht bei Grunderkrankungen und erhöhtem Alter.

Und sonst noch?

„ Aktuell sind mehr als 70 % der Weimarerinnen und Weimarer vollständig geimpft. In der Altersgruppe 60+ sind es sogar bereits 95 % (Stand: 15.11.2021).

„ Der volle Impfschutz tritt etwa 14 Tage nach der 2. Impfung ein

„ Es wird empfohlen, den vollständigen Impfschutz mit einer dritten Booster Impfung aufzufrischen.

Zwischen 2. Impfung und Auffrischung müssen mindestens 5 Monate liegen.

„ Sie können Sich bei Ihrem Hausarzt impfen lassen oder in einer der Impfstellen in Thüringen

„ Die Weimarer Impfstelle befindet sich im Jugend und Kulturzentrum mon ami

„ Unter www.impfen-thueringen.de können Sie einen Termin vereinbaren.

Impfaktionen ohne Termin finden Sie unter www.impfen-thueringen.de/endspurt

Wie gut schützen die COVID-19-Impfungen?

In Bezug auf die mRNA-Impfstoffe Vektor-basierte Impfstoffe

Delta Variante

Comirnaty Spikevax Vaxzevria Janssen

(BioNTech/Pfizer) (Moderna) (AstraZeneca) (Johnson&Johnson)

Wirksamkeit Ca. 90 % Ca. 90 % Ca. 90 % Ca. 70 %

gegen schwere

Verlaufsformen Wirksamkeit gegen milde Verlaufsformen bei allen Impfstoffen geringer

Notwendige Dosen 2 2 2 1 *

für vollen Impfschutz

Impfabstand 3–6 4–6 Zulassung: 4–12 4 *

(in Wochen) STIKO: 9–12

*Inzwischen wird empfohlen, den Impfschutz mit einer zusätzlichen mRNA Impfstoffdosis zu optimieren.

WEITERE INFORMATIONEN: STADT.WEIMAR.DE/ CORONAVIRUS l QUELLEN: RKI.DE, BUNDESREGIERUNG.DE, TMASGFF.DE STAND: OKTOBER 2021, SOFERN NICHT ANDERS VERMERKT

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RATHAUSKURIER AMTSBLATT DER STADT WEIMAR

Amtlicher Teil Nr. 13/21 • 24. November 2021

Vollzug der Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virus- diarrhoe-Virus (BVDV-Verordnung) in der Fassung vom 27. Juni 2016 (BGBl. I. S. 1483) i.V.m. der Dele- gierten Verordnung 2020/689 der Kommission

Anordnung von Untersuchungen und Be- stimmungen zum Verbringen von Rindern Das Veterinär- und Lebensmittelüberwach- ungsamt der Stadt Weimar erlässt gegenüber den Halterinnen und Haltern, die ihre Rinder in der Stadt Weimar sowie in den dazugehörigen Ortsteilen halten, eine Allgemeinverfügung, welche unter folgendem Link einzusehen ist:

https://stadt.weimar.de/buergerservice/

dienstleistung/rinderhaltung-702/

Alle gemeldeten Rinderhalterinnen und -halter haben ein Exemplar der Allgemein- verfügung per Post erhalten. Die Allgemein- verfügung gilt mit sofortiger Wirkung.

Weimar, den 3. November 2021

Madeleine Spielvogel Amtstierärztin/Amtsleiterin

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungs- amt

Vollzug der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit (»Tiergesundheits- rechtsakt«)

Anordnung des verstärkten Monitorings bei Wildschweinen zur Früherkennung der ASP sowie Anordnung der Entsorgung von Tierischen Nebenprodukten (TNP) aus bestimmten Jagden

Aufgrund des im Landkreis Meißen (Sachsen) am 13. Oktober 2021 amtlich festgestellten Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen erlässt das Vete- rinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Weimar eine Allgemeinverfügung zur Anordnung des verstärkten Monitorings

bei Wildschweinen zur Früherkennung der ASP sowie zur Entsorgung von Tierischen Nebenprodukten (TNP) aus bestimmten Jag- den, die unter folgendem Link einzusehen ist:

https://stadt.weimar.de/buergerservice/

dienstleistung/schweinepest-646/

Die Allgemeinverfügung gilt für alle Jagd- ausübungsberechtigten mit Wirksamkeit 16. November 2021. Jeder Jagdausübungs- berechtigte hat ein Exemplar der Allgemein- verfügung ausgehändigt bekommen.

Weimar, den 9. November 2021

Madeleine Spielvogel Amtstierärztin/Amtsleiterin

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungs- amt

Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Daten

Das Bürgerbüro ist nach dem Bundesmelde- gesetz berechtigt, in bestimmten Fällen Datenübermittlungen durchführen. Sie können diesen ohne Angabe von Gründen wider- sprechen. Senden Sie Ihren Widerspruch bitte an die Stadtverwaltung Weimar, Bürgerbüro, Schwanseestr. 17, 99423 Weimar.

Erläuterungen zu den Übermittlungssperren:

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a.

bei Wahlen und Abstimmungen

Sie haben gemäß § 50 Absatz 5 BMG das Recht, der Datenübermittlung nach § 50 Ab- satz 1 BMG an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zu- sammenhang mit Wahlen und Abstimmungen zu widersprechen. Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 1 BMG Parteien, Wähler- gruppen und anderen Trägern von Wahlvor- schlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommu- naler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Aus- kunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehe- jubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk

Sie haben gemäß § 50 Absatz 5 BMG das Recht, der Datenübermittlung nach § 50 Absatz 2 BMG zu widersprechen. Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Aus- kunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnerinnen und Ein- wohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Absatz 2 BMG Auskunft erteilen über 1. Familienname,

2. Vornamen, 3. Doktorgrad, 4. Anschrift sowie

5. Datum und Art des Jubiläums.

Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Ge- burtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage

Sie haben gemäß § 50 Absatz 5 BMG das Recht, der Datenübermittlung nach § 50 Ab- satz 3 BMG an Adressbuchverlage zu wider- sprechen. Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 3 BMG Adressbuchverlagen zu allen Einwohnerinnen und Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über

1. Familienname, 2. Vornamen, 3. Doktorgrad und 4. derzeitige Anschriften.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personal- management der Bundeswehr

Sie haben gemäß § 36 Absatz 2 Satz 1 BMG das Recht, der Datenübermittlung nach § 58c Absatz 1 des Soldatengesetzes zu wider- sprechen. Dies gilt nur bei der Anmeldung von Personen mit deutscher Staatsangehörig- keit, die das 18. Lebensjahr noch nicht voll- endet haben. Nach § 58b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersen- dung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr auf- grund § 58c Absatz 1 des Soldatengesetzes

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RATHAUSKURIER AMTSBLATT DER STADT WEIMAR Nr. 13/21 • 24. November 2021 Amtlicher Teil

jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:

1. Familienname 2. Vornamen

3. gegenwärtige Anschrift.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familien- angehörigen eines Mitglieds dieser Religi- onsgesellschaft

Sie haben gemäß § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG das Recht, der Datenübermittlung nach § 42 Absatz 2 BMG zu widersprechen. Haben Mit- glieder einer öffentlich-rechtlichen Religions- gesellschaft Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, darf die

Meldebehörde gemäß § 42 Absatz 2 BMG von diesen Familienangehörigen folgende Daten übermitteln:

1. Vor- und Familiennamen, 2. Geburtsdatum und Geburtsort, 3. Geschlecht,

4. Zugehörigkeit zu einer öffentlich-recht- lichen Religionsgesellschaft,

5. derzeitige Anschriften und letzte frühe- re Anschriften,

6. Auskunftssperren nach § 51 BMG sowie 7. Sterbedatum.

Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die Übermittlung von Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts an die jeweilige öffentlich-rechtliche Religions- gesellschaft.

Widerspruch gegen Datenübermittlungen nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)

Name, Vorname

Geburtsdatum

Anschrift

Ich beantrage eine Datenübermittlungssperre für die angekreuzten Fälle:

Religionsgesellschaften § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG iVm § 42 Abs. 2 BMG

Adressbuchverlage nach § 50 Abs. 5 BMG iVm § 50 Abs. 3 BMG

Alters- und Ehejubiläen nach § 50 Abs. 5 BMG iVm § 50 Abs. 2 BMG

Parteien und Wählergruppen nach § 50 Abs. 5 BMG iVm § 50 Abs. 1 BMG

Bundesamt für

Personalmanagement der Bundeswehr

nach § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG iVm § 58 c Abs. 1 Satz 1 Soldatengesetz

Die Erläuterungen zu den einzelnen Übermittlungssperren habe ich zur Kenntnis genommen.

Die Übermittlungssperren bleiben bis zum Widerruf bestehen.

Datum Unterschrift Antragsteller/Antragstellerin und ggf. Ehegatte/Ehegattin

Bekanntmachung über Vereinsauflösung

Der Verein »Weimar Jena Akademie Verein für Bildung e.V.« hat seine Auflösung be- schlossen und befindet sich seit dem 16. Sep- tember 2021 mit Bestätigung des Amtsgerichts Weimar in Liquidation.

Bis spätestens 22. November 2022 richten Gläubiger des Vereins ihre Forderungen per E-Mail an die Liquidatoren Dr. Katja Daube (kstuckatz@gmail.com) oder Daniel Gaede (Daniel.Gaede@t-online.de).

AUSSCHREIBUNGEN

Stellenausschreibungen

Als Kulturstadt Europas 1999 bietet die kreis- freie Stadt Weimar ein hohes Maß an indi- vidueller Lebensqualität. Rund 65.000 Wei- marer Bürgerinnen und Bürger nutzen täglich die vielfältigen Kultur- und Freizeit- angebote, Schulen, Kindergärten und ande- re städtische Einrichtungen. Das Dienst- leistungsangebot der städtischen Ämter umfasst alle Bereiche des städtischen Lebens und Arbeitens und sorgt dafür, dass ein reibungsloser Ablauf im Alltag der Stadt gewährleistet ist. Die Vielfalt und die Quali- tät der Leistungen und Einrichtungen, von der standesamtlichen Trauung bis zur Kon- trolle der Trinkwasserqualität, von den viel- seitigen Bildungs- und Kulturangeboten bis zur Denkmalpflege, machen Weimar attrak- tiv und lebenswert. All das gestalten, steuern, entscheiden und verwalten die rund 900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt- verwaltung Weimar und deren Eigenbetriebe.

Wir stellen uns täglich kreativ und flexibel den Herausforderungen einer modernen Stadtverwaltung.

Stellenausschreibung Nr. 92/2021 Zum 1. März 2022 ist bei der Stadt Weimar befristet bis 31. Dezember 2028 folgende Stelle zu besetzen:

„ Projektmanager (m/w/d) für die Generalsanierung des DNT

(Teilzeitarbeit: 38 Wochenstunden / auch Teilzeitarbeit bis 24 Wochenstunden möglich) Stellenausschreibung Nr. 93/2021 Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist bei der Stadt Weimar folgende Stelle im Eigenbetrieb Kommunalservice zu besetzen:

„ Assistenz (m/w/d) der Werkleitung (Vollzeitarbeit: 40 Wochenstunden)

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RATHAUSKURIER AMTSBLATT DER STADT WEIMAR

Amtlicher Teil Nr. 13/21 • 24. November 2021

Stellenausschreibung Nr. 94/2021 Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist bei der Stadt Weimar folgende Stelle zu besetzen:

„ Sachbearbeiter (m/w/d) Wirtschaft- liche Leistungen Eingliederungshilfe (Teilzeitarbeit: 38 Wochenstunden) Umfangreiche Informationen zu den ausge- schriebenen Stellen finden Sie auf:

stadt.weimar.de/karriere/stellenmarkt

Zensus 2022: Interviewende für Haushaltsbefragung gesucht

Im kommenden Jahr wird bundesweit ein Zensus durchgeführt – eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung. Auch für die Stadt Weimar wird eine örtliche Erhebungsstelle eingerichtet, um eine stichprobenweise Zählung in unserer Stadt zu ermöglichen.

Die Erhebungsstelle der Stadt Weimar sucht für die Unterstützung dieses Vorhabens Erhebungsbeauftragte (Interviewende). Zu den Aufgaben der Erhebungsbeauftragten gehören:

„ Teilnahme an einer Schulungsveran- staltung im Zeitraum von März bis April 2022 (es werden mehrere Termine zur Auswahl angeboten)

„ Verteilen von Informationsschreiben in die Briefkästen der Auskunfts- pflichtigen, Terminabsprachen

„ persönliche Befragung von ca.

100 Auskunftspflichtigen ab 15. Mai bis spätestens 31. Juli 2022

Es handelt sich um eine interessante, zeitlich befristete und wichtige Aufgabe. Haben Sie ein sympathisches und selbstsicheres Auf- treten, schätzen sich als zuverlässig und genau ein, sind Sie kontaktfreudig und zeit- lich flexibel? Wenn Sie Interesse an einer solchen Aufgabe haben, würden wir uns freuen, Sie in unser Team aufnehmen zu können. Sie werden angeleitet von den Mit- arbeiterinnen und Mitarbeitern der Erhe- bungsstelle der Stadt Weimar.

Für diese ehrenamtliche Tätigkeit erhalten Sie eine steuerfreie Aufwandsentschädigung (ZensG 2022, § 20, Abs. 3). Senden Sie eine E-Mail an zensus2022@stadtweimar.de oder rufen Sie uns an unter (03643) 762-124.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

www.zensus2022.de Postanschrift: Zensus 2022,

Erhebungsstelle Weimar, Postfach 2066, 99401 Weimar

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle):

Stadt Weimar, Stadtverwaltung, Schwanseestraße 17, 99423 Weimar, Tel.: 03643/762-309

Fax: 03643/762-326

E-Mail: ausschreibung@stadtweimar.de Maßnahme: Weimarhalle, Energetische Optimierung Wärme- und Kälteerzeugung, Los 1 Kältetechnik

Ausführungsfrist: 28.02.2022–09.09.2022 Ausführungsort: UNESCO-Platz 1, 99423 Weimar

Angebotseröffnung: 09.12.2021, 10:30 Uhr Nähere Angaben: http://stadt.weimar.de/

aktuell/ausschreibungen/leistungen/

Die Vergabeunterlagen werden kostenlos elektronisch zur Verfügung gestellt unter www.subreport.de/E91123189.

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle):

Stadt Weimar, Stadtverwaltung, Schwanseestraße 17, 99423 Weimar, Tel.: (03643) 762-309

Fax: (03643) 762-326

E-Mail: ausschreibung@stadtweimar.de Maßnahme: Musikschule »Johann Nepomuk Hummel« – 1. BA Dachsanierung, Los 2 Dach- decker-, Zimmer-, Klempner- und Dämm- arbeiten

Ausführungsfrist: 28.03.2022–29.07.2022 Ausführungsort: Karl-Liebknecht-Straße 1, 99423 Weimar

Angebotseröffnung: 02.12.2021, 10:30 Uhr Nähere Angaben: http://stadt.weimar.de/

aktuell/ausschreibungen/leistungen/

Die Vergabeunterlagen werden kostenlos elektronisch zur Verfügung gestellt unter www.subreport.de/E81495714.

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle):

Stadt Weimar, Stadtverwaltung, Schwanseestraße 17, 99423 Weimar, Tel.: (03643) 762-309

Fax: (03643) 762-326

E-Mail: ausschreibung@stadtweimar.de Maßnahme: Aufstellung einer Energie- und Klimabilanzierung für die Stadt Weimar Ort der Ausführung: 99423 Weimar Ausführungsfrist: 03.01.2022–30.09.2022 Ablauf der Angebotsfrist: 01.12.2021, 10:30 Uhr Nähere Angaben: http://stadt.weimar.de/

aktuell/ausschreibungen/leistungen/

Die Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter www.subreport.

de/E96326676.

ENDE DES AMTLICHEN TEILS

AUS DEM STADTRAT

STADTRAT

Der Stadtrat der Stadt Weimar

hat in seiner öffentlichen 18. Sitzung am 20. Oktober 2021 nachfolgende Beschlüsse gefasst:

Einwohneranfragen

2021/221/EW: Cybersicherheit 2021/222/EW: Unerlaubtes Parken Anfragen

2021/239/F: Stand der Ausstattung für Online­Unterricht (Fraktion DIE LINKE) 2021/235/F: AfD fragt zu neuen Spielplätzen heute und morgen (Fraktion AfD)

2021/234/F: Dauerhafte Einsatzfähigkeit von Bussen mit Antrieben auf Wasserstoff­

basis (Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN) 2021/230/F: Einrichtung eines innerstäd­

tischen öffentlichen WLANs (Fraktion CDU) 2021/224/F: Tunnel zwischen Rathaus und Stadthaus wieder sichtbar machen (Fraktion SPD)

2021/236/F: AfD fragt zu Religionsgemein­

schaften in Weimar (Fraktion AfD) 2021/233/F: Wählen muss für alle möglich sein­Wie barrierefrei sind Weimars Wahl­

lokale? (Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN) 2021/232/F: Aktuelle Zahlen aus dem Sozi­

alen Wohnungsbau (Fraktion BÜNDNIS90/

DIE GRÜNEN)

2021/237/F: AfD fragt zu Sicherheitsrisiko durch zugewachsene Fußwege und Ver­

kehrsschilder (Fraktion AfD) Anträge und Vorlagen

2021/249/V: Entsendung von Mitgliedern des Stadtrates zur 41. Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 16.11.–

18.11.2021 (Oberbürgermeister)

Der Stadtrat beschließt: Herr Dr. Hans­

Joachim Heuzeroth wird als Vertreter des Stadtrates zur nachgeholten 41. Hauptver­

sammlung des Deutschen Städtetages vom 16.11.2021–18.11.2021 nach Erfurt entsandt.

Abstimmungsergebnis: 37 Zustimmungen, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen

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RATHAUSKURIER

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AMTSBLATT DER STADT WEIMAR Nr. 13/21 • 24. November 2021 Nichtamtlicher Teil

2021/250/A: Dringlicher Antrag auf Neu­

besetzung von Ausschüssen und Gremien (Fraktion DIE LINKE)

Der Stadtrat bestätigt die Änderung in der Ausschussbesetzung der Fraktion DIE LINKE im Bildungs­ und Sportausschuss des Stadtrates. Bisheriger sachkundiger Bürger im BSA: Daniel Priem; Neuer sachkundiger Bürger im BSA: Rüdiger Schmidt­Grépály Abstimmungsergebnis: 32 Zustimmungen, 0 Gegenstimmen, 5 Enthaltungen

„ 2021/218/V: Flächennutzungsplan Gemeinde Ilmtal­Weinstraße – Beteili­

gung Stadt Weimar gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Oberbürgermeister)

Der Stadtrat beschließt die Abgabe der als Anlage beigefügten Stellungnahme im Rahmen des o. g. Beteiligungsverfahrens.

Abstimmungsergebnis: 37 Zustimmungen, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen

„ 2021/219/V: VMT­Finanzierungs­

und Tariffortschreibungsvertrag (VMT­FTV) (Oberbürgermeister) Der Stadtrat beschließt: Der Fortschreibung des VMT­Finanzierungs­ und Tariffort­

schreibungsvertrages (VMT­FTV) und der Allgemeinen Vorschrift gemäß Art. 3 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 (VMT­AV) wird zu­

gestimmt.

Abstimmungsergebnis: 36 Zustimmungen, 0 Gegenstimmen, 1 Enthaltung

„ 2021/220/V: Grundsatzbeschluss – Generalsanierung des Deutschen Nationaltheaters Weimar (Oberbürger­

meister)

Der Stadtrat beschließt:

1. die Generalsanierung des Deutschen Nationaltheaters Weimar mit Zuwen­

dungen des Bundes und des Landes Thüringen i. H. v. 167 Mio EUR,

2. die Legitimierung des am 17.09.2021 vor­

behaltlich der Zustimmung des Stadtrates bei den Fördermittelgebern Bund und Land eingereichten Fördermittelantrages (Mantelantrag),

3. den Auftrag an die Stadtverwaltung, die weiteren Planungsschritte auf Basis der im o.g. Mantelantrag dargestellten Vari­

ante »Generalsanierung +« einzuleiten.

Abstimmungsergebnis: 34 Zustimmungen, 0 Gegenstimmen, 3 Enthaltungen

„ 2021/238/V: Ertüchtigung Goethe­

platz 9b als Verwaltungsgebäude für die Stadtverwaltung Weimar (Oberbürgermeister)

„ 2021/238a/A: Änderungsantrag zur DS 2021/238/V – Ertüchtigung Goethe­

platz 9b als Verwaltungsgebäude für die Stadtverwaltung Weimar (Fraktionen SPD, CDU und weimar­

werk bürgerbündnis e.V.)

Der Stadtrat beschließt: Das lmmobilien­

konzept der Stadtverwaltung Weimar mit dem Ziel der Erhöhung der Bürgerfreund­

lichkeit und zur Verbesserung der Ar­

beitsbedingungen und Arbeitsabläufe der Verwaltung wird bezogen auf die Objekte Markt 13/14 und Goetheplatz 9b schnellst­

möglich realisiert. Dies soll durch das nach­

folgende Maßnahmenbündel geschehen:

– Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für die Sanierung des Objektes Goethe­

platz 9b umgehend Städtebaufördermittel zu beantragen, weitere Förderungsmög­

lichkeiten zu prüfen, in den zuständigen Ausschüssen des Stadtrates über den Fortgang zu berichten und vorsorglich den vorzeitigen Baubeginn zu beantragen.

– Die Stadtverwaltung wird beauftragt, sich mit der Klassik Stiftung Weimar auf einen Gutachter zu verständigen und diesen zu beauftragen, ein Verkehrswert­

gutachten für das Objekt Markt 13/14 zu erstellen.

– Insoweit wird klargestellt, dass der Be­

schluss 2018/053a/A nicht für Objekte der Stadt Weimar gilt, welche gewerbliche bzw. teilgewerbliche Nutzung beinhalten;

mithin wird das Objekt Markt 13/14 nicht von der damaligen Beschlusslage um­

fasst.

– Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Veräußerung des Objektes Markt 13/14 zum ermittelten Verkehrswert an die Klassik Stiftung Weimar zum nächst­

möglichen Zeitpunkt vorzubereiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vor­

zulegen.

– Der zu erzielende Kaufpreis ist zweck­

gebunden für die Sanierung des Objek­

tes Goetheplatz 9b im Haushalt zu ver­

einnahmen und vorzuhalten.

– Das Amt für Wirtschaftsförderung wird beauftragt, eine Markterkundung für Büroraum in Weimar einzuholen und vorhandene Angebote bei Bedarf an die bisherigen Mieter im Objekt Goethe­

platz 9b zu kommunizieren.

– Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Mietverträge betreffend die Liegen­

schaft Goetheplatz 9b frühzeitig zum 01.12.2022 zu kündigen.

– Das Mietverhältnis Schubertstraße 2 wird um zehn Monate bis zum 31.12.2022 verlängert.

Die Stadtratsvorsitzende gibt eine Änderung des Beschlusstextes aus dem HPA vor dem Stadtrat bekannt:

Neu: Vorletzter Anstrich – die Stadtver­

waltung wird beauftragt, die Mietverträge betreffend die Liegenschaft Goetheplatz 9b fristgerecht zu kündigen und hierüber die Mieter rechtzeitig zu informieren.

Abstimmungsergebnis: 24 Zustimmungen, 1 Gegenstimme, 11 Enthaltungen

„ 2021/206/A: Wollnashorn sucht Abwechslung (Fraktion BÜNDNIS90/

DIE GRÜNEN)

Der Stadtrat beschließt: Der Spielplatz am Poseckschen Garten wird im Stile des bis­

herigen Konzepts behutsam um zwei grö­

ßere Spielgeräte sowie um zwei Bänke erweitert. Die Mittel für diese Erweiterung werden nach Möglichkeit im Vermögens­

haushalt 2022 etatisiert.

Ergänzung im Wortlaut: Die Mittel für diese Erweiterung werden nach Möglichkeit im Vermögenshaushalt 2022 etatisiert.

Abstimmungsergebnis: 23 Zustimmungen, 0 Gegenstimmen, 13 Enthaltungen

„ 2021/240/V: Austausch Oberflächen­

belag Kunstrasen Sportplatz

»Am Lindenberg« (Oberbürgermeister) Der Stadtrat beschließt: Für die Sanierung des Kunstrasenplatzes »Am Lindenberg«

(Austausch Oberflächenbelag) wird im Ver­

mögenshaushalt 2022 ein Betrag in Höhe von 377.000 EUR zur Verfügung gestellt.

Das Vorhaben wird durch den »Investpakt zur Förderung von Sportstätten 2021« zu 90 % gefördert. Der städtische Eigenanteil beläuft sich nach Kostenschätzung auf 37.700 EUR. Die Ausgabe steht unter dem Vorbehalt der Fördermittelbewilligung.

Abstimmungsergebnis: 36 Zustimmungen, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen

„ 2021/241/V: Überplanmäßige Mittel­

bereitstellung im Epl. 4 – Eingliede­

rungshilfe SGB IX (Oberbürgermeister) Der Stadtrat beschließt die überplanmäßige Mittelbereitstellung für Eingliederungshilfen in Höhe von 2.360.000 EUR.

48805 78920 – Leistungen zur Teilhabe an Bildung – 340.000 EUR

48808 78910 – Assistenzleistungen nach

§ 113 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX i.V.m § 78 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX – 215.000 EUR 48809 78910 – Heilpädagogische Leistun­

gen integrative Kinder – 665.000 EUR 488010 78900 – Leistungen zum Erwerb

praktischer Kenntnisse und Fähig­

keiten – 800.000 EUR

488016 78900 – Sonstige Leistungen der Eingliederungshilfe – 340.000 EUR Summe 2.360.000 EUR

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RATHAUSKURIER

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AMTSBLATT DER STADT WEIMAR Nichtamtlicher Teil Nr. 13/21 • 24. November 2021

Die Deckung erfolgt durch die in der Anlage beigefügten Haushaltsstellen.

Abstimmungsergebnis: 29 Zustimmungen, 1 Gegenstimme, 5 Enthaltungen

„ 2021/242/V: Überplanmäßige Mittel­

bereitstellung im Epl. 4 – Fremdkinder Erstattungen an Gemeinden (Ober­

bürgermeister)

Der Stadtrat beschließt die überplanmäßige Mittelbereitstellung für Fremdkinder nach dem SGB VIII in Höhe von 130.000 EUR in der HH­Stelle 46400.67200. Die Deckung erfolgt durch die HH­Stelle 46456.71819 Zuschüsse für laufende Zwecke.

Abstimmungsergebnis: 29 Zustimmungen, 1 Gegenstimme, 5 Enthaltungen

„ 2021/243/V: Überplanmäßige Mittel­

bereitstellung im Epl. 4 – Schwer ­ behindertenfeststellungsverfahren (Oberbürgermeister)

Der Stadtrat beschließt die überplanmäßige Mittelbereitstellung für Schwerbehinder­

tenfeststellungsverfahren in Höhe von 56.716,69 EUR in der HH­Stelle 40010.67200.

Die Deckung erfolgt durch die Haushalts­

stellen 49500.67200 Sinnesbehindertengeld mit 17.500 EUR und 90000.00300 Gewerbe­

steuer mit 39.216,69 EUR.

Abstimmungsergebnis: 28 Zustimmungen, 1 Gegenstimme, 5 Enthaltungen

„ 2021/244/V: Einmalige Leistungen an Arbeitssuchende nach SGB II (Oberbürgermeister)

Der Stadtrat beschließt die überplanmäßige Mittelbereitstellung für Arbeitssuchende nach § 22 SGB II in Höhe von insgesamt 50.000 EUR in der HH­Stelle 48200.69300.

Durch den Oberbürgermeister wurden be­

reits 24.206,44 EUR überplanmäßig bereit­

gestellt. Diese Summe ist jedoch nicht ausreichend. Zur Gesamtsumme von 50.000 EUR erfolgt die restliche Deckung durch die HH­Stelle 46478.17899 Rückzahlung aus der Verwendungsnachweisprüfung in Höhe von 25.793,56 EUR. Somit erfolgt lt. Zu­

ständigkeitsordnung nunmehr eine Gesamt­

vorlage über 50.000 EUR.

Abstimmungsergebnis: 30 Zustimmungen, 1 Gegenstimme, 4 Enthaltungen

„ 2021/245/V: Überplanmäßige Mittel­

bereitstellung im Epl. 4 – Hilfe zur Pflege SGB XII (Oberbürgermeister) Der Stadtrat beschließt die überplanmäßige Mittelbereitstellung für Hilfen zur Pflege in Höhe von 430.000 EUR.

41114.73220 – Häusliche Pflege § 64b SGB XII Pflegegrad 4 – 20.000 EUR

41115.73220 – Häusliche Pflege § 64b SGB XII Pflegegrad 5 – 10.000 EUR

41193.74220 – Stationäre Pflege § 65 SGB XII Pflegegrad 3 – 190.000 EUR

41194.74220 – Stationäre Pflege § 65 SGB XII Pflegegrad 4 – 135.000 EUR

41195.74220 – Stationäre Pflege § 65 SGB XII Pflegegrad 5 – 75.000 EUR

Summe 430.000 EUR

Die Deckung erfolgt durch die Haushalts­

stelle 48200.19110 Gesetzliche Leistungs­

beteiligungen an der Grundsicherung nach dem SGB II für Bildung und Teilhabe ent­

sprechend beigefügter Hochrechnung in Höhe von 255.912,07 EUR. Die restlichen 174.087,93 EUR werden durch die Haushalts­

stelle 90000.00300 Gewerbesteuer gedeckt.

Abstimmungsergebnis: 29 Zustimmungen, 1 Gegenstimme, 5 Enthaltungen

„ 2021/246/A: Dringlicher Antrag – Besetzung des Begleitausschusses zum »Lokalen Aktionsplan Weimar«

(Fraktion SPD)

Der Stadtrat beschließt die Entsendung der Stadträtin Virginie Klemm in den Begleit­

ausschuss zum »Lokalen Aktionsplan Weimar.«

Abstimmungsergebnis: 30 Zustimmungen, 4 Gegenstimmen, 1 Enthaltung

Die Antworten zu den Anfragen und die Beschlüsse können im Internet über die Homepage der Stadt Weimar im Bürger­

informationssystem unter dem Link https://ratsinfo.weimar.de/buergerinfo/

eingesehen werden und stehen außerdem zum Download bereit.

Meinung der Fraktionen

Die Beiträge der Fraktionen werden inhaltlich von den im Stadtrat ver­

tretenen Fraktionen verantwortet, unabhängig von der Meinung der Herausgeberin.

Die Sandsäcke sind sicher!

P

arallele Entwicklungen: Der Anspruch wird immer selbstvergessener, Dinge

»von der Gesellschaft« zu fordern und poli­

tisch durchzusetzen, deren Kosten man weder erwirtschaftet noch deren Folgen man zu tragen hat. Die Debatte zum Haus­

halt 2022 in der Stadt aber wird – es deutet sich ein gigantischer Fehlbetrag an – spür­

bar mehr tatsächlichen Verzicht auch bei denen einfordern dürfen, die sich von der öffentlichen Hand gern streicheln lassen.

Und: Fälle offenkundigen Staatsversagens häufen sich in Deutschland, weil die Kern­

aufgaben aus dem Blick geraten sind.

Beide Phänomene in Einem: Eine knappe Mehrheit im Stadtrat hat gegen den Willen der potentiell Betroffenen verhindert, dass mit der Schaffung von Überflutungsflächen am alten EOW­Gelände Hochwasserschutz an der Ilm »unverzüglich« betrieben werden könnte. Nun ist das Thema aus dem Sinn, leichthin versprochene Mittel des Landes nicht in Sicht. Da der Hochwasserschutz zu den erstrangigen Aufgaben der Verwaltung gehört (und der Stadtrat ist Teil der kom­

munalen Verwaltung), halten wir mittels Anträgen und Anfragen die Dringlichkeit der Sache im Bewusstsein. So haben wir nach der Alarmierung im Hochwasserfall gefragt. Antwort: An der Ilm übernimmt das Amt für Brand­ und Katastrophenschutz die allseitige Information. Und wie steht es um die Vorsorge? Für die Ilm werden ca.

3.000 Sandsäcke benötigt. Der Bedarf und die Orte zum Verbau von Sandsäcken sind festgelegt. Die Feuerwehr übernimmt. 10.000 Sandsäcke liegen bereit. Ausreichend Sand zur Befüllung steht zur Verfügung. Für den Wasserwehrdienst hält die Feuerwehr die erforderliche Ausrüstung bereit: auch Tauchpumpen, Notstromgeneratoren und Schlauchboote.

FÜR DIE FRAKTION:

DR. PETER KRAUSE

Fraktion CDU Weimar

Erfurter Straße 12, 99423 Weimar Telefon: (03643) 85 05 80, Fax: 85 05 82 fraktion@cdu-weimar.de

www.cdu-fraktion-weimar.de

(16)

RATHAUSKURIER

16

AMTSBLATT DER STADT WEIMAR Nr. 13/21 • 24. November 2021 Nichtamtlicher Teil

Bund nimmt Weimar die Luft zum Atmen!

W

eimar sieht sich aktuell mit Mehr­

ausgaben im Bereich »Soziales« von 3 Millionen Euro konfrontiert. Keine Klei­

nigkeit!

Das Gesamtvolumen des Haushalts be­

trägt zwar über 255 Millionen (bereits 30 Millionen mehr als noch 2019) – jedoch wird auch Spitz auf Knopf kalkuliert. Als AfD­Fraktion haben wir in die Haushalts­

verhandlungen stets Ideen für Einsparungen eingebracht, etwa bei Klimabeirat, Gleich­

stellungsbeauftragter, Radverkehrskonzepten und der Finanzierung linksextremer Pro­

jekte. Unsere Vorschläge wurden stets ab­

gebügelt oder gar belächelt. Nun steht die Stadt aber mit dem Rücken zur Wand: Der Bund gibt uns immer neue Kosten auf. Und längst gilt nicht mehr: Wer bestellt, der bezahlt. Das Land Thüringen droht damit, einen Rekordhaushalt aufzustellen, in dem rotrotgrüne und schwarze Ideologieprojekte die gegenseitige Zustimmung erwirken sollen.

Wir in Weimar wissen schon jetzt, dass wir auf die Einnahmen aus der Gewerbe­

steuer nicht mehr in dem Maße bauen können, wie es nötig wäre. Corona hat viele Menschen und Unternehmen an die Gren­

zen des Machbaren geführt. Die Aufstellung des Haushalts 2022 scheint bei steigenden Ausgaben aus heutiger Sicht vollkommen unmöglich.

Jedoch: Das Geld ist da. Es ist immer da, wenn es um linksschöne Ideologieprojekte geht, darum, immer mehr Flüchtlinge im Mantra des Sicheren Hafens aufzunehmen und es ist da, um wirkfreie Klimaprojekte durchzuführen. Aber es ist nicht da, wo es hingehört: bei den Kommunen, bei den Menschen, bei Ihnen.

FÜR DIE FRAKTION:

SEBASTIAN LANGER

Fraktion AfD Weimar

Brucknerstr. 15, 99423 Weimar Telefon: (0 36 43) 8 77 58 47 info@afd-fraktion-weimar.de www.afd-fraktion-weimar.de

Gegen Moralismus und Repression:

Gerberstraße 3 bleibt!

I

n der vergangenen Tagen wurden Ver­

dächtigungen und falsche Behauptungen gegen einen anerkannten Träger der Jugend­

hilfe veröffentlicht. Diese weisen wir ent­

schieden zurück.

Offensichtlich gibt es Leute, die unsere Stadt nur als ein großes Einkaufszentrum sieht, das für Touristen blitzblank gehalten werden muss und Probleme unter den Teppich gekehrt werden, anstatt sie zu be­

seitigen. Auf diese Weise werden die Ein­

wohner dieser Stadt und ihre Probleme ignoriert: zu wenig bezahlbarer Wohnraum, besonders im Innenstadtbereich oder die Gefahr von Einschränkungen von Freiräu­

men und Möglichkeiten im Allgemeinen.

Die Jugend und ihre Forderungen? Darum sollen sich andere kümmern, vielleicht gleich die Polizei.

Unsere Fraktion ignoriert nicht die Pro­

bleme der Menschen in dieser Stadt, ins­

besondere der Jugend. Natürlich sind wir nicht bereit, das Wohnungsproblem mit Repressionen und der Etikettierung von Menschen wie »Linksradikale«, die nicht den ästhetischen und moralischen Vorstel­

lungenanderer Menschen entsprechen, zu lösen. Unsere Fraktion schlägt Alternativen vor, um den Mangel an Möglichkeiten für junge Menschen zu bekämpfen, ohne die wenigen freien und kreativen Initiativen wie die Gerberstraße 3, einen rechtlich anerkannten Verein, der für die Vielfalt in dieser Stadt steht, abzuschaffen.

FÜR DIE FRAKTION:

DIRK MÖLLER

Fraktion DIE LINKE.

Goetheplatz 9b, 99423 Weimar Telefon: (03643) 20 26 46, Fax: 20 26 13 stadtrat-weimar@die-linke-apolda-weimar.de www.dielinke-weimar.de

Wohnen in Weimar?

Bezahlbar und ökologisch!

D

ie eigenen vier Wände sind gerade in­

mitten der derzeitigen Pandemie wich­

tiger denn je. Menschen brauchen Räume des Rückzugs und der Sicherheit – und natürlich müssen diese auch bezahlbar bleiben.

Eine aktuelle Anfrage von uns brachte zutage, dass es aktuell in Weimar keine im Bau befindlichen Sozialwohnungen gibt.

Immerhin fielen in den letzten Jahren keine Wohnungen aus der Belegungsbindung, und in diesem Jahr sind 26 neue hinzuge­

kommen – dank der Weimarer Wohnstätte, die auch mehr als die Hälfte der 426 Sozial­

wohnungen bereitstellt.

In den nächsten Jahren soll noch viel gebaut werden. Offen bleibt dabei, wie er­

schwinglich die entstehenden Wohnungen wirklich sein werden. Denn an bezahlbarem Wohnraum, vor allem auch bei großen Wohnungen, besteht in Weimar ein echter Mangel. Diesen zu beheben muss das Ziel der Weimarer Stadtpolitik sein. Vor allem bereits in Weimar lebenden Menschen muss es möglich sein, in eine passende und dabei bezahlbare Wohnung umzuziehen. Dafür ist auch sozialer Wohnungsbau insbesondere für junge Familien und einkommensschwache Bürger*innen besonders wichtig. Auch alternative Wohnmodelle sind gefragt:

Stadthäuser mit hochwertigen Außenräumen, Mehrgenerationen­Wohnen, Wohngemein­

schaften, genossenschaftliches Wohnen und verkehrsarme Wohnanlagen.

Nicht zuletzt geht es dabei auch um nachhaltige Quartiersentwicklung. Wir setzen uns konsequent dafür ein, dass energetisch sanierter Wohnraum für alle auch bezahlbar bleibt. Dafür brauchen wir dringend den Dialog mit allen beteiligten Akteur*innen – zum Beispiel im Forum Wohnen in Weimar.

FÜR DIE FRAKTION:

ANTON BROKOW-LOGA

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Burgplatz 5, 99423 Weimar

Telefon: (03643) 90 20 87, Fax: 4 92 07 09 info@gruene-weimar.de

www.gruene-weimar.de

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