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Neufassung der TRBS 1111 und Kompatibilität der Regeln zur Gefährdungsbeurteilung

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Academic year: 2022

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(1)

Prof. Dr.-Ing. M. Schmauder

Fakultät Maschinenwesen, Institut für Technische Logistik und Arbeitssysteme Professur für Arbeitswissenschaft

www.tu-dresden.de/mw/tla

Neufassung der TRBS 1111 und Kompatibilität der Regeln zur Gefährdungsbeurteilung

ABS-Fachveranstaltung

28.11.2018, Berlin

(2)

Gefährdungsbeurteilung

Maschinen- richtlinie

Arbeitsschutz- gesetz

Betriebs- sicherheits- verordnung

Gebrauchs. /

Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen überprüfen

(3)

Folie 3

Ziel der TRBS 1111

1 Anwendungsbereich und Zielsetzung

Diese Technische Regel soll den Arbeitgeber im Hinblick auf die Vorgehensweise bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) unterstützen. Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, die auftretenden

Gefährdungen der Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu beurteilen und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Dabei muss die

Sicherheit der Beschäftigten auch im Gefahrenbereich des Arbeitsmittels gewährleistet werden. Hinsichtlich der überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne § 2 Absatz 13 BetrSichV muss die Gefährdungsbeurteilung auch den Schutz anderer Personen im Gefahrenbereich (z. B. Besucher, Kunden, Patienten) berücksichtigen.

Vermutungswirkung bezüglich der

Vorgehensweise, nicht von Maßnahmen analog

ASR V3

TRBA 400

TRGS 400

Durch die Novellierung der BetrSichV war eine Überarbeitung notwendig

(4)

Gefährdungsbeurteilung

In einzelnen Technischen Regeln wird ausgeführt, dass

durch eine Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln ist, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes notwendig sind.

Teilweise ist auch die Festlegung von Fristen Teil der Gefährdungsbeurteilung. Es handelt sich hier um die

Sicherstellung der Wirksamkeit von Maßnahmen über die Zeit.

(5)

Folie 5

Grundsätze

• voraussehbare Tätigkeiten in allen Phasen der Verwendung der Arbeitsmittel berücksichtigen

• Einbeziehung von Gefährdungen durch Arbeitsmittel, Arbeitsumgebung sowie Arbeitsgegenstände

• Berücksichtigung der Gebrauchstauglichkeit sowie der alterns- und altersgerechten Gestaltung

• Ergonomische Zusammenhänge berücksichtigen

• Physische und psychische Belastung bei der Verwendung von Arbeitsmitteln

• Einbeziehung vorhersehbarer Betriebsstörungen in die Gefährdungsbeurteilung

• Ermittlung von Art und Umfang erforderlicher Prüfungen und der Voraussetzungen der zur Prüfung befähigten Personen

• Festlegung des Soll-Zustandes des Arbeitsmittels

(6)

Gebrauchstauglichkeit

Gebrauchstauglichkeit (englisch usability) bezeichnet nach DIN EN ISO 9241-11 das Ausmaß, in dem ein Produkt, System oder ein Dienst

durch bestimmte Benutzer in einem bestimmten Anwendungskontext

genutzt werden kann, um bestimmte Ziele effektiv, effizient und

zufriedenstellend zu erreichen.

(7)

Ergonomie / Arbeitswissenschaft ist die

wissenschaftliche Disziplin, die sich mit dem Verständnis der Wechselwirkungen zwischen menschlichen und anderen Elementen eines Systems befasst, und der Berufszweig, der Theorie, Grundsätze, Daten und Verfahren auf die Gestaltung von Arbeitssystemen anwendet mit dem Ziel, das Wohlbefinden des Menschen und die Leistung des Gesamtsystems zu

optimieren (DIN EN ISO 26800).

Ergonomische Zusammenhänge

(8)

Vorgehensweise

(9)

Folie 9

1 Allgemeines

• Gefährdungen bei der Verwendung des Arbeitsmittels

• Neu zu beschaffendes Arbeitsmittel

(10)

Vorgehensweise

• Informationen zur Verwendung des Arbeitsmittels

• Informationen zur Beschaffenheit des Arbeitsmittels

§ 7 Vereinfachte Vorgehensweise bei der Verwendung von

Arbeitsmitteln

(1) Der Arbeitgeber kann auf weitere Maßnahmen nach den §§ 8 und 9 verzichten, wenn …(s. oben)

§ 8 Schutzmaßnahmen bei Gefährdungen durch Energien, Ingangsetzen und Stillsetzen

(11)

Folie 11

Vorgehensweise

Gefährdungen ermitteln:

• Alle Prozesse, Tätigkeiten und Arbeitsplätze berücksichtigen

• Herstellerinformationen berücksichtigen

(12)

Vorgehensweise

Die ermittelten Gefährdungen sind dahingehend zu bewerten, ob bei der vorgesehenen Verwendung des Arbeitsmittels Sicherheit und Gesundheits- schutz der Beschäftigten gewährleistet sind.

(SOLL – IST – Vergleich)

Bei überwachungsbedürftigen Anlagen:

Auch Personen im Gefahrenbereich berücksichtigen

(13)

Folie 13

Bewerten

Maßstäbe:

Stand der Technik nach BetrSichV und Technischen Regeln

andere gesicherte arbeitswissenschaftliche Er- kenntnisse (Empfehlungen des ABS, DGUV-Regel- werke und Veröffentlichungen der einzelnen Unfall- versicherungsträger, der Länder sowie der BAuA).

Branchenstandards, Veröffentlichungen von

Industrie- oder Handwerksverbänden, Expertise von internen bzw. externen Fachleuten

1

2

3

Hinweis: Beachten, was alles unter „Grundsätze“ aufgelistet wurde.

(14)

Vorgehensweise

(15)

Folie 15

Bewerten

Bewertungs- maßstab

eingehalten nein

Maßnahmen notwendig

ja

Verbesserung anstreben Zusätzliche

Maßnahmen sind erforderlich

keine weitere Maßnahmen

notwendig

Maßnahmenbeispiele in:

Gefährdungsbezogene Regeln (TRBS 2000er-Reihe)

Arbeitsmittelbezogene Regeln (TRBS 3000er-Reihe)

(16)

Festlegen von Maßnahmen

gder Maßnahmen

Wirksamkeit der Maßnahme

Organisatorische Schutzmaßnahmen

Personenbezogene Schutzmaßnahmen

Technische

Schutzmaßnahmen

(17)

Folie 17

Umsetzen

„Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden; es ist nicht genug, zu wollen,

man muss auch tun.“

Johann Wolfgang von Goethe

Schutzziele erreicht?

Gefährdungen vermieden bzw.

hinreichend reduziert?

Neue Gefährdungen entstanden (durch Maßnahmen)?

(18)

Wirksamkeit, Dokumentation

(19)

Folie 19

Gefährdungsbeurteilung(en)

(20)
(21)

Folie 21

(22)
(23)

Folie 23

(24)

Tätigkeiten an und mit Arbeitsmitteln

Gefährdungs- ermittlung und -beurteilung

Regelmäßige Prüfungen, Organisationsregeln

Betriebliche

Ziele / Niveaus Handlungsbedarf?

Sicherstellung der Wirksamkeit

der Maßnahmen

JA

Vorschrift, Regel, Stand der Technik

Ziel: Sichere und gesundheitsgerechte Arbeit (Tätigkeiten)

Maßnahmen entsprechend der Maßnahmenhierarchie Situationen,

Personen

Referenzen

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