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Telefסּn: Telefax: Amt für Soziale Sicherung Wirtschaftliche Hilfen Beteiligungssteuerung S-I-WH/B

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Personalsituation im Jobcenter München Kommunaler Personalanteil

Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 07153 3 Anlagen

Beschluss des Sozialausschusses, des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft und des Verwaltungs- und Personalausschusses vom 28.06.2011 (VB)

Öffentliche Sitzung

I. Vortrag der Referentin

Mit Beschluss vom 27.10.2010 der Vollversammlung wurde festgelegt, dass in München die Grundsicherung für Arbeitsuchende in einer gemeinsamen Einrichtung in

Trägerschaft mit der Bundesagentur für Arbeit erbracht wird.

Am 28.10.2010 wurde nach langen Verhandlungen von Herrn Oberbürgermeister und von Herrn Alt, Vorstand Grundsicherung der Bundesagentur, die Kooperations-

vereinbarung unterschrieben.

Bereits wenige Wochen später kam es zu ersten Schwierigkeiten in Bezug auf die personelle Ausstattung des Jobcenters. Die Sozialreferentin wandte sich in einem Brief an den Herrn Oberbürgermeister und bat um Unterstützung (Anlage 1). In den folgenden Monaten kam es immer wieder zu Problemen, die einen Schriftwechsel notwendig machten. So erfolgte am 28.04.2011 ein Schreiben seitens der Sozialreferentin an Herrn Alt (Anlage 2).

Auch in der Beschlussvorlage „Aktuelle Situation Jobcenter München 28.06.2011“ wurde bereits unter Punkt 4 auf die Personalsituation eingegangen. Wie dort beschrieben, ist die Personalsituation von erheblichen Unsicherheiten geprägt, da die Strategie der Bundesagentur unübersichtlich ist.

Das Sozialreferat möchte aufgrund der aktuellen Notlage zum jetzigen Zeitpunkt den Stadtrat über die Personalprobleme in Kenntnis setzen und Vorschläge für das weitere Vorgehen machen.

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1. Bedeutung des Jobcenters für die LHM

Zunächst soll nochmals kurz auf die Bedeutung des Jobcenters für die LHM unter den Aspekten städt. Beschäftigungspolitik und sozialpolitischer Wirkung

eingegangen werden.

1.1 Bedeutung für die städtische Beschäftigungspolitik

Die LHM hat bereits seit vielen Jahren die Verantwortung für die Geschehnisse am Münchner Arbeitsmarkt übernommen. Sie hat erkannt, dass die Folgen von

Langzeitarbeitslosigkeit die Städte tangieren und Spuren in Form von steigenden sozialen Kosten und zunehmenden Problemen in Stadtteilen hinterlassen. Aus diesem Grund wurde und ist das Münchner Beschäftigungs- und

Qualifizierungsprogramm (MBQ) als umfängliches kommunales

Arbeitsmarktprogramm zielgruppenspezifisch angelegt und mit städtischen Mitteln ausgestattet.

Die LHM stellt aus dem MBQ ca. 21 Mio. Euro jährlich für ca. 8.800 Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Jobcenters zur Verfügung.

Grundlage der Zusammenarbeit mit dem Jobcenter ist die

Kooperationsvereinbarung und das jährlich zu erstellende Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm, an dessen Erstellung das Referat für Arbeit und Wirtschaft sowie das Sozialreferat im Eingliederungsausschuss beteiligt sind.

Für die operative Umsetzung ist das Jobcenter verantwortlich. Es ist jedoch

selbstverständlich, dass die LHM aktiv die Arbeitsmarktpolitik mitgestalten möchte, nachdem sie in diesem Bereich ein so hohes Engagement erbringt. Aus diesem Grund ist das Jobcenter der wichtigste operative lokale Partner.

Ein entscheidendes Thema ist die Beschickung der städt. finanzierten Maßnahmen.

Dies wird derzeit noch nicht immer ausreichend erreicht. Grundlage hierfür ist eine gute und stabile Personalausstattung im Bereich der Arbeitsvermittlung.

1.2 Sozialpolitische Wirkung im Hinblick auf die Armutsprävention

Im Mai 2011 bezogen in München 42.876 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB II, davon 7.900 oder 18,4 % Alleinerziehende. Bezogen auf alle in

München lebenden Alleinerziehenden (rund 26.000) waren somit rund ein Drittel auf Hartz IV-Leistungen angewiesen. 43 % bzw. fast 33.000 Personen (von 76.733) im Leistungsbezug des SGB II waren Ausländer. Auf alle in München lebenden ausländischen Einwohner (319.409) bezogen waren 10,3 % aller ausländischen Einwohner auf SGB-II Leistungen angewiesen.

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Obwohl eine Belebung am Arbeitsmarkt stattgefunden hat, hat die Zahl der Leistungsberechtigten nur wenig nachgegeben. Die hohen Lebenshaltungskosten in München bedingen, dass rund 24 % aller erwerbsfähigen Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II ergänzende Leistungen erhalten, obwohl sie erwerbstätig sind.

Aufgrund der gesetzlichen Regelung der Anrechnung von Einkommen erhalten diese Menschen hauptsächlich Kosten der Unterkunft. Die LHM gab im Jahr 2010 227,2 Mio € für laufende Kosten der Unterkunft aus.

Diese Zahlen spiegeln wider, dass auch in München ein Armutsrisiko besteht. Die aktive Armutsbekämpfung ist Aufgabe der LHM. Vom Leistungsbezug sind in München ebenfalls rund 21.000 Kinder betroffen. Ihre Zukunftschancen hängen auch von einer gelungenen Sozialpolitik ab, die durch Betreuung und

Unterstützung im Rahmen von Bildung und Teilhabe, aber auch durch die

Unterstützung ihrer Eltern bei der Integration in den Arbeitsmarkt, Ausdruck findet.

Nur durch diese Beratung und Unterstützung kann er gelingen, dass Armut nicht zum Schicksal wird und über Generationen hinweg weiter gegeben wird. Die rechtlich einwandfreie und zuverlässige Bearbeitung der Leistungen zum Lebensunterhalt ist ebenfalls aktive Armutsbekämpfung.

Voraussetzung hierfür ist eine gute und stabile Personalausstattung des Jobcenters.

2. Aufgaben und Finanzvolumen der LHM im Jobcenter

Die Aufgaben der LHM, die auf das Jobcenter übertragen wurden, machen nur einen geringen Teil der Gesamtaufgaben aus. Dies spiegelt sich auch am kommunalen Finanzierungsanteil (KFA) wieder (15,2 % des Verwaltungskosten- budgets ab 01.01.2012). Der Anteil an den Finanzen, die insgesamt im Jobcenter bewegt werden, ist jedoch um ein Vielfaches höher.

In Anlage 3 ist aufgezeigt, dass der Anteil der LHM am Finanzvolumen, das vom Jobcenter verwaltet wird bei ca. 41 % liegt. Dabei sind die Transferkosten (insb.

Kosten der Unterkunft) und die Kosten des MBQ höher als der Verwaltungskosten- anteil.

Dadurch ergibt sich auch das erhebliche Interesse der LHM an einer Personalausstattung, die den Anforderungen gerecht wird und die in der Kooperationsvereinbarung verhandelt worden ist.

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Da diese vereinbarte Personalstärke unter der von 2010 liegt und bis 2013 weiter abgeschmolzen wird, ist es aus Sicht des Sozialreferats unabdingbar, dass wenigstens diese Personalzahlen zuverlässig erfüllt werden.

2.1 Haushaltsrechtliches Interesse der LHM

Die LHM hat ein hohes Interesse vor allem die Personalausstattung in der Leistungssachbearbeitung sicherzustellen. Eine Unterbesetzung in der Leistung zieht erhöhte Transferleistungen nach sich, da es nicht ausbleiben wird, dass überbelastete Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter für sich eigene Prioritäten setzen und einzelnen Aufgaben nur noch bedingt nachkommen. Dies können folgende Tätigkeiten sein:

• Prüfung des Unterhalts (Annahme: jede/jeder SB bearbeitet jährlich drei Unterhaltsfälle nicht, es würde sich ein Unterhalt von monatlich 110,00 Euro errechnen => 141 x 3 x 110,00 Euro x 12 = Schaden: 558.360,00 Euro jährlich)

• Ordnungsgemäße, insbesondere rechtzeitige Geltendmachung von Erstattungsansprüchen (Annahme: jede/jeder SB meldet einen

Erstattungsanspruch pro Jahr zu spät an, Erstattungsleistungen gehen für drei Monate in Höhe von jeweils 500,00 Euro verloren => 141 x 1.500,00 Euro = Schaden: 211.000,00 Euro jährlich)

• Weiterverfolgung der Absenkung einer unangemessen hohen Miete (Annahme:

jede/jeder SB informiert die Hilfeberechtigten in einem Fall pro Jahr, dass die Miete um 100,00 Euro über dem angemessenen Betrag liegt, verfolgt die Angelegenheit aber nicht weiter => 141 x 100,00 Euro x 12 = Schaden:

160.000,00 Euro jährlich)

• Überwachung von Kautionen (Annahme: jede/jeder SB fordert eine Kaution pro Jahr nicht zurück, die Kaution beträgt zzgl. Ansparung 1.400,00 Euro =

Schaden: 197.000,00 Euro jährlich)

Der gesamte finanzielle Schaden zu Lasten des kommunalen Haushalts könnte sich schnell auf mehrere Millionen Euro belaufen. Dem gegenüber stünde ein personeller Aufwand von lediglich 15,2 % der Verwaltungskosten bei Besetzung der Stellen.

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3. Personalsituation im Jobcenter

3.1 Rechtslage nach SGB II und Kooperationsvereinbarung im Hinblick auf die Stellenbesetzung

Die gesetzliche Regelung des SGB II macht hinsichtlich der Personalausstattung der gemeinsamen Einrichtung keine konkreten Vorgaben. Das Gesetz ist vorrangig von dem Gedanken geleitet, die Arbeitsfähigkeit der SGB II Leistungsverwaltung im Zusammenhang mit dem Übergang von der ARGE zum Jobcenter weiterhin zu gewährleisten. Deshalb werden nach § 44 g Abs. 1 SGB II allen bisher in der ARGE eingesetzten Dienstkräften automatisch Tätigkeiten im Jobcenter

zugewiesen. Eine bestimmte Quote oder dergleichen zwischen den beiden Trägern wird dabei nicht festgelegt. Allerdings war eine Folge des Urteils des

Bundesverfassungsgerichtes vom 20.12.2007, dass nunmehr eine klare Zuordnung der Aufgabenverantwortung der Träger zu erfolgen hat. Es handelt sich dabei um kommunale Aufgaben und solche der Bundesagentur. Hieran orientiert sich auch die gesetzliche Regelung bezüglich der Finanzierung der Aufwendungen für die Grundsicherung für Arbeitsuchende einschließlich der Verwaltungskosten, vgl. § 46 Abs. 1 Satz 1 SGB II. Nach § 46 Abs. 3 SGB II beträgt der Anteil des Bundes an den Gesamtverwaltungskosten 84,8 %. Dieser Posten umfasst insbesondere die Personalkosten. Der Anteil der Kommune beträgt demzufolge lediglich 15, 2 % Diese gesetzliche Kostenverteilung spiegelt die anteilsmäßige Verteilung der im Jobcenter gesetzlich anfallenden Aufgaben auf die beiden Träger wider. Sie stellt daher insoweit ein Indiz dar, dass jeder Träger zumindest jeweils für die Erledigung der ihm obliegenden Aufgaben grundsätzlich dem Jobcenter das entsprechende Personal zur Verfügung zu stellen hat. Die Orientierungsmarke für die LHM bei der Personalzuweisung könnte demnach 15,2 % sein.

Die Regelungen der Zusammenarbeit zwischen LHM und der Agentur für Arbeit München sind in der zugrunde liegenden Kooperationsvereinbarung vom 28.10.2010 wesentlich konkreter gefasst. Deren § 9 Abs. 7 enthält die für die Bemessung des Personalkörpers entscheidenden Kriterien. Über die jeweils objektiv ermittelbare Fallzahl und den vereinbarten Fallzahlschlüssel haben sich die beiden Träger als Vertragspartner rechtlich bindend auf eine

Berechnungsgrundlage verständigt. Damit steht zu jeder Zeit fest, wie viele Dienstkräfte aktuell im Jobcenter München zur ordnungsgemäßen

Aufgabenerfüllung vereinbarungsgemäß benötigt werden, unabhängig davon, von welchem Träger dieses Personal zu stellen ist. § 9 Abs. 7 Nr. 4 Satz 1 der

Kooperationsvereinbarung bestimmt weiter, dass von dem so errechneten Personalbedarf (inklusive der Führungskräfte) mindestens 50 % von der Bundesagentur zu stellen ist. Abweichende Festlegungen hinsichtlich einer

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Veränderung dieser Quote sind dem Migrationsplan vorbehalten, der von beiden Trägern verpflichtend aufzustellen ist und berücksichtigen muss, dass der Anteil der von der LHM gestellten Dienstkräfte unter der Marke von 50 % liegen muss.

Der Personalanteil von 50 % ist im Vergleich mit anderen deutschen Städten sehr hoch und zeigt auch dass, die LHM sich in besonderem Maße für eine gute Personalausstattung einsetzt.

Dieser Vergleich hat ergeben, dass die Personalanteile der Kommunen sehr unterschiedlich sind, aber in der Regel über der Marke des kommunalen Finanzierungsanteils (15,2 %) liegen.

Da der Personalanteil der LHM noch bei ca. 61 % liegt nimmt die LHM derzeit keine Einstellungen oder Verlängerungen von Verträgen vor. Zum Vergleich, in der ARGE München GmbH lag der kommunale Personalanteil (ohne KompAQT) zum 01.01.2009 bei 69,87 % und zum 01.01.2010 bei 63,73 %.

Jobcenter Bemerkungen

Nürnberg 33 %

Berlin 17 – 38 %

Bremen 50 %

Hamburg 40 %

Aachen 15,2% entspr. Kommunalem Finanzierungsanteil

Frankfurt/ Main 50 %

Düsseldorf 28 %

Leipzig 30 %

Dortmund 35 – 40 %

Hannover 34 %

30 %

Essen Option ab 01.01.2012

40 % Lt. Information Regionaldirektion Bayern Kommunaler

Personalanteil

variiert je nach Bezirksamt, eigene Kooperationsvereinbarungen

zusätzlich befristetes kommunales Personal, Senkung des kommunalen Personalanteils wird überlegt

Herford

Bundesweiter Durchschnitt

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3.2 Aktuelle Personalsituation des Jobcenters

Das Jobcenter hat mit einer Istbesetzung von voraussichtlich 831 VZÄ zum

01.07.2011 eine Personalunterdeckung von 10 VZÄ. Rechnet man die bei der LHM als besetzte Stellen gewertete VZÄ mit Zahlungseinstellung (Langzeiterkrankte und Elternzeitfälle ohne Aushilfe) ab, ergibt sich eine Unterdeckung von 30 VZÄ,

vorwiegend in der Leistungssachbearbeitung.

Auf die unterschiedlichen Definitionen einer besetzten Stelle wurde bereits unter TOP 4.1 der Vorlage „Aktuelle Situation Jobcenter“ eingegangen.

Durch das Auslaufen befristeter Arbeitsverträge und der geschätzten Fluktuation verschärft sich die Situation zusätzlich. Befürchtet wird ein Wegfall von über 100 VZÄ.

Auslaufen befristeter Verträge und Fluktuation in 2011/2012 (bezogen auf VZÄ)

Befristungsende BA LHM Gesamt

31.08.2011 8,6 1 9,6

30.09.2011 5 2,5 7,5

31.10.2011 7 1 8

30.11.2011 3 1 4

31.12.2011 17,5 47,3 64,8

Gesamt 2011 41,1 52,8 93,9

Gesamt 2012 15 0

Insgesamt 56,1 52,8 108,9

Mit Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 09.03.2011 wurde

höchstrichterlich entschieden, dass die BA befristete Arbeitsverträge unter Berufung auf § 14 Abs. 1 Satz 2 TzBfG (sog. Sachgrund Haushalt) nicht

rechtswirksam abschließen kann. Nach Informationen der BA ist nunmehr geplant, dem Jobcenter München daraus 83 Planstellen zuzuschalten und mit

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Sachsen zu besetzen, die aufgrund des BAG-Urteils einen Anspruch auf einen Dauerarbeitsplatz haben.

Die Regionaldirektion gab am 14.06.2011 insoweit bekannt, dass diese 83 Dienstkräfte möglichst zum 01.08.2011 beim Jobcenter München den Dienst antreten sollen. Zur Überbrückung der Notlage konnte die Geschäftsführung des Jobcenters erreichen, dass vom 14.06.2011 bis 31.08.2011 vorübergehend 26 Arbeitsvermittlerinnen und -vermittler zum Jobcenter München abgeordnet werden.

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Sollte diese Personalplanung der BA tatsächlich realisiert werden können, bestünde im 4. Quartal eine Vollbesetzung des Jobcenters. Vordergründig wären also die Personalprobleme vorerst gelöst. Aufgrund der Bedingungen, die damit für das Personal verknüpft sind und aufgrund unserer bisherigen Erfahrungen ist es jedoch nicht selbstverständlich, dass damit die Personalprobleme des Jobcenters tatsächlich behoben würden:

1. Die versetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen mehrheitlich nicht freiwillig.

2. Sollte im Einzelfall die Aufnahme von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern vom Jobcenter abgelehnt werden, besteht die Gefahr, dass durch die Zentrale die Stellen ganz entzogen werden.

3. Die überwiegende Mehrheit des Personals kommt aus dem Gebiet der Arbeitsvermittlung, obwohl das Jobcenter eigentlich eine Mischung aus verschiedenen Fachlichkeiten benötigen würde (z. B. 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Eingangszone, 15 Kräfte für die

Widerspruchsstelle, 10 Kräfte für die Leistungssachbearbeitung).

4. Der Einstellungsstopp für andere Kräfte gilt weiterhin.

Falls diese 83 Kräfte tatsächlich wie von der Regionaldirektion angekündigt besetzt werden, könnte das Jobcenter die derzeit befristeten Kräfte der BA nicht dauerhaft übernehmen und müsste einen Teil der neuen Kräfte mühsam auf die benötigten Fachlichkeiten umschulen, obwohl eingearbeitete Kräfte vorhanden wären.

Sollte die Besetzung der Stellen in nächster Zeit realisiert werden und der Personalabbau seitens der LHM höher ausfallen, könnte der Personalanteil der LHM schneller unter 50 % gehen, als in der Regressionsanalyse bisher errechnet.

III / 2011 IV / 2011 I / 2012 II / 2012

841,0 801,5 803,0 802,0

488,8 471,6 412,2 398,5

Anteil LHM in % 58 59 51 50

468,8 451,6 392,2 378,5

Anteil LHM in % 55,7 56,3 48,8 47,2

342,2 392,6 367,0 357,2

Anteil BA in % 40,7 49,0 45,7 44,5

30,0 -42,7 43,8 66,3

Personalunterausstattung IST - SOLL 10,0 -62,7 23,8 46,3

Sollausstattung Personal (lt. Regressionsanalyse,Stand 18.05.2011 + 10 Stellen Fachl.Steuerung) Sollausstattung Personal (wie oben)

geschätzte Istbesetzung LHM

geschätzte Istbesetzung LHM (ohne Zahlungseinst.+langzeitkranke Beamte)

geschätzte Istbesetzung BA (incl. Amtshilfe)

Personalunterausstattung IST - SOLL (ohne Zahlungseinst.+langzeiterkrankte Beamte)

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Es ist allerdings unklar, ob und wann diese Stellen tatsächlich besetzt werden können. Aus diesem Grund muss auch abgewartet werden, welche Pläne von der BA ggf. zum Auffüllen der Lücken vorgelegt werden.

Nach den ersten Ergebnissen des aktuellen Kunden- und Mitarbeitermonitors zeigt sich eine höhere Unzufriedenheit bei den Beschäftigten des Jobcenters im

Vergleich zu 2009. Ein Großteil der Befragten gab an, dass das Jobcenter kein attraktiver Arbeitgeber sei. Auch der Informationsfluss und die steigende Arbeitsbelastung werden negativ bewertet. Eine genaue Auswertung der Ergebnisse ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Im Vergleich zum

Mitarbeitermonitor 2009 ist aber grundsätzlich eine Negativtendenz erkennbar.

Gründe für die schlechten Ergebnisse sind die hohe Arbeitsverdichtung, die Umorganisation, der hohe Befristungsanteil und der vermeintliche Rückzug der LHM bei der Nachbesetzung des Personals.

Sollte die BA zum 01.08.2011 die 83 Stellen nicht wie geplant besetzen, besteht ein akuter Handlungsbedarf.

4. Strategische Ausrichtung des personellen Engagements der LHM im Jobcenter

Es wurde zwischen dem Personalreferat- und Organisationsreferat, dem Referat für Arbeit und Wirtschaft und dem Sozialreferat vereinbart, dem Stadtrat

vorzuschlagen, unverzüglich geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die

personelle Lücke – eventuell auch über die Kooperationsvereinbarung hinaus – zu verkleinern bzw. zu schließen, wenn die BA zu einer Änderung der

Kooperationsvereinbarung bereit ist.

Darin muss, der bereits in der aktuellen Fassung der Kooperationsvereinbarung zum Ausdruck kommende kommunale Rückzug, verbindlich auf einen zu

verhandelnden Prozentsatz, dessen Größenordnung sich an der Marke des KFA von 15,2 % orientiert, festgeschrieben werden. Dabei sind auch die zeitlichen Vorgaben verbindlich und eindeutig zu fixieren. Im Gegenzug würde sich die LHM für eine befristete Zeit, welche ebenfalls verhandelt werden müsste, bereit erklären über den Anteil von 50 % kommunales Personal einzustellen. Dies würde beiden Vereinbarungspartnern Planungssicherheit und eine transparente Zeitschiene ermöglichen, um das eigene Engagement im personellen Bereich planen zu können.

(10)

Die folgende Tabelle zeigt mögliche Szenarien auf:

Möglichkeiten für personelle Hilfe durch die LHM

Sollten die Planungen der Agentur tatsächlich realisiert werden, erfolgt keine

Nachbesetzung von Stellen durch die LHM, solange der Anteil der LHM noch über 50 % liegt. Es bestünden jedoch folgende Möglichkeiten, das Jobcenter durch konkrete Hilfen zu unterstützen:

Hilfen unabhängig von der Realisierung der Planungen der BA

– Für die LHM gelten Stellen wie unter 3.2 beschrieben als besetzt, wenn der Inhaber/die Inhaberin als Angestellte langzeiterkrankt sind oder die Stelleninhaber sich in Elternzeit bis zu einem Jahr befinden. Diese Stellen sind nicht

haushaltswirksam. In der Regel werden bei der LHM für diese Stellen befristete Aushilfsstellen geschaffen, die dann wieder befristet besetzt werden können.

Dieses Verfahren wurde beim Jobcenter jedoch ausgesetzt, da der Stellenanteil noch nicht unter 50 % gesunken ist. Die LHM nimmt diese Praxis auch im

Jobcenter wieder auf, obwohl der Stellenanteil noch nicht unter 50 % gefallen ist.

Bei der Berechnung der Stellen wird weiterhin nur die eigentliche Stelle, nicht die Aushilfsstelle gezählt und es ist tatsächlich arbeitsfähiges Personal vorhanden.

– Für Bildung und Teilhabe ist die Kommune zuständig. Der Befristungsanteil der Kommune liegt derzeit bei ca. 11 %. Für die Bearbeitung des Pakets wurden von der BA 17,5 Stellen berechnet. Im Rahmen dieser 17,5 Stellen könnten jetzt bei der LHM geeignete befristete Kräfte in Dauerarbeitsverhältnisse überführt werden. Dies hätte den Vorteil, dass im Jahr 2011 keine zusätzlichen Stellen geschaffen werden müssten, aber ab 2012 diese eingearbeiteten Kräfte für diese Aufgabe in der Leistung weiterhin besetzt wären. Das würde auch zur Stabilität der

Leistungsgewährung im Jobcenter beitragen. Dies liegt wie unter 2. beschrieben im

Grundlage 42.500 Bedarfsgemeinschaften 2012 2013 2014 2015

LHM 60% - Agentur 40% Durchschnitt lt. MRA 793,1 771,0 765,0 759,0

LHM 60% 475,86 462,6

Agentur 40% 317,24 308,4

LHM 50% - Agentur 50%

LHM 50% 396,55 385,5

Agentur 50% 396,55 385,5

LHM 30% - Agentur 70%

LHM 30% 231,3 229,5 227,7

Agentur 70% 539,7 535,5 531,3

LHM 15,2% - Agentur 84,8%

LHM 15,20% 117,2 116,3 115,4

Agentur 84,80% 909,2 648,7 643,6

Sollausstattung Personal im Jahresdurchschnitt (je nach % Anteil der Träger in VZÄ)

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besonderen Interesse der LHM. Diese Stellen sind Bestandteil des 50 %-Anteils der LHM.

5. Finanzierungsrisiko der LHM

Bei der Entscheidung, ob die LHM sich temporär personell über die 50 % hinaus engagiert ist auch zu prüfen, ob damit ein finanzielles Risiko für die Kommune verbunden ist.

Grundsätzlich liegt der kommunale Finanzierungsanteil ab 01.01.2012 bei 15,2 % des Verwaltungskostenbudgets, das von der Trägerversammlung entschieden wird.

Auch die evtl. notwendigen Umschichtungen aus dem Eingliederungstitel werden von der Trägerversammlung entschieden.

Sowohl der kommunale Finanzierungsanteil, als auch der

Umschichtungsbetrag ist bei gegebener Rechtslage unabhängig davon, ob kommunales oder BA-Personal im Jobcenter tätig ist.

Die Sollausstattung an Personal, das Personalkostenbudget und die Umschichtung werden von der Trägerversammlung entschieden. Eine Entscheidung gegen die Interessen der LHM ist bei den gegebenen Mehrheitsverhältnissen (bei

Stichentscheidung entscheidendes Stimmrecht der Vorsitzenden) bis Ende 2015 nicht möglich.

Falls der Bund die Mittel für die Jobcenter ab 2012 nochmals kürzen wird, müssen mehr Mittel aus dem Eingliederungstitel umgeschichtet werden, was Nachteile für die aktive Arbeitsmarktförderung bringt. Dies liegt in der Verantwortung des

Bundes, der bei den Planungen bundesweit von sinkenden Arbeitslosenzahlen und Bedarfsgemeinschaften ausgeht. In München sinken die

Bedarfsgemeinschaftszahlen derzeit nicht. Die BA müsste bei der Verteilung des Verwaltungskostenbudgets die Bedarfsgemeinschaftszahlen berücksichtigen.

Anhörung des Bezirksausschusses

In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung eines Bezirksausschusses nicht vorgesehen (vgl. Anlage 1 der BA-Satzung).

Die Beschlussvorlage ist mit dem Referat für Arbeit und Wirtschaft, dem Personal- und Organisationsreferat und der Stadtkämmerei abgestimmt.

(12)

Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Benker, dem Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Dr. Babor, der Stadtkämmerei, dem Personal- und Organisationsreferat, der

Frauengleichstellungsstelle, dem Seniorenbeirat, dem Behindertenbeauftragten, dem Behindertenbeirat, dem Referat für Arbeit und Wirtschaft und dem Sozialreferat/Stelle für interkulturelle Arbeit ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.

II. Antrag der Referentin

1. Der Stadtrat nimmt von der Personalsituation im Jobcenter München Kenntnis.

2. Das Personal- und Organisationsreferat wird gebeten, 17,5 befristete Stellen für die Erledigung der kommunalen Aufgabe „Bildung und Teilhabe“ im Jobcenter zu entfristen und die Besetzung zu veranlassen.

3. Der Herr Oberbürgermeister wird gebeten, sich bei der Bundesagentur für Arbeit für eine bedarfsgerechte und verlässliche Personalausstattung entsprechend der Kooperationsvereinbarung sowie für eine angemessene Verteilung der Mittel im Verwaltungskostenhaushalt einzusetzen.

4. Falls die Bundesagentur für Arbeit ihren Besetzungsanteil gemäß der geltenden Kooperationsvereinbarung im Rahmen der Fluktuation nicht zügig erhöht bzw. falls sie daran interessiert ist, den städt. Besetzungsanteil vorübergehend aufstocken zu lassen, ist das Sozialreferat für entsprechende Verhandlungen mit der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit bereit, wenn eine Regelung getroffen wird, die den städt.

Besetzungsanteil über die Laufzeit der Kooperationsvereinbarung in einer Größenordnung in Richtung der Zielgröße von 15,2 % festschreibt.

5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.

(13)

III. Beschluss nach Antrag.

Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Sozialausschuss

Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft Verwaltungs- und Personalausschuss

Die Vorsitzende Die Referenten

Christine Strobl Brigitte Meier

Bürgermeisterin Berufsm. Stadträtin

IV. Abdruck von I. mit III.

über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium – Dokumentationsstelle an die Stadtkämmerei

an das Revisionsamt z.K.

V. Wv. Sozialreferat

1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt.

2. An das Referat für Arbeit und Wirtschaft, FB 3-SG 1-Team 1 An das Jobcenter, GF

An die Frauengleichstellungsstelle An das Sozialreferat, S-III-M

An das Personal- und Organisationsreferat z.K.

Am I.A.

Referenzen

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