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Krankenhausland­ schaft in Sachsen – quo vadis?

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Krankenhausland­

schaft in Sachsen – quo vadis?

Editorial „Ärzteblatt Sachsen“ – Heft 2/2014

Krankenhauslandschaft in Sachsen – quo vadis? So fragt sich der Autor des Artikels. Wohin führt der Weg?

Nicht nur in der Krankenhausland- schaft, sondern in der Medizin und dem Gesundheitswesen generell?

Die Richtung der sich abzeichnenden Entwicklung erfahren wir schon in den ersten Sätzen des Beitrags: „Der Bundesverband Deutscher Privatklini- ken betrachtet Kliniken offentsicht- lich als Fabriken, deren Produkt be - stimmte medizinische Prozeduren sind.“

Kliniken als Fabriken, die Produkte herstellen! Nun könnte man man solche Feststellungen leicht als Über- treibung oder Entgleisung eines übereifrigen Klinik-Managers anse- hen – und darüber hinweggehen.

Doch der Versuch der Einbeziehung der Medizin in einen „Gesundheits-

markt“ ist durchaus nichts Neues.

Diese Versuche sind längst zur Rou- tine geworden. Und sie erschrecken uns kaum noch.

Schon wenige Seiten weiter (S. 57) reden die Sächsischen Volkshoch- schulen in ihrem Beitrag „Gesund- heitsförderung und Kompetenzent- wicklung“ bereits Klartext: „Das Gesundheitswesen ist in Deutschland zu einem Wirtschaftsfaktor ersten Ranges geworden, das … ökono- misch als „Megamarkt“ bezeichnet wird.“ Der irrtierte Leser mag sich fragen, ob unser Wertesystem hier wesentliche Veränderung erfahren hat: Lassen sich Gesundheit und Leben doch in einem Geldwert aus- drücken? Die Verunsicherung wird größer: Erkennen wir im Kranken- haus nur noch ein Wirtschaftsunter- nehmen – mit hoher Rentabilität?

Oder bleibt es für den Kranken der Ort der Heilung, Pflege und helfen- den Zuwendung? Worin besteht für die Aktionäre einer Klinikkette heute die Priorität? In einer hohen Gewinn- ausschüttung – oder im Wohl des Kranken! Längst ist diese Problema- tik der fortschreitenden Ökonomisie-

rung des Gesundheitswesens zur Systemfrage geworden. Welche Hilfe und Unterstützung dürfen wir aber von unserem System der Sozialen Marktwirtschaft heute erwarten?

Die Fragen werden bleiben. Auch wenn der Vizepräsident der Sächsi- schen Landesärztekammer, Erik Boden- dieck, den 554 in den Arztberuf star- tenden Medizinstudenten bei ihrer feierlichen Exmatrikulation fast be - schwörend verdeutlicht: „Der Arzt- beruf ist ein Freier Beruf. Ärzte sind in einer Selbstverwaltung organisiert, die eine Freiheit garantiert, die andere Professionen nicht haben.“

Doch ist nicht auch diese Freiheit unseres Berufes – besonders die The- rapiefreiheit – bereits bedroht?

Die Antwort auf die Frage nach dem Weg unseres Gesundheitswesens ist eindeutig: Der Weg führt weg vom Patienten – und hin zum System des Marktes und der Ökonomie. Doch der Arzt benötigt heute „eine klare Position im Aktionsfeld zwischen Ökonomie und Patientenwohl“ (Deut- sches Ärzteblatt – Heft 8, S. 249).

Dr. med. Horst Schyra, Dresden

Ärzteblatt Sachsen 5 / 2014 199

Neue Begutach­

tungsleitlinien zur Kraftfahreignung

Die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung wurden dem Stand der Wissenschaft entsprechend über- arbeitet. Neu bzw. komplett überar- beitet sind die einleitenden Kapitel sowie die Kapitel Diabetes, Hörver- mögen, Störungen des Gleichge- wichtssinnes und Tagesschläfrigkeit.

Durch die Verankerung der Begut- achtungsleitlinien zur Kraftfahreig- nung in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV, Anlage 4a) und durch die Ver- öffentlichung im Verkehrsblatt vom

Februar 2014 erhalten die Leitlinien normativen Charakter. Der Bundes- rat hat am 11.4.2014 der entspre- chenden Änderung der FeV zuge- stimmt, damit treten die neuen Begutachtungsleitlinien zum 1. Mai 2014 in Kraft.

Die Leitlinien sind somit seit dem 1. Mai 2014 verbindlich anzuwenden, die alte Version des jeweiligen Kapi- tels verliert mit gleichem Datum ihre Gültigkeit. Die Begutachtungsleitli- nien stellen den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik dar. Wer- den sie angewandt, bedarf es keiner expliziten Begründung. Wird von den Leitlinien abgewichen, zum Bei-

spiel, weil Untersuchungen zu Zeiten der vorherigen Begutachtungsleitli- nien be gonnen haben und nach die- sen fortgesetzt werden sollen oder ein Einzelfall fachlich anders zu wür- digen ist, ist dies möglich, bedarf aber in der Regel einer detaillierten Begründung.

Die Leitlinien werden weiterhin als kostenfreier Download auf der BASt- Homepage (www.bast.de) erhältlich sein. Eine neue Printversion ist geplant und wird 2014 erscheinen.

Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) Referat U 3 – Verkehrspsychologie,

Verkehrsmedizin Brüderstraße 53, 51427 Bergisch Gladbach

Leserbrief Verschiedenes

Referenzen

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