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Archiv "RCDS rügt staatliche Studienplatzvergabe" (17.09.1982)

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Die Information:

Bericht und Meinung NACHRICHTEN

> Die Höhe des Eigenanteils ist festzustellen, denn es gibt Aus- nahmeregelungen wie Härtefälle.

> Dem Versicherten muß eine schriftliche Mitteilung über die Höhe seiner Selbstbeteiligung zu- gestellt werden (Vordruck ausfül- len und Portokosten).

> Die Forderung gegenüber dem Mitglied wird gebucht und bis zum endgültigen Zahlungseingang ständig überwacht. Gegebenen- falls fallen mehrfache Zahlungser- innerungen an, und auf jeden Fall muß der Zahlungseingang wieder- um verbucht werden.

I> Für den Fall, daß das Mitglied im laufenden Jahr die Krankenkas- se gewechselt hat, muß bei der Vorgängerkasse angefragt wer- den, ob dort bereits ein Kostenan- teil für eine stationäre Behandlung einbehalten worden ist und in wel- cher Höhe. Bei ähnlichen Rückfra- gen anderer Krankenkassen fallen zusätzliche Kosten an.

Schließlich muß sich die Kranken- kasse mit den Trägern der gesetz- lichen Rentenversicherung dar- über verständigen, ob während ei- ner Heilbehandlung, die mögli- cherweise einer Krankenhauspfle- ge vergleichbar ist, bereits durch den Rentenversicherungsträger ein Kostenanteil eingezogen wor- den ist, der dann bei einem weite- ren Krankenhausaufenthalt im lau- fenden Jahr angerechnet werden

muß. WZ

Jeder sechste Bürger fühlt sich krank

Im April 1980 sind in der Bundes- republik 9,12 Millionen Personen krank und 0,63 Millionen unfallver- letzt gewesen, wie das Statistische Bundesamt jetzt mitgeteilt hat.

Dies bedeutet: 16 Prozent der Be- völkerung fühlten sich in ihrer Ge- sundheit beeinträchtigt. Im Ver- gleich zu den früheren Befragun- gen des Bundesamtes hat sich der Anteil kaum verändert. EB

Immer noch kein grünes Licht für

Arzneimittel-Richtlinien

Die vom Bundesausschuß für Ärz- te und Krankenkassen am 26. Fe- bruar 1982 beschlossenen Ände- rungen der „Arzneimittel-Richtli- nien" sind vom zuständigen Bun- desministerium für Arbeit und So- zialordnung immer noch nicht zur Veröffentlichung im „Bundesan- zeiger" freigegeben worden und damit auch noch nicht in Kraft.

Aufgrund einer Eingabe des Bun- desverbandes der Pharmazeuti- schen Industrie e. V. (BPI), Frank- furt, hatte das Bundesarbeitsmini- sterium den Bundesausschuß be- reits im Frühjahr gebeten, zur Ein- gabe des BPIs Stellung zu neh- men. Dabei ging es insbesondere

Krankenpflegegesetz:

Bundesrat wünscht zahlreiche Änderungen

Zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Kran- kenpflegegesetzes hat der Bun- desrat zahlreiche Änderungsvor- schläge angemeldet. Darin wer- den Bedenken vor allem dagegen geäußert, daß die Krankenpflege- ausbildung gemäß den Bestim- mungen des Berufsbildungsgeset- zes erfolgen soll. Regierung und Bundestag werden aufgefordert, sich im weiteren Gesetzgebungs- verfahren auf eine Novellierung des Krankenpflegegesetzes von 1965 zu beschränken, um so die kurzfristige Umsetzung des EG- Rechts zu ermöglichen.

Ferner fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, möglichst bald einen Gesetzentwurf zur Neu- regelung des Hebammenrechts vorzulegen. Weiter sollen Kran- kenpflege- und Kinderkranken- pflegeschulen auch dann als ge- eignet für die Ausbildung von Krankenschwestern, Krankenpfle- gern, Kinderkrankenschwestern

um die Anwendung und die Inter- pretation der Ziffer 21 h der Richt- linien (Verschreibungsverbot von Saftzubereitungen für Erwachse- ne) sowie zur Ziffer 16 (Standardi- sierung des Wirkstoffgehaltes und Angabe durch den Hersteller). Der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen hat nun aufgrund einer gutachterlichen Stellung- nahme der Arzneimittelkommis- sion der deutschen Ärzteschaft die im Februar gefaßten Beschlüsse interpretiert und bekräftigt. Da- nach seien Saftzubereitungen in der Regel teurer als vergleich- bare Präparate mit festen Darrei- chungsformen. Im Gegensatz zum BPI bekräftigte der Ausschuß sei- ne Auffassung, daß auch bei kom- plizierten Naturstoffen mit moder- nen Verfahren eine Standardisie- rung des Wirkstoffgehaltes und dessen Reinheit möglich sei. EB

und Kinderkrankenpflegern staat- lich anerkannt werden, wenn sie von einem Arzt allein geleitet wer- den. Vor den Beratungen im Bun- desrat hat die Bundesärztekam- mer bereits in Vorgesprächen im

Bundesgesundheitsministerium auf diese Probleme aufmerksam gemacht. Die erste Lesung dieses Gesetzentwurfes im Bundestag ist im Herbst geplant. MI

RCDS rügt staatliche Studienplatzvergabe

Der Ring Christlich-demokrati- scher Studenten (RCDS) kritisiert erneut das System der Zentralstel- le für die Vergabe von Studienplät- zen (ZVS). RCDS-Bundesvorsit- zender Johannes Weberling:

Schon allein die überdurch- schnittlich starke Beteiligung bei der Studienplatztauschaktion des RCDS im Sommersemester sei ein Beweis dafür, daß die von der ZVS angewandten computergesteuer- ten Verfahren in weiten Bereichen mangelhaft seien, um Hochschul- zuweisungen im Interesse der Stu- denten durchzuführen. WZ

22 Heft 37 vom 17. September 1982 79. Jahrgang DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Ausgabe B

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