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Archiv "Impfschutz bei Frauen unzureichend: Gynäkologen können Lücke schließen" (26.04.1996)

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Impfschutz bei Frauen unzureichend

Gynäkologen können Lücke schließen

it der Hoffnung, durch Impfungen im Kindesal- ter einen lebenslangen Immunschutz erhalten zu haben, vernachlässigt ein erheblicher Teil der Erwachsenen wichtige Standard-Impfungen wie Diphtherie, Tetanus und Polio, Masern, Mumps und Rö- teln. Bei Frauen sind die Impflücken noch ausgeprägter als bei Männern. In Rahmen einer Studie des Nationalen Referenzzentrums bestimmte Antikörpertiter gegen Diphtherie lassen darauf schließen, daß 50 Prozent der erwachsenen Frauen und 30 Prozent der 16- bis 20jähri- gen keinen ausreichenden Impfschutz haben. Bei Frauen ab 30 Jahren besteht in 30 Prozent der Fälle keine Immu- nität gegen Tetanus. 30 Prozent aller Erwachsenen sind nicht gegen Polio geschützt. Bei Impfungen gegen Ma- sern und Mumps wird die Erstimpfung bei 70 Prozent der Kinder, die Zweitimpfung aber nur bei zehn bis 15 Pro- zent vorgenommen.

or allem bei Kinderwunsch sind rechtzeitige Imp- fungen empfehlenswert. Der Impfschutz der Frau sichert nicht nur Immunität gegen zum Teil mit schweren Fehlbildungen und Frühgeburtlichkeit belaste- te Infektionen während der Schwangerschaft. Auch beim Kind ist der passive Schutz durch transplazentar übertra- gene mütterliche Antikörper entscheidend für die ersten Lebensmonate bis zum Ausreifen des eigenen Immunsy- stems. Unter dem Motto „Baby vielleicht ... Impfung be- stimmt“ unterstützen die Behringwerke Ärzte und Pati- entinnen in der Aufklärung und Motivation zur Impfung.

Niedergelassene Frauenärzte sind aufgerufen, die Chan- cen zu nutzen, die sich durch die regelmäßigen Vorsorge- untersuchungen der gesunden jungen Mädchen und Frauen bieten, den Impfstatus anhand des Impfbuches zu überprüfen und nach Ausschluß von Kontraindikationen die Impflücken auszugleichen.

ngesichts 500 000 gesicherter HBV-Ag-Träger in der Bundesrepublik wurde die überwiegend se- xuell übertragene Hepatitis B in das Screening der Schwangerenvorsorge aufgenommen. Um die Infek- tion bereits zu einem frühen Zeitpunkt zu verhüten, kam eine Gruppe von Vertretern der Berufsverbände der Frauenärzte, Pädiater und KVen im November 1995 überein, die Hepatitis-B-Impfung grundsätzlich bei Ju- gendlichen ab dem 16. Lebensjahr zu empfehlen. Eine verbindliche Empfehlung der Ständigen Impfkommissi- on liegt allerdings nur für definierte Risikogruppen vor.

Nur wenige Frauenärzte haben bisher ihre Impfaktivitä- ten über die Rötelnimpfung hinaus erweitert. Aus Sicht der Kassenärztlichen Vereinigungen ist selbstverständ- lich jeder Arzt berechtigt, die üblichen Impfungen durch- zuführen. Dr. med. Elisabeth Gabler-Sandberger

A-1076

S P E K T R U M AKUT

(4) Deutsches Ärzteblatt 93,Heft 17, 26. April 1996

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