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Pressemitteilung vom 22.02.2019; Termine im März 2019

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Landgericht Bremen - Pressestelle -

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Hansestadt Bremen

Pressemitteilung Nr. 14/2019

Vom 22.02.2019

Terminsmitteilung für März 2019

Hauptverhandlungstermine in Strafsachen mit Beginn im März 2019:

1. Große Strafkammer 2 (Beginn: Donnerstag, den 07.03.2019, 09:00 Uhr, Saal 231):

PM11/2019

Tatvorwurf: Schwere räuberische Erpressung

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 46 Jahre alten Angeklagten vor, am 26. Februar 2018 gegen 21:33 Uhr, mit einem Bekleidungsstück vor dem Gesicht maskiert, die Filiale der Firma Netto in der Stockholmer Straße in Bremen betreten und dort die Kassiererin unter Vorhalt einer Pistole zur Übergabe von Bargeld aufgefordert zu haben. Der Angeklagte soll bei der Tat insgesamt 500 € erlangt haben.

Fortsetzungstermine am

Donnerstag, 14. März 2019, Donnerstag, 21. März 2019,

jeweils 9:00 Uhr, Saal 231.

Hauptverhandlungstermine im März 2019 in bereits andauernden Strafsachen:

2. Strafkammer 21 (Beginn: Freitag, den 01.02.2019, 09:00 Uhr), Saal 231:

PM 04/2019

Anklagevorwurf: Körperverletzung mit Todesfolge

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 40 Jahre alten Angeklagten vor, am 02.05.2018 gegen 21:15 Uhr im Herdentorsteinweg in Bremen den 70 Jahre alten, offensichtlich alkoholisierten Geschä- digten gegen den Kopf und Oberkörper geschlagen zu haben. Der Geschädigte soll infolge ei- nes Schlages oder Sturzes u.a. einen Schädelbruch erlitten haben und an den Folgen seiner Verletzungen am 13.05.2018 verstorben sein.

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Die Hauptverhandlung wird fortgesetzt am

Montag, 4. März 2019, Montag 11. März 2019,

jeweils 9:00 Uhr im Saal 231.

3. Strafkammer 1 (Beginn: Freitag, den 01.02.2019, 09:00 Uhr), Saal 231:

PM 05/2019

Anklagevorwurf: versuchte gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen

1. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 44 Jahre alten Angeklagten vor, am 26.08.2018 gegen 09:35 Uhr von dem Balkon seiner Wohnung in der Berliner Freiheit in Bremen aus, jedenfalls sieben Stahlkugeln mit einer Schleuder in Richtung des Geschädigten geschossen zu haben.

Die Stahlkugeln sollen den Geschädigten verfehlt und u.a. das Panoramadach eines neben dem Geschädigten befindlichen Fahrzeugs beschädigt haben.

2. Im Zuge des Polizeieinsatzes nach der Tat zu 1. sollen sodann Wohnung und Garage des Angeklagten durchsucht worden sein. Der Angeklagte soll es dabei unterlassen haben, die Poli- zeibeamten auf von ihm in der Garage installierte Sprengfallen in Form von Wühlmausschuss- geräten hinzuweisen. Die mit den Sprengfallen verbundenen Stolperdrähte sollen sodann jedoch durch die Polizeibeamten entdeckt worden sein, so dass es nicht zum Auslösen der Sprengfal- len gekommen sein soll.

Die Hauptverhandlung wird fortgesetzt am

Freitag, den 1. März 2019 (Kurztermin), Montag, den 18. März 2019,

Montag, den 1. April 2019,

Donnerstag, den 4. April 2019 (Kurztermin), Mittwoch, den 24. April 2019,

Montag, den 29. April 2019,

jeweils 9:00 Uhr im Saal 231.

4. Strafkammer 42 (Beginn: Mittwoch, den 05.07.2017, 09.00 Uhr), Saal 218:

PM Nr.55/2017

Anklagevorwurf: Gemeinschaftlicher Totschlag

Die Staatsanwaltschaft wirft den drei 35, 24 und 16 Jahre alten Angeklagten vor, in den frühen Morgenstunden des 01.01.2017 zunächst in eine Auseinandersetzung mit dem 15 Jahre alten Geschädigten und dessen Begleiter geraten zu sein, im Zuge derer die Angeklagten den Ge- schädigten verfolgt und diesen in einem Partylokal in der Straße Lüssumer Heide gestellt haben sollen. Dort sollen die drei Angeklagten abwechselnd und gezielt mit ihren Fäusten auf den Ge-

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schädigten eingeschlagen haben, bis dieser zu Boden gegangen sein soll. Daraufhin sollen die Angeklagten wiederholt mit ihren beschuhten Füßen auf den am Boden liegenden Geschädigten eingetreten haben, wobei sie mehrfach dessen Kopf und Oberkörper getroffen haben sollen.

Sodann soll der 24 Jahre alte Angeklagte zu einer noch zum größten Teil gefüllten 0,7-Liter- Flasche Whiskey gegriffen haben, während der 35 Jahre alte Angeklagte den Geschädigten an dessen Jackenkragen ein Stück nach oben gezogen haben soll. Nunmehr soll der 24 Jahre alte Angeklagte den Geschädigten mit seiner linken Hand ebenfalls am Kragen gepackt haben, um sodann die Whiskeyflasche mit einer weiten Ausholbewegung seines rechten Armes und mit voller Wucht gegen den Kopf des Geschädigten zu schlagen. Aufgrund des Dazwischentretens eines Zeugen sollen die Angeklagten von weiteren Schlägen und Tritten abgehalten worden sein.

Der Geschädigte soll aufgrund der Handlungen der Angeklagten schwere Kopfverletzungen, unter anderem Frakturen der Kalotte, der Schläfenwand des rechten Jochbeins, der Wangenflä- che des linken Jochbeins und des linken Unterkieferastes, erlitten haben, die eine sofortige Not- operation im Klinikum Bremen-Mitte notwendig gemacht haben. Aufgrund der Verletzungen soll der Geschädigte in ein künstliches Koma versetzt worden sein. Am 07.01.2017 soll der Geschä- digte dann an einer durch die Verletzungen bedingten Pneumonie verstorben sein.

Die Hauptverhandlung wird fortgesetzt am

Montag, 18.03.2019, Mittwoch, 20.03.2019,

Dienstag, 26.03.2019, 09:00 bis 13:00 Uhr, Mittwoch, 27.03.2019,

Freitag, 29.03.2019, ab 13:00 Uhr, Montag, 01.04.2019,

Montag, 08.04.2019,

Mittwoch, 10.04.2019, 09:00 bis 10:30 Uhr, Donnerstag, 11.04.2019, 09:00 bis 10:30 Uhr, Freitag, 12.04.2019, 09:00 Uhr bis 10:00 Uhr, Montag, 29.04.2019 09:00 Uhr bis 10:00 Uhr, Mittwoch, 15.05.2019, 09: 00 bis 12:00 Uhr, Montag, 20.05.2019,

Dienstag, 28.05.2019, ab 13:00 Uhr, Mittwoch, 29.05.2019,

Beginn jeweils 09:00 Uhr (soweit nichts anderes angegeben ist) im Saal 218.

5. Große Strafkammer 5, Beginn: Donnerstag, 12.04.2018, 09:15 Uhr, Saal 249:

PM 23/2018

Anklagevorwurf: Gemeinschaftliche Geiselnahme u.a.

Die Staatsanwaltschaft wirft den 42, 32, 36, 30 und 36 Jahre alten Angeklagten vor, den Ge- schädigten unter Beteiligung weiterer Personen im Zeitraum vom 26.04.2016 bis 29.04.2016 gegen dessen Willen festgehalten und wiederholt körperlich misshandelt zu haben.

Um die Hintergründe eines Überfalls auf eine türkische Teestube in der Kirchhuchtinger Land- straße in Bremen im April 2016 in Erfahrung zu bringen, sollen die Angeklagten den ihnen be-

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kannten Geschädigten am Abend des 26.04.2016 u.a. gefesselt, mit einer Pistole bedroht und mehrfach in dessen Gesicht und gegen seinen Oberkörper geschlagen haben, wobei auch der Griff einer Pistole und ein gläserner Aschenbecher als Schlagwerkzeuge benutzt worden sein sollen. Dem Geschädigten soll gedroht worden sein, ihn umzubringen, wenn er sein Wissen über den Überfall auf die Teestube nicht preisgebe. Die Angeklagten sollen den Geschädigten in diesem Zusammenhang zudem mehrfach gezwungen haben, sich hinzuknien und ihm dabei eine Schusswaffe an den Kopf gehalten haben. Nachdem der Geschädigte sein Wissen bezüg- lich des Überfalls auf die Teestube offenbart haben soll, sei er von den Angeklagten in eine Par- zelle verbracht worden, wo er an einen Stuhl gefesselt und ohne Essen und Trinken bis zum 28.04.2016 festgehalten worden sei. Dabei sei er erneut von den Angeklagten geschlagen wor- den, wobei seine Augen während der gesamten Zeit verbunden gewesen sein sollen. Am Abend des 28.04.2016 soll der Geschädigte sodann in die besagte Teestube verbracht worden sein, wo er durch eine gesondert verfolgte Person erneut zu den Hintergründen des Überfalls befragt worden sein soll. Dabei soll dem Geschädigten ein Tisch auf den Kopf geschlagen worden sein.

Am 29.04.2016 zwischen etwa 1:00 und 2:00 Uhr nachts sei der Geschädigte dann freigelassen worden, wobei eine gesondert verfolgte Person ihm gedroht habe, er werde umgebracht und seine Tochter vergewaltigt, sollte er zur Polizei gehen.

Die Hauptverhandlung wird fortgesetzt am:

Freitag, 01.03.2019 um 09:15 Uhr, Freitag, 08.03.2019 um 09:15 Uhr, Mittwoch, 13.03.2019 um 09:15 Uhr, Mittwoch, 20.03.2019 um 09:15 Uhr, Donnerstag, 28.03.2019 um 09:15 Uhr, Freitag, 05.04.2019 um 09:15 Uhr, Donnerstag, 25.04.2019 um 09:15 Uhr, Freitag, 26.04.2019 um 09:15 Uhr,

jeweils im Saal 249.

6. Große Strafkammer 5 – Beginn: Montag, den 07.05.2018, 13:00 Uhr, Saal 249:

PM 29/2018 und 41/2018

Tatvorwurf: Schwerer Raub u.a.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 63 Jahre alten Angeklagten vor, am 2. Januar 2016 gegen 14:25 Uhr die 92-jährige Geschädigte in ihrer Wohnung in der Große Weidestraße in Bremen in einen Sessel gestoßen und sie mittels Klebebandes an diesen gefesselt zu haben. Der Ange- klagte soll sodann Geld aus dem Portmonee der Geschädigten entnommen haben. Durch den Stoß in den Sessel soll die Geschädigte länger anhaltende Schmerzen im unteren Rückenbe- reich erlitten haben.

Der Angeklagte soll weiter am 7. November 2017 in der Karl-Lerbs-Straße in Bremen eine 90- jährige Geschädigte in ihre Wohnung gedrängt und sie dort unter Vorhalt einer Schusswaffe zur Übergabe von Bargeld aufgefordert haben. Als die Geschädigte versucht habe, den Angeklag- ten wegzudrücken, soll dieser ihr mit der Faust und dem Griff seiner Waffe mehrfach gegen den Kopf geschlagen haben, wodurch die Geschädigte auf den Boden gefallen sei. Der Angeklagte soll sodann Teile eines Sofakissens über einen längeren Zeitraum in den Mundraum der Ge- schädigten gedrückt haben, wobei diese Todesängste erlitten haben soll. Die Geschädigte soll

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aufgrund der Schläge des Angeklagten u.a. einen multiplen Bluterguss im Gesicht und an den Armen sowie Risswunden, unter anderem am Ohr, erlitten haben. Die Geschädigte habe sich in stationäre ärztliche Behandlung begeben müssen.

Die Hauptverhandlung wird fortgesetzt am

Montag, den 18.03.2019 um 09:30 Uhr, Freitag, den 21.03.2019 um 09:30 Uhr, Dienstag, den 26.03.2019 um 09:30 Uhr, Dienstag, den 02.04.2019 um 09:30 Uhr, Donnerstag, den 04.04.2019 um 09:30 Uhr,

jeweils im Saal 249.

7. Strafkammer 61 – Beginn: Montag, den 24.09.2018, 09:00 Uhr, Saal 218:

PM 52/2018

Anklagevorwurf: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit gefährlicher Körper- verletzung

Die Staatsanwaltschaft wirft den 38, 36, 35, 33 und 27 Jahre alten Angeklagten vor, am 03.07.2017 gegen 17:17 Uhr in der Goethestraße in Bremerhaven aus Anlass einer Personen- überprüfung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit die beteiligten Polizeibeamten körperlich angegriffen zu haben. U.a. soll es zu Faustschlägen, einem Flaschenwurf und Tritten gekom- men sein. Einer der Angeklagten soll zudem Pfefferspray gegen die Polizeibeamten eingesetzt haben.

Die geschädigten Polizeibeamten sollen durch die Angriffe der Angeklagten u.a. Prellungen, Schürf- und Kratzwunden erlitten haben.

Montag, den 04.03., Montag, den 11.03., Montag, den 18.03., Montag, den 25.03., Freitag, den 12.04., Freitag, den 03.05., Dienstag, den 21.05., Mittwoch, den 29.05.

sowie diverse weitere Termine ab Juni 2019,

jeweils ab 9:00 Uhr in Saal 218.

8. Strafkammer 22 (Schwurgericht) – Beginn: Donnerstag, den 20.12.2018, 09:00 Uhr, Saal 218:

PM 78/18

Anklagevorwurf: Versuchter Totschlag

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Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden 29 Jahre alten Angeklagten vor, am 03.07.2018 gegen 17:25 Uhr in der Boschstraße in Bremerhaven aufgrund eines gemeinsamen Tatplans zunächst mit Küchenmessern auf die Türscheiben eines PKWs eingeschlagen zu haben, in dem sich der Geschädigte befand. Einer der Angeklagten soll sodann, durch die zerschlagene Scheibe hin- durch, mit dem Messer nach dem im Wagen befindlichen Geschädigten gestochen haben.

Die Hauptverhandlung wird fortgesetzt am

Mittwoch, 6. März 2019, 9:00 Uhr, in Saal 218 (voraussichtlich Urteilsverkündung).

9. Strafkammer 3 (Beginn: Mittwoch, den 20.02.2019, 09:30 Uhr), Saal 231:

PM 07/19

Anklagevorwurf: Schwerer räuberischer Diebstahl u.a.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 25 Jahre alten Angeklagten vor, am 26.10.2018 zwischen 04:50 Uhr und 07:17 Uhr gemeinschaftlich handelnd mit einem gesondert verfolgten Mittäter insgesamt 45 Multifunktionslenkräder mit einem Gesamtwert von 67.500 € aus einem in Bre- men-Mahndorf haltenden Güterzug entwendet zu haben. Bei dem Entfernen vom Tatort soll der Angeklagte sodann auf eine Polizeisperre gestoßen sein und diese mit dem von ihm geführten Fahrzeug durchbrochen haben. Dabei sollen zwei Polizeibeamte verletzt worden sein.

Die Hauptverhandlung wird fortgesetzt am

Montag, 4. März 2019, Freitag, 8. März 2019,

jeweils 9:30 Uhr im Saal 231.

10. Strafkammer 21 (Schwurgericht) – Beginn: Dienstag, den 26.02.2019, 09:00 Uhr, Saal 218:

PM 10/19

Anklagevorwurf: Versuchter Totschlag u.a.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 36 Jahre alten Angeklagten vor, am 12.10.2018 gegen 16:20 Uhr in die Wohnung seiner ehemaligen Lebensgefährtin in der Straße Wohlers Eichen in Bre- men eingedrungen zu sein und die Geschädigte dort mit einem mitgeführten Küchenmesser in Tötungsabsicht mehrfach verletzt zu haben. Die Geschädigte soll neben multiplen Messerstich- verletzungen am linken Arm u.a. auch eine lebensgefährliche Verletzung der Halsschlagader und des Hirnnervs erlitten haben, was zu einer noch anhaltenden Lähmung der linken Gesichts- hälfte der Geschädigten geführt haben soll.

Die Hauptverhandlung wird fortgesetzt am

Mittwoch, 6. März 2019, 9:00 Uhr,

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Donnerstag, 14. März 2019, 9:00 Uhr, Freitag, 22. März 2019, 9:00 Uhr,

jeweils Saal 218.

Hinweise für Pressevertreter:

Es wird darauf hingewiesen, dass Lichtbild- oder Filmaufnahmen von dem/der/den Angeklagten jeweils in anonymisierter Form (etwa durch „Verpi- xeln“) zu erfolgen haben!

Dr. Gunnar Isenberg, LL.M. (University of Pennsylvania) Richter am Landgericht

- Pressesprecher des Landgerichts Bremen - Domsheide 16, 28195 Bremen

Mobil: 0176 42361782 Fax-Nr.: 0421 361 15837

E-Mail: pressestelle@landgericht.bremen.de

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