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Archiv "DEUTSCHES ÄRZTEBLATT: Phobisch gefärbte Neurose" (04.05.1978)

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen Erwerbsunfähigkeit

werbsunfähigkeit einzuführen unter dem Gesichtspunkt, gesellschafts- politische Bestrebungen mit sozia- len Notwendigkeiten zu verbinden.

Diese Fähigkeit gründet sich aber sicherlich auf' Kenntnisse und Ei- genschaften des Betreffenden, die außerhalb der ärztlichen Beurtei- lung liegen. Der Autor will „seinen Aufsatz auch" als einen Beitrag zur Arbeitsmarktsituation verstehen. In der Praxis würde die Durchführung des Vorschlages des Autors zu einer wesentlichen Herabsetzung des Rentenalters des Versicherten zu- mindest für eine ganze Reihe von Berufsgruppen führen. Eine solche Aufgabe dürfte aber kaum dem Ren- tengutachter zugeteilt werden kön- nen, sie muß sicherlich dem Gesetz- geber vorbehalten bleiben.

Der Aufsatz kann aber eine Diskus- sion anregen, wieweit der ärztliche Gutachter in der Gewährung von Renten mitwirken kann oder soll.

Reg ierungsmedizinaldi rektor Dr. Hans E. Schader

Facharzt für

Neurologie und Psychiatrie Haldenbergstraße 37 7073 Lorch

Schlußwort

Zur Schaffung von Arbeitsplätzen hat die EG-Kommission unter ande- rem eine flexible Rentenaltersgren- ze vorgeschlagen. Sozialer wäre es, nicht die Gesunden, sondern die Leistungsgeminderten vorzeitig nach Hause zu schicken. Das ist möglich, wenn man der Definition der Erwerbsunfähigkeit des Großen Senats des Bundessozialgerichtes folgt, daß „es Sinn und Zweck der Renten wegen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit ist, durch Krankheit oder Gebrechen ausfal- lendes Erwerbseinkommen zu erset- zen. Die Fähigkeit zum Erwerb und die Möglichkeit, eine Erwerbstätig- keit ausüben zu können, sind nicht gegeben, wenn der Versicherte auf Tätigkeiten verwiesen wurde, für die es keine oder nur wenige Arbeits- plätze gibt", d. h., wenn der Versi- cherte auf Grund seiner Gesund-

heitsstörungen nicht mehr in der La- ge ist, einen Erwerb zu erzielen.

Die vom Großen Senat festgesetzte Grenze geringfügiger Einkommen im Sinne des § 1247 Abs. 2 RVO, die ein Achtel der Beitragsbemessungs- grenze nicht überschreiten darf, dürfte dem Ziel, Arbeitsplätze frei zu machen, nicht entsprechen. Unab- hängig davon liegt damit die Ein- kommensgrenze immer noch so niedrig, daß ein solchermaßen Lei- stungsgeminderter kaum Chancen hat, einen Arbeitsplatz zu erhalten.

Eine echte Chance ist nur gegeben, wenn seine Leistungsfähigkeit den üblichen Bedingungen des allge- meinen Arbeitsmarktes entspricht.

Es ist nicht zutreffend, wenn einge- wendet wird, dieser Begriff sei zu

„verschwommen". Er ist durch die Rechtsprechung der Sozialgerichte mehrfach definiert. Ein Arbeitneh- mer entspricht den üblichen Bedin- gungen, wenn er durchschnittliche Arbeitsleistungen erbringen kann und regelmäßig für seine Aufgaben zur Verfügung steht. Arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften ver- vollständigen die Definition. Übliche Bedingungen liegen vor, wenn nicht nur in Einzel- oder Ausnahmefällen, sondern in nennenswertem Umfang Arbeitsverhältnisse eingegangen werden. Der allgemeine Arbeits- markt umfaßt fachlich alle Arbeits- plätze, für die der Arbeitnehmer oh- ne Einschränkung auf seinen Beruf in Betracht kommt.

So wie der ärztliche Gutachter nicht mehr die Feststellung trifft, ob Er- werbsunfähigkeit vorliegt oder nicht, so wäre es auch nicht Aufgabe des Arztes, die Feststellung zu tref- fen, ob ein Proband noch den übli- chen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes entspricht. Er muß lediglich mit einem Leistungsbild übersichtlich darstellen, welche Ar- beiten noch ausführbar sind, um daraus die Erwerbschancen ableiten zu können.

Sinn der Veröffentlichung sollte le- diglich sein, die Diskussion über den Begriff „Erwerbsunfähigkeit" anzu- regen und sie über die Frage der noch möglichen Arbeitsdauer und

der Höhe des erzielbaren Mindest- einkommens auf die tatsächliche Frage auszudehnen, ob er noch den Bedingungen des allgemeinen Ar- beitsmarktes entspricht. Solange die Kongruenz nicht erreicht ist, wird die Diskussion nicht zur Ruhe kom- men. Sie wird eher noch zunehmen mit anhaltendem Mangel an verfüg- baren Arbeitsplätzen.

Medizinaldirektor Dr. Roland Mentzel Glogauer Straße 15 6600 Saarbrücken

Briefe an die Redaktion

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Zu der Satire von Dr. med. Mathias Reck- tenwald „Nicht verzagen — ÄSO fragen", (Heft 10/1978) eine offenbar gar nicht satirische (aber vielleicht ironische?) Zu- schrift.

Phobisch gefärbte Neurose

. . . Der Alptraum des Kollegen Reck- tenwald und die Tatsache seiner für nötig befundenen Veröffentlichung im DEUTSCHEN ÄRZTEBLATT of- fenbart, was andere der dieser Ver- öffentlichungspolitik entsprechen- den Standespolitik von deutschen Ärzten, oder jedenfalls der Politik (nicht der faktischen Tätigkeit) von in deren Namen auftretenden Ver- tretern bislang nur unterstellen konnten: eine phobisch gefärbte Einzel- und Kollektivneurose mit paranoider Akzentuierung. Man wird das DEUTSCHE ÄRZTEBLATT für- derhin „mit den Augen eines Psych- iaters" lesen müssen und Umgang mit Kollegen hinfort nur noch in der verständnisvollen Haltung eines Psychotherapeuten pflegen können

— eine nun leider gar nicht mehr als

„Traum eines Geistersehers" abzu- tuende Vorstellung! Hiervor schau- dert's einem noch viel mehr.

Ingo-Wolf Kittel, Ass.-Arzt 6228 PKH Eichberg Post Eltville

DEUTSCHES ARZTEBLATT Heft 18 vom 4. Mai 1978 1097

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