Innerkantonaler Finanzausgleich Basel-Stadt
Medienmitteilung vom 1. März 2016
Kanton und Gemeinden passen den innerkantonalen Finanzausgleich an
Aufgrund der Veränderungen im Primarschulbereich und der gesetzlichen Verpflichtung haben Kanton und Gemeinden gemeinsam den innerkantonalen Finanzausgleich aktuali- siert. Der Regierungsrat und die Gemeinderäte von Riehen und Bettingen beantragen dem Grossen Rat, dem Einwohnerrat Riehen und der Gemeindeversammlung Bettingen, die Primarschulliegenschaften vom Kanton an die Gemeinden zu übertragen. Die gesamte Fi- nanzierung der Primarschule soll in die alleinige Verantwortung der Gemeinden kommen.
Zur Finanzierung wird die Gemeindesteuerquote von 45% auf 50% erhöht. Die Gemeinden sind bereit, im Asylbereich mehr Verantwortung zu übernehmen und beteiligen sich neu an den Kosten und der Suche nach Wohnraum.
Das geltende Finanz- und Lastenausgleichgesetz sieht vor, dass bei wesentlichen Veränderun- gen der Aufgabenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden das Gesetz entsprechend ange- passt wird. Mit der Verlängerung der Primarschule von vier auf sechs Jahre ist diese Vorausset- zung erfüllt. Der Regierungsrat und die Gemeinderäte von Bettingen und Riehen haben
gemeinsam die innerkantonale Aufgabenverteilung überprüft und die finanzielle Abgeltung neu verhandelt. Gemeinsam beantragen sie den Parlamenten und der Gemeindeversammlung Bet- tingen die notwendigen gesetzlichen und vertraglichen Anpassungen per 1. Januar 2017.
Die Primarschulliegenschaften sollen an Riehen und Bettingen übertragen werden
Seit 2008 sind die Primarschulen in der Verantwortung der Gemeinden. Die Schulliegenschaften befinden sich hingegen noch im Eigentum des Kantons und werden den Gemeinden zur Nutzung vermietet. Zur Stärkung der Gemeindeautonomie und zur Reduktion von Schnittstellen sollen nun auch die Primarschulliegenschaften an die Gemeinden übertragen werden. Als Verkaufspreis einigten sich Kanton und Gemeinden auf den Buchwert von 80 Mio. Franken. Damit entsteht dem Kanton durch den Übertrag weder ein Gewinn noch ein Verlust. Zur Finanzierung der Liegen- schaften werden den Gemeinden mittels Steuerschlüssel die notwendigen Kapital-, Instandhal- tungs- und Instandsetzungskosten mitgegeben. Der Übertrag erfolgt per 1.1.2017, beim Schul- haus Bettingen nach Abschluss des Erweiterungsprojekts.
Aufgrund der Verlängerung der Primarschule von vier auf sechs Jahren sind die Kosten der Ge- meindeschulen Bettingen / Riehen stark angestiegen. Auch die integrative Förderung und der Ausbau der Tagesstrukturen haben zu höheren Kosten geführt. Diese Mehrkosten werden in Zu- kunft allein durch die Gemeinden getragen, die Schulvereinbarung wird entsprechend angepasst.
Dies führt bei den Gemeinden zu einer Mehrbelastung von jährlich gegen 13 Mio. Franken und einer entsprechenden Entlastung des Kantons.
Der Steuerschlüssel zwischen Kanton und Gemeinden wird angepasst
Aufgrund der Schliessung des Gemeindespitals Riehen Ende 2009 und den damit verbundenen Mehrkosten für den Kanton leistet die Gemeinde Riehen zurzeit eine jährliche Transferzahlung an den Kanton, reduziert um die Mehrkosten der Gemeinde im Bereich der Pflegefinanzierung. Die- se bestehende Transferzahlung soll ebenfalls in den neuen Steuerschlüssel überführt werden.
Der Kanton übernimmt zudem die alleinige Finanzierung der S-Bahnlinie 6 sowie weitere kleinere Mehrkosten im Bereich Gesundheit und Soziales.
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Unter dem Strich entstehen den Gemeinden Mehrkosten von jährlich 11,7 Mio. Franken. Damit sie diese finanzieren können, beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, die Kantonssteuer- quote von 55% auf 50% zu senken. Dadurch erhöht sich die Gemeindesteuerquote von 45% auf 50%.
Mitwirkung der Gemeinden im Asylbereich
Heute trägt der Kanton die gesamte Verantwortung für den Asylbereich. Vom Bund zugewiesene Flüchtlinge werden bis auf wenige Ausnahmen in der Stadt Basel untergebracht und von der So- zialhilfe Basel betreut. Die Gemeinden sind bereit, im Asylbereich mehr Verantwortung zu über- nehmen. Sie beteiligen sich ab 2017 proportional zu ihrem Bevölkerungsanteil an den Kosten des Asylbereichs und unterstützen die Suche nach geeignetem Wohnraum für Flüchtlinge und vorläu- fig Aufgenommene. Auf die Festsetzung einer verpflichtenden Quote an Unterbringungsplätzen wird verzichtet. Die Kostenbeteiligung am Asylbereich tragen die Gemeinden aus eigenen Mitteln.
Weitere Veränderungen
Weiter haben Kanton und Gemeinden die Datenbasis für die zentralörtlichen Leistungen aktuali- siert. Diese beruhen auf den Kosten der Stadt in den Bereichen Museen, Theater Basel, Stiftung Basler Orchester und Sportinfrastruktur. Die Agglomeration profitiert von diesen Angeboten. Seit 2008 leisten die Gemeinden Riehen und Bettingen für ihre Einwohnerinnen und Einwohner einen Beitrag an diese Kosten. Die Abgeltung erfolgt mittels eines Prozentsatzes des Einkommens- steuerpotentials. Aufgrund der aktualisierten Daten wird dieser Prozentsatz von 2,5% auf 3,0%
angehoben. Damit erhöht sich die Kostenbeteiligung der Gemeinden um jährlich rund 860‘000 Franken, die Stadt wird entsprechend entlastet. Diese Erhöhung tragen die Gemeinden aus eige- nen Mitteln.
Die Anpassung des Steuerschlüssels, die Liegenschaftsübertragung und die Erhöhung der Ab- geltung der zentralörtlichen Leistungen müssen durch den Grossen Rat beschlossen werden. Der Liegenschaftserwerb, die angepasste Schulvereinbarung und der neue Asylvertrag müssen durch die Gemeindeversammlung Bettingen bzw. den Einwohnerrat Riehen genehmigt werden.
Weitere Auskünfte
Regierungspräsident Dr. Guy Morin, Tel. 061 267 80 47 Vorsteher Präsidialdepartement
Regierungsrätin Dr. Eva Herzog, Tel. 061 267 95 50 Vorsteherin Finanzdepartement
Regierungsrat Christoph Brutschin, Tel. 061 267 85 41 Vorsteher WSU
Gemeindepräsident Patrick Götsch, Tel. 061 606 99 97 Gemeinde Bettingen
Gemeindepräsident Hansjörg Wilde, Tel. 061 646 82 40 Gemeinde Riehen