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Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main Der Generalstaatsanwalt

Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main · 60256 Frankfurt am Main

Herrn

Prof. Dr. Aris CHRISTIDIS Pestalozzistraße 68

35394 Gießen

Aktenzeichen:

Dst.-Nr.:

Bearbeiter:

Durchwahl:

Fax:

E-Mail:

3 Zs 194/10 0223 StA Leeher 6796 (Sekretariat III) 6496

sek3 @gsta.j ustiz.hessen. de Datum: 16.05.2014

Ihre Eingabe vom 08.05.2014

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. CHRISTIDIS,

HESSEN

in vorstehender Sache weise ich unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vo~ 08.05.2014 darauf hin, dass ich Ihnen bereits in meinem Schreiben vom 06.05.2014 mitgeteilt hatte, dass Ihre Wiederaufnahmeanträge an die Staatsanwaltschaft Gießen zur Entscheidung in dortiger Zuständigkeit weitergeleitet worden waren. Daraufhin wurden diese Anträge durch die Staatsanwaltschaft Gießen mit dem auf den 02.10.2010 datierten Schreiben beschieden.

Entgegen Ihrer Auffassung vermag ich nicht zu erkennen, dass in dem Bescheid der Staatsanwaltschaft Gießen voni 02.10.2010 der Eindruck erweckt wurde, im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt zu handeln. Herr Staatsanwalt MARUHN hat sich vielmehr umfassend mit Ihren Argumenten in den Wiederaufnahmeanträgen auseinandergesetzt und dabei unter anderem auch auf den Inhalt des hiesigen Bescheides vom 18.03.2010 - 3 Zs 194/10 - Bezug genommen, was nicht zu beanstanden ist.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Leeher Staatsanwalt

Zeil 42 · 60313 Frankfurt am Main

Telefon: 069 1367-01 ·Telefax: 069 1367-8468 E-Mail: verwaltung@gsta.justiz.hessen.de

Haltestelle:

Konstablerwache

II

Parkhaus: Zugang:

Am Gericht Zeil42

Die Einreichung elektronischer Dokumente ist in den zugelassenen Verfahren möglich, siehe www.gsta-frankfurt.justiz.hessen.de.

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