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Verwendungsbedingungen und Risikomanagementmaßnahmen, mit denen dargestellt wird, wie der Stoff hergestellt oder

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Academic year: 2022

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Expositionsszenarien unter REACH:

Zielsetzung bei der Registrierung und beim nachgeschalteten Anwender

Dr. Raimund Weiß, Bundesstelle für Chemikalien

(2)

Zusammenstellung von Bedingungen einschließlich der

Verwendungsbedingungen und Risikomanagementmaßnahmen, mit denen dargestellt wird, wie der Stoff hergestellt oder

während seines Lebenszyklus verwendet wird und wie der Hersteller oder Importeur die Exposition von Mensch und

Umwelt beherrscht oder den nachgeschalteten Anwendern zu beherrschen empfiehlt.

Diese Expositionsszenarien können ein spezifisches Verfahren oder eine spezifische Verwendung oder gegebenenfalls

verschiedene Verfahren oder Verwendungen abdecken Definition: Expositionsszenarium

Definition: Expositionsszenarium

Hersteller oder Importeur die Exposition von Mensch und Umwelt beherrscht

empfiehlt

eine spezifische Verwendung

verschiedene Verfahren oder Verwendungen

Verwendungsbedingungen und Risikomanagementmaßnahmen

Stoff

(3)

Definition Definition

Expositionsszenarien nur für Stoffe

Expositionsszenarien nur für Stoffe Für Gemische existieren keine Expositionsszenarien

Für Gemische existieren keine Expositionsszenarien

Verantwortlich für die Erstellung sind die Registranten

Verantwortlich für die Erstellung sind die Registranten

Ein Expositionsszenarium kann

verschiedene Verwendungen abdecken Ein Expositionsszenarium kann

verschiedene Verwendungen abdecken

Nur in Ausnahmefällen erstellen NA ES

Nur in Ausnahmefällen erstellen NA ES

Expositionsszenarien sollen helfen Expositionsszenarien sollen helfen

Gesetzliche Grundlage: Artikel 14 und Anhang I der REACH Verordnung

Stoffe > 10 Tonnen hergestellt/importiert werden

Gefährlich eingestuft oder/PBT/vPvB

Für alle identifizierten Verwendungen

Teil der Stoffsicherheitsbeurteilung

(4)

Expositionsszenarium Aufbau Expositionsszenarium Aufbau

TitelDer Titel eines ES sollte Hinweise darüber enthalten, welche

Verwendungen abgedeckt sind.

Wenn verschiedene Verwendungen durch ein ES abgedeckt sind, sollten diese in übersichtlicher Form

aufgeführt werden.

Je mehr Verwendungen durch ein ES abgedeckt werden, um so generischer werden die Beschreibungen.

Abwägungsprozess erforderlich

Je mehr Verwendungen durch ein ES abgedeckt werden, um so generischer werden die Beschreibungen.

Abwägungsprozess erforderlich

(5)

4

Expositionsszenarium Aufbau Expositionsszenarium Aufbau

Verwendungs- bedingungen

Konzentration

Menge

Umgebungsbedingungen

Verwendungsdauer

Verwendungshäufigkeit

Umweltaustrag

Verwendungsbedingungen

beschreiben die Umstände und Bedingungen, die Einfluss auf die Exposition haben können:

Titel

(6)

Expositionsszenarium Aufbau Expositionsszenarium Aufbau

Titel

Verwendungs- bedingungen Risikominderungs-

maßnahmen

Effizienz der Maßnahmen

Technische Maßnahmen

Organisatorische Maßnahmen

Persönliche Schutzmaßnahmen Risikominderungsmaßnahmen sind alle Maßnahmen, die zu einer Reduzierung der Exposition führen:

Technische Maßnahmen

Organisatorische Maßnahmen

Persönliche Schutzmaßnahmen

REACH gibt keine Rangfolge der Maßnahmen vor, im Gegensatz zur Gefahrstoffverordnung

STOP - Prinzip

REACH gibt keine Rangfolge der Maßnahmen vor, im Gegensatz zur Gefahrstoffverordnung

STOP - Prinzip

(7)

6

Expositionsszenarium Aufbau Expositionsszenarium Aufbau

Titel

Verwendungs- bedingungen Risikominderungs-

maßnahmen

Skalierungsbedingungen

Expoabschätzung bei den vom

Registranten vorgegebenen Bedingungen Hinweis auf die verwendeten Modelle z.B. ECETOC TRA

Für alle Expositionsrouten

Für die einzelnen Schutzziele

Informationen zur Expoabschätzung und

Leitlinien für NAs

Angabe der DNEL/PNEC Werte und Risikoquotienten

Wichtig beim Abweichen von den vorgegebenen Bedingungen.

Können als Bewertungsmaßstab bei der Ableitung eigener Maßnahmen dienen

Wichtig beim Abweichen von den vorgegebenen Bedingungen.

Können als Bewertungsmaßstab bei der Ableitung eigener Maßnahmen dienen

(8)

Expositionsszenarium Aufbau Expositionsszenarium Aufbau

Titel

Verwendungs- bedingungen Risikominderungs-

maßnahmen

Skalierungsbedingungen

Expoabschätzung bei den vom

Registranten vorgegebenen Bedingungen Hinweis auf die verwendeten Modelle z.B. ECETOC TRA

Für alle Expositionsrouten

Für die einzelnen Schutzziele

Informationen zur Expoabschätzung und

Leitlinien für NAs

Angabe der DNEL/PNEC Werte und Risikoquotienten

ECHA Position: Skalierung der

Bedingungen nur möglich wenn der Registrant Skalierungsoptionen angibt.

Aus unserer Sicht gibt keinen sachlichen Grund bei klaren Zusammenhängen auch ohne Angaben des Registranten zu skalieren

ECHA Position: Skalierung der

Bedingungen nur möglich wenn der Registrant Skalierungsoptionen angibt.

Aus unserer Sicht gibt keinen sachlichen Grund bei klaren Zusammenhängen auch ohne Angaben des Registranten zu skalieren

(9)

Lieferkette Lieferkette

Hersteller

Formulierer

Endanwender SDB mit ES

SDB und 3 Optionen*

Anhängen der ES

Konsolidieren der ES

Einbeziehen der ES in das SDB

Nachgeschaltete Anwender

* Empfehlung aus Leitlinien zur

Erstellung von SDB

Stoff

Gemisch

(10)

ES aus Sicht des nachgeschalteten Anwenders ES aus Sicht des nachgeschalteten Anwenders

Formulierer erhält SDB mit Expositionsszenarien Formulierer erhält SDB mit Expositionsszenarien

Prüft ob die eigene Verwendung und die Verwendungen des Gemisches beim Kunden abgedeckt sind

Prüft ob die eigene Verwendung und die Verwendungen des Gemisches beim Kunden abgedeckt sind

Registrant erstellt ES für die Verwendung und übermittelt es an den NA

Verwendung nicht abgedeckt,

Option 1: Meldung der Verwendung an den Registranten

Option 2: Eigener Stoffsicherheitsbericht Meldung an die Agentur

Verwendung abgedeckt, Alles im grünen Bereich

Option 2 gilt auch wenn von der Verwendung abgeraten wird

Ausnahmen beachten:

z.B. Verwendung geringer Mengen

Vergleichbares ES kann verwendet werden

Geringe Konzentrationen im Gemisch Ausnahmen beachten:

z.B. Verwendung geringer Mengen

Vergleichbares ES kann verwendet werden

Geringe Konzentrationen im Gemisch

(11)

ES versus Gefährdungsbeurteilung ES versus Gefährdungsbeurteilung

Artikel 37(4) REACH Verordnung

Wenn von den Bedingungen eines ES abgewichen wird, muss eine eigene Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt werden

Meldung an die Agentur

§6 GefStoffV

Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Schutzmaßnahmen

festzulegen

Was passiert wenn Schutzmaßnahmen nicht deckungsgleich mit Empfehlungen im ES?

Ein Blick über den Tellerrand Ein Blick über den Tellerrand

(12)

ES versus Gefährdungsbeurteilung ES versus Gefährdungsbeurteilung

Position der ECHA Position der ECHA

Immer wenn ein Unternehmen von den Bedingungen in einem ES abweicht, muss ein eigener Stoffsicherheitsbericht erstellt werden.

In einer Gefährdungsbeurteilung für die betriebliche Verwendung ermittelte

abweichende Schutzmaßnahmen sollten Vorrang vor den Empfehlungen des

Inverkehrbringers im Expositionsszenarium haben.

Meldung an ECHA erforderlich

AGS Positionspapier AGS Positionspapier

Gefährdungsbeurteilung ist kein Ersatz für einen Stoffsicherheitsbericht

Meldung an ECHA sollte nicht erforderlich sein

(13)

ES versus Gefährdungsbeurteilung ES versus Gefährdungsbeurteilung

Argumentationsgründe für den Verzicht einer Meldung Argumentationsgründe für den Verzicht einer Meldung

Kein zusätzlicher Nutzen für ECHA und Behörden

Es wird nur die Bezeichnung der Verwendung gemeldet. Kein zusätzlicher Informationsgewinn für dir ECHA

Der notwendige CSR dupliziert inhaltlich die Gefährdungsbeurteilung

(14)

Kontakt Kontakt

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Federal Institute for Occupational Safety and Health

Friedrich-Henkel-Weg 1-25 D-44149 Dortmund

Telefon 0231 9071-2971 (Service-Telefon der BAuA) Fax 0231 9071-2679

E-Mail reach-clp-biozid@baua.bund.de Internet www.reach-clp-biozid-helpdesk.de

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Referenzen

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