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TOP 41 - Wo bleibt die Zuweisungsrichtlinie für das nicht-unterrichtende pädagogische Personal an den Schulen im Land Bremen?

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Academic year: 2022

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In der Senatssitzung am 16. November 2021 beschlossene Fassung

Die Senatorin für Kinder und Bildung 10. November 2021

L 15

Vorlage für die Sitzung des Senats am 16.11.2021

„Wo bleibt die Zuweisungsrichtlinie für das nicht-unterrichtende Personal an den Schulen im Land Bremen?“

Anfrage für die Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft (Landtag)

A. Problem

Die Fraktion der CDU hat für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) folgende Anfrage an den Senat gestellt:

1. In welchem Erarbeitungsstand befindet sich die Zuweisungsrichtlinie für das nicht-un- terrichtende pädagogische Personal an den Schulen im Land Bremen, auf Grundlage derer die beiden Stadtgemeinden ab dem Schuljahr 2021/22 eigentlich Mittel des Lan- des zugewiesen bekommen sollten und ab wann soll diese endlich in Kraft treten?

2. Welche Gründe haben zu einer derartigen Verzögerung bei der Erarbeitung bzw. Ein- führung besagter Zuweisungsrichtlinie geführt und was unternimmt der Senat, um diese Probleme nun schleunigst zu überwinden?

3. Inwiefern entsprechen die im aktuellen Haushaltsentwurf für die Jahre 2022/23 einge- stellten Mittel für das nicht-unterrichtende pädagogische Personal an Schulen in Bre- men und Bremerhaven den tatsächlich entstehenden jeweiligen Kosten der beiden Schulträger und was unternimmt der Senat, um diese etwaigen finanziellen Diskrepan- zen gegebenenfalls zu beseitigen?

B. Lösung

Auf die vorgenannte Anfrage wird dem Senat folgende Antwort vorgeschlagen:

Zu Frage 1:

Das Land Bremen erstattet seit 2020 den beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven, wie in § 8 Finanzzuweisungsgesetz festgeschrieben, die tatsächlichen Kosten für das nicht- unterrichtende pädagogische Personal. In den parallel hierzu begonnenen Beratungen zur Er- arbeitung einer Landeszuweisungsrichtlinie für das nicht-unterrichtende pädagogische Perso-

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nal, an denen neben der Senatorin für Kinder und Bildung und dem Magistrat der Stadt Bre- merhaven auch die Senatskanzlei und der Senator für Finanzen beteiligt waren, mussten zu- erst einheitliche und vergleichbare Datengrundlagen zwischen den beiden Stadtgemeinden geschaffen werden. Die Komplexität der unterschiedlichen Ausgangslagen sorgte dafür, dass eine Beschlussfassung bislang noch nicht erfolgt ist.

Zu Frage 2:

In den bisherigen Sitzungen der Arbeitsgruppe sind bei fast jeder Beschäftigungsgruppe des nicht-unterrichtenden pädagogischen Personals große Unterschiede in den Details der Be- rechnungsgrundlagen von Bremen und Bremerhaven offenbar geworden. Eine Angleichung der detaillierten Parameter hätte zu nicht unbedeutenden Ressourcenverlusten auf der einen oder erheblichen Mehrbedarfen auf der anderen Seite geführt und wäre den unterschiedlichen Rahmenbedingungen und Praktiken nicht gerecht geworden. Da eine Lösung dieser Problem- lage auf dieser Detailebene nicht in Sicht ist, soll nun auf der Ebene der Landeszuweisungs- richtlinie ein weitgehender Verzicht auf Detailregelungen erfolgen, um zu pauschaleren Be- messungsgrundlagen zu kommen und die detaillierte Verteilung den kommunalen Zuwei- sungsrichtlinien zu überlassen. Dieser Ansatz würde den Stadtgemeinden zugleich die Mög- lichkeit eröffnen, eigene Schwerpunkte, Konzepte und Modelle umzusetzen, wo unterschied- liche Ausgangslagen dies sinnvoll oder notwendig erscheinen lassen.

Zu Frage 3:

Die in den aktuellen Haushaltsentwurf für die Jahre 2022/23 eingestellten Mittel für das nicht- unterrichtende pädagogische Personal an Schulen in Bremen und Bremerhaven orientieren sich an den tatsächlich zu erwartenden Kosten der beiden Schulträger.

C. Alternativen

Alternativen werden nicht vorgeschlagen.

D. Finanzielle und Personalwirtschaftliche Auswirkungen, Gender-Prüfung Die Beantwortung der Frage in der Fragestunde hat keine finanziellen Auswirkungen.

An der Erarbeitung der Fragegegenständlichen Zuweisungsrichtlinie für das nichtunterrich- tende pädagogische Personal ist der Senator für Finanzen beteiligt.

Geschlechtsspezifische Wirkungen sind nicht erkennbar.

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E. Beteiligung und Abstimmung

Die Senatsvorlage ist mit dem Magistrat der Stadt Bremerhaven, der Senatskanzlei und dem Senator für Finanzen abgestimmt.

F. Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz Einer Veröffentlichung steht nichts entgegen.

G. Beschluss

Der Senat beschließt die vorliegende Antwort der Senatorin für Kinder und Bildung vom 10. November 2021 auf die Anfrage für die Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft (Land- tag) der Fraktion der CDU „Wo bleibt die Zuweisungsrichtlinie für das nicht-unterrichtende Per- sonal an den Schulen im Land Bremen?“ vom 4. November 2021.

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