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Interpellation Patrick Huber betreffend Flutlichtanlage auf der Grendelmatte

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Sitzung des Einwohnerrats vom 29. Januar 2014

www.riehen.ch

Reg. Nr. 1.3.1.11 Nr. 10-14.779.02

Interpellation Patrick Huber betreffend Flutlichtanlage auf der Grendelmatte

Der Gemeinderat beantwortet die Interpellation wie folgt:

Der Investitionskredit für das Kunstrasenfeld auf der Sportanlage Grendelmatte wurde 2005 vom Einwohnerrat beschlossen. Nebst dem eigentlichen Einbau des Kunstra- sens und einigen Umgebungsarbeiten sah die Vorlage auch die Realisation einer Be- leuchtungsanlage vor. Vorgesehen war gemäss Vorlage, „(…) den Platz mit einer Trainingsbeleuchtung von ca. 80 Lux zu versehen“. Die Beleuchtung wurde entspre- chend ausgeführt und erfüllt bzw. übertrifft diesen durchschnittlichen Sollwert gemäss Messprotokoll klar. Allerdings wird die Luxzahl im von den Beleuchtungsmasten am meisten entfernten Bereich nicht erreicht, was objektiv spürbar ist.

Die Qualität der Beleuchtung wurde - im Gegensatz zur Qualität des Kunstrasens an sich - bisher aber weder von der IGRS Kommission Grendelmatte noch im Rahmen der grossen Benutzerbefragung 2011 kritisiert. Der Kunstrasen erfüllt seine Funktion als Trainingsfeld mit und ohne Beleuchtung sowie als Austragungsort für Wettbe- werbsspiele im Juniorenbereich, die i.d.R. ohne Beleuchtung stattfinden. Wenn man sich die Intensität der Benutzung vergegenwärtigt, kann eigentlich nicht von einem

„sehr begrenzten Nutzen“ die Rede sein.

Die einzelnen Fragen können wie folgt beantwortet werden:

1. Ist bei der Sanierung des Kunstrasenfeldes im Jahre 2016 auch ein Ausbau der Flutlichtanlage geplant, so dass das Feld von zwei Seiten gleichmässig ausge- leuchtet werden kann?

Der Ersatz des Kunstrasens 2016 ist noch nicht konkret geplant. Die bisherige Kos- tenschätzung gemäss Investitionsliste im Politikplan 2014 - 2017 geht allerdings nur von einem Ersatz des Kunstrasenbelags aus, da die Beleuchtung bisher nicht bean- standet wurde. Ein Ausbau der Beleuchtungsanlage kann aber als Variante in der Vor- lage integriert werden.

2. Wenn ja: Wäre ein solcher Ausbau auch schon früher denkbar?

Wenn nein: Weshalb?

Ein Ausbau der Beleuchtungsanlage - zum Beispiel um zwei zusätzliche Beleuch- tungsmasten - wäre, den politischen Willen und die Baubewilligung vorausgesetzt,

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Seite 2 auch früher möglich. Hierfür wäre mit Kosten von rund 50‘000 Franken (+/- 25%) plus interne Leistungen für Planung und Bauleitung zu rechnen. Die entsprechenden Mittel sind im kürzlich bewilligten Globalkredit zum Leistungsauftrag 5 Kultur, Freizeit und Sport nicht budgetiert. Darum empfiehlt der Gemeinderat, das mit der Interpellation vorgebrachte Anliegen nicht bereits jetzt, sondern im Rahmen der geplanten Vorlage aufzunehmen bzw. dem Einwohnerrat als Variante zur Diskussion zu unterbreiten.

Riehen, 28. Januar 2014

Gemeinderat Riehen

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