Grund und Grenzen einer
verfassungsrechtlich gebotenen
gesundheitlichen Mindestversorgung
Nomos
Abkürzungsverzeichnis 23
Erster Teil: Einfuhrung 29
§ 1 Problemdarstellung und Gang der Untersuchung 29
1. Problemaufriss 29
2. Zielsetzung und Gang der Untersuchung 31 3. Eingrenzung des Untersuchungsgegenstandes 32 4. Grundlegende Begriffsbestimmungen 34
§ 2 Medizinethische und gerechtigkeits- bzw. politiktheoretische
Aspekte einer gesundheitlichen Mindestversorgung 37 I. Die Debatte um das „Decent Minimum of Health Care" 38 1. Die Besonderheit der Gesundheit nach Kersting 39 a) Die Gesundheit als transzendentales Gut 39 b) Probleme bei der Bestimmung eines
Leistungskatalogs 40
c) Begrenzte Aussagekraft Kerstings bezüglich des
Inhalts einer gesundheitlichen Mindestversorgung 43 2. Verteilungsgerechtigkeit nach Dworkin 44 3. Das Recht auf eine Gesundheits Versorgung nach
Daniels 45
a) Die Gesundheitsversorgung als Menschenrecht 45 b) Probleme bei der Ausgestaltung einer etwaigen
Gesundheitsversorgung 46
c) Maßstab für die Bestimmung des Umfangs einer
gesundheitlichen Mindestversorgung 48
4. Reaktionen auf Daniels 49
a) Die pluralistische Begründung von Buchanan 49 b) Die nachrangige Berücksichtigung der Gleichheit
nach Savulescu 51
c) Die Einbeziehung der menschlichen Solidarität
durch Ter Meulen 51
d) Der Einfluss sozialer Aspekte bei Sreenivasan 52 e) Zwischenergebnis zu den Reaktionen auf Daniels 52
7
5. Der Fähigkeitenansatz von Sen 53 a) Die Fähigkeiten als Verwirklichungschancen für
Freiheit 53
b) Das Wesen der instrumenteilen Freiheiten 54 c) Das Verhältnis von Befähigung und Gleichheit 54 d) Anwendung auf das Rechtsgut Gesundheit 55 6. Die Weiterentwicklung des Fähigkeitenansatzes durch
Nussbaum 55
a) Liste der Fähigkeiten 56
b) Für den Gesundheitsbereich relevante Fähigkeiten 57 c) Umfang der staatlichen Leistungen 58 d) Der Gleichheitsaspekt im Fähigkeitenansatz 59 7. Zwischenergebnis zum „Decent Minimum of Health
Care" 60
II. Die Diskussion über den „Prioritarianism" 60 1. Der Begriff des „Prioritarianism" 61 2. Die Beantwortung von Verteilungsfragen durch den
Nonegalitarismus 62
III. Erkenntnisgewinn für das Recht auf eine gesundheitliche
Mindestversorgung 64
§ 3 Einschlägige Grundrechte und Staatszielbestimmungen für eine
gesundheitliche Mindestversorgung 65
I. Das Sozialstaatsprinzip als alleinige Grundlage für eine
gesundheitliche Mindestversorgung 67
1. Inhalt und Bedeutung des Sozialstaatsprinzips für den
Gesundheitsbereich 68
a) Inhalt des Sozialstaatsprinzips 68 b) Bedeutung des Sozialstaatsprinzips für den
Gesundheitsbereich 71
2. Kein Anspruch auf Gesundheitsleistungen allein aus
dem Sozialstaatsprinzip 73
II. Das Grundrecht auf Gewährleistung des Existenz
minimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem
Sozialstaatsprinzip aus Art. 20 Abs. 1, 28 Abs. 1 GG 76 1. Die Entwicklung durch die Rechtsprechung 76
2. Das physische Existenzminimum 80
a) Die Bestandteile des physischen Existenzminimums 80
b) Das Rechtsgut Gesundheit im Kontext des physischen Existenzminimums
c) Keine Herleitung einer gesundheitlichen Mindestversorgung aus dem physischen Existenzminimum
aa) Fließender Übergang zwischen weniger schwerwiegenden Krankheiten bis hin zu lebensbedrohlichen Erkrankungen
bb) Unmöglichkeit der Begrenzung des Umfangs cc) Zwischenergebnis zum physischen
Existenzminimum
3. Das soziokulturelle Existenzminimum
4. Kein Rückgriff auf das Existenzminimum bei der Begründung einer gesundheitlichen Mindestversorgung III. Die allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG IV. Der allgemeine Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG
V. Das Verbot seelischer und körperlicher Misshandlungen aus Art. 104 Abs. 1 S. 2 GG
VI. Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG sowie die Menschenwürdegarantie aus Art. 1 Abs. 1 GG
Zweiter Teil: Beeinträchtigung der Leistungs- bzw. Schutzfunktion
§ 4 Die Leistungs- bzw. Schutzfunktion als Ausgangspunkt für eine gesundheitliche Mindestversorgung
I. Die Funktionen der Grundrechte
1. Die originäre Leistungsfunktion der Grundrechte 2. Die sekundäre Leistungs-, Teilhabe- bzw.
Schutzfunktion der Grundrechte
a) Der Übergang von der rein abwehrrechtlichen Grundrechtsfunktion hin zur Leistungs-,Teilhabe- und Schutzfunktion
b) Die Teilhabefunktion
c) Die Leistungs- und Schutzfunktion
82
84
84 85 87 87 88 89 92 94
95 96
96 96 97 98
99 102 103
II. Die Teilhabefunktion der Grundrechte im
Gesundheitsbereich 104
1. Anerkannte Ansprüche aus der Teilhabefunktion 104 a) Der Anspruch auf Zugang zu einer staatlichen
Leistung 105
aa) Ansprüche auf Schaffung neuer Kapazitäten 105 bb) Der Anspruch auf Zulassung zu den
vorhandenen Kapazitäten 107
b) Der Anspruch auf Teilhabe an der bestehenden
staatlichen Mittelvergabe 109
c) Verfahrensrechtlicher Schutz 110
2. Die Bedeutung der Teilhabefunktion für eine
gesundheitliche Mindestversorgung 111 a) Schutz innerhalb des Verteilungssystems 112 b) Schutz außerhalb des Verteilungssystems 112 c) Auswirkung auf die Frage der Verteilungsmaßstäbe
für Gesundheitsleistungen 113
III. Die sekundäre Leistungs- bzw. Schutzfunktion der
Grundrechte 114
1. Die Schutzpflicht als subjektives Recht 114 a) Die Anerkennung der Schutzpflicht bei Art. 1
Abs. 1 GG 115
b) Die Anerkennung der Schutzpflicht bei Art. 2
Abs. 2S. 1 GG 116
2. Adressaten der Schutzpflicht 118
3. Die Leistungs- bzw. Schutzfunktion als Ausgangspunkt für eine gesundheitliche Mindestversorgung 119
§ 5 Bestehen und Umfang der Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2
S. 1 GGbei Gesundheitsbeeinträchtigungen 121 I. Die Prüfung von Schutzpflichtverletzungen 122
1. Die dreiteilige Schutzbereichs-, Eingriffs- und
Rechtfertigungsprüfung 122
2. Der Ausgestaltungsspielraum bei Schutzpflichten 124 II. Der Schutzbereich von Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG 125
1. Persönlicher Schutzbereich 125
2. Sachlicher Schutzbereich 126
a) Das Leben und die körperliche Unversehrtheit 127
b) Die Gesundheit
aa) Inhalt und Bedeutung des Gesundheitsbegriffs (1) Der medizinische Gesundheitsbegriff
(a) Der rein naturwissenschaftliche Gesundheitsbegriff
(b) Das klinische Gesundheitsverständnis (c) Der subjektive, patientenorientierte
Gesundheitsbegriff
(d) Die Weiterentwicklung durch das sozialmedizinische
Gesundheitsverständnis
(2) Völkerrechtliche Gesundheitsbegriffe (a) Einfluss des extensiven
völkerrechtlichen Gesundheitsbegriffs der Weltgesundheitsorganisation (b) Sonstige völkerrechtliche
Gesundheitsbegriffe
(3) Grundzüge einer Gesundheitsdefinition (4) Zwischenergebnis zur
Gesundheitsdefinition
bb) Die Erfassung des Gesundheitsbegriffs durch Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG
(1) Der Schutz der biologisch-physiologischen Integrität
(2) Der Schutz der körperlichen Integrität als solcher
(3) Der Schutz der geistig-seelischen Integrität (a) Argumente für die Einbeziehung eines
stark subjektiv ausgerichteten Gesundheitsbegriffs
(b) Argumente gegen die Einbeziehung eines stark subjektiv ausgerichteten Gesundheitsbegriffs
(c) Entscheidung gegen einen stark subjektiv ausgerichteten Gesundheitsbegriff c) Die Berücksichtigung bloßer
Grundrechtsgefährdungen
127 129 129 131 131 132
132 133
133 135 136 137 137 138 138
139
140
141
143 144
3. Der Umfang des Gesundheitsschutzes aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG
a) Schutzpflicht auch bei
Gesundheitsbeeinträchtigungen, die weder durch den Staat noch durch Dritte oder durch
Eigenverschulden hervorgerufen worden sind aa) Vergleich mit ebenfalls nicht auf das Verhalten
Dritter oder den Staat zurückgehenden, von der Schutzpflicht umfassten Fallgruppen
bb) Die Schwierigkeiten beim Kausalitätsnachweis für die Krankheitsentstehung
cc) Der Ausgangspunkt jeder staatlichen Schutzpflicht in Art. 1 Abs. 1 S. 2 GG
dd) Die herausragende Bedeutung der Rechtsgüter Leben und körperliche Unversehrtheit
ee) Der umfassende Schutzauftrag von Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG im Hinblick auf bloße Krankheitsrisiken
ff) Zwischenfazit
b) Die inhaltliche Ausgestaltung aa) Heilbare Krankheiten bb) Behinderungen
cc) Krankheiten, für die bisher noch keine Heilungsmöglichkeiten bestehen dd) Der Bereich der Gesundheitsprävention ee) Zusammenfassung zur inhaltlichen
Ausgestaltung der Leistungs- bzw.
Schutzpflicht
III. Durchsetzung der Leistungs- bzw. Schutzpflicht
1. Einhaltung der Kompetenzordnung des Grundgesetzes a) Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes
aa) Die Bundeskompetenz für Maßnahmen gegen Krankheiten
bb) Die Bundeskompetenz für die gesetzliche und die private Krankenversicherung in
Abgrenzung zur öffentlichen Fürsorge cc) Weitreichende Gesetzgebungskompetenz des
Bundes im Gesundheitsbereich b) Die Verwaltungskompetenz des Bundes
146
146
148 150 150 151
152 153 153 154 154 156 157
158 158 159 159 159
160 162 163
2. Einklagbarkeit einer gesundheitlichen
Mindestversorgung 163
IV. Zusammenfassung zum Bestehen und Umfang der Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG bei
Gesundheitsbeeinträchtigungen 164
Der Einfluss der Menschenwürde aus Art. 1 Abs. 1 GG 165
I. Der Begriff der Menschenwürde 166
1. Positive Begriffsbeschreibung 167
2. Die Objektformel 168
3. Inhalt der Menschenwürdegewährleistung 170 II. Möglichkeit der Berücksichtigung der Menschenwürde im
Gesundheitsbereich 173
1. Schwierigkeiten bei einer Berufung auf Art. 1 Abs. 1
GG im Gesundheitsbereich 173
a) Die Unbestimmtheit der Menschenwürde 173 aa) Der Vorwurf der Unbestimmtheit im Bereich
der Leistungs- und Schutzpflichten 174 bb) Hinreichende Konkretisierung durch die
Rechtsprechung 175
b) Die Unverfügbarkeit der Menschenwürde 177 c) Die Unantastbarkeit der Menschenwürde 178
aa) Ausschluss des Vorbehalts des Möglichen 179 bb) Versuche zur Umgehung der
Abwägungsfestigkeit 179
d) Abgrenzungsprobleme hinsichtlich der Schwere der
Krankheit 181
e) Zwischenergebnis zu den Schwierigkeiten bei einer
Berufung auf die Menschenwürde 182
2. Gründe für eine Berufung auf Art. 1 Abs. 1 GG im
Gesundheitsbereich 182
a) Das Leben als Höchstgut innerhalb der
Verfassungsordnung 183
b) Die staatliche Pflicht zur optimalen
Grundrechtsverwirklichung 184
c) Die geistesgeschichtliche Verankerung und der
Telos der Menschenwürde 185
d) Die Herleitung der Schutzpflichtfunktion aus Art. 1
Abs. 1 GG 187
3. Zusammenfassung zur Möglichkeit der Berücksichtigung der Menschenwürde im
Gesundheitsbereich 188
III. Keine Beeinträchtigung der Menschenwürde im
Gesundheitsbereich 188
1. Beispiele für einen restriktiven Umgang mit Art. 1
Abs. 1 GG aus dem Gesundheitsbereich 189
a) Die Organspende 189
b) Kostenübernahme für eine künstliche Befruchtung 190 c) Zwischenergebnis zu den Beispielen aus dem
Gesundheitsbereich 192
2. Gründe für eine fehlende Beeinträchtigung der
Menschenwürde 193
3. Beeinträchtigung von Art. 1 Abs. 1 GG erst bei
Vorliegen besonderer Gegebenheiten 194 4. Zwischenergebnis zur fehlenden Beeinträchtigung der
Menschenwürde im Gesundheitsbereich 196 IV. Zusammenfassung zum Einfluss der Menschenwürde 197 Dritter Teil: Erfüllung der staatlichen Leistungs- bzw.
Schutzpflicht durch bereits getroffene Maßnahmen 198
§ 7 Das Untermaß verbot als Prüfungsmaßstab 198 I. Inhalt und Geltung des Untermaßverbots beim Recht auf
Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2
5. 1 GG 199
1. Grundlagen des Untermaßverbots 199
a) Herleitung des Untermaßverbots 200
b) Inhalt des Untermaßverbots 202
c) Kritik am Untermaßverbot 204
2. Besonderheiten des Untermaß Verbots beim Recht auf
Leben und körperliche Unversehrtheit 206 a) Die Unzulänglichkeit des Maßstabs bei Art. 2
Abs. 2 S. 1 GG 206
b) Die Anwendung des Untermaßverbots im
Gesundheitsbereich 208
3. Die umgekehrte Verhältnismäßigkeitsprüfung als
Rahmen ' 208
II. Spezifische Prüfungspunkte des Untermaßverbots im
Rahmen von Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG 210
1. Besondere Vorgaben durch das
Bundesverfassungsgericht 211
a) Besondere Kriterien im zweiten Abtreibungsurteil 212 b) Besondere Kriterien im Hartz-IV-Regelsatz-Urteil 213 2. Die Übertragbarkeit der Kriterien auf den
Gesundheitsbereich und ihre Einordnung in den
Prüfungsaufbau 215
a) Die Berücksichtigung materieller sowie
prozeduraler Aspekte 215
aa) Aspekte einer prozeduralen Prüfung 216 bb) Aspekte einer materiellen Prüfung 217 cc) Die Verbindung prozeduraler und materieller
Prüfungspunkte 218
b) Einbeziehung der Kriterien in die Prüfung des
Untermaßverbotes 218
aa) Bestehen eines konkreten Schutzkonzepts 218 bb) Geeignetheit des Schutzkonzepts unter
besonderer Berücksichtigung einer tauglichen
Verfahrenswahl 219
cc) Effizienz des Schutzkonzepts 220 (1) Vollständige und zutreffende
T atsachenermittlung 2 21
(2) Nachvollziehbarer Zahlenwert in allen
Berechnungsschritten 222
(3) Berücksichtigung des medizinischen
Fortschritts 223
dd) Angemessenheit des Schutzkonzepts 223 ee) Zwischenergebnis zur Einbeziehung der
Kriterien in das Untermaß verbot 224 III. Zusammenfassung zum Untermaß verbot als
Prüfungsmaßstab 225
§ 8 Das Schutzkonzept der gesetzlichen Krankenversicherung als Ausdruck der Leistungs- bzw. Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2
S. 1 GG 225
I. Bestehen eines konkreten Schutzkonzepts 227 1. Das Schutzkonzept der gesetzlichen
Krankenversicherung unter besonderer
Berücksichtigung des Krankheitsbegriffs 227 a) Grundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung 227 b) Der Krankheitsbegriff des Fünften
Sozialgesetzbuches als Ausprägung der Wahrung
der körperlichen Unversehrtheit 230
aa) Die Krankheitsdefinition des § 27 SGB V 230
(1) Regelwidrigkeit 231
(2) Behandlungsbedürftigkeit und -fähigkeit
bzw. Arbeitsunfähigkeit 231
bb) Die Kompatibilität des Krankheitsbegriffs aus
§ 27 SGB V mit der Schutzpflicht aus Art. 2
Abs. 2 S. 1 GG 232
(1) Die Gemeinsamkeiten des
Krankheitsbegriffs aus § 27 SGB V mit der körperlichen Unversehrtheit aus Art. 2
Abs. 2 S. 1 GG 232
(2) Die Unterschiede des Krankheitsbegriffs aus § 27 SGB V zu der körperlichen
Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG 233
(a) Die Regelwidrigkeit 234
(aa) Anatomische Abweichungen und
Entstellungen 234
(bb)Altersgemäße Beschränkungen 236 (b) Die Behandlungsbedürftigkeit 236 (c) Die Behandlungsfähigkeit 237 (3) Weitgehende Deckungsgleichheit des
Krankheitsbegriffs aus § 27 SGB V mit der körperlichen Unversehrtheit aus Art. 2
Abs. 2 S. 1 GG 238
c) Das Schutzkonzept des Fünften Sozialgesetzbuches 239 2. Das Schutzkonzept der privaten Krankenversicherung 241 3. Das Schutzkonzept für Bedürftige 242
4. Zusammenfassung zum Bestehen eines konkreten
Schutzkonzeptes 242
II. Geeignetheit des Schutzkonzeptes 243 1. Die allgemeinen und besonderen Regelungen des
Fünften Sozialgesetzbuches 243
2. Das Instrument des Gemeinsamen Bundesausschusses 244
III. Effizienz des Schutzkonzeptes 246
1. Etablierung eines Systems mit einer ausschließlich
privaten Krankenversicherung 246
2. Etablierung eines Systems mit einer ausschließlich
gesetzlichen Krankenversicherung 247
IV. Angemessenheit des Schutzkonzeptes 248
1. Finanzielle Vorbehalte 250
a) Die hohe Kostenintensität des Gesundheitssystems 250 b) Die Erhaltung der finanziellen Stabilität der
gesetzlichen Krankenversicherung 252
c) Der Vorbehalt des Möglichen 252
d) Die ausreichende Berücksichtigung von finanziellen Vorbehalten im Schutzkonzept durch das
Wirtschaftlichkeitsgebot 254
2. Der Einfluss von Gleichheitserwägungen 256 3. Die Berücksichtigung des Mit- bzw. Eigenverschuldens
bei der Krankheitsentstehung 257
a) Begründung des Prinzips der Eigenverantwortung 258 b) Keine staatliche Schutzpflicht bei Selbstgefahrdung 259 4. Die Berücksichtigung des medizinischen Fortschritts
und der Gesundheitsschutz der Patienten 260 a) Die Notwendigkeit der Leistungsbeschränkung bei
neuen Heilmitteln 261
b) Die Unbestimmtheit der Regelung in § 135 Abs. 1
S. 1 SGB V 263
c) Das Vorgehen bei Fehlen einer Untersuchung des
Bundesausschusses nach § 135 Abs. 1 S. 3 SGB V 264 d) Die Problematik der Ablehnung einer Therapie
durch den Gemeinsamen Bundesausschuss 265 e) Zwischenergebnis zur Berücksichtigung des
medizinischen Fortschritts und des
Gesundheitsschutzes der Patienten 266
V. Zusammenfassung zum Schutzkonzept der gesetzlichen
Krankenversicherung 266
§ 9 Das Schutzkonzept bei lebensbedrohlichen oder regelmäßig
tödlich verlaufenden Krankheiten 268
I. Das Spannungsverhältnis zwischen Lebensschutz und
Wirtschaftlichkeit 269
1. Der Inhalt des Wirtschaftlichkeitsgebots 269 2. Die Besonderheiten bei lebensbedrohlichen oder
regelmäßig tödlich verlaufenden Krankheiten 270 II. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und
die Gesetzgebung in Fällen nicht allgemein anerkannter, medizinischem Standard nicht entsprechender
Behandlungsmethoden 272
1. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom
6.12.2005 273
a) Inhalt des Beschlusses vom 6.12.2005 273 b) Verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab des
Gerichts 276
c) Die Voraussetzungen für die Kostenübernahme im
Einzelnen 277
aa) Vorliegen einer lebensbedrohlichen oder
regelmäßig tödlich verlaufenden Erkrankung 277 bb) Fehlen einer allgemein anerkannten,
medizinischem Standard entsprechenden
Behandlungsmethode 279
cc) Behandlungsmethode, die Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf bietet 280 dd) Zwischenergebnis zu den Voraussetzungen für
eine Kostenübernahme nach dem
Nikolausbeschluss 282
2. Konkretisierung der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts durch die Sozialgerichte 283 a) Verweigerung der Finanzierung einer Lorenzos-Öl-
Therapie (Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-
Anhalt vom 9.9.2010) 284
b) Verweigerung der Kostenübernahme einer Behandlung mit Megestat und Dronabinol (Urteil
des Bundessozialgerichts vom 13.10.2010) 285 c) Zwischenergebnis zur Konkretisierung der
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
durch die Sozialgerichte 286
3. Übernahme der Rechtsprechung durch den
Gemeinsamen Bundesausschuss 287
4. Kodifizierung der Rechtsprechung durch den
Gesetzgeber 287
5. Vergleich mit dem „Morbus-Pompe"-Urteil des
Schweizerischen Bundesgerichts 288
a) Inhalt des „Morbus-Pompe"-Urteils 289 b) Kritik am „Morbus-Pompe"-Urteil 290 c) Erkenntnisgewinn für das deutsche Recht 291 6. Zwischenergebnis zur Rechtsprechung und
Gesetzgebung in Fällen von nicht allgemein anerkannten, medizinischem Standard nicht
entsprechenden Behandlungsmethoden 291 III. Auflösung des Spannungsverhältnisses 293
1. Argumente für einen unbeschränkten
Leistungsanspruch 294
a) Das Leben und die Gesundheit als Höchstgüter
innerhalb der Verfassungsordnung 294 b) Das Verbot einer Quantifizierung von Leben 296
aa) Ursprung und Inhalt des
Quantifizierungsverbots 296
bb) Keine Einschlägigkeit des
Quantifizierungsverbots von Leben 298 2. Argumente gegen die Anerkennung eines umfassenden
Leistungsanspruchs 300
a) Keine Beeinträchtigung der Menschenwürde 301
b) Der Vorbehalt des Möglichen 302
c) Die Kohärenz innerhalb der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts 303
d) Die Schrankensystematik der Grundrechte 305 e) Die Durchbrechung der Gewaltenteilung 307 f) Die Eigenverantwortlichkeit der Patienten 309 g) Der Gesundheitsschutz der Patienten 310
h) Der hohe Grad an Unbestimmtheit 312 3. Kein absoluter Anspruch auf eine gesundheitliche
M indestversorgung 314
IV. Ergebnis zum Schutzkonzept bei lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlich verlaufenden Krankheiten 316
§ 10 Die Bedeutung medizinethischer und gerechtigkeits- bzw.
politiktheoretischer Erwägungen im Rahmen des Anspruchs auf eine verfassungsunmittelbare gesundheitliche
Mindestversorgung 316
I. Vergleich des Anspruchs auf eine gesundheitliche
Mindestversorgung mit ethischen Forderungen 317 1. Festlegung eines Organisationsprinzips sowie des
Verhältnisses von Leistungen und Kosten durch
Konsens aller Gesellschaftsmitglieder 318 2. Ständige Überprüfung der Wirtschaftlichkeit des
Leistungskataloges 319
3. Transparenz des Verfahrens 319
4. Absicherung bestimmter Grundfahigkeiten 320 5. Psychische Erkrankungen und Präventionsmaßnahmen 320 6. Das Gebot einer egalitären Versorgung 321
7. Zusammenfassung 322
II. Ergebnis zur Bedeutung medizinethischer und
gerechtigkeits- bzw. politiktheoretischer Erwägungen im Rahmen des Anspruchs auf eine verfassungsunmittelbare
gesundheitliche Mindestversorgung 322
Vierter Teil: Zusammenfassung der Ergebnisse 323
A. Einführung 323
I. Problemdarstellung 323
II. Medizinethische und gerechtigkeits- bzw.
politiktheoretische Aspekte einer gesundheitlichen
Mindestversorgung 324
III. Einschlägige Grundrechte und Staatszielbestimmungen für die Begründung einer gesundheitlichen
Mindestversorgung 325
B. Beeinträchtigung der Leistungs- bzw. Schutzfunktion 327 I. Die Leistungs- bzw. Schutzfunktion als Ausgangspunkt
für eine gesundheitliche Mindestversorgung 327 II. Bestehen und Umfang der Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2
S. 1 GG bei Gesundheitsbeeinträchtigungen 328 III. Der Einfluss der Menschenwürde aus Art. 1 Abs. 1 GG 330 C. Erfüllung der staatlichen Leistungs- bzw. Schutzpflicht durch
bereits getroffene Maßnahmen 332
I. Das Untermaßverbot als Prüfungsmaßstab 332 II. Das Schutzkonzept der gesetzlichen Krankenversicherung
als Ausdruck der Leistungs- bzw. Schutzpflicht aus Art. 2
Abs. 2 S. 1 GG 333
III. Das Schutzkonzept bei lebensbedrohlichen oder
regelmäßig tödlich verlaufenden Erkrankungen 335 IV. Die Bedeutung medizinethischer und gerechtigkeits- bzw.
politiktheoretischer Erwägungen im Rahmen des Anspruchs auf eine verfassungsunmittelbare
gesundheitliche Mindestversorgung 338
D. Schlussbetrachtung 339
Literaturverzeichnis 341