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Medienmitteilung Gutachten führt zu Änderung der Bestimmungen für Stand-Up-Paddler Solothurn, 15. Dezember 2021

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Gutachten führt zu Änderung der Bes tim m ungen für S tand-Up-Paddler

S olothurn, 15. Dezem ber 2021 – Der Kanton S olothurn erlaubt S tand-Up- Paddeln zukünftig w ährend des S om m erhalbjahres im Was s er - und Zugv ogelres erv at an der Aare zw is chen Lüs s lingen und Flum enthal. Das Res erv at hat jedoch w eiterhin gros s e Bedeutung als Ras t- und Überw interungs platz für v ers chiedene Was s erv ogelarten, das Winterfahrv erbot bleibt des halb bes tehen.

Hintergrund: Zwei Abschnitte der Aare zwischen Lüsslingen und Flumenthal sind ein Wasser- und Zugvogelreservat von nationaler Bedeutung. Stand-Up-Paddeln (SUP) ist dort gemäss Vorgaben des Bundes verboten, da wissenschaftliche Studien ergeben haben, dass Wasservögel auf Seen aufrechtstehende Menschen auf dem SUP als Bedrohung wahrnehmen und mit Flucht reagieren. Der Kanton Solothurn hatte per 1. Mai 2021 dementsprechend eine Übergangslösung in Kraft gesetzt und das Befahren mit Stand-Up-Paddles wenigstens in sitzender oder kniender Position ermöglicht. Parallel dazu hat er die Vogelwarte Sempach mit einem Gutachten beauftragt, welches den Status und die Ziele des Schutzgebietes insbesondere auch hinsichtlich der Störwirkung von SUP’s auf der Aare untersuchen sollte.

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S UP im S om m erhalbjahr erlaubt

Das Gutachten der Vogelwarte Sempach kommt zum Schluss, dass SUP - aufgrund der relativ geringen Breite der Aare - eine ähnlich grosse Störwirkung auf Vögel haben wie andere Wasserfahrzeuge auch. Nahezu alle Wasserfahrzeuge können hier die nötigen Mindestdistanzen zu den rastenden Wasservögeln bei einer Vorbeifahrt nicht einhalten. Gemäss Vogelwarte Sempach hat das Reservat im Sommerhalbjahr jedoch eine untergeordnete Bedeutung für die meisten Wasservogelarten. Ausnahmen bilden insbesondere zur Brutzeit der Uferpark Attisholz Süd (Westteil mit Kiesinseln), das Naturreservat Emmenschachen und das Aareufer Mutten. Aufgrund dieser Erkenntnisse hat der Kanton entschieden, das Befahren von SUP im Sommerhalbjahr (01. Mai bis 31. Oktober) - analog zu den anderen Wasserfahrzeugen - in beiden Teilgebieten künftig zu erlauben. Und: Er wird beim Bund ein Gesuch einreichen, das entsprechende Objektblatt bei nächster Gelegenheit anzupassen.

Winterfahrv erbot bleibt

Das Reservat hat jedoch weiterhin grosse Bedeutung als Rast- und Überwinterungsplatz für verschiedene Wasservogelarten, für deren Vorkommen die Schweiz eine hohe Verantwortung trägt. Das in der Schifffahrtsverordnung bereits enthaltene Winterfahrverbot zwischen Feldbrunnen und Stauwehr Flumenthal (Teilgebiet II) soll beibehalten werden – es gilt jeweils vom 1.

November bis 30. April. Es zeigt eine positive Wirkung auf die Winterbestände von Wasservögeln auf diesem Aareabschnitt.

Die Empfehlung der Vogelwarte, das Winterfahrverbot auch in Teilgebiet III (Lüsslingen Bärenbachmündung bis Mündung St. Katharinenbach) umzusetzen, sieht der Kanton als unverhältnismässige Einschränkung, insbesondere für den Trainingsbetrieb des Ruder- und des Kajakclubs. In beiden Teilgebieten werden im Winterhalbjahr - 1. November bis 30. April - ab nächstem Jahr jedoch keine Events mehr auf dem Wasser bewilligt werden, um die Störwirkungen zu minimieren.

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Weitere aus dem Gutachten abgeleitete Massnahmen, wie beispielsweise die Kennzeichnung des gesetzlich festgelegten Uferabstands von 25 m wasserseitig bei den Kiesinseln Attisholz-Süd sollen zur langfristigen Sicherung in den laufenden Gesamtprozess zur Abstimmung von Schutz- und Erholungsinteressen im Aare-Emmeraum in der Agglomeration Solothurn einfliessen. Die neue kantonale Nutzungsplanung «Aare-Emmemündung» soll bis Ende 2024 zur Genehmigung durch den Regierungsrat vorliegen.

Weitere Inform ationen

https://so.ch/verwaltung/volkswirtschaftsdepartement/amt-fuer-wald-jagd-und- fischerei/jagd/aktuell

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