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Archiv "„ . . . stinkt nicht „ ?" (24.08.1992)

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LESERDIENST

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Zinsbesteuerung was nun?

D

ie Eckdaten für die Zinsbesteuerung ste- hen nun fest. Zum 1.

Januar 1993 sind folgende Neuerungen vorgesehen:

• Der bemerkenswerte- ste Vorteil an den Neurege- lungen ist die Erhöhung des Sparerfreibetrages auf 6000 DM (Ledige) und 12 000 DM (Verheiratete). Verglichen mit den noch heute gültigen Sätzen bedeutet das eine Ver- zehnfachung des Sparerfrei- betrages. Zusammen mit dem Werbungskosten-Pauschbe- trag von 100/200 DM (Ledige/

Verheiratete) sind ab Anfang 1993 Kapitalerträge in Höhe von 6100 DM oder 12 200 DM steuerfrei.

• Grundsätzlich wird auf Zinsen aus Kapitalforderun- gen eine „Zinsabschlagsteu- er" in Höhe von 30 Prozent einbehalten, wenn der Anle- ger Steuerinländer ist. Der 30prozentige Zinsabschlag entfällt jedoch bei Vorliegen eines „Freistellungsauftra- ges" oder einer NV- (Nicht- veranlagung-)Bescheinigung.

Allerdings: Wer keinen Frei- stellungsauftrag seiner Bank oder Sparkasse erteilt, muß von allen Zinserträgen 30 Prozent anonym an das Fi- nanzamt abführen. Das macht dann die Bank oder Sparkasse für den Kunden.

• Stückzinsen aus dem Kauf oder Verkauf von fest- verzinslichen Wertpapieren unterliegen erst ab dem 1. Ja- nuar 1994 dem Zinsabschlag.

• Tafelgeschäfte, das heißt der Kauf von Wertpa- pieren, die anonym am Bank- schalter erworben werden, lohnen nicht mehr. Denn für sie wird ein Zinsabschlag von 35 Prozent einbehalten.

Verlagern von Einkünften Obwohl die neuen Freibe- träge erst ab Anfang nächsten Jahres gelten, sollte man sich schon jetzt Gedanken ma- chen, wie man seine heutigen Zinseinkünfte auf das nächste Jahr verlegen kann, um die höheren Steuerfreibeträge aktiv zu nutzen. Zu den Anla- geformen, mit denen man die Erträge auf spätere Veranla- gungszeiträume verschieben kann, gehören Festgelder, In- haberschuldverschreibungen, Anleihen, Zerobonds, Spar- briefe, Bundesschatzbriefe oder Finanzierungsschätze des Bundes.

Die einfachste Art, Zins- erträge in das nächste Jahr zu verlagern, ist die Anlage in Festgeld mit Fälligkeitstermin Januar 1993. In Zeiten höch- ster Zinsen bedeutet das: Wer ein Festgeld zum Beispiel in Höhe von 25 000 DM auf drei bis sechs Monate festlegt, er- hält Zinsen von über 8 Pro- zent. Bei festverzinslichen An- leihen sollten solche Papiere ausgesucht werden, bei denen der nächste Zinstermin im Jahr 1993 liegt.

Eine Verschiebung von Er- trägen auf später ist auch mög- lich mit Null-Kupon-Anlei- hen, auch bekannt als Zero- Anleihen. Bei diesen Papieren handelt es sich um Schuldver- schreibungen, die ohne Ku- pons und damit ohne laufende Zinszahlungen ausgestattet sind. Erst am Ende der oft langjährigen Laufzeit wird ein Ertrag erzielt, und zwar aus der Differenz zwischen Kauf- und Rückzahlungskurs. Eine Zinsverlagerung ist auch mög- lich mit abgezinsten Sparbrie- fen, die grundsätzlich erst am Ende der Laufzeit mit 100 Pro- zent getilgt werden.

Der Erwerb von Bundes- schatzbriefen vom Typ B er- möglicht ebenfalls eine geziel- te Verlagerung der Zinserträ- ge in die Jahre ab 1993. Bei die- sen Papieren werden die Zins- erträge erst bei Veräußerung oder Fälligkeit versteuert.

Wer Finanzierungsschätze des Bundes erwirbt, für den fällt der Zinstermin aufgrund der festen Laufzeit von einem oder zwei Jahren automatisch in die Jahre 1993 oder 1994.

Unter dem Gesichtspunkt der „Steuerminimierung" ist zu überlegen, ob sich nicht ein Tausch hochverzinslicher in niedrigverzinsliche Wertpa- piere lohnt; hier werden hohe Zinskupons in steuerfreie Kursgewinne umgewandelt.

Denn festverzinsliche Wert-

papiere, die einen vergleichs- weise niedrigen Nominalzins aufweisen, werden an der Bör- se unter 100 Prozent (unter pa- ri) gehandelt. Der Kursge- winn, der sich aufgrund der Änderung des Kapitalmarkt- zinses ergibt, bleibt bei Anlei- hen inländischer Emittenten steuerfrei, sofern die Wertpa- piere vom Steuerpflichtigen nicht im Ausland erworben wurden.

Nach Luxemburg?

Trotz der Verzehnfachung des Sparerfreibetrages bleibt für viele Bundesbürger Lu- xemburg die Steueroase.

„Das Großherzogtum wird auf absehbare Zeit nichts an Attraktivität für den deut- schen Kapitalanleger verlie- ren", prophezeit Prof. Dr.

Hans E. Büschgen von der Uni Köln. Denn eine Anglei- chung der Steuerusancen eu- ropaweit wird noch sicher ein Jahrzehnt dauern.

Fazit: Wer Geld oder Wertpapiere auf einem Lu- xemburger Konto oder Depot parkt, muß um seine Zinser- träge nicht bangen. Denn er bleibt vom neuen Zinsab- schlaggesetz verschont. Und schon geht der Run nach Lu- xemburg los. Täglich werden von Deutschen — trotz der hiesigen großzügigen neuen Zinsregelung — 30 bis 50 neue Konten oder Depots in Lu- xemburg eröffnet.

Rolf Combach, Bonn

H

ier soll nicht von Mün- zen als Geldanlage die Rede sein, sondern von

„Gedenkmünzen".

Jetzt erscheint eine neue Serie dieser Art („vergoldet, Durchmesser 40 mm") zu

„Das Ende der Sowjetunion".

Die erste Prägung ist offen- sichtlich eine „Lockangebot":

nur 10 DM; spätere Ausga- ben sollen 48,50 DM kosten (was sie zeigen, wird gar nicht mitgeteilt). Die erste Prägung hat auf der Vorderseite ein Gorbatschow-Portrait, das Hammer-und-Sichel-Emblem, das Datum 21. XII. 1991

—halt! da war doch mal was?

••••■•■,-

Richtig! Engagierte Leser werden sich erinnern an hef- tige Proteste, die eine Wer- bung im Deutschen Ärzte- blatt hervorrief: Damals wa- ren Armbanduhren aus den Beständen des ehemaligen KGB angeboten worden, und etliche Leser schimpften hef- tig (wohl zu Recht) auf die Redaktion (zu Unrecht; vergl.

Heft 15/1992, Leserbriefe).

Die jetzt angekündigte Münzserie, oder vor allem die Werbung dafür, wirkt ähnlich makaber: Ende der Sowjet-

union — „halten Sie die Erin- nerung an dieses Ereignis fest, sichern Sie sich jetzt Ihre vergoldete Gedenkausgabe als unvergeßliches Doku- ment!" — mit zehn Mark sind Sie dabei.

Interessant ist, wo sich die- ses Angebot fand: in der Zeit- schrift „Wostok", die in Köln in deutscher Sprache erscheint und noch ausweist, woraus sie

„im 37. Jahrgang hervorgegan- gen" sei: „Sowjetunion heute", ein Haupt-Propaganda-Organ des alten Regimes, früher un-

ter den Fittichen der Nach- richtenagentur Novosti, dem Auslands-Arm von Tass;

schon immer aufwendig und flott gemacht und für einen Spottpreis zu haben (und wenn man die Abo-Rechnung einfach nicht bezahlte, kriegte man sie trotzdem, Monat für Monat).

Das Nachfolgeorgan „Wo- stok" — deutsch: „Osten" — erscheint nur noch alle zwei Monate und „krebst" wohl et- was. Man nimmt dann halt auch so einen Prospekt als Einhefter; Geld stinkt ja an- geblich nicht; Gedenkmünzen wohl erst recht nicht. gb

„ . . . stinkt nicht " ?

Dt. Ärztebl. 89, Heft 34/35, 24 . August 1992 (73) A1-2801

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