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Wirksamkeitsüberprüfung von Schutzmaßnahmen beim Befüllen von Behältern mit Lösemitteln

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Academic year: 2022

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Wirksamkeitsüberprüfung von Schutzmaßnahmen beim Befüllen von Behältern mit Lösemitteln

Ralph Hebisch, Anja Baumgärtel, Norbert Fröhlich und Jörg Karmann, Dortmund

Das Befüllen von Behältern ist eine Tätigkeit, die in einer Vielzahl von Branchen und Betrieben anzutreffen ist.

Für solche häufig wiederkehrenden Arbeitsabläufe können entsprechend dem Einfachen Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) standardisierte Arbeitsverfahren genutzt werden, für die die erforderlichen Schutzmaß- nahmen in Schutzleitfäden beschrieben sind. Ziel ist es, die Gefährdung der Beschäftigten zu vermeiden oder auf ein Minimum zu beschränken. In einem umfangreichen Untersuchungsprogramm wurden von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Messungen zur Validierung derartiger Schutz- maßnahmen durchgeführt. Dazu wurde eine neue Messstrategie entwickelt. Die Messungen zeigten einer- seits, dass die bei Umsetzung der Schutzmaßnahmen vorhergesagten Expositionen zutreffend sind. Anderer- seits wurde auch festgestellt, dass verschiedenartige technische Gestaltungen der Schutzmaßnahmen einen vergleichbaren Schutz der Beschäftigten sicherstellen können.

I

n einer Vielzahl von Branchen und Be- trieben werden Behälter unterschied - lichen Fassungsvermögens mit Lösemit- teln befüllt. Dies geschieht üblicherwei- se mit Abfüllanlagen, die mit einer Ab- saugvorrichtung für entweichende Löse- mitteldämpfe ausgerüstet sind. Für das Befüllen solcher Behälter – Flaschen bis hin zu Tankwagen – existieren gene - rische Schutzleitfäden, deren Auswahl entsprechend dem Einfachen Maßnah- menkonzept Gefahrstoffe (EMKG) [1]

erfolgen kann. Als Entscheidungskrite- rien dienen das Gefährdungspotenzial (früher: R-Sätze; heute Hazards: H-Sät- ze), das Freisetzungspotenzial (Siede- punkt des eingefüllten Lösemittels) und die verwendete Menge je befüllten Be- hälter. Auf dieser Grundlage werden die erforderlichen Maßnahmen abgeleitet und dann entsprechend den zugehöri- gen Schutzleitfäden konkret festgelegt.

Bei Umsetzung der in den Schutzleit- fäden beschriebenen Maßnahmen wird ein Expositionsband erwartet, innerhalb dessen die inhalative Exposition der Be- schäftigten liegt. Ziel durchgeführter Untersuchungen war die Validierung solcher Schutzleitfäden für das Befüllen von Behältern mit Lösemitteln.

Das EMKG beruht auf der Idee des

„control banding“ und unterstützt den Arbeitgeber bei der Beurteilung von Ge- fährdungen durch Einatmen (inhalativ), Hautkontakt (dermal) und physikalisch- chemische Wirkungen von Gefahrstof- fen. Für das Befüllen und Entleeren von Behältern mit Flüssigkeiten existieren zurzeit die in Tabelle 1 aufgeführten Schlutzleitfäden (SLF).

`Bei inhalativer Exposition durch Lö- semittel wird im ersten Schritt zwischen Stoffen mit oder ohne Arbeitsplatzgrenz- wert (AGW) unterschieden. Falls ein

AGW abgeleitet wurde [2], wird das Lösemittel auf dieser Grundlage in die entsprechende Gefährlichkeitsgruppe A bis E eingeordnet. Liegt kein AGW für das Lösemittel vor, erfolgte die Zuord- nung der Gefährlichkeitsgruppe bisher aufgrund der R-Sätze, jetzt geschieht dies auf der Basis der H-Sätze [3]. Da sich die Untersuchungen auf Stoffe der Gefährlichkeitsgruppen A und B be- schränkte, sind auch nur die Zuordnun- gen für diese beiden Gefährlichkeits- gruppen in Tabelle 2 aufgeführt. Ein Stoff wird dabei immer in die höchste re- sultierende Gefährlichkeitsgruppe einge- ordnet.

`Als zweiter Schritt wird die während der Tätigkeit gehandhabte Menge je Ge- binde (ml, l oder m³) ermittelt. Beim Umfüllen von Lösemitteln wurde das Be- füllvolumen eines zu befüllenden Gebin- des als Maximalmenge festgelegt. An-

Schutzstufe Schutzleitfaden

2 Anwendung emissionsmindernder Maßnahmen (örtliche Absaugung – Punktabsaugung)

212 Befüllen von Fässern

213 Entleeren von Fässern mittels Fasspumpe

217 Mischen von Flüssigkeiten mit anderen Flüssigkeiten oder Feststoffen in Fässern o. ä.

3 Einsatz eines geschlossenen Systems 305 Fassbefüllung 306 Fassentleerung

308 Befüllung und Entleerung von IBC-Containern 310 Befüllen und Entleeren von Tankfahrzeugen 312 Umpumpen von Flüssigkeiten

Tabelle 1 Schutzleit - fäden für das Befüllen und Entleeren von Behältern mit Flüssig- keiten.

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hand des Siedepunkts (SdP.) des Löse- mittels wird im dritten Schritt die Frei- setzungsgruppe bestimmt. Diese unter- teilt sich je nach dessen Höhe bei Raum- temperatur in eine niedrige (SdP. >

150 °C), mittlere (50 °C £ SdP. £ 150 °C) oder hohe (SdP. < 50 °C) Freisetzungs- gruppe. Im vierten Schritt kann man durch Zusammenführung der ermittel- ten Parameter die Schutzstufe mit den tätigkeitsspezifischen Schutzleitfäden ableiten.

Zusätzlich zu den Maßnahmen der so abgeleiteten Schutzleitfäden sind noch diejenigen nach den Schutzleitfäden 100

„Allgemeine Lüftung – Mindestanforde- rungen“ und 200 „Örtliche Absaugung (Punktabsaugung)“ anzuwenden. Für den Fall, dass ein geschlossenes System zu verwenden ist, kämen auch die Maß- nahmen entsprechend SLF 300 „Ge- schlossenes System“ infrage.

Durchführung der messtechnischen Untersuchungen

Die Untersuchungen erfolgten in zehn Betrieben, bei denen es sich durchweg um Mitgliedsunternehmen des Verbands Chemiehandel e. V. (VCH) handelte. Die Betriebe verfügten über Abfüllanlagen, die mit Absaugvorrichtungen unter- schiedlicher technischer Gestaltung aus- gerüstet waren. Dabei zeigte sich, dass nur ein Betrieb eine Anlage entspre- chend SLF 212 (siehe Tabelle 1) besaß.

Dies machte eine Umstellung der ge-

planten Vorgehensweise erforderlich.

Das bei der Umsetzung der Maßnahmen erwartete Expositionsband von 5 bis 50 ppm für das Befüllen von Behältern mit Lösemitteln der Gefährlichkeits- gruppen A und B wurde als Beurtei- lungsgröße für die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen herangezogen, wenn Behälter mit weniger als 1 000 l befüllt wurden. Dies traf in allen Fällen bei der Befüllung von Flaschen, Kanistern, Fäs- sern und IBC (Intermediate Bulk Con - tainer) zu. Die Befüllung von Tank - wagen erfolgte mit mehr als 1 000 l je Tank. Auf die erwarteten Expositions- bänder wird bei der Beschreibung der Befüllvorgänge eingegangen.

Um die Wirksamkeit der verwendeten Schutzmaßnahmen beurteilen zu kön- nen, musste eine geeignete Messstrategie entwickelt werden [4]. Diese umfasste bei allen Untersuchungen jeweils drei Messpunkte mit jeweils zwei parallelen Probenahmen. Am Messpunkt 1 wurden stationäre Messungen unmittelbar an der Absaugvorrichtung zur Wirksamkeits- prüfung der lokalen Absaugung durch- geführt (siehe Bild 1). Personengetrage- ne Probenahmen zur Expositionsbeur- teilung an den Beschäftigten während der Abfülltätigkeiten stellten den Mess- punkt 2 dar. Am Messpunkt 3 wurde die Ausbreitung der Lösemitteldämpfe in den Arbeitsbereich in etwa 1 bis 3 m Entfernung zur Abfüllanlage durch stationäre Probenahme im Tätigkeits -

bereich der Beschäftigten erfasst. Zusätz- liche Informationen lieferten bei den meisten Messungen Videoaufnahmen mit dem PIMEX-System, das mit einem direkt anzeigenden Photoionisations - detektor (PID) gekoppelt war.

Das Befüllen der Behälter mit einem Lösemittel erfolgte in keinem Betrieb über die gesamte Schichtlänge. Typisch war für alle Betriebe, dass mehrere Ge- bindearten während einer Schicht mit verschiedenen Lösemitteln befüllt wur- den. Neben diesen Befüllungen führten die Beschäftigten auch andere Tätigkei- ten durch. Dazu gehörten u. a. inner - betriebliche Transportarbeiten und Um- rüstungen an den Abfüllanlagen.

Die Messungen erfolgten in allen Fäl- len tätigkeitsbezogen bei Befüllungen mit reinen Lösemitteln; Befüllungen mit Lösemittelgemischen wurden nicht untersucht. Es wurde darauf geachtet, dass die Dauer der Befüllung mehrerer gleicher Gebinde mit einem Lösemittel mindestens 30 min betrug. In Tabelle 3 sind die Lösemittel, die bei den Unter - suchungen in die unterschiedlichen Be- hälter abgefüllt wurden, gemeinsam mit ihren Arbeitsplatzgrenzwerten und Sie- depunkten aufgeführt.

`Der Siedepunktsbereich von etwa 50 bis 150 °C, der entsprechend EMKG die mittlere Freisetzungsgruppe darstellt, wurde gut abgedeckt. Alle Lösemittel ge- hörten gemäß EMKG zu den Gefährlich- keitsgruppen A und B, sodass eine Ab - Stoffe mit AGW nach TRGS

900 [2] in ml/m³ (ppm)

Stoffe ohne AGW R-Satz

Stoffe ohne AGW H-Satz

Gefährlichkeits- gruppe

50 < AGW ≤ 500 kein R-Satz, R36, R37, R65, R67

kein H-Satz, H319, H335, H336, H304

A 5 < AGW ≤ 50 R20, R22, R41, R68/20,

R68/22

H302, H332, H318, H371 B Tabelle 2 Zuordnung

von Lösemitteln in Gefährlichkeits - gruppen nach EMKG [1].

Bild 1 Verschiedene technische Gestaltungen von Anlagen zur Befüllung mit Lösemitteln, einschließlich der Probenahme am Messpunkt 1;links: Fassbefüllung entsprechend dem SLF 212, Mitte: Befüllung von Kanistern, rechts: Befüllung von IBC.

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füllung in geschlossenen Systemen nicht erforderlich war [1].

Probenahme und Analytik

Es wurden Probenahmepumpen vom Typ LFS 113 (Sensydine Inc., Clear- water, USA) mit einem Volumenstrom von 10 ml/min eingesetzt. Die Samm- lung der Lösemitteldämpfe erfolgte auf Thermodesorptionsröhrchen, die mit Chromosorb 106® gefüllt waren. Alle Probenahmen an den Messpunkten 1 bis 3 dauerten jeweils mindestens 30 min.

Die analytische Bestimmung der ge- sammelten Lösemitteldämpfe erfolgte mit einem Gaschromatographen Modell Clarus 680 (PerkinElmer Inc, Waltham, USA). Die Proben wurden über eine Transferline vom Thermodesorber Typ TurboMatrix 650 (PerkinElmer Inc., Waltham, USA) überführt. Die Detek - tion erfolgte mit einem Flammen-Ioni- sations-Detektor (FID). Zur Kalibrie- rung wurde als interner Standard Cyclooctan verwendet.

Ergebnisse und Diskussion Befüllen von Flaschen

In zwei Betrieben wurden Chemika- lienflaschen (1 bis 2,5 l) mit Lösemitteln befüllt. Beide Betriebe verfügten über zwei Abfüllvorrichtungen, die jeweils mit einer lokalen Absaugung ausgestat- tet waren.

Die Lösemittelabfüllungen erfolgten als Über- und Unterspiegelabfüllung.

Die Kontrolle der Befüllung wurde mit- tels Wägung durchgeführt. Im Einzel-

nen wurden folgende Lösemittel in Flaschen gefüllt: Aceton, Ethanol, Methanol, 2-Propanol, Toluol und Xylol.

Beim Befüllen von Chemikalien - flaschen wurde in einem Betrieb wieder- holt eine Überschreitung der erwarteten Exposition von 5 bis 50 ppm bei orts - fester Messung am Messpunkt 1 festge- stellt. Mit einer Ausnahme ergaben die personengetragenen Messungen am Messpunkt 2 eine Einhaltung der Ar- beitsplatzgrenzwerte.

Die Beurteilung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen ergab hiermit ein uneinheitliches Bild. Der eine Betrieb verfügte über zwei vergleichbare Abfüll- anlagen. Eine davon wies eine etwa 30 % niedrigere Luftgeschwindigkeit der Absaugung auf. Dies konnte anhand der Messwerte am Messpunkt 1 eindeu- tig als Ursache für erhöhte Lösemittel- konzentrationen angesehen werden. Im zweiten Betrieb war ein manuell ver- stellbarer Absaugarm vorhanden. An- hand der Vielzahl oberhalb 50 ppm lie- gender Lösemittelkonzentrationen zeig- te sich, dass diese in der Verantwortung des Beschäftigten liegende Schutzmaß- nahme wenig geeignet ist. Hier sollte ei- ne unabhängig vom Beschäftigten erfol- gende Positionierung sichergestellt, z. B.

durch Arretierung des Absaugarms an der Abfüllvorrichtung in möglichst ge- ringem Abstand, oder die Absaugung in die Abfüllvorrichtung integriert werden Befüllen von Kanistern, Fässern und IBC

Das Befüllen von Kanistern, Fässern

und IBC stellte den Schwerpunkt des Untersuchungsprogramms dar und wur- de in neun Betrieben messtechnisch be- gleitet. In diese Gebinde wurden alle in Tabelle 3 aufgeführten Lösemittel abge- füllt.

Die Abfüllanlagen wurden i. Allg.

über Pumpen, aber auch über freien Fall und Leitungssysteme aus Lagertanks oder Tankwagen versorgt. Die tech - nische Ausstattung der Abfüllanlagen und der zugehörigen Absaugvorrich- tung war unterschiedlich gestaltet. Es wurde mit langen Lanzen halbautoma- tisch unter Spiegel (Rollenbahn) oder mit kurzen Lanzen und Zapfpistolen manuell befüllt.

Es gab fest installierte, integrierte und manuell zu positionierende Absaugun- gen. Auch waren Unterschiede in der Luftwechselrate in den Arbeitsbereichen anzutreffen. Ebenso war auch eine na- türliche Lüftung möglich, wenn die Ab- füllanlage zwar überdacht, aber ansons- ten an den Seiten offen war.

Beispielhaft sind Abfüllvorgänge in Bild 1 (a-c) dargestellt. Nur ein Betrieb verfügte über eine Abfüllanlage (Bild 1 a), die dem im EMKG enthaltenen Schutzleitfaden 212 „Befüllen von Fäs- sern“ entsprach [1].

Die Tätigkeiten der Beschäftigten beim Befüllen von Kanistern, Fässern und IBC umfassten verschiedene, aber vergleichbare Arbeitsschritte. Zur Vor- bereitung der Befüllung wurde die Be- füllvorrichtung an das System der Ver- sorgungsleitungen angeschlossen. Die Zuführung der Lösemittel konnte so-

Lösemittel Siedepunkt

in °C

Arbeitsplatzgrenzwert [2] Gefährlichkeits- gruppe [1]

mg/m³ ppm

Aceton 56 1 200 500 A

Butanon (MEK) 79 600 200 A

Amylacetat 149 270 50 B*

Cyclohexan 81 700 200 A

Ethanol 78 960 500 A

Ethylacetat 77 1 500 400 A

n-Hexan 69 180 50 B*

Isopropylacetat 89 420 [7] 100 [7] A

Methanol 65 270 200 A*

1-Methoxy-2-propanol 120 370 100 A

Methylacetat 57 610 200 A

Methyl-tert-butylether (MTBE) 55 180 50 B*

Methylisobutylketon (MIBK) 116 83 20 B

1-Propanol 96 – – B

2-Propanol 82 500 200 A

Toluol 111 190 50 B*

Xylol 138 440 100 A

Tabelle 3 Untersuch- te Lösemittel beim Befüllen von Behäl- tern.

Die mit * gekennzeichne- ten Gefährlichkeitsgrup- pen ergaben sich infolge des Arbeitsplatzgrenz- wertes

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wohl aus Vorratstanks als auch direkt aus Tankwagen erfolgen. Danach wurde die Befüllvorrichtung mit dem abzufül- lenden Lösemittel gespült und der Vor- lauf vom Beschäftigten im Regelfall in Eimern oder Fässern aufgefangen. Nach dem Spülen wurden die Eimer aus dem Tätigkeits bereich entfernt und das auf- gefangene Lösemittel in IBC oder Fässer umgefüllt, die zur Sammlung der Spül- flüssigkeiten dienen. Diese IBC und Fässer sollten anschließend verschlos- sen werden, was häufig jedoch nicht ge- schah.

Die Regelung der Befüllung erfolgte durch Wägung oder Massendurchfluss.

Die Befüllung selbst wurde sowohl unterhalb als auch oberhalb des Flüssig- keitsspiegels im Gebinde durchgeführt.

Halbautomatische Befüllvorrichtungen schalteten sich nach Erreichen des Soll- werts ab. Bei manueller Befüllung been- dete der Beschäftigte den Füllvorgang.

Nach Verschließen der befüllten Gebin- de durch den Beschäftigten wurden sie auf einer Rollenbahn, mittels Hubwagen oder Gabelstapler abtransportiert.

Zur Beurteilung der Wirksamkeit der vorhandenen Absaugung wurden alle Messwerte für den Messpunkt 1 bei der Befüllung von Kanistern, Fässern und IBC in zwei Gruppen aufgeteilt. Die überwiegende Anzahl konnte dabei der ersten Gruppe mit Messwerten kleiner 50 ppm zugeordnet werden („< 50 ppm“

in Bild 2); etwa 30 % der Messwerte waren > 50 ppm und gehörten damit zur zweiten Gruppe („> 50 ppm“ in Bild 2).

Für alle Werte beider Gruppen wurden jeweils Median, Mittelwert und 95-Per- zentil an den drei Messpunkten ermit- telt. In Bild 2 sind die jeweiligen Quo- tienten („> 50 ppm“/„< 50 ppm“) aus den Medianen, Mittelwerten und 95-Perzentilen beider Gruppen darge- stellt. Die Quotienten für diese drei Pa- rameter zeigen für die einzelnen Mess- punkte eine vergleichbare Tendenz. Der Quotient für die Messung direkt an der Absaugung (Messpunkt 1) liegt etwa eine Größenordnung oberhalb des ent- sprechenden Quotienten für die statio- näre Messung im Tätigkeitsbereich des

Beschäftigten (Messpunkt 3). Durch eine Messung unmittelbar an der Absau- gung lässt sich dementsprechend mit hoher Aussagekraft deren Wirksamkeit beurteilen. Die ortsfeste Messung im Tätigkeitsbereich des Beschäftigten lässt da gegen keine solche Aussage zu, da sich die gemessenen Konzentrationen mit und ohne wirksame Absaugung hier nur um den Faktor 2 unterscheiden.

Eine falsch positionierte oder beschä- digte Absaugvorrichtung, eine zu ge - ringe Erfassungsgeschwindigkeit oder eine nicht korrekt genutzte vorhandene Gaspendelung waren typische Ursachen für Lösemittelkonzentrationen oberhalb von 50 ppm am Messpunkt 1.

So wurde beispielsweise an einer Ab- füllanlage festgestellt, dass eine zu weit entfernt positionierte Absaugvorrich- tung mehr als zehnfach höhere Lösemit- telkonzentrationen am Messpunkt 1 im Vergleich zur korrekt positionierten Ab- saugung aufwies. Lagen die Messwerte am Messpunkt 1 oberhalb 50 ppm, wur- de daher entsprechend TRGS 402 [5] als Befund „Schutzmaßnahmen nicht aus- reichend“ abgeleitet, selbst wenn die Messwerte der personengetragenen Messungen am Messpunkt 2 unterhalb des Arbeitsplatzgrenzwertes lagen.

Die personengetragen durchgeführten Messungen beim Befüllen von Kanis- tern, Fässern und IBC in Tabelle 4 zeig- ten aber auch deutlich, dass mit einer wirksamen Absaugung bei deren Befül- lung mit Lösemitteln der Gefährlich- keitsgruppen A und B und einem Siede- punkt oberhalb 50 °C die Arbeitsplatz- grenzwerte eingehalten werden. Dies er- öffnet die Möglichkeit, für die Befüllung dieser Gebinde mit solchen Lösemitteln zumindest ein standardisiertes Arbeits- verfahren, wenn nicht sogar ein Verfah- rens- und Stoffspezifisches Kriterium gemäß TRGS 420 [6] zu erstellen. Für solche Anlagen wäre es dann möglich, ohne weitere Arbeitsplatzmessungen den Befund „Schutzmaßnahmen ausrei- chend“ und das zugehörige 95-Perzentil zur Beurteilung der Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu übernehmen.

Befüllen von Tanks und Tankwagen

Die Befüllung von Tanks und Tank - wagen erfolgt mit Volumina > 1 000 l.

Hier wurde bei Verwendung von Ab- saugvorrichtungen ebenfalls eine Kon- zentration im Bereich von 5 bis 50 ppm erwartet. Bei Gaspendelung dagegen liegt dieser Konzentrationsbereich bei 0,5 bis 5 ppm, da Gaspendelung als ge- schlossenes System angenommen wird.

In den Betrieben wurde in keinem Fall eine Abfüllung entsprechend den im SLF 310 (siehe Tabelle 1) empfohlenen Maß- nahmen vorgefunden.

Bei der Hälfte aller Messungen in sechs Betrieben lagen die am Messpunkt 1 ermittelten Konzentrationen oberhalb dieser Expositionsbänder. Die Ursachen dafür waren vielfältig, zeigen jedoch durchweg Verbesserungspotenzial für die Betriebe. Probleme traten z. B. dann auf, wenn eine Füllvorrichtung mit Schläuchen ohne Absaugung oder Gas- pendelung verwendet oder die Füllvor- richtung (Dom) nicht formschlüssig auf- gesetzt wurde. Im letzteren Fall war die Gaspendelung unwirksam. Die an der Befüllvorrichtung vorbei ungehindert in den Arbeitsbereich entweichenden Löse- mitteldämpfe erreichten dann Konzen- trationen, die um ein Vielfaches ober- halb von 50 ppm lagen.

Hinzu kam, dass bei der Tankwagen- befüllung einzelne Beschäftigte unnöti- gerweise Lösemitteldämpfe in die Ar- beitsplatzluft freisetzten. So wurden Tanks mit Lanzen unter Verwendung von Stickstoff ausgeblasen oder diese zum Mischen verschiedener Lösemittel eingesetzt. Die Entnahme des Lösemit- telvorlaufs aus Entnahmestutzen des Tankwagens in Eimer oder gar Wannen erhöhte die Lösemittelkonzentrationen in der Luft ebenfalls deutlich. Dies zeigt klar, dass Maßnahmen erforderlich sind, um eine Freisetzung von Lösemittel- dämpfen zu vermeiden und die Belas- tung der Beschäftigten zu reduzieren.

Weitere Expositionsquellen beim Befüllen von Behältern

Neben den oben beschriebenen Tätig- keiten wurde auch das Befüllen von

Gebinde Anzahl Lösemittel

Anzahl Betriebe

Anzahl Messungen

Messwerte in ppm

Mittelwert Median 95-Perzentil

Kanister 7 6 8 0,1 bis 38 6,8 2,0 27,2

Fässer 13 8 19 0,1 bis 59 5,2 2,2 10,7

IBC 13 8 22 0,5 bis 11 4,2 2,5 13,6

alle 18 9 49 0,1 bis 59 5,0 2,3 15,4

Tabelle 4 Zusammen- stellung der Messwerte bei personengetrage- ner Messung während der Befüllung von Kanistern, Fässern und IBC mit Lösemitteln.

(5)

Kanistern mittels Fasspumpen unter- sucht. Da diese nicht über eine Absau- gung verfügten, lagen die Messwerte deutlich – teilweise bis zum Zehnfachen – höher als beim Befüllen mit Abfüllvor- richtungen mit Absaugung. Hinzu kam, dass aus der Zapfpistole wiederholt grö- ßere Lösemittelmengen auf die Behälter oder den Boden tropften; teilweise bilde- ten sich sogar Lachen, insbesondere wenn die Fasspumpe aus dem Behälter gezogen wurde.

Die Beschäftigten führten noch eine Reihe weiterer Tätigkeiten aus, wie die Vorbereitung der Befüllungen sowie Reinigungs- und Transportarbeiten. So mussten immer wieder Rohrleitungen und Schläuche an- und abgekoppelt so- wie ausgetauscht und dann vor dem Be- füllen mit dem Lösemittel gespült wer- den. Dies erfolgte üblicherweise derart, dass der Lösemittelvorlauf in Eimern, Fässern oder Kannen aufgefangen wur- de. Der Inhalt dieser Auffanggefäße wur- de dann in Fässer oder IBC umgefüllt.

Allerdings standen die Auffanggefäße auch manchmal längere Zeit offen neben den Abfüllanlagen. Dies galt auch für die Sammelgebinde, in denen die Lösemit- telabfälle gesammelt wurden, sodass die darin enthaltenen „Lösemittelgemische“

in die Umgebungsluft entweichen konn- ten.

Ausgewechselte Teile, wie z. B. Lanzen und Zapfpistolen, wurden wiederholt in Wannen abgelegt. Dort bildeten sich

dann Lösemittelpfützen, aus denen die Lösemitteldämpfe ungehindert in die Arbeitsplatzluft entwichen.

Für diese „Nebentätigkeiten“ besteht ebenfalls noch ein deutlicher Verbesse- rungsbedarf. Dabei reichen oftmals schon organisatorische Maßnahmen aus, wie das konsequente Verschließen von Sammelbehältern für Lösemittel und Lappen. Ebenso sind ausgetauschte Schläuche, Rohrleitungen und Zapf - pistolen so zu lagern, dass keine Löse - mittelreste mehr auslaufen oder sich gar offen liegende Lösemittelpfützen bilden können.

Auch Abtropfrinnen sind so zu gestal- ten, dass die Lösemitteldämpfe abge- saugt werden und nicht ungehindert entweichen können.

Zusammenfassung

Umfangreiche Messungen von Löse- mitteln beim Befüllen von Behältern dienten dem Ziel, die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen, wie sie in Schutz- leitfäden empfohlen werden, zu validie- ren. Dazu musste eine geeignete Mess- strategie entwickelt werden, die gleich- zeitige Messungen an der Absaugvor- richtung, am Beschäftigten und in des- sen Tätigkeitsbereich beinhaltet.

Es zeigte sich in den Betrieben, dass die für das Befüllen und Entleeren von Behältern entwickelten Schutzleitfäden kaum Eingang in die Praxis gefunden haben. Daher wurde die bei Anwendung

existierender Schutzleitfäden für be- stimmte Lösemittel vorhergesagte Luft- konzentration als Maßstab zur Beur - teilung der Wirksamkeit anderer tech - nischer Schutzmaßnahmen heran - gezogen. Die Messungen belegen, dass für die Befüllung von Kanistern, Fässern und IBC gleichwertige Lösungen existie- ren. Dies führt zu der Schlussfolgerung, dass zumindest für das Befüllen dieser Behälter mehrere Schutzleitfäden erstellt werden sollten, die vergleichbar wirk - same Schutzmaßmaßnahmen vorschla- gen. Betriebe können sich dann anhand verschiedener technischer Lösungen für die für sie geeignetste entscheiden.

Die perspektivisch hierfür zu erstel- lenden Schutzleitfäden sollen als vali- diert gekennzeichnet werden. Dazu ist vorgesehen, sie zusätzlich zum Pikto- gramm mit einer anwählbaren Film - sequenz mit guter und weniger guter Arbeitsweise zu ergänzen. Diese Film - sequenzen sollen zum Erkennungsmerk- mal validierter Schutzleitfäden werden.

Gleichzeitig können sie den Arbeitgeber bei der Unterweisung der Beschäftigten durch die Darstellung und Illustration einer sicheren Arbeitsweise unterstüt- zen.

Für das Befüllen von Flaschen, Tanks und Tankwagen zeigen die Messungen, dass eine vergleichbare Schlussfolgerung nicht möglich ist. Dies liegt darin, dass die Messungen wiederholt Probleme in Form deutlich erhöhter Luftkonzentra- tionen für die Lösemitteldämpfe aufzeig- ten. Es zeichnete sich keine der in den Betrieben vorgefundenen Gestaltungen der Schutzmaßnahmen als besonders herausragend ab; eher waren immer wie- der Messwerte oberhalb der für wirk - same Maßnahmen entsprechend dem EMKG erwarteten Luftkonzentrationen

feststellbar. TS 468

0 5 10 15 20 25 30 35 40 45

Messpunkt 1 Messpunkt 2 Messpunkt 3

"> 50 ppm"/"< 50 ppm"

Mittelwert Median 95-Perzentil

Bild 2 Darstellung der Quotienten für die beiden Gruppen von Messwerten beim Befüllen von Kanistern, Fässern und IBC („< 50 ppm“ – Messwerte < 50 ppm für Messpunkt 1; „> 50 ppm“ – Messwerte > 50 ppm fürMess- punkt 1).

Danksagung

Für die Unterstützung bei der Durchführung der Unter suchungen danken wir dem Ver- band Chemiehandel e. V. (VCH) in Köln und den beteiligten Betrieben.

Autoren

Dr. Ralph Hebisch, Dr. Anja Baumgärtel, Norbert Fröhlich, Jörg Karmann, Bundes anstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Dortmund.

(6)

Literatur

[1] Kahl, A.; Wilmes, A.; Guhe, C.; Packroff, R.;

Lotz, G.; Tischer, M.: EMKG-Leitfaden. Ein - faches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe.

Version 2.2. Hrsg.: Bundesanstalt für Arbeits- schutz und Arbeitsmedizin. Dortmund/Berlin/

Dresden 2014, www.baua.de/dok/3135242 [2] Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 900: Arbeitsplatzgrenzwerte. BArbBl.

(2006) Nr. 1, S. 41-55, zul. geänd. und erg.:

GMBl. (2015) Nr. 7, S. 139-140.

[3] Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 vom

16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. ABl. EU Nr. L 353 vom 31. Dezember 2008. 2011, Berichtigter An- hang Anlage VII.

[4] Hebisch, R.; Karmann, J.; Fritzsche, J.;

Fröhlich, N.; Baumgärtel, A.: Validation of control guidance sheets for filling of con - tainers with organic solvents. Gefahrstoffe – Reinhalt. Luft 75 (2015) Nr. 1/2, S. 17-22.

[5] Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 402: Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstof-

fen – Inhalative Exposition. GMBl. (2010) Nr. 12, S. 231-253, zul. geänd. und erg.

GMBl (2014) Nr. 12, S. 254-257.

[6] Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 420: Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) für die Ermittlung und Beurtei- lung der inhalativen Exposition. GMBl (2014) Nr. 48, S. 997-1002.

[7] MAK- und BAT-Werte-Liste 2014. Hrsg.:

Deutsche Forschungsgemeinschaft, Senats- kommission zur Prüfung gesundheitsschädli- cher Arbeitsstoffe. Weinheim: Wiley-VCH Ver- lag 2014.

Medien

Neuer Praxishilfe-Ordner „Gerüstet für den Notfall“

Bild: Jedermann Verlag

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