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Interpellation Patrick Huber betreffend Belästigungen im öf-fentlichen Raum

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Sitzung des Einwohnerrats vom 27. Januar 2016

www.riehen.ch

Reg. Nr. 1.3.1.11 Nr. 14-18.604.02

Interpellation Patrick Huber betreffend Belästigungen im öf- fentlichen Raum

Der Gemeinderat ist verärgert über die Vorkommnisse, die Gegenstand dieser Inter- pellation sind und spricht den Betroffenen sein Bedauern aus. Offenbar leben wir in einer Zeit, in der die Hemmschwelle, sich Übergriffe auf Personen oder fremdes Ei- gentum zu erlauben, unglaublich tief liegt. Der Gemeinderat mahnt in einer solchen Situation vor falsch verstandenem Heldentum, welches dazu führen könnte, dass die Situation eskaliert. Gleichzeitig ruft er zu Zivilcourage auf, wenn jemand in eine solche Situation gerät oder wahrnimmt. Wegschauen ist der falsche Weg.

Die einzelnen Fragen können wie folgt beantwortet werden:

1. Sind dem Gemeinderat diese Vorkommnisse bekannt?

Nein, diese Vorkommnisse sind dem Gemeinderat bis zur Publikation in den Medien und bis zur Einreichung der vorliegenden Interpellation nicht bekannt gewesen. Wie der Gemeinderat von der Staatsanwaltschaft erfahren hat, sind bei ihr diesbezüglich auch keine Strafanzeigen eingegangen.

2. Ist dem Gemeinderat bekannt, um was für Personen es sich dabei handelt?

Zum Personenkreis, der diese Belästigungen begangen hat, hat der Gemeinderat kei- nerlei Informationen.

3. Erachtet der Gemeinderat diese Handlungen für strafrechtlich relevant?

Der Gemeinderat masst sich keine strafrechtliche Beurteilung an, ohne den Sachver- halt genau zu kennen. Als Tatbestände käme theoretisch Nötigung, Drohung und Be- schimpfung in Frage. In minderen Fällen könnte der Tatbestand des Bettelns oder Kollektierens nach kantonalem Übertretungsstrafgesetz vorliegen.

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Seite 2 4. Wie beurteilt der Gemeinderat diese Vorkommnisse bezüglich der Sicherheit für die Bevölkerung, insbesondere für ältere Menschen und Frauen?

Ohne den Sachverhalt im Detail zu kennen, ist eine Aussage dazu schwierig, ob die Sicherheit für die Bevölkerung tangiert ist. Für die Belästigten ist ein solches Ereignis aber in jedem Fall sehr unangenehm, insbesondere für Frauen und ältere Menschen.

5. Ist im letzten halben Jahr ein damit möglicherweise zusammenhängender Anstieg von Delikten (z.B. Diebstahl und Raub) zu verzeichnen?

Nein, die Staatsanwaltschaft verzeichnet für das gesamte Kantonsgebiet keinen sol- chen Anstieg. Die Kantonspolizei hat bezüglich der in der Interpellation beschriebenen Belästigungen auch keine besondere polizeiliche Lage festgestellt. Einzelfälle sind aber immer möglich.

6. Was gedenkt der Gemeinderat zu unternehmen, um solche Vorkommnisse in Zu- kunft zu verhindern resp. die Deliktzahl zu reduzieren?

Die Tatsache, dass mit der Interpellation und dem BaZ-Artikel die Thematik öffentlich diskutiert wird, vermag vielleicht die Einwohnerschaft zu sensibilisieren. Im Übrigen verweist die Polizei auf ihre Präventionshinweise, die im Internet abgerufen werden können und die auch schon in der Riehener Zeitung abgedruckt worden sind. Der Gemeinderat empfiehlt, solche Handlungs- und Verhaltensanweisungen zu beherzi- gen und lieber einmal mehr als weniger bei der Polizei anzurufen, wenn man etwas beobachtet oder erlebt hat, was einem verdächtig erscheint. Über unmittelbare Hand- lungsmöglichkeiten verfügt der Gemeinderat hingegen nicht. Er weiss aber um die Einsätze der Kantonspolizei, welche nicht überall publik gemacht werden, die aber immer wieder zu Erfolgen führen.

Riehen, 26. Januar 2016

Gemeinderat Riehen

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