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PROJEKTInfo. Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken März Mit freundlichen Grüßen

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Academic year: 2022

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Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger von Greiselbach, die Gemeinde Wilburgstetten hat für Ihren Ortsteil die Dorfer- neuerung beantragt. Seit Ende 2019 machen sich viele von Ihnen im Arbeitskreis Gedanken, welche Ziele und Maßnahmen Ihren Ort für die Zukunft fit machen sollen. Dabei werden Sie von Herrn Berger vom Planungsbüro Berger Architektur und Denkmalpflege GmbH fachlich begleitet. Die Arbeitskreisergebnisse und wie es mit der Dorferneuerung weitergeht, hätten Ihnen in einer Teilneh- merversammlung erläutert werden sollen. Dies ist aufgrund der anhaltenden Einschränkungen durch die Corona-Pandemie leider nicht möglich. Daher bekommen Sie diese „Projektinfo“. Rückmel- dungen und Fragen dazu können Sie bis zum 21. Mai schriftlich oder per E-Mail unter dem Stichwort „Dorferneuerung Greisel- bach, Wilburgstetten“ an das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken richten.

Die Ergebnisse des Arbeitskreises werden zusätzlich noch im Rahmen einer Bürgerversammlung der Gemeinde am 23. April vorge-stellt, zu der wir Sie gerne einladen.

Darüber hinaus findet am 23. Juni eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt, an der auch das Büro Berger, das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken und eventuell Sie teilneh- men werden. Es wird kurz auf die wichtigsten Punkte dieser Information sowie auf Ihre Beiträge eingegangen werden. Der Gemeinderat wird auf Basis der Arbeitskreisergebnisse, der Mit- wirkungsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger von Greisel- bach sowie deren Rückmeldungen entscheiden, ob eine Dorfer- neuerung in Greiselbach aus seiner Sicht sinnvoll ist.

Wir danken denjenigen von Ihnen, die sich über mehr als ein Jahr in den Arbeitskreis eingebracht haben, recht herzlich für den Einsatz, die vielen geleisteten Stunden, die guten Gedanken und die hervorragenden Ergebnisse.

Mit freundlichen Grüßen gez.

Michael Sommer Erster Bürgermeister Gemeinde Wilburgstetten

gez.

Wolfgang Neukirchner Leitender Baudirektor

Amt für Ländliche Entwicklung

Ländliche Entwicklung in Bayern

Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken März 2021

PROJEKT Info

Dorferneuerung Greiselbach Gemeinde Wilburgstetten

Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken Philipp-Zorn-Straße 37 · 91522 Ansbach Telefon 0 981 591 - 0 · Fax 0 981 591 - 600 poststelle@ale-mfr.bayern.de

www.landentwicklung.bayern.de

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PROJEKT Info

Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken März 2021

Arbeitskreis zur Bürgerbeteiligung in der Vorberei- tungsphase der Dorferneuerung

Das Abenteuer der Dorferneuerung begann im Sep- tember 2019 in Klosterlangheim an der Schule der Dorf- und Flurentwicklung. Eine Abordnung von Frei- willigen aus Greiselbach nahm zusammen mit Bür- germeister Michael Sommer und Architekt Hanns Berger am Grundseminar zur Dorferneuerung teil.

Wir lernten viele neue Methoden für das zukünftige Wirken im Arbeitskreis z. B. die Fadenkreuzmethode, Priorisierung mittels Punktabfrage, Ideenspeicher etc. kennen.

Motiviert und begeistert gründeten wir im Oktober 2019 den Arbeitskreis Greiselbach. Als Sprecher wählten wir Roland Tyrolt und Melanie Dumke. Un- sere Protokollführer Michael Uhl und Hanns Berger erstellten immer ein Sitzungsprotokoll, das wir für alle Bürger zur Information in unseren Schaukasten am Pfarrhaus aushängten.

In nahezu 20 Arbeitskreissitzungen bearbeiteten wir in unterschiedlichen Besetzungen alle aufkommen- den Themen und Ideen. Wenn wir gemeinsam Gege- benheiten vor Ort in Augenschein nahmen, lernten wir unser Dorf von einer ganz anderen Seite kennen.

Im Vordergrund stand selbstverständlich, die Stim- men aller Greiselbacher zu hören und lösungsorien-

tiert zu arbeiten. Unsere Treffen fanden regelmäßig im Pfarrhaus oder der Schafscheune statt und jeder Bürger war hier willkommen. Auch Corona konnte uns nicht stoppen und wir trafen uns fortan immer im Internet per Online-Sitzung.

Im Februar 2021 brachten wir die Vorbereitungspha- se zum Abschluss, die Ergebnisse werden hier in die- ser Broschüre vorgestellt.

Wir wünschen uns, dass unsere Arbeit zu einer le- bendigen Dorfgemeinschaft und einem ansprechen- den Dorfbild beiträgt und unsere Heimat Greiselbach fit für die Zukunft macht.

Euer Arbeitskreis

Ergebnisse der Bürgerbeteiligung in der Vorberei- tungsphase

Ausgehend von einer Bestandserfassung und der Analyse von Stärken und Schwächen Greiselbachs hat der Arbeitskreis Vorschläge für Maßnahmen er- arbeitet, die die Grundlage für Planungen und Ab- stimmungen in der Dorferneuerung bilden sollen.

Es handelt sich dabei um Vorschläge, die im späte- ren Verfahren von der Teilnehmergemeinschaft auch noch abgeändert werden können.

Während der Arbeit im Arbeitskreis haben wir ge- merkt, dass eine funktionierende Dorfgemeinschaft von sehr vielen von uns als wichtiger Baustein für das Leben in Greiselbach genannt wird. Wir haben daher gegen Ende der Vorbereitungsphase folgen- des Leitbild als übergeordnete Richtschnur für die geplante Dorferneuerung gewählt:

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Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken März 2021

Nachfolgend werden die Vorschläge für Maßnahmen im Dorferneuerungsverfahren erläutert. Die Reihen- folge der Aufzählung spiegelt dabei wider, wie wich- tig die Maßnahmen bei einer Umfrage im Arbeits- kreis bewertet wurden.

Umgestaltung der ehemaligen B25: Anpassung Stra- ßenbreite, Gehwege, Parkmöglichkeiten

Seit Inbetriebnahme der Ortsumgehung im Jahr 2018 ist die durch Greiselbach verlaufende ehema- lige B25 für den verbleibenden Restverkehr überdi- mensioniert. Sie soll umgestaltet und an die aktu- ellen Bedürfnisse angepasst werden. Die Breite der Straße lädt manche Autofahrer ein, schneller zu fah-

ren als erlaubt. Die Straßenbreite soll daher auf die im Rahmen der Dorferneuerung üblicherweise an- gestrebte Straßenbreite von 5,0 bis 5,50 m reduziert werden. Partiell sollen breitere Abschnitte vorgese- hen werden, an denen sich (über-)breite Fahrzeuge passieren können. Die Verkehrsinsel vor dem Haus Kukula soll zurückgebaut werden. Auch die Bushal- tebuchten sind nicht mehr erforderlich. Die Gehwege sollen erneuert und abgesenkt werden. Da im Dorf ein einseitig angelegter Gehweg ausreicht, sollen die vorhandenen teilweise zurückgebaut, teilweise auch verschmälert werden. Die lange Parkbucht im Be- reich Wasserhaus/Firma Gröger soll verkürzt werden, in der Dorfmitte können zusätzliche Parkbuchten an der Straße entstehen. Durch die Umgestaltung der

ehemaligen B25 wird die Straße weniger bestim- mend im Dorf, die Dorfgemeinschaft erhält Flächen zurück, die bislang dem Autoverkehr zur Verfügung standen. Neben der baulichen möchten wir auch eine

„sprachliche“ Umgestaltung: An Stelle der „ehemali- gen B25“ möchten wir zukünftig beispielsweise von der „Dorfstraße“ sprechen.

Barrierefreiheit

Die barrierefreie Zugänglichkeit der öffentlichen Plät- ze und Gebäude wird als generelles Ziel angestrebt.

Dazu sollen die Bordsteine der Gehwege nach dem Umbau möglichst niedrig sein, an Übergängen ab- gesenkt. Der entstehende Platz in der Dorfmitte soll stufenfrei geplant werden. Der Zugang zur Schaf- scheune muss dafür neu angelegt und mit einer ent- sprechenden Rampe versehen werden. Zum barrie- refreien Einstieg in den Bus wird auf beiden Seiten ein Bushalt mit Hochbord vorgesehen.

Gemeinsam für Greiselbach – Ein Dorf für gutes Leben

Unser Ziel ist es, die Gemeinschaft zu stärken und mehr Bewegung in unser Dorfleben zu brin- gen mit gemeinsamen Projekten, Traditionen, Kulturveranstaltungen und sonstigen Unterneh- mungen.

Eine Verbundenheit und eine Geselligkeit in ei- ner Begegnungsstätte für alle Dorfbewohner.

Unser Dorf eingebunden in die Natur mit Erho- lungsplätzen und einem barrierefreien Rund- gang in und um das Dorf.

Die vorhandene Ökologie an unserem Bach, im angrenzenden Wald, an den Natur- und Streu- obstwiesen wollen wir weiterhin erhalten und uns entsprechend achtsam darum kümmern.

Jedes Lebewesen, jeder Mensch, jede Pflanze und jedes Tier soll die Möglichkeit haben, hier in Greiselbach ungestört und so gut wie möglich leben zu können.

Wir arbeiten gemeinsam lösungsorientiert, of- fen und ehrlich. Wir wollen eine Einheit schaffen, damit jeder Dorfbewohner sich in die Gemein- schaft einbringen kann.

Naturverbunden und dankbar für unsere Hei- mat.

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Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken März 2021

Neugestaltung der Dorfmitte

Durch die neu geschaffene Ortszufahrt von der B25 gewinnt die Kreuzung und der Straßenraum vor dem Pfarrhaus an Bedeutung. Hier könnte ein Platz geschaffen werden, der unsere Dorfmitte aufwertet.

Er könnte als kleiner Verweilplatz mit Begrünung, evtl. kleinem Brunnen und Sitzbank gestaltet werden.

Auch Veranstaltungen sind an der Stelle attraktiv, wie das Krippenspiel im vergangenen Jahr gezeigt hat. Die momentanen Parkplätze vor dem Pfarrhaus könnten auf zwei reduziert und dafür durch Park- buchten auf der gegenüberliegenden Straßenseite ergänzt werden. Die Einmündung der Ortseinfahrt wird durch entsprechende Begrünung mit festen Parkbuchten übersichtlicher gestaltet. In der Ad- ventszeit soll eine stimmungsvolle Beleuchtung den Bereich zusätzlich aufwerten, z. B. durch das Anbrin- gen von Leuchtsternen an der Straßenbeleuchtung.

Verkehrstechnische Verbesserung der Kreuzung Ortsmitte (neue Ortszufahrt – ehemalige B25)

Die Kreuzung von neuer Ortszufahrt und ehemaliger B25 ist vor allem beim Einfahren nach Greiselbach sehr unübersichtlich. In der Kurve parkende PKW be- hindern die Einsehbarkeit weiter. Beim Umbau der Ortsdurchfahrt soll der Gehweg im Bereich hinter der Kurve durch Parkbuchten ersetzt werden. Dadurch entstehen Parkmöglichkeiten in einem Bereich, in dem abgestellte Fahrzeuge die Einsehbarkeit nicht mehr behindern.

Erhalt der Lebensräume für Tiere und Pflanzen Die zukünftige Dorfentwicklung soll den Lebensraum für sogenannte „Kulturfolger“ erhalten (z. B. Schwal-

ben), die in Greiselbach noch anzutreffen sind. Le- bensräume sind z. B. Feuchtgehölze, Holzstöße und Nebengebäude wie Scheunen u. ä., die Öffnungen und Einfluglöcher aufweisen. Es ist ein schöner Be- stand an Streuobstwiesen vorhanden, jedoch müs- sen zukünftig Bäume nachgepflanzt oder verjüngt werden, um diesen zu erhalten.

Gestalterische Aufwertung der Ortseinfahrt

Das Aushängeschild einer Ortschaft ist die Dorfein- fahrt. Die im Zuge der Verlegung der B25 geschaffe-

ne neue Zufahrt, wird unserem schönen Dorf nicht gerecht und soll aufgewertet werden. Sich in unse- rem Dorf willkommen fühlen, ist uns sehr wichtig.

Dies wollen wir nach außen vermitteln. Ein Baumtor wäre eine gute Möglichkeit, die Dorfeinfahrt attrakti- ver zu gestalten. Ein Willkommensschild in Form ei- ner kleinen Skulptur wäre zusätzlich denkbar.

Neugestaltung Bushäuschen

Das vorhandene Bushäuschen gibt nach Meinung vieler Greiselbacher ein schlechtes Bild ab. Es könnte mit einfachen Mitteln in einer Gemeinschaftsaktion renoviert werden: Es bräuchte eine neue Dachplat- te, einen neuen Anstrich und eine neue Sitzbank mit Rückenlehne. An der Außenseite muss punktuell der Beton ausgebessert werden. Als Wetterschutz könn- te eine Glasplatte mit dem Logo der Dorferneuerung montiert werden. Für die neue Farbgestaltung liegt bereits ein Vorschlag aus dem Arbeitskreis vor.

Bessere Internetanbindung (Glasfaser)

Die Internetverbindung ist ebenfalls schlecht und eine Verbesserung nötig. Auch hier wird unabhängig

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von der Dorferneuerung für Verbesserung gesorgt:

Die Gemeinde Wilburgstetten startet gerade das Bayerische Gigabit-Förderprogramm. Sehr wahr- scheinlich werden Mikrorohr-Verbünde für Glasfaser durch die Gemeinde bereits verlegt, bevor es zu einer Vergabe oder den Bau durch einen Betreiber kommt.

Dies ist für Rühlingstetten und sicherlich auch für die Straße im Kirchlesranken der Fall. Im Kirchlesranken sollen in 2022 die Wasser- und Kanalleitungen erneu- ert werden. Bei dieser Gelegenheit werden die Leer- rohre für Glasfaser gleich mitgelegt. Für den Altort muss die weitere Entwicklung abgewartet werden.

Spätestens im Rahmen der Dorferneuerung werden auch hier Leerrohre verlegt.

Umbau und Erweiterung der Schafscheune zum Dorfgemeinschaftshaus

Mit der Schafscheune und den umliegenden Freiflä- chen könnte ein Dorfgemeinschaftshaus mit ausrei- chenden Freiflächen für Feste, Veranstaltungen, Spiel und vielem mehr geschaffen werden. Um den bishe- rigen Nutzern (Feuerwehr und Dorfjugend) weiterhin Platz zu bieten, soll ein Neubau erstellt werden, der mit etwas Abstand neben der Schafscheune steht. Er hat ein begrüntes Flachdach und ist mit der Schaf- scheune durch eine Überdachung verbunden. Diese könnte somit auch als Sonnen- und Witterungsschutz bei Veranstaltungen dienen. Durch die Ausrichtung der Funktionen und zusätzliche Maßnahmen soll der Schallschutz für die Anwohner verbessert wer- den. Die Grenze zur Straße wird durch entsprechen-

de Bepflanzung und eventuell zusätzlich mit einem Zaun als Sicherheit für spielende Kinder abgegrenzt.

Südlich der Schafscheune könnte ein Grillplatz

und z. B. ein Bouleplatz entstehen, westlich ein Spiel- und Bolzplatz für Kinder. Für unser Kernziel einer starken Dorfgemeinschaft ist es wichtig, einen Ort für gemeinsame Veranstaltungen und Feste zu haben, der von jedem genutzt und bespielt werden kann. Zur Verwaltung und Organisation dieser Ein- richtung ist gedacht, einen eigenen Verein in Grei- selbach zu gründen, der auch die Feuerwehr bei der Durchführung der Feste unterstützen könnte. Durch die Bündelung der Nutzungen (Dorfgemeinschafts- haus, Feuerwehr, Jugendtreff) kann eine zentrale In- frastruktur von allen genutzt werden. Der Feuerwehr und den Jugendlichen sei an dieser Stelle nochmals für Offenheit gedankt, dieses gemeinsame Konzept zu entwickeln. Die Begegnungsstätte in der Schaf- scheune wird über einen noch zu schaffenden Geh- weg erschlossen, der nach Norden weiterführt zum Kirchlesranken. Aus Verkehrssicherheitsgründen sollte das Areal nur noch einen Zugang haben, für dessen Erreichbarkeit die Straße nach Wolfsbühl an einer gut einsehbaren Stelle überquert wird, eventu- ell unterstützt durch einen Zebrastreifen.

Verbesserung Mobilfunknetz

Eine bessere Netzabdeckung ist dringender Wunsch vieler Greiselbacher/innen. Unabhängig von der Dorferneuerung ist die Gemeinde aktuell daran, ei- nen Standort für einen neuen Mobilfunkmast zu fin- den und diese Situation zu verbessern.

Bessere Verbindung von Altort und Kirchlesranken Vielfach bemängelt wurde die Verbindung von Altort und Kirchlesranken. Verschiedene Maßnahmen sol- len diese verbessern: Nordöstlich entlang der Ge- meindeverbindungsstraße nach Wolfsbühl soll ein

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Gehweg neben der Straße angelegt werden, der eine sichere fußläufige Verbindung gewährleistet.

In diesem Zug wird auch die Brücke über den Has- selbach erneuert und verbreitert. Der Fußweg erhält eine durchgehende Straßenbeleuchtung. Südwest- lich, entlang des bislang unbeleuchteten Fußwegs zur Kirche sollen einzelne Mastleuchten aufgestellt werden. Auf eine komplette Ausleuchtung soll mit Rücksicht auf die Glühwürmchen, die im Bereich Spielplatz/Wald zu beobachten sind, verzichtet wer- den.

Ausschilderung Ort und Betriebe

Ein Dorf lebt von Begegnungen mit Menschen, die auch die Möglichkeit haben sollen, sich schnell zu- rechtzufinden und Neues in Greiselbach zu entde- cken. Entlang der Umgehungsstraße ist Greiselbach als Ort und das dort vorhandene Gewerbe kaum wahrnehmbar. Eine Beschilderung mit einem Will- kommensgruß am Ortseingang sowie im Dorf die Ausschilderung der verschiedenen Gewerbebetrie- be, der Stephanuskirche, der Schafscheune und der Kneip-Anlage sollen dies verbessern.

Kukula-Haus: Nutzungskonzept oder Abbruch

Das Haus Kukula wurde von der Gemeinde mit dem Ziel gekauft, es abzubrechen. Da aktuell kein realis- tisches Nutzungskonzept vorliegt, das Gebäude kei- nen historischen Wert besitzt und eine Sanierung recht aufwändig wäre, geht auch der Arbeitskreis davon aus, dass das Gebäude abgebrochen wird.

Danach könnte z. B. die vorhandene Baumreihe in Richtung Norden/Schafscheune bis an die Kreuzung ergänzt werden.

Erneuerung Straßenbeleuchtung

Die vorhandene Straßenbeleuchtung entlang der ehemaligen B25 ist „überdimensioniert“, d. h. unter anderem zu hoch. Sie strahlt daher teilweise zu weit in die angrenzenden Gebäude. Im Zuge des Umbaus der Dorfstraße soll eine zeitgemäße und angepasste Beleuchtung mit energiesparender LED-Technik ver- baut werden.

Erhalt des ehemaligen Wasserhauses, neue Nutzung, z. B. als Anlage zum Wassertreten

Das ehemalige Wasserhaus ist Zeugnis der Geschich- te Greiselbachs und liegt in einer ansprechenden Freifläche. Wunsch des Arbeitskreises ist, das Gebäu- de wieder mit einer Nutzung zu versehen und seinen Erhalt zu sichern. Aktuell gibt es die Idee, im oder am Brunnenhaus eine Kneipp- oder Wassertretanla- ge einzurichten. Interessierte und ein Brunnen sind vorhanden, das Thema Wasser passt zur Geschichte des Gebäudes. Eine Kneipp-Anlage fördert Gesund- heit und Wohlbefinden, sie wäre eine geeignete Begegnungsstätte im Ort, um schnell mit anderen Dorfbewohnern in Kontakt zu kommen, um sich aus- zutauschen oder Hilfe anbieten zu können. Betrieb und Unterhalt (Reinigung etc.) soll durch eine eigens ins Leben gerufene Gruppe Aktiver erfolgen. Die An- lage soll naturnah mit Natursteinen gebaut werden.

Eventuell können dafür Fördermittel des Wirtschafts- ministeriums genutzt werden. Die Anlage sollte auch mit Tisch und Bank ausgestattet sein und könnte um einen Barfußpfad und eine Relaxliege auf dem Ge- lände ergänzt werden. Für die Erstellung erforderli- cher Informationsschilder gibt es schon Bereitschaft aus dem Arbeitskreis.

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Zugang zum Bach

Greiselbach hat mit dem durch den Ort laufenden Hasselbach ein Element, das nicht nur Tieren und Pflanzen Lebensraum bietet, sondern auch von vie- len Menschen geschätzt wird. Um dieses erfahren und nutzen zu können, soll ein neuer Zugang zum Bach entstehen, über den man sicher an das Ufer ge- langt. Im Bereich südöstlich der Verbindungsstraße nach Wolfsbühl kann dieser ohne großen Aufwand entstehen, zwischen den Bäumen stört diese Nut- zung nicht.

Spielplatzkonzept: Neugestaltung vorhandene Spiel- platz, zusätzlicher Standort an der Schafscheune Am Spielplatz von Greiselbach gibt es mit der ver- bliebenen Rutsche nur noch ein einziges Spielgerät.

Für die Greiselbacher Kinder sollen dringend bessere Spielmöglichkeiten geschaffen werden. Da es sowohl für ein Belassen des Spielplatzes an seinem bisheri- gen Standort wie auch für einen neuen Spielplatz an der renovierten Schafscheune gute Argumente gibt, schlägt der Arbeitskreis vor, an beiden Orten Spiel- geräte aufzustellen. Die Möglichkeit, dass bereits vor der Dorferneuerung kurzfristig ein Spielgerät von der Gemeinde angeschafft wird, soll genutzt werden.

Wir schlagen vor, eine Schaukel in Nachbarschaft der Rutsche aufzustellen. Bei der Neuanlage des Spiel- platzes soll die Schlittenbahn erhalten werden und nicht mehr als Holzlagerplatz dienen.

Erneuerung der Brücke Richtung Wolfsbühl

Die vorhandene Brücke der Gemeindeverbindungs- straße nach Wolfsbühl über den Hasselbach ist nicht ausreichend breit, um auch den vorgeschlagenen Gehweg zum Kirchlesranken aufzunehmen. Vor- schlag ist, diese Brücke, bei der der Bach durch Be- tonrohre läuft, zu ersetzen. So kann die Straßenfüh- rung verbessert und das Gerinne unter der Brücke verbreitert werden, so dass Tiere die Brücke neben dem Bach unterqueren können.

Erneuerung Brückengeländer am Fußweg zwischen Pfarrhaus und Kirche (neben Spielplatz)

Das Geländer an der Brücke des Fußwegs zur Kir- che über den Hasselbach (direkt am momentanen Spielplatz) besteht aus verzinkten Stahlrohren und

ist in die Jahre gekommen. Hier könnte ein optisch ansprechenderes Geländer mit geschlossenen Brüs- tungsteilen entstehen, durch die Kinder nicht hin- durchfallen oder -klettern können.

Innenentwicklung / Nachverdichtung / Vermeiden von Leerständen

Momentan ist es schwierig, in Greiselbach Wohn- raum zu finden bzw. zu schaffen. Mit einer Erschlie- ßung des bereits geplanten Neubaugebietes würde diese Situation besser. Ziel der Dorfentwicklung soll- te weiterhin sein, vorhandene Potentiale zu nutzen und möglichst wenig neue Flächen zu erschließen bzw. zu versiegeln. Dies ist im Rahmen der Dorfer- neuerung schwierig zu erreichen, da es sich bei Um- nutzung und Wiedernutzung vorhandener Gebäude sowie der Nachverdichtung von Grundstücken um private Maßnahmen der Einwohner handelt. Neben der Privatförderung in der Dorferneuerung könnten hierfür zusätzliche Anreize durch geförderte Impuls- beratungen für leerstehende und unternutzte Wohn- oder Nebengebäude und z. B. die Begleitung von Nutzungskonzepten geschaffen werden.

„Reichels-Bank“: Aufwertung am vorhandenen Standort

Die „Reichels-Bank“ zwischen Kirche und Dorf ist nicht nur ein stimmungsvoller Ort des Gedenkens, sie gibt auch Zeugnis von der Dorfgeschichte und schafft eine Sitzmöglichkeit an einem Ort, an dem man gerne verweilt. Sie soll angemessener aufge- stellt werden: Zugang und Boden darunter sollen gepflastert werden; seitlich könnte sie von niedrigen Büschen oder Stauden gerahmt werden.

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Wiederherstellung der Sichtachse zwischen Kirche und Dorf

Auf alten Fotos sieht man, dass der Hang unterhalb der Kirche nicht wie heute mit hohen Bäumen be- wachsen war, die Kirche war vom Dorf aus gut zu se- hen. Diese Sichtachse soll durch die Entnahme ein- zelner Bäume am Hang wiederhergestellt werden, z. B. zwischen Kirche und Pfarrgarten. Damit entsteht ein schöner Blick, der die Kirche, die für Entstehung und Geschichte Greiselbachs so wichtig ist, besser mit dem Dorf verbindet.

Rückbau Radweg neben ehemaliger B25

Ab der Schafscheune verlaufen in Richtung Wil- burgstetten die für den Verkehr gesperrte ehemalige B25 und der seitliche, durch eine Böschung getrenn- te Radweg parallel. Die beiden Fahrbahnen ziehen eine unnötige Flächenversiegelung und erhöhten Unterhaltsaufwand nach sich. Zudem wirkt die Situ- ation etwas seltsam und einer der beiden Fahrwege könnte zurückgebaut werden. Bislang ist von der Ge- meinde vorgesehen, den Fahrradweg zurückzubau- en, wenn dies gefördert oder z. B. zur Schaffung von Kompensationsflächen sinnvoll wird.

Ladesäulen für Elektroautos/-fahrräder

Elektromobilität verbreitet sich immer weiter, Elek- troautos und -fahrräder gehören zunehmend zum Alltag. Um diese flexibel nutzen zu können, ist eine Vielzahl von Ladesäulen erforderlich. Auch in Grei- selbach sollten solche aufgestellt werden. Sie kön- nen von den Einwohnern/innen genutzt werden, aber auch von Ausflüglern oder Reisenden. Sie finden mit den Ladesäulen einen weiteren Grund, Greiselbach zu besuchen und beleben während des Ladens unse- ren Ort, indem sie seine -teilweise dann neu gestal- teten- Freizeitmöglichkeiten nutzen, sich verpflegen oder einkaufen. Geplanter Standort: Neben der Park- bucht im Bereich Fa. Gröger und damit nahe dem ehemaligen Brunnenhaus und dem Gasthaus.

Nahwärmenetz

Eine wünschenswerte Maßnahme für die Entwick- lung Greiselbachs ist die Errichtung eines Nahwär- menetzes mit Energieerzeugung in einer Biogas- oder Hackschnitzelanlage. Dies müsste als private Maßnahme durchgeführt werden, z. B. als Gemein- schaftsunternehmen mehrerer Einzelpersonen. Hin- gewiesen sei auch auf die Möglichkeit der Förderung kleinerer Anlagen, die ein paar Haushalte versorgen.

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Information des Amtes für Ländliche Entwicklung Mittelfranken gemäß § 5 des Flurbereinigungsge- setzes über die geplante Dorferneuerung Greisel- bach, Gemeinde Wilburgstetten, Landkreis Ansbach

1. Vorbemerkung

Am 10. November 2016 stellte die Gemeinde Wil- burgstetten den Antrag auf Durchführung einer Dorferneuerung in Greiselbach. Ursprünglich war geplant, die Dorferneuerungsmaßnahmen im Orts- teil Rühlingstetten ebenfalls im Rahmen dieses Ver- fahrens umzusetzen. Da die angedachten Baumaß- nahmen an der Staatsstraße St 1076, welche mit den Dorferneuerungsmaßnahmen in Rühlingstetten kombiniert werden sollen, bereits realisiert sind, bleibt der Ortsteil Rühlingstetten jetzt weiterhin bei der Dorferneuerung Wilburgstetten 2 und für Grei- selbach wird eine eigenständige Dorferneuerung an- geordnet.

Trotz einer langen Warteliste mit Anträgen auf eine Dorferneuerung konnte bereits Mitte 2019 mit der Vorbereitung der Dorferneuerung Greiselbach be- gonnen werden. Am 03. Juli 2019 fand die erste Aufklärungsversammlung des Amtes für Ländliche Entwicklung Mittelfranken statt, bei der eingehend über die Dorferneuerung informiert und zum Be- such eines Grundseminars zur Dorferneuerung an der Schule der Dorf- und Flurentwicklung in Klos- terlangheim aufgerufen wurde. Dieses fand am 20.

und 21. September 2019 statt. acht Bürgerinnen und Bürger aus Greiselbach und Rühlingstetten nahmen daran teil. Es markiert den Start der Vorbereitungs- phase, die vor allem durch das Engagement der Bür- gerinnen und Bürger im Arbeitskreis geprägt war.

Die Bürgermitwirkung wurde von Herrn Berger vom Büro Berger Architektur und Denkmalpflege GmbH fachlich begleitet. Das Büro fertigt derzeit auch den Vorentwurf zum Dorferneuerungsplan.

2. Allgemeine Ziele der Dorferneuerung

Als Einstieg in den zweiten Teil der Aufklärung nach

§ 5 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) sollen die allgemeinen Ziele der Dorferneuerung, wie in der

ersten Aufklärungsversammlung bereits vorgestellt, nochmals wiederholt werden:

• Verbesserung der Lebens-, Wohn-, Arbeits- und Umweltverhältnisse auf dem Lande im

S öffentlichen Bereich

S gemeinschaftlichen Bereich

S privaten Bereich (Haus und Hof, Kleinstunte- nehmen),

• Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft,

• Vertiefung des Bewusstseins für die dörfliche Le- benskultur, den heimatlichen Lebensraum, das soziale Miteinander sowie die Bereitschaft zur Zu- sammenarbeit in der Region,

• Stärkung der ökonomischen, ökologischen, sozia- len und kulturellen Potenziale der ländlichen Räu- me, insbesondere Beiträge zur Biodiversität und zum Klimaschutz sowie zur Anpassung an den Klimawandel, zur Grundversorgung, zur Mobilität, zur Digitalisierung und zur Barrierefreiheit,

• Förderung der Innenentwicklung und sparsamer Umgang mit Grund und Boden,

• Erhaltung des eigenständigen Charakters ländli- cher Siedlungen und der Kulturlandschaft.

3. Anordnungsbeschluss, Verfahrensgebiet und För- dergebiet

Die Ergebnisse der Vorbereitungsphase haben ge- zeigt, dass die Mitwirkungsbereitschaft der Bürgerin- nen und Bürger an der Dorferneuerung gegeben ist und die erarbeiteten Ziele und Maßnahmen im Rah- men einer umfassenden Dorferneuerung erreicht werden können. Dazu ist vom Amt für Ländliche Ent- wicklung Mittelfranken ein Verfahren nach dem Flur- bereinigungsgesetz (FlurbG) einzuleiten. Dieses ist ein behördlich geleitetes Verwaltungsverfahren mit Anordnung und Schlussfeststellung.

Vorher sind vom Amt für Ländliche Entwicklung Mit- telfranken verschiedene Arbeiten zu erledigen:

• Anhörung von Behörden (z. B. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten; Landratsamt u.a.) und Stellen (z. B. Versorgungsträger) mit folgenden Zie- len:

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S Information der Behörden und Stellen, dass die Einleitung der Dorferneuerung beabsichtigt ist,

S Mitteilung von beabsichtigten Planungen der Behörden und Stellen zur Berücksichtigung in der Dorferneuerung, z. B. geplante Leitungser- neuerungen,

S Mitteilung von fachlichen Hinweisen der Behör- den und Stellen, z. B. welche Biotope zu berück- sichtigen sind.

• Fertigung von allgemeinen Grundsätzen für die Dorferneuerung und einer Projektbeschreibung, die auch Aussagen zur Finanzierung beinhaltet.

Darin fließen u. a. ein:

S die Ergebnisse der Vorbereitungsphase,

S die Anhörung der Behörden und Stellen,

S die Aussagen der Bauleitplanung der Gemeinde Wilburgstetten,

S Aussagen im Integrierten Ländlichen Entwick- lungskonzept der Kommunalen Allianz hessel- berg I limes,

S die Vorgaben aus der Landesplanung (Landes- entwicklungsprogramm und Regionalplan),

S die relevanten Inhalte weiterer Unterlagen.

• Abgrenzung von Verfahrensgebiet und Förderge- biet:

Das Verfahrensgebiet wird vom Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken mit der Anordnung des Verfahrens so festgesetzt, dass es auf jeden Fall die gemeinschaftlichen und öffentlichen Dorferneue- rungsmaßnahmen abdeckt. Dies ist Voraussetzung für die Förderung.

Das Fördergebiet, das zunächst mit dem Verfahrens- gebiet identisch ist, umfasst den Bereich, in dem private Dorferneuerungsmaßnahmen gefördert wer- den können. Eine genauere Abgrenzung erfolgt noch im Zuge der Vorbereitungsarbeiten durch das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken.

Bereits zum jetzigen Zeitpunkt lässt sich jedoch sa- gen, dass im Kirchlesranken keine Förderung für öf- fentliche und private Maßnahmen gewährt werden kann.

Das vorläufige Verfahrensgebiet umfasst ca. 23 ha.

Die vorläufige Gebietskarte können Sie auch im In- ternet einsehen unter:

www.landentwicklung.bayern.de/mittelfranken, un- ter „Projekte in Mittelfranken“, „Verwaltungsakte zu öffentlich-rechtlichen Schritten in Flurneuordnungen und Dorferneuerungen“, „Einleitung und Änderung des Verfahrensgebiets“.

Sie liegt ferner bei der Gemeinde Wilburgstetten zur Ansicht auf.

Die Fördergebietskarte liegt derzeit noch nicht vor (siehe Ziff. 7)

4. Teilnehmergemeinschaft und Vorstand

Mit dem Anordnungsbeschluss entsteht die Teilneh- mergemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Teilnehmer sind die Grundeigentümer und die Erbbauberechtigten im Verfahrensgebiet.

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Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind:

• die Erstellung des Plans über die gemeinschaft- lichen und öffentlichen Anlagen (§ 41 FlurbG),

• die Herstellung der gemeinschaftlichen Anlagen (§§ 18 Abs. 1 Satz 2, 42 FlurbG),

• die Einhebung von Eigenleistungsbeiträgen (§ 18 Abs. 1 Satz 3 FlurbG),

• die Abmarkung und Vermessung,

• die Wertermittlung (§§ 32 f. FlurbG, Art. 8 f. AG- FlurbG),

• die Aufstellung des Flurbereinigungsplans (§ 58 FlurbG).

Der Plan über die gemeinschaftlichen und öffentli- chen Anlagen umfasst hier nur Maßnahmen im Dorf (gemeinschaftliche und öffentliche Dorferneuerungs- maßnahmen wie Straßen, Gehwege, Plätze, Grünflä- chen, etc.). Bauherr für die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen im Verfahren ist in der Regel die Teilnehmergemeinschaft. An den Kosten der ge- meinschaftlichen und öffentlichen Dorferneuerungs- maßnahmen werden die Teilnehmer nicht beteiligt, Eigenleistungsbeiträge von den Teilnehmern werden dafür von der Teilnehmergemeinschaft nicht erho- ben. Später werden die Ergebnisse des Verfahrens (ausgeführte Maßnahmen, Widmung / Einziehung von Straßen und Wegen, Neueinteilung der Grund- stücke, Regelung der Rechte, etc.) im Flurbereini- gungsplan zusammengefasst.

Organe der Teilnehmergemeinschaft sind die Teil- nehmerversammlung und der Vorstand, der die Ge- schäfte der Teilnehmergemeinschaft führt.

Der Vorstand wird gebildet aus

• zu wählenden Vorstandsmitgliedern,

• dem Vertreter der Gemeinde, da Maßnahmen der Dorferneuerung durchgeführt werden, nominiert durch den Gemeinderat,

• dem Vorsitzenden des Vorstandes, einem tech- nisch vorgebildeten Beamten, den das zuständige Amt für Ländliche Entwicklung bestimmt

• und den jeweiligen Stellvertretern.

Die Mitglieder des Vorstands und ihre Stellvertreter werden in einem Wahltermin von den Teilnehmern gewählt. Die Wahl leitet ein Vertreter des Amtes für Ländliche Entwicklung Mittelfranken (Wahlleiter,

§ 21 Abs. 2 FlurbG).

Für Greiselbach schlägt das Amt für Ländliche Ent- wicklung Mittelfranken vor, drei Vorstände und drei Stellvertreter zu wählen, so dass der Vorstand ins- gesamt aus fünf Vorständen und fünf Stellvertretern besteht.

Nach entsprechender Aufforderung übersendet die Gemeinde dem Amt für Ländliche Entwicklung Mit- telfranken eine Kandidatenliste, die in der Wahlver- sammlung noch ergänzt werden kann.

5. Möglicher Ablauf der Dorferneuerung

Ende 2021 Anordnungsbeschluss

Anfang 2022 Wahl des Vorstands der Teilnehmer- gemeinschaft

2022 bis 2023 Abstimmen und Aufstellen des Dorferneuerungsplans

2023 bis 2025 Erstellung der Objektplanungen für die geplanten Maßnahmen

Ende 2024/2025 Beginn der Umsetzung von Maß- nahmen

2025 bis 2029 Umsetzung und Abrechnung der Baumaßnahmen

2027 bis 2031 Bodenmanagement: Grundstücks- verhandlungen, Abmarkung und Vermessung, Erstellen der neuen Grundbuch- und Katasterunterla- gen, Eigentumsübergang

2032 bis 2035 Abschließende Verfahrensarbeiten, anschließend Abschluss des Ver- fahrens

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6. Finanzierung der gemeinschaftlichen und öffent- lichen Dorferneuerungsmaßnahmen

Was im gemeinschaftlichen und öffentlichen Bereich gefördert werden kann, wurde in der ersten Aufklä- rungsversammlung erläutert und soll hier nur kurz stichpunktartig dargestellt werden.

• Planungen

• Verbesserung der Verkehrssituation in der Ort- schaft

• Gewässerrenaturierung

• Grünordnung im Dorf

• Freiflächen und Plätze

• Maßnahmen, die der Freizeit und Erholung dienen

• Bodenordnung für öffentliche und gemeinschaftli- che Anlagen

• Erhaltung, Umnutzung und Gestaltung von Ge- bäuden (öffentlicher Bereich)

• Innenentwicklung

Neben anderen Verwaltungsvorschriften sind für die Finanzierung der Dorferneuerungsmaßnahmen in erster Linie das FlurbG und die bayerischen Dorfer- neuerungsrichtlinien (DorfR) maßgebend.

Das FlurbG definiert Folgendes:

• Verfahrenskosten: das sind die persönlichen und sächlichen Kosten des Amtes für Ländliche Ent- wicklung Mittelfranken (z. B. Personalkosten oder Reisekosten der Bediensteten des Amtes für Länd- liche Entwicklung Mittelfranken). Diese werden vollständig vom Freistaat Bayern getragen.

• Ausführungskosten: das sind die Kosten für die gemeinschaftlichen und öffentlichen Maßnahmen, die Bodenordnung und den laufenden Betrieb.

Diese werden durch staatliche Zuwendungen und Kostenbeteiligungen von Dritten, in der Regel der Gemeinde, finanziert.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Fi- nanzkraft der Gemeinde. Dabei werden jeweils die zurückliegenden drei Jahre betrachtet. Es erfolgt eine jährliche Fortschreibung. Für 2021 beträgt der Höchstfördersatz der Gemeinde Wilburgstetten für die gemeinschaftlichen und öffentlichen Maßnah- men demnach 65 %.

Im Hinblick auf die zur Verfügung stehenden Haus- haltsmittel ist eine Förderung aller geplanten Maß- nahmen mit den Höchstfördersätzen nach der Fi- nanzkraft der Gemeinde nicht möglich. Seitens des Amtes für Ländliche Entwicklung Mittelfranken ist ein Grundfördersatz von 50 % vorgesehen.

Die Gemeinde Wilburgstetten arbeitet mit der Ge- meinde Ehingen, der Gemeinde Gerolfingen, der Ge- meinde Langfurth, der Gemeinde Mönchsroth, der Gemeinde Röckingen, der Gemeinde Unterschwa- ningen, der Stadt Wassertrüdingen, dem Markt Weil- tingen und der Gemeinde Wittelshofen im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung „hesselberg I limes“ (ILE) interkommunal zusammen. Die Förde- rung kann deshalb für Maßnahmen, die der Umset- zung des Ländlichen Entwicklungskonzepts der ILE dienen, um 10 % erhöht werden.

(13)

men betragen 3,036 Mio. €. In allen Dorferneue- rungen können regelmäßig nicht alle Maßnahmen gefördert werden.

Die Fördermittelsumme für die Dorferneuerung Greiselbach wird auf der Grundlage der in nachste- hender Tabelle zusammengestellten Kosten und För- dersätze vom Amt für Ländliche Entwicklung Mittel- franken auf:

1 300 000 € festgesetzt.

Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft und der Gemeinderat müssen sich bei der endgültigen Auf- stellung des Dorferneuerungsplans und bei der Ausführung der Maßnahmen intensiv mit den Maß- nahmen auseinandersetzen. Vor allem müssen sie entsprechend priorisieren.

Insbesondere sind zu prüfen:

• Einsparungsmöglichkeiten, z. B. die Ausbaulän- gen oder ob bei Straßenerneuerungen überall ein Vollausbau erforderlich ist.

• Gibt es andere Finanzierungsquellen, z. B. Finan- zierung der Ladesäulen für Elektrofahrzeuge über die Energieversorger, Finanzierung des Buswar- tehauses über die Regierung von Mittelfranken, Förderung kleinerer Maßnahmen mit dem Regio- nalbudget der ILE.

Zu beachten ist die vom Amt für Ländliche Entwick- lung Mittelfranken festgelegte Fördersumme. Für diese sind u. a. folgende Parameter maßgeblich:

• Der Umfang und die vorläufigen Kosten der im Rahmen der Vorbereitungsphase erarbeiteten, grundsätzlich nach den DorfR förderfähigen Maß- nahmen. Diesen Kosten sind die Nebenkosten (Planung, Bauleitung, Abmarkungs- und Vermes- sungskosten, laufender Betrieb, Verwaltungskos- ten für die Abrechnung) hinzuzurechnen.

• Die Höchstfördersätze werden nur für Maßnahmen ausgeschöpft, die der Erreichung der allgemeinen und der örtlichen Ziele der Dorferneuerung in be- sonderem Maße dienen. Straßenausbauten wer- den somit mit maximal 50 % gefördert.

• Die Priorisierung der Maßnahmen durch die Ar- beitskreise.

• Der finanzielle Spielraum der Gemeinde.

• Die Haushaltssituation des Amtes für Ländliche Entwicklung Mittelfranken.

• Die Gleichbehandlung der Gemeinden.

• Die aktuellen politischen Vorgaben.

Die vom Büro Berger Architektur und Denkmalpflege GmbH ermittelten Bruttokosten (inkl. 20 % Neben- kosten) aller grundsätzlich förderfähigen Maßnah-

PROJEKT Info

Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken März 2021

Handlungsfelder gem.

Planung Büro Berger

Nettokosten lt.Büro Berger

Kosten inkl.19 % MwSt. und 20 %

Nebenkosten

Fördermittel

T€ T€ T€

Gestaltung öffentlicher Plätze 214 306 154

Verkehr und Straßenraum 1 048 1 497 749

Maßnahmen an Einzelobjekten 631 901 382

Infrastrukturmaßnahmen 17 24 12

Grünordnung/Dorfökologie 11 16 8

Summe 1 921 2 744 1 305

gerundet:

1 300

(14)

PROJEKT Info

Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken März 2021

7. Förderung privater Dorferneuerungsmaßnahmen Hierzu wurde ebenso bereits in der ersten Aufklä- rungsversammlung informiert. Der Leiter des Sach- gebiets Dorferneuerung wird hierzu in zeitlicher Nähe zur Anordnung des Verfahrens noch eine gesonderte Informationsversammlung durchführen. Dabei wird auch ein Faltblatt des Amtes für Ländliche Entwick- lung Mittelfranken zu diesem Thema verteilt werden.

Deshalb wird hier nur kurz darauf eingegangen.

Gefördert werden können:

• Dorfgerechte Um-, An- und Ausbaumaßnahmen sowie dorfgerechte Erhaltung, Umnutzung und Gestaltung von Gebäuden und Bauwerken

S Bis zu 35 % der Ausgaben, höchstens jedoch 50 000 € pro Gebäude.

S Bei ortsplanerisch, kulturhistorisch oder denk- malpflegerisch besonders wertvollen Gebäu- den bis zu 60 % der Ausgaben, jedoch höchs- tens 80 000 € je Gebäude.

• Dorfgerechte Gestaltung von Vorbereichs- und Hofräumen

S Bis zu 30 % der Ausgaben, jedoch höchstens 15 000 € je Anwesen.

• Kleinstunternehmen der Grundversorgung

S Bis zu 45 % der Ausgaben, höchstens jedoch 200 000 €, die Vorgaben für De-minimis-Beihil- fen müssen erfüllt sein.

Die Mehrwertsteuer ist nicht förderfähig.

Die oben genannten Höchstfördersätze werden nur für Maßnahmen ausgeschöpft, die der Erreichung

der allgemeinen und der örtlichen Ziele der Dorfer- neuerung in besonderem Maße dienen. Sie werden selten erreicht. Der „normale Fördersatz“ wird zwi- schen 15 % und 25 % liegen.

Reine Wohngebiete, die als solche im Flächennut- zungsplan ausgewiesen sind, werden grundsätzlich nicht in das Fördergebiet (vgl. Ziff. 3) aufgenommen.

Zur Abgrenzung des Fördergebiets erfolgt noch ein gesonderter Abstimmungstermin.

Gebäude, die jünger als 25 Jahre sind, können nicht gefördert werden, ebenso wie Maßnahmen mit ei- nem Zuwendungsbedarf unter 1 000 €. Die Förde- rung von bereits begonnenen Maßnahmen ist im- mer ausgeschlossen, d. h. vor der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn durch das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken darf z. B. auch keine Materialbeschaffung erfolgen.

Die Förderung privater Dorferneuerungsmaßnah- men kann beantragt werden, sobald der Anord- nungsbeschluss vom Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken erlassen wurde. Die Fertigstellung des Dorferneuerungsplans muss nicht abgewartet wer- den.

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PROJEKT Info

Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken März 2021

8. Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken oder im Inter- net:

Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken Philipp-Zorn-Str. 37

91522 Ansbach

Telefon 0981 591 - 0 ∙ Fax 0981 591 - 600 poststelle@ale-mfr.bayern.de

Im Internet finden Sie:

• Die vorläufige Verfahrensgebietskarte und diese Projektinfo www.landentwicklung.bayern.de/mit- telfranken, unter „Projekte in Mittelfranken“, „Ver- waltungsakte zu öffentlich-rechtlichen Schritten in Flurneuordnungen und Dorferneuerungen“, „Ein- leitung und Änderung des Verfahrensgebiets“.

• Weitere Informationen zur Teilnehmergemein- schaft, zum Vorstand und zur Wahl www.landent- wicklung.bayern.de/mittelfranken, unter „Planen mit System“, „Teilnehmergemeinschaft“.

• Allgemeine Informationen zur Dorferneuerung www.landentwicklung.bayern.de/mittelfranken, unter „Projektbearbeitung“, „Instrumente“, „Dorfer- neuerung und Gemeindeentwicklung“.

• Informationen zur Förderung privater Dorferneu- erungsmaßnahmen www.landentwicklung.bay- ern.de/mittelfranken, unter „Projektbearbeitung“,

„Instrumente“, „Maßnahmen privater Bauherren für das Ortsbild“ bzw. unter „Projektbearbeitung“,

„Förderung“, „Dorferneuerung“

Referenzen

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