Die neu gefassten technischen Regeln zu Tätigkeiten mit Gasen
Informationsveranstaltung "Aktuelles zum Gefahrstoffrecht"
Cordula Wilrich und Volkmar Schröder
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) 28.06.2016
Wichtige technische Regeln für Gase
Tätigkeit ortsbewegliche
Druckgasbehälter
ortsfeste
Druckanlagen für Gase
Gefährdungsbeurteilung TRGS 407
Befüllen, Bereithalten, Entleeren
TRBS 3145 / TRGS 745 TRBS 3146 / TRGS 746
Innerbetriebliche Beförderung -
Lagerung TRGS 510 TRBS 3146 / TRGS 746
Weitere technische Regeln, die nicht nur, aber auch für Gase gelten Explosionsschutz TRBS 2152 / TRGS 720 (und folgende) Gesundheitsgefahren TRGS 402 (inhalative Exposition)
Laboratorien TRGS 526
Die "speziellen" technischen Regeln für Gase
Die drei neuen technischen Regeln wurden erstmals 2013 / 2014 veröffentlicht
Inzwischen gibt es neu gefasste Versionen von 2016 TRGS 407, Ausgabe Februar 2016
"Tätigkeiten mit Gasen - Gefährdungsbeurteilung"
TRBS 3145 / TRGS 745, Ausgabe Februar 2016
"Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen,
Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren"
TRBS 3146 / TRGS 726, Ausgabe April 2014
"Ortsfeste Druckanlagen für Gase"
Download über die Internetseite der BAuA
www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/TRGS.html
Die TRGS 726 wird zur TRGS 746, die neue Fassung von 2016 ist
beschlossen
(nur noch nicht veröffentlicht)
TRBS 3146 / TRGS 746, Ausgabe zu erwarten 2016
Technische Regeln für Gase
- Begriffsbestimmung für Druckgasbehälter -
Druckgasbehälter sind Druckbehälter für Gase, unabhängig vom Druck. Zum Druckgasbehälter gehören die Ausrüstungsteile, die dessen Sicherheit beeinflussen können. Es werden
ortsbewegliche und ortsfeste Druckgasbehälter unterschieden. Druckgasbehälter sind 1. ortsbewegliche Druckgeräte im Sinne der Richtlinie 2010/35/EU (TPED) bzw. der
Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung (ODV),
2. Druckgefäße im Sinne des Gefahrgutrechts (Flaschen, Großflaschen, Druckfässer, verschlossene Kryo-Behälter und Flaschenbündel),
3. Multiple-Element Gas Container (MEGC), Tanks und Batteriefahrzeuge im Sinne des Gefahrgutrechts,
4. einfache Druckbehälter im Sinne der Richtlinie 2009/105/EG bzw. der Verordnung über die Bereitstellung von einfachen Druckbehältern auf dem Markt (6. ProdSV),
5. Druckgeräte im Sinne der Richtlinie 97/23/EG (PED) bzw. der Druckgeräteverordnung (14. ProdSV) für Gase sowie
6. andere Druckbehälter oder Kryo-Behälter für Gase, die von diesen Rechtsbereichen nicht
Technische Regeln für Gase
- Begriffsbestimmung für Druckgasbehälter -
Druckgasbehälter sind Druckbehälter für Gase, unabhängig vom Druck. Zum Druckgasbehälter gehören die Ausrüstungsteile, die dessen Sicherheit beeinflussen können. Es werden
ortsbewegliche und ortsfeste Druckgasbehälter unterschieden. Druckgasbehälter sind 1. …
2. … 3. … 4. … 5. … 6. …
Druckgasbehälter: Oberbegriff für alle ortsbeweglichen und ortsfesten Behälter für Gase
unabhängig von den unterschiedlichen im Inverkehrbringensrecht und Gefahrgutrecht verwendeten Begriffen
diese technischen Regeln dienen dem Arbeitsschutz und sollen anwendbar sein, egal nach welchen Vorschriften ein Druckgasbehälter in Verkehr gebracht wurde
keine getrennte Begriffsbestimmung für ortsbewegliche und ortsfeste Druckgasbehälter
Kriterium für die Anwendbarkeit der Technischen Regel ist die Art, wie der Behälter betrieben wird
wenn ein ortsbeweglicher Behälter ortsfest in eine Anlage eingebaut ist, dann ist er mit dieser zusammen zu bewerten
TRGS 407 zur Gefährdungsbeurteilung - Gliederung -
1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen
3 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung 3.1 Gefahrstoffeigenschaften
3.1.1 Allgemeine Hinweise zu Eigenschaften 3.1.2 Einteilung der Gase in Gruppen
3.1.3 Gasgemische
3.2 Gefährdungsermittlung und -beurteilung
3.2.1 Allgemeine Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung
3.2.2 Berücksichtigung der Eigenschaften von Gasen in der Gefährdungsbeurteilung 3.2.3 Berücksichtigung von Gefährdungen durch Tätigkeiten mit Gasen unter Druck 3.2.4 Berücksichtigung von Gefährdungen durch Freisetzung von Gasen
3.2.5 Berücksichtigung von Gefährdungen durch Einwirkungen von außerhalb der Druckanlage 3.2.6 Besondere Gefährdungen durch Tätigkeiten mit Acetylen
3.2.7 Besondere Gefährdungen durch Tätigkeiten mit Sauerstoff
TRGS 407 zur Gefährdungsbeurteilung - Gliederung -
4 Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gasen 4.1 Regelungen zu Schutzmaßnahmen
4.2 Schutzmaßnahmen beim Mischen von Gasen
Anlage 1 Einteilung der Gase in Gruppen und gasspezifische Maßgaben Anlage 2 Einstufung von Gasgemischen
Anlage 3 Gasgemische-Diagramm
Anlage 4 Sicherheitstechnisch relevante Eigenschaften zur Beurteilung von Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Acetylen
Literatur
TRGS 407 zur Gefährdungsbeurteilung - Gliederung -
4 Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gasen 4.1 Regelungen zu Schutzmaßnahmen
4.2 Schutzmaßnahmen beim Mischen von Gasen
Anlage 1 Einteilung der Gase in Gruppen und gasspezifische Maßgaben Anlage 2 Einstufung von Gasgemischen
Anlage 3 Gasgemische-Diagramm
Anlage 4 Sicherheitstechnisch relevante Eigenschaften zur Beurteilung von Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Acetylen
Literatur
• Hauptaufgabe der Überabeitung war die Ergänzung von Anforderungen für Acetylen
TRGS 407 zur Gefährdungsbeurteilung - neue Anlage 4 zu Acetylen -
Sicherheitstechnisch relevante Eigenschaften zur Beurteilung von Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Acetylen
A.4.1 Sicherheitstechnische relevante Kenngrößen von Acetylen A.4.2 Kondensation von Acetylen und Acetylenhydratbildung
A.4.3 Vermeiden des Zerfalls von Acetylen durch Phlegmatisierung A.4.4 Zündenergie
A.4.5 Zündtemperatur
A.4.6 Explosionsdruck bei deflagrativem Zerfall von Acetylen A.4.7 Zerfallsverlauf in Rohrleitungen
A.4.8 Detonationsanlaufstrecken in Rohrleitungen A.4.9 Bemessungsdrücke / Auslegungskriterien
TRGS 407 zur Gefährdungsbeurteilung - Gefahrstoffeigenschaften -
Eigenschaften von Gasen und ihre Bedeutung für die Gefährdungsbeurteilung
• Hinweise insbesondere auf Eigenschaften, die von der Einstufung (noch) nicht erfasst werden, wie z.B.
pyrophore Eigenschaften
heftige Polymerisationsreaktionen
adiabatische Verdichtung
‒ dadurch ggf. mögliche Erreichung von Zündtemperaturen ist zu berücksichtigen
Sauerstoffgrenzkonzentration
mögliche erstickende Wirkung
TRGS 407 zur Gefährdungsbeurteilung - Gefahrstoffeigenschaften -
Eigenschaften von Gasen und ihre Bedeutung für die Gefährdungsbeurteilung
Eigenschaftsänderungen unter nicht atmosphärischen Bedingungen
‒ Betriebsbedingungen sind relevant für die Ermittlung sicherheitstechnischer Eigenschaften wie z.B.
‒ Explosionsgrenzen, Instabilität oder Reaktionen (wie z.B. Polymerisation)
Korrosivität gegenüber / Kompatibilität mit Konstruktionswerkstoffen
‒ Eigenschaften des Gases sind relevant, aber auch z.B.
‒ Lösemittel oder korrosive Komponenten durch Reaktion mit Feuchtigkeit
Kondensation und mögliche Entstehung von Unterdruck
‒ unterhalb der kritischen Temperatur z.B. bei Entnahme aus der Gasphase eines zweiphasigen Gases
‒ dadurch mögliches Eindringen von Luft (Sauerstoff) oder anderen Stoffen
TRGS 407 zur Gefährdungsbeurteilung - Freisetzung von Gasen -
• Zu berücksichtigende Freisetzungen werden untersetzt im Hinblick auf
bestimmungsgemäßen Betrieb, wie z.B.
‒ Füll- und Entleervorgänge
‒ Spül- und Reinigungsvorgänge
Abweichungen vom bestimmungsgemäßen Betrieb, wie z.B.
‒ Ansprechen von Sicherheitseinrichtungen (Sicherheitsventile, Berstscheiben)
‒ Leckagen
Daraus resultiert auch die Festlegung von Gefahrenbereichen für entzündbare und akut toxische Gase
Gefahrenbereich entspricht für entzündbare Gase dem explosionsgefährdeten Bereich
TRGS 407 zur Gefährdungsbeurteilung - Gasegruppen -
Gruppe 3: Gase mit einer kritischen Temperatur Tk > +65 °C:
Diese Gase lassen sich bereits unter vergleichsweise geringem Druck verflüssigen. Innerhalb der Tabelle sind die Gase nach ihrer Entzündbarkeit und ihrer chemischen Stabilität in die Gruppen 3.1 bis 3.3
eingeteilt. Die Füllmenge wird üblicherweise gravimetrisch oder volumetrisch bestimmt.
Unter geringem Druck zu verflüssigende Gase, Gruppe 3.1: nicht entzündbar, chemisch stabil
Gas Tkin °C Sdp. in °C Rel. Dichte Korrosiv UN-Nr. KC Chlor
Cl2
+144,0 -34,1 2,49 ja 1017 2TOC
Stark oxidierendes Gas, kann mit oxidierbaren Materialien gefährlich reagieren.
Besondere Maßgaben:
1. Die Ventile müssen gasdicht schließende und unverlierbar mit dem Ventil verbundene Verschlussmuttern besitzen. Die Verschlussmuttern müssen geeignete, unbeschädigte Dichtungen haben.
2. Werden vor dem Füllen Fremdstoffe oder Feuchtigkeit in der Flasche festgestellt, müssen diese vor dem Füllen entfernt werden.
3. Gasberührte Ausrüstungsteile, die mit organischen Verunreinigungen wie Fett oder Öl verunreinigt sind, müssen vor dem Füllen gereinigt werden.
TRGS 407 zur Gefährdungsbeurteilung - Einstufung von Gasgemischen -
• Erleichterung für nicht in Verkehr gebrachte Gemische
Berechnungsmethoden für die Einstufung
‒ pseudokritische Temperatur
‒ Entzündbarkeit
‒ Oxidationskraft
‒ akute Toxizität
TRGS 407 zur Gefährdungsbeurteilung
- Berechnungsmethoden - Beispiel oxidierende Gase
Gasgemische sind oxidierend, wenn ihre Oxidations- kraft größer als die von (synthetischer) Luft ist, also OP ≥ 23,5 %
xi Stoffmengenanteil des i:ten oxidierenden Gases, in %
Ci Sauerstoffäquivalenzkoeffizient des i:ten oxidierenden Gases
Bk Stoffmengenanteil des k:ten inerten Gases, in %
Kk Stickstoffäquivalenzkoeffizient des k:ten inerten Gases
Werte für Ci und Kk sind in ISO 10156
ܱܲ = ∑ୀଵݔܥ
∑ୀଵݔ+∑ୀଵܭܤ ∙ 100%
TRGS 407 zur Gefährdungsbeurteilung
- Beispielrechnung für Gasgemisch mit Chlor -
• Bei Gasgemischen spielt für die Einstufung
nicht nur die Konzentration der gefährlichen Komponente(n)
sondern auch die Konzentration der inerten Komponente(n) eine Rolle
Aufgabe: Ist ein Gemisch aus 28 % Chlor und 72 % Argon als oxidierendes Gas
einzustufen?
Ci von Chlor: 0,7 und Kk von Argon: 0,55 Aufgabe: Ist ein Gemisch aus 28 % Chlor
und 72 % Stickstoff als oxidierendes Gas einzustufen?
Ci von Chlor: 0,7 und Kk von Stickstoff: 1
Ergebnis:
ܱܲ = 28 ∙ 0,7
28 + 1 ∙ 72 ∙ 100 % = 19,6 %
Das Gemisch ist nicht oxidierend
Ergebnis:
ܱܲ = 28 ∙ 0,7
28 + 0,55 ∙ 72 ∙ 100% = 29 %
Das Gemisch ist oxidierend
TRGS 407 zur Gefährdungsbeurteilung - Schnittstelle Beschaffung Betrieb -
Nummer 3.3 Festlegung von Betriebsparametern zur Auswahl bzw.
Auslegung von Arbeitsmitteln
Gaseigenschaften müssen in die Festlegung von Betriebsparametern (Druck, Temperatur) einfließen
Auswahl von Konstruktionswerkstoffen
auch relevant für Anforderungen an den Explosionsschutz
‒ z.B. Temperaturklasse, Grenzspaltweite
Auslegung von Arbeitsmitteln, Druckgasbehältern, Druckanlagen
‒ entweder durch genaue Angabe der Betriebsparameter für ein Arbeitsmittel durch den Hersteller
‒ oder durch die entsprechenden Spezifikationen durch den Betreiber im Zuge der Auslegung bzw. Beschaffung
TRBS 3145/TRGS 745
zu ortsbeweglichen Druckgasbehältern
1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Gefährdungsbeurteilung 4 Schutzmaßnahmen
4.1 Gefahrenbereiche
4.2 Allgemeine Maßnahmen
4.3 Füllen von ortsbeweglichen Druckgasbehältern
4.4 Aufstellung von ortsbeweglichen Druckgasbehältern 4.5 Entleeren von ortsbeweglichen Druckgasbehältern 4.6 Zusätzliche Maßnahmen für Batterieanlagen
4.7 Innerbetriebliche Beförderung von ortsbeweglichen Druckgasbehältern 4.8 Instandhaltung
4.9 Besondere Schutzmaßnahmen für den Brandfall
TRBS 3145/TRGS 745
zu ortsbeweglichen Druckgasbehältern
1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Gefährdungsbeurteilung 4 Schutzmaßnahmen
4.1 Gefahrenbereiche
4.2 Allgemeine Maßnahmen
4.3 Füllen von ortsbeweglichen Druckgasbehältern
4.4 Aufstellung von ortsbeweglichen Druckgasbehältern 4.5 Entleeren von ortsbeweglichen Druckgasbehältern 4.6 Zusätzliche Maßnahmen für Batterieanlagen
4.7 Innerbetriebliche Beförderung von ortsbeweglichen Druckgasbehältern 4.8 Instandhaltung
4.9 Besondere Schutzmaßnahmen für den Brandfall Literatur
• Neues Kapitel, aber keine neuen Inhalte
• Regelungen zu Gefahrenbereichen wurden
"vor die Klammer gezogen"
TRBS 3145/TRGS 745
zu ortsbeweglichen Druckgasbehältern
1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Gefährdungsbeurteilung 4 Schutzmaßnahmen
4.1 Gefahrenbereiche
4.2 Allgemeine Maßnahmen
4.3 Füllen von ortsbeweglichen Druckgasbehältern
4.4 Aufstellung von ortsbeweglichen Druckgasbehältern 4.5 Entleeren von ortsbeweglichen Druckgasbehältern 4.6 Zusätzliche Maßnahmen für Batterieanlagen
4.7 Innerbetriebliche Beförderung von ortsbeweglichen Druckgasbehältern 4.8 Instandhaltung
4.9 Besondere Schutzmaßnahmen für den Brandfall
• stark gekürzt
• bisher enthaltene spezielle
Anforderungen sind verschoben worden, z.B. Maßnahmen zu
Instandhaltung
Sauerstoff
akut toxischen Gasen
Acetylen
Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Allgemeine Maßnahmen -
• Was ist beim Bereithalten zu beachten?
Verwendung von Absperr- und Schutzeinrichtungen
sichere Aufstellung, Schutz vor Umfallen
aus SKG 004 der BG RCI
Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen -
• Anforderungen z. B. an
die zu füllenden Druckgasbehälter
‒ müssen den Gefahrgutvorschriften oder zumindest den dortigen Anforderungen an Betriebsbedingungen/wiederkehrende Prüfungen entsprechen
Zugang zu Füllräumen
‒ nur von unterwiesenen oder fachkundigen Personen
Vermeidung der Überfüllung
‒ wann darf manometrisch, wann muss gravimetrisch gefüllt werden, welche Kontrollen haben zu erfolgen
‒ Ausnahmen bei denen Befüllung durch Peilrohre überwacht werden darf
Zusätzliche Maßnahmen für das Füllen von Tanks
TRBS 3145/TRGS 745
zu ortsbeweglichen Druckgasbehältern
1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Gefährdungsbeurteilung 4 Schutzmaßnahmen
4.1 Gefahrenbereiche
4.2 Allgemeine Maßnahmen
4.3 Füllen von ortsbeweglichen Druckgasbehältern
4.4 Aufstellung von ortsbeweglichen Druckgasbehältern 4.5 Entleeren von ortsbeweglichen Druckgasbehältern 4.6 Zusätzliche Maßnahmen für Batterieanlagen
4.7 Innerbetriebliche Beförderung von ortsbeweglichen Druckgasbehältern 4.8 Instandhaltung
4.9 Besondere Schutzmaßnahmen für den Brandfall Literatur
• neues Kapitel
• fasst bisherige Regelungen zur Aufstellung aus den Kapiteln zum Bereithalten und zur Entleerung zusammen
Ortsbewegliche Druckgasbehälter
- Aufstellung beim Bereithalten und Entleeren -
• Was ist Bereithalten?
an Entnahmeeinrichtungen angeschlossene Reservebehälter
zum baldigen Anschluss aufgestellte Behälter
• Wann darf bereitgehalten werden?
nur soweit erforderlich (die für den Fortgang der Arbeiten erforderlichen Druckgasbehälter und die gleiche Menge Reservebehälter)
‒ ansonsten Lagern gemäß TRGS 510
• Wo darf aufgestellt werden?
nicht in Treppenräumen, Fluren etc.
nicht unter Erdgleiche
möglichst nicht in Räumen mit erhöhter Brandgefährdung
Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Aufstellung in Räumen -
• Bei Aufstellung in Räumen
Kennzeichnung der Räume
Belüftung, erforderlichenfalls Gaswarneinrichtung basierend auf der Gefährdungsbeurteilung
Beschränkung von Anzahl und Größe der Druckgasbehälter
Ausnahmeregelungen für inerte Gase (u.a. bei Aufstellung unter Erdgleiche)
Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Aufstellung in Räumen -
• Wann werden besondere Aufstellungsräume bzw. Aufstellplätze im Freien benötigt?
unmittelbar erforderliche Anzahl Druckgasbehälter soll überschritten werden
Batterieanlagen für entzündbare oder akut toxische Gase mit mehr als 6 Flaschen
Druckfässer, Großflaschen oder ortsbewegliche Tanks
pyrophore Gase
• Was gilt für die besonderen Aufstellräume und Aufstellplätze
keine anderweitige Nutzung
besondere Anforderungen hinsichtlich Brandschutz
‒ Türen, Wände, gasdichte Abtrennung etc.
Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Entleeren -
geeignete Entnahmeeinrichtungen (Druckminderer) verwenden
Schlauchlängen auf erforderliches Mindestmaß beschränken
Sichtprüfung, z.B. von Schlauchleitungen
bei oxidierenden Gasen Öl- und Fettfreiheit beachten
Anschlüsse ggf. auf Dichtigkeit überprüfen
Vorschriften zur Bedienung der Armaturen beachten
Ventile langsam öffnen
bei entzündbaren Gasen
‒ explosionsgefährdete Bereiche beachten
bei Gasen mit Gesundheitsgefahren
‒ Bereiche mit möglicher Gefährdung beachten aus SKG 004 der BG RCI
TRBS 3146/TRGS 746
zu ortsfesten Druckanlagen für Gase
Überarbeitung diente vor allem die Aufnahme der Anforderungen für Füllanlagen
Änderung der Begriffsbestimmung für "ortsfeste Druckanlagen für Gase"
Dadurch vereinfacht sich die Integration der Anforderungen für Füllanlagen
‒ nur bei Anforderungen, die nicht für die Füllanlagen gelten sollen, muss dann explizit aufgezählt werden, also z.B. Behälter, Rohrleitungen etc.
Nur wenige Anforderungen mussten speziell für Füllanlagen ergänzt werden Ortsfeste Druckanlagen für Gase im Sinne dieser Technischen Regel sind Druckanlagen gemäß TRBS 2141, soweit sie für Gase bestimmt sind. Sie beinhalten die ortsfesten Druck- gasbehälter, die Füllanlagen, die verbindenden Rohrleitungen, die Ausrüstungsteile, ggf.
vorhandene weitere Anlagenteile wie Verdampfer oder Pumpen sowie auch Ortsfeste
Druckanlagen für Gase können auch ortsbewegliche Druckgasbehälter soweit diese an der Füllanlage vorhanden sind beinhalten.
TRBS 3146/TRGS 746
zu ortsfesten Druckanlagen für Gase
1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Gefährdungsbeurteilung 4 Schutzmaßnahmen
4.1 Gefahrenbereiche
4.2 Allgemeine Maßnahmen
4.3 Meldeeinrichtungen und Not-Aus-Systeme
4.4 Ausrüstung von ortsfesten Druckanlagen für Gase 4.5 Aufstellung von ortsfesten Druckanlagen für Gase
4.6 Zusätzliche Maßnahmen für erdgedeckte ortsfeste Druckgasbehälter 4.7 Prüfungen und Kontrollen
4.8 Betrieb von ortsfesten Druckanlagen für Gase
4.9 Besondere Schutzmaßnahmen für den Brandfall und den Notfall Anhänge
TRBS 3146/TRGS 746
zu ortsfesten Druckanlagen für Gase
4.1 Gefahrenbereiche
4.2 Allgemeine Maßnahmen
4.3 Meldeeinrichtungen und Not-Aus-Systeme
4.4 Ausrüstung von ortsfesten Druckanlagen für Gase 4.4.1 Allgemeine Anforderungen an die Ausrüstung
4.4.2 Verdampfer für Flüssiggas
4.4.3 Zusätzliche Ausrüstung von Druckanlagen für entzündbare Gase 4.4.4 Zusätzliche Ausrüstung von Druckanlagen für akut toxische Gase 4.5 Aufstellung von ortsfesten Druckanlagen für Gase
4.5.1 Allgemeine Anforderungen an die Aufstellung
4.5.2 Zusätzliche Maßnahmen bei Aufstellung in Räumen 4.5.3 Zusätzliche Maßnahmen bei Aufstellung im Freien
4.6 Zusätzliche Maßnahmen für erdgedeckte ortsfeste Druckgasbehälter
• nicht neu
• vor die Klammer gezogen
• gilt auch für Füllanlagen, also für
"ortsfeste Druckanlagen für Gase"
TRBS 3146/TRGS 746
zu ortsfesten Druckanlagen für Gase
4.1 Gefahrenbereiche
4.2 Allgemeine Maßnahmen
4.3 Meldeeinrichtungen und Not-Aus-Systeme
4.4 Ausrüstung von ortsfesten Druckanlagen für Gase 4.4.1 Allgemeine Anforderungen an die Ausrüstung
4.4.2 Verdampfer für Flüssiggas
4.4.3 Zusätzliche Ausrüstung von Druckanlagen für entzündbare Gase 4.4.4 Zusätzliche Ausrüstung von Druckanlagen für akut toxische Gase 4.5 Aufstellung von ortsfesten Druckanlagen für Gase
4.5.1 Allgemeine Anforderungen an die Aufstellung
4.5.2 Zusätzliche Maßnahmen bei Aufstellung in Räumen 4.5.3 Zusätzliche Maßnahmen bei Aufstellung im Freien
4.6 Zusätzliche Maßnahmen für erdgedeckte ortsfeste Druckgasbehälter
… dann weiter wie bisher
• nicht neu
sondern Aufteilung in
Ausrüstung und Aufstellung
• die meisten Anforderungen gelten für die Behälter und die Füllanlagen, also für
"ortsfeste Druckanlagen für Gase"
• Spezifika für Füllanschlüsse / Füllanlagen sind ergänzt, wie z.B.
verwechslungssicher,
Schnellschlussarmaturen bei bestimmten Gasen etc.
TRBS 3146/TRGS 746
zu ortsfesten Druckanlagen für Gase
4.1 Gefahrenbereiche
4.2 Allgemeine Maßnahmen
4.3 Meldeeinrichtungen und Not-Aus-Systeme
4.4 Ausrüstung von ortsfesten Druckanlagen für Gase 4.4.1 Allgemeine Anforderungen an die Ausrüstung
4.4.2 Verdampfer für Flüssiggas
4.4.3 Zusätzliche Ausrüstung von Druckanlagen für entzündbare Gase 4.4.4 Zusätzliche Ausrüstung von Druckanlagen für akut toxische Gase 4.5 Aufstellung von ortsfesten Druckanlagen für Gase
4.5.1 Allgemeine Anforderungen an die Aufstellung
4.5.2 Zusätzliche Maßnahmen bei Aufstellung in Räumen 4.5.3 Zusätzliche Maßnahmen bei Aufstellung im Freien
4.6 Zusätzliche Maßnahmen für erdgedeckte ortsfeste Druckgasbehälter
• nicht neu
aber Unterteilung ist verbessert
• Brandschutzmaßnahmen (Schutz gegen Brandlasten) haben ein separates Kapitel bekommen
• Sicherheitsabstand und Begrenzung der Ausbreitung haben ein separates Kapitel bekommen
hier werden äquivalente Anforderungen zu entzündbaren und akut toxischen Gasen zusammengezogen
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
28.06.2016