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Mitteilungsblatt der Universität Kassel // 4. Jahrgang, Nr. 15, November 2009

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Mitteilungsblatt

der Universität Kassel

Inhalt

Seite 1. Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung des Fachbereiches

Wirtschaftswissenschaften für den Studiengang Wirtschaftsrecht

der Universität Kassel 1074

Impressum

Verlag und Herausgeber:

Universität Kassel, Mönchebergstrasse 19, 34125 Kassel Redaktion (verantwortlich):

Personalabteilung – Organisation, Innerer Dienst Dorothea Gobrecht

E-Mail: gobrecht@uni-kassel.de www.uni-kassel.de/mitteilungsblatt Erscheinungsweise: unregelmäßig

(2)

Prüfungsordnung des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften für den Studiengang Wirtschaftsrecht der Universität Kassel vom 21. November 2007 (MittBl. 8/2008, S. 435), berichtigt am 06. April 2009 (MittBl. 4/2009, S. 229)

hier: Änderungsordnung vom 24. Juni 2009

Artikel 1 Änderungen 1. § 5 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

„(2) Als Prüfungsleistung kommen in Frage

• Klausur (90 bis 120 Minuten),

• mündliche Prüfung ( 20 bis 30 Minuten),

• schriftliche Hausarbeit,

• Seminararbeit (Referat mit schriftlicher Ausarbeitung),

• Projektarbeit (bezogen auf mindestens ein Modul),

• Praktikumsbericht,

• ggf. weitere im Modulhandbuch beschriebene Prüfungsleistungen.

Die Art der Prüfungsleistung eines Moduls oder Teilmoduls legt der Dozent zu Beginn der Lehrveranstaltung, auf die sich die Modulprüfung bezieht, im Rahmen der Festlegungen des Modulhandbuchs fest.“

2. In § 5 wird nach Abs. 2 folgender neuer Abs. 3 eingefügt:

„(3) Von den Studienbegleitenden Modulprüfungen der Bachelorprüfung und der Masterprüfung muss mindestens eine als Klausur und eine als Referat mit schriftlicher Ausarbeitung erbracht werden.“ Die Nummerierung der folgenden Absätze ändert sich in (4), (5), (6), (7), (8).

3. § 5 Abs. 3 wird wie folgt gefasst:

„(4) Die studienbegleitenden Modulprüfungen können aus mehreren Teilprüfungen auch unterschied-licher Art der Prüfungsleistung bestehen. Dies gilt nicht für Teilmodule mit einem Umfang von drei oder weniger Credits.

4. § 6 Abs. 1 und 2 werden wie folgt gefasst: „(1) Die Bachelorprüfung besteht aus

a) den Modulprüfungsleistungen in den folgenden Modulen mit den entsprechenden Credits: 1. Bereich Rechtswissenschaften

Modultitel Credits

Grundlagen des Rechts und Einführung in das öffentliche Recht 6

Bürgerliches Recht mit Bezügen zum Handelsrecht 12

Juristische Übung und Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens 9

Grundlagen des Wirtschaftsrechts 12

Handels- und Gesellschaftsrecht 6

Internationale Aspekte des Rechts 6

Umweltrecht / Wirtschaftsverwaltungsrecht 6

(3)

Kreditrecht 6

Recht der Wettbewerbsordnung 6

Steuerrecht 6 Vertragsgestaltung 6

Summe 93 2. Bereich Wirtschaftswissenschaften

Pflichtmodulbereich im Bereich Wirtschaftswissenschaften

Modultitel Credits

Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre 9

Grundlagen der Volkswirtschaftslehre 6

Rechnungswesen 6

Personal und Organisation 6

Wirtschaftsinformatik und Informationswirtschaft 6

Umweltökonomik oder Umweltmanagement 6

Rechnungslegung nach HGB und IFRS 6

Wahlpflichtmodul 6

Summe 51

3. Integrationsbereich

Modultitel Credits

Rechts- und Wirtschaftsenglisch (Schlüsselqualifikation) 6

Projektmanagement und Projektbearbeitung (Schlüsselqualifikation) 6

Mediation und Streitbeilegung (Schlüsselqualifikation) 6

Einführung in die Ökonomische Analyse des Rechts mit institutionenökonomischen Grundlagen (Schlüsselqualifikation)

6

Ökonomische Analyse des Rechts 6

Summe 30

(4)

Credits Praxismodul 27

und

c) der Bachelorarbeit gemäß § 7: Credits

Bachelorarbeit 9

(2) Die Gesamtnote der Bachelorprüfung errechnet sich aus dem Durchschnitt der Noten für die stu-dienbegleitenden Modulprüfungen sowie der Note für die Bachelorarbeit. Dabei wird die Gesamtnote der im Anhang 1 genannten Modulprüfungsleistungen und das Praxismodul mit 20 %, alle übrigen stu-dienbegleitenden Modulprüfungen mit 60 % und die Note der Bachelorarbeit mit 20 % gewichtet.“ 5. In § 7 Abs. 1 Nr. 2 werden die Worte „mit Ausnahme des Praxismoduls“ gestrichen.

6. In § 8 Abs. 1 Nr. 4 wird am Ende des Satzes angefügt „und Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 210 Credits in diesem Studiengang absolviert hat.“

7. In § 8 werden die Absätze 2 und 3 wie folgt gefasst:

„(2) Das fachliche Profil des Studienabschlusses gemäß Absatz 1 Nr. 2-4 muss den Anforderungen des Masterstudiengangs Wirtschaftsrecht entsprechen. Dies setzt voraus, dass die mit dem Studienab-schluss nachgewiesene Qualifikation Kenntnisse und Anwendungskompetenzen in folgenden Bereichen umfasst:

1. für Studienabschlüsse des Absatz 1 Nr. 2:

- Grundkenntnisse in zwei der folgenden rechtswissenschaftlichen Bereichen:

Umweltrecht, Elektronischer Rechtsverkehr, Arbeits- und Sozialrecht, Recht der Wettbewerbsordnung oder Ökonomische Analyse des Rechts und

- Grundkenntnisse in zwei der folgenden wirtschaftswissenschaftlichen Bereichen:

Umweltökonomik oder nachhaltige Unternehmensführung, Wirtschaftsinformatik und Informationswirt-schaft, Personal und Organisation oder Handelsrechtliche Rechnungslegung

2. für Studienabschlüsse des Absatz 1 Nr. 3 und 4 mit wirtschaftswissenschaftlicher Ausrichtung: - zusätzlich zu den in Nr. 1 aufgeführten Anforderungen Grundkenntnisse der in den Modulen „Bür-gerliches Recht mit Bezügen zum Handelsrecht“, „Grundlagen des Rechts und Einführung in das öffent-liche Recht“, „Grundlagen des Wirtschaftsrechts“ sowie „Handels- und Gesellschaftsrecht“ vermittelten Inhalte

3. für Studienabschlüsse des Absatz 1 Nr. 3 und 4 mit rechtswissenschaftlicher Ausrichtung:

- zusätzlich zu den in Nr. 1 aufgeführten Anforderungen Grundkenntnisse der in den Modulen Grund-lagen der Betriebswirtschaftslehre, GrundGrund-lagen der Volkswirtschaftslehre und Rechnungswesen vermit-telten Inhalte.

Dies setzt auch Kenntnisse der englischen Sprache auf Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Re-ferenzrahmens für Sprachen (entspricht UniCERT III) voraus.

(3) Das Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Absatz 1 und 2 wird vom Prüfungsausschuss festge-stellt. Die Feststellung erfolgt auf der Grundlage der schriftlichen Bewerbungsunterlagen oder aufgrund eines Auswahlgesprächs von ca. 30 Minuten Dauer, wenn das Vorliegen der Voraussetzungen nicht be-reits aufgrund der schriftlichen Bewerbungsunterlagen durch den Prüfungsausschuss festgestellt werden kann. Für das Auswahlgespräch bestellt der Prüfungsausschuss zwei Professorinnen oder Pro-fessoren.“

(5)

8. § 9 wird wie folgt gefasst:

„§ 9 Prüfungsteile der Masterprüfung, Bildung und Gewichtung der Noten (1 ) Die Masterprüfung besteht aus

a) den Studienbegleitenden Prüfungen zu den folgenden Modulen und den entsprechenden Credits: 1. Bereich Rechtswissenschaften mit internationalen Bezügen

Modultitel Credits

Theorie Recht 6

Europäisches und Internationales Umweltrecht 6

Europäisches und Internationales Arbeits- und Sozialrecht 6

Recht der europäischen und internationalen Wettbewerbsordnung 6

Europäischer und Internationaler Elektronischer Rechtsverkehr 6

Summe 30

2. Bereich Wirtschaftswissenschaften

Modultitel Credits

Theorie Ökonomie 6

Ökologische Ökonomie und nachhaltige Unternehmensführung 6

Kapitalmarktanalyse/ Financial Engineering (eine der Veranstaltungen muss gewählt werden)

6

Summe 18

3. Integrationsbereich

Modultitel Credits Wahl (dient auch dem Erwerb von Schlüsselqualifikationen) 12

Bilanzen und betriebswirtschaftliche Steuerlehre 6

Rechtsökonomik und Public Choice (Schlüsselqualifikation) 6

Summe 24

und

(6)

Credits

Masterarbeit und Master-Kolloquium 18

(2) Der bzw. die Studierende kann anstelle eines Moduls aus dem Integrationsbereich oder aus dem Bereich „Wirtschaftswissenschaften“ zusätzliche Lehrveranstaltungen im Umfang von 6 Credits aus dem Bereich Rechtswissenschaft mit internationalen und europäischen Bezügen mit Ausnahme des Moduls Theorie Recht belegen, wenn diese thematisch klar abgegrenzt von den bisher gewählten Lehrveran-staltungen sind. Die Anzahl der Credits der Module, aus denen diese zusätzlichen rechtswissenschaft-lichen Lehrveranstaltungen stammen, steigen entsprechend dem Umfang dieser Lehrveranstaltungen. (3) Die Gesamtnote der Masterprüfung errechnet sich aus dem Durchschnitt der Noten für die studien-begleitenden Modulprüfungen des zweiten berufsqualifizierenden Abschlusses sowie der Note für die Masterarbeit und das Master-Kolloquium. Dabei wird die Gesamtnote der studienbegleitenden Modul-prüfungen des zweiten berufsqualifizierenden Abschlusses mit 70 %, die Note der Masterarbeit mit 20 % sowie die Note des Master-Kolloquiums mit 10 % gewichtet.

9. In § 10 Abs. 2 als neuer Satz 4 angefügt:

„ Ein nicht mindestens mit „ausreichend“ bewertetes Kolloquium kann einmal wiederholt werden. Bei der Wiederholung des Kolloquiums muss auch der Zweitprüfer anwesend sein. Wird auch das Wieder-holungskolloquium mit „nicht ausreichend“ bewertet, so gilt die Masterarbeit als nicht bestanden.“ 10. Anhang 1 wird wie folgt gefasst:

„Anhang 1

1. Bereich Rechtswissenschaften

Grundlagen des Rechts und Einführung in das öffentliche Recht Bürgerliches Recht mit Bezügen zum Handelsrecht

juristische Übung und Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens Grundlagen des Wirtschaftsrechts

Handels- und Gesellschaftsrecht 2. Bereich Wirtschaftswissenschaften Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre Grundlagen der Volkswirtschaftslehre Rechnungswesen

3. Integrationsbereich

Rechts- und Wirtschaftsenglisch (Schlüsselqualifikation) Mediation und Streitbeilegung (Schlüsselqualifikation)

Einführung in die Ökonomische Analyse des Rechts mit institutionenökonomischen Grundlagen (Schlüsselqualifikation)“

(7)

4.17 .07/042 Ä 3 Mitteilungsb latt der Unive rsit ät Kasse l N r. 15/ 2009 vo m 1 8.1 1.200 9 Studienaufba u Bachelorstu dium

Wettbewerbsrecht: 2 aus 3 GWB UWG

Imma- terial- güter

- h Wahlpf licht: Marke ting / Indust rie ökono-mik / Finanz managem ent / VWL III / VWL II / Wettbe-w erbsthe orie u. -po lit ik Ve rtrag sg estaltung Bache lorarbe it (9 Cre dit s) 30 Cre Umw eltre cht Pe rsonal un d O rg anisation ( Pr ojektmanag ement und Pr ojektb ear bei tung (z. B. Forschungssc hwerpunkt; „Werkstatt“) Recht d es el ektr oni schen Re chtsve rke hrs* Steuer re cht 30 Cr Praxismod ul ( 27 Cre dits) Ökonomische Anal yse de s Rechts 30 Credits 4. – 7. Se meste r (Z uordnung j e nach Lage des Prak tikums ode r se iner Te ile) Umweltökonomik Arbeit s- un d Sozialrecht inte rnationale As pe kte de s Rechts Wirt schaftsinf ormatik un d Informationswissenschaft Rechnungslegung nach HGB und I FRS* 30 Credits 3 juristische Übung Mediation un d Stre itbe ile gung – Proze ssre cht Kreditrecht Rechnungswesen* 30 Credits 2 Handels- un d Gesellschaftsr echt

Legal and Busines

s Eng lish Einführung in die Ökono-mische Ana ly se de s Re chts mit in stit utio ne n-ökonomischen Grun dlagen 30 Credits 1 Bürgerliches

Recht mit Bez

ü-gen zum Handelsrecht

Grundlagen des Rechts und

öffentliches R echt Techniken des w isse n-schaftlichen Arbe ite ns

Legal and Busines

s Eng lish Einführung in die V W L / vorläufig noc h: Mikroökonom ik* Grundlagen BWL* 2 aus 4 oder 5 BWL: 

Pro- duktion* Finan- zierung* Steuer

-le hre *  Unterneh mensfrg* 30 Credits Schlüsse lk om pe te nze n: Ad ditiv 12 C re di ts, inte gr ie rt 10 Cre dits Grund- lagen de s Wi rt schaftsre chts

(8)

4.17 .07/042 Ä 3 latt der Unive rsit ät Kasse l N r. 15/ 2009 vo m 1 8.1 1.200 9 u Masterstudium Wahl Wahl Wahl Wahl Maste rarbe it mit Mas te r-Kolloqu ium 30 Credits Bilanzen un d be trie bsw irt-schaftliche Steuer le hr e Ökologische Ökonomie und

nachhaltige Unterneh- mensführung

Theor

ie

Ökonomie mit

Wahl

Kapitalmarkt- analyse/ Financial En

gi

neer

in

g

Rechts- ökonomik und Public Choice

Theor ie Recht Europäi sches / inte rnatio- nales Umweltrecht Europäi sches / inte rnatio-nale s A rbe its -und Sozialrecht Recht der eur op äi schen / inte rnatio-nalen Wettb ewer bs o rdnung Europäi scher/ inte rnatio- naler Elektronische r Rechtsverkeh r 30 Credits Bilanzen un d be trie bsw irt-schaftliche Steuer le hr e Ökologische Ökonomie und

nachhaltige Unterneh- mensführung

Theor

ie

Ökonomie mit

Wahl

Kapitalmarkt- analyse/ Financial En

gi

neer

in

g

Rechts- ökonomik und Public Choice

Theor ie Recht Europäi sches / inte rnatio- nales Umweltrecht Europäi sches / inte rnationale s A rbe its- und Sozialrecht Recht der eur op äi schen / inte rnatio-nalen Wettb ewer bs o rdnung Europäi scher/ inte rnatio- naler Elektronische r Rechtsverkeh r 30 Credits lk om pe te nze n: Ad ditiv 12 C re di ts

(9)

Artikel 2 Schlussbestimmungen 1. Neufassung

Die Prüfungsordnung des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften für den Studiengang Wirtschafts-recht der Universität Kassel vom 21. November 2007(MittBl. Nr. 8/2008, S. 435), berichtigt am 6. April 2009 (MittBl. Nr. 4/2009, S. 229) wird unter Einarbeitung der Ordnung zur Änderung vom 24. Juni 2009 in einer Neufassung veröffentlicht.

2. In-Kraft-Treten

Die Änderungsordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Universität Kassel in Kraft.

Kassel, den 03. November 2009

Der Dekan des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften Prof. Dr. Andreas Hänlein

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