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Grund und Grenzen einer verfassungsrechtlich gebotenen gesundheitlichen Mindestversorgung Nomos

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Grund und Grenzen einer

verfassungsrechtlich gebotenen

gesundheitlichen Mindestversorgung

Nomos

(2)

Abkürzungsverzeichnis 23

Erster Teil: Einfuhrung 29

§ 1 Problemdarstellung und Gang der Untersuchung 29

1. Problemaufriss 29

2. Zielsetzung und Gang der Untersuchung 31 3. Eingrenzung des Untersuchungsgegenstandes 32 4. Grundlegende Begriffsbestimmungen 34

§ 2 Medizinethische und gerechtigkeits- bzw. politiktheoretische

Aspekte einer gesundheitlichen Mindestversorgung 37 I. Die Debatte um das „Decent Minimum of Health Care" 38 1. Die Besonderheit der Gesundheit nach Kersting 39 a) Die Gesundheit als transzendentales Gut 39 b) Probleme bei der Bestimmung eines

Leistungskatalogs 40

c) Begrenzte Aussagekraft Kerstings bezüglich des

Inhalts einer gesundheitlichen Mindestversorgung 43 2. Verteilungsgerechtigkeit nach Dworkin 44 3. Das Recht auf eine Gesundheits Versorgung nach

Daniels 45

a) Die Gesundheitsversorgung als Menschenrecht 45 b) Probleme bei der Ausgestaltung einer etwaigen

Gesundheitsversorgung 46

c) Maßstab für die Bestimmung des Umfangs einer

gesundheitlichen Mindestversorgung 48

4. Reaktionen auf Daniels 49

a) Die pluralistische Begründung von Buchanan 49 b) Die nachrangige Berücksichtigung der Gleichheit

nach Savulescu 51

c) Die Einbeziehung der menschlichen Solidarität

durch Ter Meulen 51

d) Der Einfluss sozialer Aspekte bei Sreenivasan 52 e) Zwischenergebnis zu den Reaktionen auf Daniels 52

7

(3)

5. Der Fähigkeitenansatz von Sen 53 a) Die Fähigkeiten als Verwirklichungschancen für

Freiheit 53

b) Das Wesen der instrumenteilen Freiheiten 54 c) Das Verhältnis von Befähigung und Gleichheit 54 d) Anwendung auf das Rechtsgut Gesundheit 55 6. Die Weiterentwicklung des Fähigkeitenansatzes durch

Nussbaum 55

a) Liste der Fähigkeiten 56

b) Für den Gesundheitsbereich relevante Fähigkeiten 57 c) Umfang der staatlichen Leistungen 58 d) Der Gleichheitsaspekt im Fähigkeitenansatz 59 7. Zwischenergebnis zum „Decent Minimum of Health

Care" 60

II. Die Diskussion über den „Prioritarianism" 60 1. Der Begriff des „Prioritarianism" 61 2. Die Beantwortung von Verteilungsfragen durch den

Nonegalitarismus 62

III. Erkenntnisgewinn für das Recht auf eine gesundheitliche

Mindestversorgung 64

§ 3 Einschlägige Grundrechte und Staatszielbestimmungen für eine

gesundheitliche Mindestversorgung 65

I. Das Sozialstaatsprinzip als alleinige Grundlage für eine

gesundheitliche Mindestversorgung 67

1. Inhalt und Bedeutung des Sozialstaatsprinzips für den

Gesundheitsbereich 68

a) Inhalt des Sozialstaatsprinzips 68 b) Bedeutung des Sozialstaatsprinzips für den

Gesundheitsbereich 71

2. Kein Anspruch auf Gesundheitsleistungen allein aus

dem Sozialstaatsprinzip 73

II. Das Grundrecht auf Gewährleistung des Existenz­

minimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem

Sozialstaatsprinzip aus Art. 20 Abs. 1, 28 Abs. 1 GG 76 1. Die Entwicklung durch die Rechtsprechung 76

2. Das physische Existenzminimum 80

a) Die Bestandteile des physischen Existenzminimums 80

(4)

b) Das Rechtsgut Gesundheit im Kontext des physischen Existenzminimums

c) Keine Herleitung einer gesundheitlichen Mindestversorgung aus dem physischen Existenzminimum

aa) Fließender Übergang zwischen weniger schwerwiegenden Krankheiten bis hin zu lebensbedrohlichen Erkrankungen

bb) Unmöglichkeit der Begrenzung des Umfangs cc) Zwischenergebnis zum physischen

Existenzminimum

3. Das soziokulturelle Existenzminimum

4. Kein Rückgriff auf das Existenzminimum bei der Begründung einer gesundheitlichen Mindestversorgung III. Die allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG IV. Der allgemeine Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG

V. Das Verbot seelischer und körperlicher Misshandlungen aus Art. 104 Abs. 1 S. 2 GG

VI. Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG sowie die Menschenwürdegarantie aus Art. 1 Abs. 1 GG

Zweiter Teil: Beeinträchtigung der Leistungs- bzw. Schutzfunktion

§ 4 Die Leistungs- bzw. Schutzfunktion als Ausgangspunkt für eine gesundheitliche Mindestversorgung

I. Die Funktionen der Grundrechte

1. Die originäre Leistungsfunktion der Grundrechte 2. Die sekundäre Leistungs-, Teilhabe- bzw.

Schutzfunktion der Grundrechte

a) Der Übergang von der rein abwehrrechtlichen Grundrechtsfunktion hin zur Leistungs-,Teilhabe- und Schutzfunktion

b) Die Teilhabefunktion

c) Die Leistungs- und Schutzfunktion

82

84

84 85 87 87 88 89 92 94

95 96

96 96 97 98

99 102 103

(5)

II. Die Teilhabefunktion der Grundrechte im

Gesundheitsbereich 104

1. Anerkannte Ansprüche aus der Teilhabefunktion 104 a) Der Anspruch auf Zugang zu einer staatlichen

Leistung 105

aa) Ansprüche auf Schaffung neuer Kapazitäten 105 bb) Der Anspruch auf Zulassung zu den

vorhandenen Kapazitäten 107

b) Der Anspruch auf Teilhabe an der bestehenden

staatlichen Mittelvergabe 109

c) Verfahrensrechtlicher Schutz 110

2. Die Bedeutung der Teilhabefunktion für eine

gesundheitliche Mindestversorgung 111 a) Schutz innerhalb des Verteilungssystems 112 b) Schutz außerhalb des Verteilungssystems 112 c) Auswirkung auf die Frage der Verteilungsmaßstäbe

für Gesundheitsleistungen 113

III. Die sekundäre Leistungs- bzw. Schutzfunktion der

Grundrechte 114

1. Die Schutzpflicht als subjektives Recht 114 a) Die Anerkennung der Schutzpflicht bei Art. 1

Abs. 1 GG 115

b) Die Anerkennung der Schutzpflicht bei Art. 2

Abs. 2S. 1 GG 116

2. Adressaten der Schutzpflicht 118

3. Die Leistungs- bzw. Schutzfunktion als Ausgangspunkt für eine gesundheitliche Mindestversorgung 119

§ 5 Bestehen und Umfang der Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2

S. 1 GGbei Gesundheitsbeeinträchtigungen 121 I. Die Prüfung von Schutzpflichtverletzungen 122

1. Die dreiteilige Schutzbereichs-, Eingriffs- und

Rechtfertigungsprüfung 122

2. Der Ausgestaltungsspielraum bei Schutzpflichten 124 II. Der Schutzbereich von Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG 125

1. Persönlicher Schutzbereich 125

2. Sachlicher Schutzbereich 126

a) Das Leben und die körperliche Unversehrtheit 127

(6)

b) Die Gesundheit

aa) Inhalt und Bedeutung des Gesundheitsbegriffs (1) Der medizinische Gesundheitsbegriff

(a) Der rein naturwissenschaftliche Gesundheitsbegriff

(b) Das klinische Gesundheitsverständnis (c) Der subjektive, patientenorientierte

Gesundheitsbegriff

(d) Die Weiterentwicklung durch das sozialmedizinische

Gesundheitsverständnis

(2) Völkerrechtliche Gesundheitsbegriffe (a) Einfluss des extensiven

völkerrechtlichen Gesundheitsbegriffs der Weltgesundheitsorganisation (b) Sonstige völkerrechtliche

Gesundheitsbegriffe

(3) Grundzüge einer Gesundheitsdefinition (4) Zwischenergebnis zur

Gesundheitsdefinition

bb) Die Erfassung des Gesundheitsbegriffs durch Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG

(1) Der Schutz der biologisch-physiologischen Integrität

(2) Der Schutz der körperlichen Integrität als solcher

(3) Der Schutz der geistig-seelischen Integrität (a) Argumente für die Einbeziehung eines

stark subjektiv ausgerichteten Gesundheitsbegriffs

(b) Argumente gegen die Einbeziehung eines stark subjektiv ausgerichteten Gesundheitsbegriffs

(c) Entscheidung gegen einen stark subjektiv ausgerichteten Gesundheitsbegriff c) Die Berücksichtigung bloßer

Grundrechtsgefährdungen

127 129 129 131 131 132

132 133

133 135 136 137 137 138 138

139

140

141

143 144

(7)

3. Der Umfang des Gesundheitsschutzes aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG

a) Schutzpflicht auch bei

Gesundheitsbeeinträchtigungen, die weder durch den Staat noch durch Dritte oder durch

Eigenverschulden hervorgerufen worden sind aa) Vergleich mit ebenfalls nicht auf das Verhalten

Dritter oder den Staat zurückgehenden, von der Schutzpflicht umfassten Fallgruppen

bb) Die Schwierigkeiten beim Kausalitätsnachweis für die Krankheitsentstehung

cc) Der Ausgangspunkt jeder staatlichen Schutzpflicht in Art. 1 Abs. 1 S. 2 GG

dd) Die herausragende Bedeutung der Rechtsgüter Leben und körperliche Unversehrtheit

ee) Der umfassende Schutzauftrag von Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG im Hinblick auf bloße Krankheitsrisiken

ff) Zwischenfazit

b) Die inhaltliche Ausgestaltung aa) Heilbare Krankheiten bb) Behinderungen

cc) Krankheiten, für die bisher noch keine Heilungsmöglichkeiten bestehen dd) Der Bereich der Gesundheitsprävention ee) Zusammenfassung zur inhaltlichen

Ausgestaltung der Leistungs- bzw.

Schutzpflicht

III. Durchsetzung der Leistungs- bzw. Schutzpflicht

1. Einhaltung der Kompetenzordnung des Grundgesetzes a) Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes

aa) Die Bundeskompetenz für Maßnahmen gegen Krankheiten

bb) Die Bundeskompetenz für die gesetzliche und die private Krankenversicherung in

Abgrenzung zur öffentlichen Fürsorge cc) Weitreichende Gesetzgebungskompetenz des

Bundes im Gesundheitsbereich b) Die Verwaltungskompetenz des Bundes

146

146

148 150 150 151

152 153 153 154 154 156 157

158 158 159 159 159

160 162 163

(8)

2. Einklagbarkeit einer gesundheitlichen

Mindestversorgung 163

IV. Zusammenfassung zum Bestehen und Umfang der Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG bei

Gesundheitsbeeinträchtigungen 164

Der Einfluss der Menschenwürde aus Art. 1 Abs. 1 GG 165

I. Der Begriff der Menschenwürde 166

1. Positive Begriffsbeschreibung 167

2. Die Objektformel 168

3. Inhalt der Menschenwürdegewährleistung 170 II. Möglichkeit der Berücksichtigung der Menschenwürde im

Gesundheitsbereich 173

1. Schwierigkeiten bei einer Berufung auf Art. 1 Abs. 1

GG im Gesundheitsbereich 173

a) Die Unbestimmtheit der Menschenwürde 173 aa) Der Vorwurf der Unbestimmtheit im Bereich

der Leistungs- und Schutzpflichten 174 bb) Hinreichende Konkretisierung durch die

Rechtsprechung 175

b) Die Unverfügbarkeit der Menschenwürde 177 c) Die Unantastbarkeit der Menschenwürde 178

aa) Ausschluss des Vorbehalts des Möglichen 179 bb) Versuche zur Umgehung der

Abwägungsfestigkeit 179

d) Abgrenzungsprobleme hinsichtlich der Schwere der

Krankheit 181

e) Zwischenergebnis zu den Schwierigkeiten bei einer

Berufung auf die Menschenwürde 182

2. Gründe für eine Berufung auf Art. 1 Abs. 1 GG im

Gesundheitsbereich 182

a) Das Leben als Höchstgut innerhalb der

Verfassungsordnung 183

b) Die staatliche Pflicht zur optimalen

Grundrechtsverwirklichung 184

c) Die geistesgeschichtliche Verankerung und der

Telos der Menschenwürde 185

d) Die Herleitung der Schutzpflichtfunktion aus Art. 1

Abs. 1 GG 187

(9)

3. Zusammenfassung zur Möglichkeit der Berücksichtigung der Menschenwürde im

Gesundheitsbereich 188

III. Keine Beeinträchtigung der Menschenwürde im

Gesundheitsbereich 188

1. Beispiele für einen restriktiven Umgang mit Art. 1

Abs. 1 GG aus dem Gesundheitsbereich 189

a) Die Organspende 189

b) Kostenübernahme für eine künstliche Befruchtung 190 c) Zwischenergebnis zu den Beispielen aus dem

Gesundheitsbereich 192

2. Gründe für eine fehlende Beeinträchtigung der

Menschenwürde 193

3. Beeinträchtigung von Art. 1 Abs. 1 GG erst bei

Vorliegen besonderer Gegebenheiten 194 4. Zwischenergebnis zur fehlenden Beeinträchtigung der

Menschenwürde im Gesundheitsbereich 196 IV. Zusammenfassung zum Einfluss der Menschenwürde 197 Dritter Teil: Erfüllung der staatlichen Leistungs- bzw.

Schutzpflicht durch bereits getroffene Maßnahmen 198

§ 7 Das Untermaß verbot als Prüfungsmaßstab 198 I. Inhalt und Geltung des Untermaßverbots beim Recht auf

Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2

5. 1 GG 199

1. Grundlagen des Untermaßverbots 199

a) Herleitung des Untermaßverbots 200

b) Inhalt des Untermaßverbots 202

c) Kritik am Untermaßverbot 204

2. Besonderheiten des Untermaß Verbots beim Recht auf

Leben und körperliche Unversehrtheit 206 a) Die Unzulänglichkeit des Maßstabs bei Art. 2

Abs. 2 S. 1 GG 206

b) Die Anwendung des Untermaßverbots im

Gesundheitsbereich 208

3. Die umgekehrte Verhältnismäßigkeitsprüfung als

Rahmen ' 208

(10)

II. Spezifische Prüfungspunkte des Untermaßverbots im

Rahmen von Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG 210

1. Besondere Vorgaben durch das

Bundesverfassungsgericht 211

a) Besondere Kriterien im zweiten Abtreibungsurteil 212 b) Besondere Kriterien im Hartz-IV-Regelsatz-Urteil 213 2. Die Übertragbarkeit der Kriterien auf den

Gesundheitsbereich und ihre Einordnung in den

Prüfungsaufbau 215

a) Die Berücksichtigung materieller sowie

prozeduraler Aspekte 215

aa) Aspekte einer prozeduralen Prüfung 216 bb) Aspekte einer materiellen Prüfung 217 cc) Die Verbindung prozeduraler und materieller

Prüfungspunkte 218

b) Einbeziehung der Kriterien in die Prüfung des

Untermaßverbotes 218

aa) Bestehen eines konkreten Schutzkonzepts 218 bb) Geeignetheit des Schutzkonzepts unter

besonderer Berücksichtigung einer tauglichen

Verfahrenswahl 219

cc) Effizienz des Schutzkonzepts 220 (1) Vollständige und zutreffende

T atsachenermittlung 2 21

(2) Nachvollziehbarer Zahlenwert in allen

Berechnungsschritten 222

(3) Berücksichtigung des medizinischen

Fortschritts 223

dd) Angemessenheit des Schutzkonzepts 223 ee) Zwischenergebnis zur Einbeziehung der

Kriterien in das Untermaß verbot 224 III. Zusammenfassung zum Untermaß verbot als

Prüfungsmaßstab 225

(11)

§ 8 Das Schutzkonzept der gesetzlichen Krankenversicherung als Ausdruck der Leistungs- bzw. Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2

S. 1 GG 225

I. Bestehen eines konkreten Schutzkonzepts 227 1. Das Schutzkonzept der gesetzlichen

Krankenversicherung unter besonderer

Berücksichtigung des Krankheitsbegriffs 227 a) Grundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung 227 b) Der Krankheitsbegriff des Fünften

Sozialgesetzbuches als Ausprägung der Wahrung

der körperlichen Unversehrtheit 230

aa) Die Krankheitsdefinition des § 27 SGB V 230

(1) Regelwidrigkeit 231

(2) Behandlungsbedürftigkeit und -fähigkeit

bzw. Arbeitsunfähigkeit 231

bb) Die Kompatibilität des Krankheitsbegriffs aus

§ 27 SGB V mit der Schutzpflicht aus Art. 2

Abs. 2 S. 1 GG 232

(1) Die Gemeinsamkeiten des

Krankheitsbegriffs aus § 27 SGB V mit der körperlichen Unversehrtheit aus Art. 2

Abs. 2 S. 1 GG 232

(2) Die Unterschiede des Krankheitsbegriffs aus § 27 SGB V zu der körperlichen

Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG 233

(a) Die Regelwidrigkeit 234

(aa) Anatomische Abweichungen und

Entstellungen 234

(bb)Altersgemäße Beschränkungen 236 (b) Die Behandlungsbedürftigkeit 236 (c) Die Behandlungsfähigkeit 237 (3) Weitgehende Deckungsgleichheit des

Krankheitsbegriffs aus § 27 SGB V mit der körperlichen Unversehrtheit aus Art. 2

Abs. 2 S. 1 GG 238

c) Das Schutzkonzept des Fünften Sozialgesetzbuches 239 2. Das Schutzkonzept der privaten Krankenversicherung 241 3. Das Schutzkonzept für Bedürftige 242

(12)

4. Zusammenfassung zum Bestehen eines konkreten

Schutzkonzeptes 242

II. Geeignetheit des Schutzkonzeptes 243 1. Die allgemeinen und besonderen Regelungen des

Fünften Sozialgesetzbuches 243

2. Das Instrument des Gemeinsamen Bundesausschusses 244

III. Effizienz des Schutzkonzeptes 246

1. Etablierung eines Systems mit einer ausschließlich

privaten Krankenversicherung 246

2. Etablierung eines Systems mit einer ausschließlich

gesetzlichen Krankenversicherung 247

IV. Angemessenheit des Schutzkonzeptes 248

1. Finanzielle Vorbehalte 250

a) Die hohe Kostenintensität des Gesundheitssystems 250 b) Die Erhaltung der finanziellen Stabilität der

gesetzlichen Krankenversicherung 252

c) Der Vorbehalt des Möglichen 252

d) Die ausreichende Berücksichtigung von finanziellen Vorbehalten im Schutzkonzept durch das

Wirtschaftlichkeitsgebot 254

2. Der Einfluss von Gleichheitserwägungen 256 3. Die Berücksichtigung des Mit- bzw. Eigenverschuldens

bei der Krankheitsentstehung 257

a) Begründung des Prinzips der Eigenverantwortung 258 b) Keine staatliche Schutzpflicht bei Selbstgefahrdung 259 4. Die Berücksichtigung des medizinischen Fortschritts

und der Gesundheitsschutz der Patienten 260 a) Die Notwendigkeit der Leistungsbeschränkung bei

neuen Heilmitteln 261

b) Die Unbestimmtheit der Regelung in § 135 Abs. 1

S. 1 SGB V 263

c) Das Vorgehen bei Fehlen einer Untersuchung des

Bundesausschusses nach § 135 Abs. 1 S. 3 SGB V 264 d) Die Problematik der Ablehnung einer Therapie

durch den Gemeinsamen Bundesausschuss 265 e) Zwischenergebnis zur Berücksichtigung des

medizinischen Fortschritts und des

Gesundheitsschutzes der Patienten 266

(13)

V. Zusammenfassung zum Schutzkonzept der gesetzlichen

Krankenversicherung 266

§ 9 Das Schutzkonzept bei lebensbedrohlichen oder regelmäßig

tödlich verlaufenden Krankheiten 268

I. Das Spannungsverhältnis zwischen Lebensschutz und

Wirtschaftlichkeit 269

1. Der Inhalt des Wirtschaftlichkeitsgebots 269 2. Die Besonderheiten bei lebensbedrohlichen oder

regelmäßig tödlich verlaufenden Krankheiten 270 II. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und

die Gesetzgebung in Fällen nicht allgemein anerkannter, medizinischem Standard nicht entsprechender

Behandlungsmethoden 272

1. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom

6.12.2005 273

a) Inhalt des Beschlusses vom 6.12.2005 273 b) Verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab des

Gerichts 276

c) Die Voraussetzungen für die Kostenübernahme im

Einzelnen 277

aa) Vorliegen einer lebensbedrohlichen oder

regelmäßig tödlich verlaufenden Erkrankung 277 bb) Fehlen einer allgemein anerkannten,

medizinischem Standard entsprechenden

Behandlungsmethode 279

cc) Behandlungsmethode, die Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf bietet 280 dd) Zwischenergebnis zu den Voraussetzungen für

eine Kostenübernahme nach dem

Nikolausbeschluss 282

2. Konkretisierung der Rechtsprechung des

Bundesverfassungsgerichts durch die Sozialgerichte 283 a) Verweigerung der Finanzierung einer Lorenzos-Öl-

Therapie (Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-

Anhalt vom 9.9.2010) 284

(14)

b) Verweigerung der Kostenübernahme einer Behandlung mit Megestat und Dronabinol (Urteil

des Bundessozialgerichts vom 13.10.2010) 285 c) Zwischenergebnis zur Konkretisierung der

Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

durch die Sozialgerichte 286

3. Übernahme der Rechtsprechung durch den

Gemeinsamen Bundesausschuss 287

4. Kodifizierung der Rechtsprechung durch den

Gesetzgeber 287

5. Vergleich mit dem „Morbus-Pompe"-Urteil des

Schweizerischen Bundesgerichts 288

a) Inhalt des „Morbus-Pompe"-Urteils 289 b) Kritik am „Morbus-Pompe"-Urteil 290 c) Erkenntnisgewinn für das deutsche Recht 291 6. Zwischenergebnis zur Rechtsprechung und

Gesetzgebung in Fällen von nicht allgemein anerkannten, medizinischem Standard nicht

entsprechenden Behandlungsmethoden 291 III. Auflösung des Spannungsverhältnisses 293

1. Argumente für einen unbeschränkten

Leistungsanspruch 294

a) Das Leben und die Gesundheit als Höchstgüter

innerhalb der Verfassungsordnung 294 b) Das Verbot einer Quantifizierung von Leben 296

aa) Ursprung und Inhalt des

Quantifizierungsverbots 296

bb) Keine Einschlägigkeit des

Quantifizierungsverbots von Leben 298 2. Argumente gegen die Anerkennung eines umfassenden

Leistungsanspruchs 300

a) Keine Beeinträchtigung der Menschenwürde 301

b) Der Vorbehalt des Möglichen 302

c) Die Kohärenz innerhalb der Rechtsprechung des

Bundesverfassungsgerichts 303

d) Die Schrankensystematik der Grundrechte 305 e) Die Durchbrechung der Gewaltenteilung 307 f) Die Eigenverantwortlichkeit der Patienten 309 g) Der Gesundheitsschutz der Patienten 310

(15)

h) Der hohe Grad an Unbestimmtheit 312 3. Kein absoluter Anspruch auf eine gesundheitliche

M indestversorgung 314

IV. Ergebnis zum Schutzkonzept bei lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlich verlaufenden Krankheiten 316

§ 10 Die Bedeutung medizinethischer und gerechtigkeits- bzw.

politiktheoretischer Erwägungen im Rahmen des Anspruchs auf eine verfassungsunmittelbare gesundheitliche

Mindestversorgung 316

I. Vergleich des Anspruchs auf eine gesundheitliche

Mindestversorgung mit ethischen Forderungen 317 1. Festlegung eines Organisationsprinzips sowie des

Verhältnisses von Leistungen und Kosten durch

Konsens aller Gesellschaftsmitglieder 318 2. Ständige Überprüfung der Wirtschaftlichkeit des

Leistungskataloges 319

3. Transparenz des Verfahrens 319

4. Absicherung bestimmter Grundfahigkeiten 320 5. Psychische Erkrankungen und Präventionsmaßnahmen 320 6. Das Gebot einer egalitären Versorgung 321

7. Zusammenfassung 322

II. Ergebnis zur Bedeutung medizinethischer und

gerechtigkeits- bzw. politiktheoretischer Erwägungen im Rahmen des Anspruchs auf eine verfassungsunmittelbare

gesundheitliche Mindestversorgung 322

Vierter Teil: Zusammenfassung der Ergebnisse 323

A. Einführung 323

I. Problemdarstellung 323

II. Medizinethische und gerechtigkeits- bzw.

politiktheoretische Aspekte einer gesundheitlichen

Mindestversorgung 324

III. Einschlägige Grundrechte und Staatszielbestimmungen für die Begründung einer gesundheitlichen

Mindestversorgung 325

(16)

B. Beeinträchtigung der Leistungs- bzw. Schutzfunktion 327 I. Die Leistungs- bzw. Schutzfunktion als Ausgangspunkt

für eine gesundheitliche Mindestversorgung 327 II. Bestehen und Umfang der Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2

S. 1 GG bei Gesundheitsbeeinträchtigungen 328 III. Der Einfluss der Menschenwürde aus Art. 1 Abs. 1 GG 330 C. Erfüllung der staatlichen Leistungs- bzw. Schutzpflicht durch

bereits getroffene Maßnahmen 332

I. Das Untermaßverbot als Prüfungsmaßstab 332 II. Das Schutzkonzept der gesetzlichen Krankenversicherung

als Ausdruck der Leistungs- bzw. Schutzpflicht aus Art. 2

Abs. 2 S. 1 GG 333

III. Das Schutzkonzept bei lebensbedrohlichen oder

regelmäßig tödlich verlaufenden Erkrankungen 335 IV. Die Bedeutung medizinethischer und gerechtigkeits- bzw.

politiktheoretischer Erwägungen im Rahmen des Anspruchs auf eine verfassungsunmittelbare

gesundheitliche Mindestversorgung 338

D. Schlussbetrachtung 339

Literaturverzeichnis 341

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