Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main Der Generalstaatsanwalt
Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main · 60256 Frankfurt am Main
Herrn
Prof. Dr. Aris CHRISTIDIS Pestalozzistraße 68
35394 Gießen
Aktenzeichen:
Dst.-Nr.:
Bearbeiter:
Durchwahl:
Fax:
E-Mail:
3 Zs 194/10 0223 StA Leeher 6796 (Sekretariat III) 6496
sek3 @gsta.j ustiz.hessen. de Datum: 16.05.2014
Ihre Eingabe vom 08.05.2014
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. CHRISTIDIS,
HESSEN
in vorstehender Sache weise ich unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vo~ 08.05.2014 darauf hin, dass ich Ihnen bereits in meinem Schreiben vom 06.05.2014 mitgeteilt hatte, dass Ihre Wiederaufnahmeanträge an die Staatsanwaltschaft Gießen zur Entscheidung in dortiger Zuständigkeit weitergeleitet worden waren. Daraufhin wurden diese Anträge durch die Staatsanwaltschaft Gießen mit dem auf den 02.10.2010 datierten Schreiben beschieden.
Entgegen Ihrer Auffassung vermag ich nicht zu erkennen, dass in dem Bescheid der Staatsanwaltschaft Gießen voni 02.10.2010 der Eindruck erweckt wurde, im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt zu handeln. Herr Staatsanwalt MARUHN hat sich vielmehr umfassend mit Ihren Argumenten in den Wiederaufnahmeanträgen auseinandergesetzt und dabei unter anderem auch auf den Inhalt des hiesigen Bescheides vom 18.03.2010 - 3 Zs 194/10 - Bezug genommen, was nicht zu beanstanden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Leeher Staatsanwalt
Zeil 42 · 60313 Frankfurt am Main
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II
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Am Gericht Zeil42
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