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- Unterrichtung nach § 114 Abs. 4 GemO

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Kommunal- und Prüfungsamt

Az.: 12-095.620; 012.31-3651947

Sitzungsvorlage KT/09/2018

Allgemeine Finanzprüfung des Landkreises Karlsruhe, des Abfallwirtschaftsbetriebes und der Stiftung 'Fürst-Stirum-

Hospitalfonds' in den Haushaltsjahren 2010 bis 2015 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA)

- Unterrichtung nach § 114 Abs. 4 GemO

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

10 Kreistag 25.01.2018 öffentlich

keine Anlagen

Beschlussvorschlag

Der Kreistag nimmt von den wesentlichen Feststellungen des Prüfungsberichts der GPA vom 29.05.2017 und der Stellungnahme der Verwaltung sowie vom Abschluss des Prüfungsverfahrens bei der Stiftung „Fürst-Stirum-Hospitalfonds“ Kenntnis.

I.Sachverhalt

Die GPA hat in der Zeit vom 05.10. bis 06.12.2016 beim Landkreis Karlsruhe, beim Ei- genbetrieb Abfallwirtschaft und bei der Stiftung „Fürst-Stirum-Hospitalfonds“ eine überörtliche Prüfung durchgeführt. Gegenstand der Prüfung waren gem. § 114 Abs. 1 GemO die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung des Landkreises und der Stiftung in den Haushaltsjahren 2011 bis 2015 sowie die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Abfallwirtschaftsbetriebes in den Wirtschaftsjahren 2010 bis 2015.

Die überörtliche Prüfung hat sich schwerpunktmäßig auf finanzwirtschaftlich bedeuten- de Vorgänge erstreckt und im Übrigen auf Stichproben beschränkt. Die GPA konnte sich dabei nach eigener Aussage auf eine im Ganzen wirkungsvolle und qualifizierte örtliche Prüfung durch das Kommunal- und Prüfungsamt stützen. Nach dem Eindruck der Prüfung hat die Verwaltung in den geprüften Bereichen weitgehend ordnungsgemäß und sachgerecht gearbeitet.

Die finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Landkreises waren im Prüfungs- zeitraum für die GPA insgesamt betrachtet nicht zufriedenstellend. Die dauernde Leistungsfähigkeit und die stetige Aufgabenerfüllung waren aber gesichert. Die GPA

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Az.: 12 - 095.620; 012.31 - 3651947

Seite 2 empfiehlt dem Landkreis, den begonnenen Konsolidierungskurs zur nachhaltigen Sicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit fortzuführen und durch einen am Finanz- bedarf ausgerichteten Kreisumlagesatz die Weichen für eine bessere Eigenfinanzie- rung des Investitionsprogramms zu stellen, um so die aufgebaute, vergleichsweise hohe Verschuldung schrittweise wieder zurückzuführen.

Die finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft waren im Prüfungszeitraum geordnet.

Der Verwaltungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 11.01.2018 mit den wesentli- chen Prüfungsfeststellungen und der Stellungnahme der Verwaltung gegenüber der GPA befasst. Die entsprechenden Unterlagen liegen allen Kreistagsmitgliedern vor.

Zum Prüfungsbericht der Stiftung „Fürst-Stirum-Hospitalfonds“ war keine Stellungnah- me an die GPA erforderlich, da sich keine Anstände ergeben haben. Das Regierungs- präsidium Karlsruhe als Rechtsaufsichtsbehörde hat deshalb mit Schreiben vom 11.01.2017 das Prüfungsverfahren gem. §§ 31 StiftG, 51 Abs. 2 LKrO, 114 Abs. 5 Satz 2 GemO für abgeschlossen erklärt.

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.01.2018 die Angelegenheit vorberaten und dem Kreistag einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.

II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen

Für die Prüfungen sind nach der Gebührensatzung der GPA Gebühren in Höhe von insgesamt 87.993,58 € angefallen.

III. Zuständigkeit

Gem. §§ 48 LKrO, 114 Abs. 4 Satz 2 GemO ist der Kreistag über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts und gem. §§ 41 Abs. 5, 48 LKrO i.V.m. Nr. 1 der Verwaltungsvorschrift zu § 114 GemO über den Abschluss der überörtlichen Prüfung zu unterrichten. Für die Stiftung gilt zusätzlich § 31 StiftG i.V.m. § 51 Abs. 2 LKrO.

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