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Mobilitäts- und Parkierreglement

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Mobilitäts- und Parkier-Reglement

Gültig ab 1. Oktober 2015

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Mobilitäts- und Parkier-Reglement KSA AG Seite 2 von 8 Version 12_1. Oktober 2015 2015

Mobilitäts- und Parkier-Reglement Kantonsspital Aarau AG

Gültig ab 1. Juli 2015

1. Zweck des Reglements

Das vorliegende Parkierreglement regelt den Betrieb und die Nutzung der Parkplätze der KSA AG. Ferner dient es der Sicherstellung der jederzeitigen ungehinderten Zufahrt von Einsatzfahrzeugen der Sanität, der Feuerwehr, der Polizei und anderer Nothilfeorganisationen.

2. Ziele

Mit dem Parkierreglement der KSA AG sollen folgende Ziele erreicht werden:

 Bestmögliche Nutzung der vorhandenen Parkplätze für Patienten, Besucher, Dienstleister und Mitarbeitende.

 Aufrechterhaltung der Betriebsabläufe, insbesondere Kundenfreundlichkeit be- züglich Parkierungsmöglichkeiten für Pa- tienten und Besucher.

3. Grundsatz

 Alle Parkplätze auf dem KSA–Areal und die zur KSA AG gehörenden Parkplätze in der Umgebung sind kostenpflichtig.

(Übersicht Anhang 1)

 Auf dem gesamten Areal gilt ausserhalb der markierten Flächen ein generelles Parkverbot.

 Das Dauerparkieren auf dem Areal, im Parkhaus und auf der freien Parkplatzflä- che ist nicht erlaubt.

 Es gelten die Regelungen des Schweize- rischen Strassenverkehrsgesetzes.

Quelle: SVG, vom 19. Dezember 1958 (Stand am 1. Januar 2010)

 Der Sicherheitsdienst ist befugt, bei fehl- barem Verhalten eine Umtriebsentschädi- gung einzufordern. Grobe Verkehrsverlet- zungen werden zur Anzeige gebracht.

4. Definition Parkier- und Halteflächen

 Parkierflächen sind weiss gekennzeich- net.

 Halteflächen sind gelb gekennzeichnet und entsprechend beschriftet.

 Parkierflächen für gehbehinderte Perso- nen sind gelb gekennzeichnet und mit ei- nem Rollstuhlfahrersymbol versehen.

 Parkierflächen für Taxi sind gelb markiert.

 Parkierflächen für Einsatzfahrzeuge (Am- bulanz, Feuerwehr) sind gelb gekenn- zeichnet und mit der entsprechenden Auf- schrift versehen.

 Motorradparkplätze sind weiss gekenn- zeichnet und mit dem Motorradsymbol versehen.

 Lieferantenparkflächen sind gelb gekenn- zeichnet und mit der Aufschrift „Um- schlag“ versehen.

5. Definition Tarife

 Die Parkiergebühren werden grundsätz- lich stundengenau (Preis pro Stunde) er- hoben. Jede angebrochene Stunde wird als volle Stunde verrechnet.

 Die Erfassung erfolgt mittels Parkierticket oder KSA-Personalausweis.

 Die Tarife und deren Gültigkeiten sind in Anhang 2 geregelt.

 Bringer, Abholer und Taxi-Dienste können im Areal 45 Min. kostenfrei parkieren.

 Die externen Parkplätze werden zu Pau- schalpreisen vermietet.

6. Umweltbonus

 Die Regelungen zum Umweltbonus wer- den jährlich durch die Geschäftsleitung festgelegt und separat geregelt.

 Die Geschäftsleitung legt jeweils im De- zember die Höhe des Umweltbonus für das Folgejahr fest.

 Der Umweltbonus ist eine freiwillige Leis- tung der KSA AG und kann jederzeit wi- derrufen werden. Ein Rechtsanspruch da- rauf besteht nicht. Es obliegt der KSA AG, die Höhe und die Art der Ausschüttung zu bestimmen oder die Ausschüttung des Umweltbonus einzustellen.

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Mobilitäts- und Parkier-Reglement KSA AG Seite 3 von 8 Version 12_1. Oktober 2015 2015

7. Beantragen / Vergabe und Kündigung einer Parkierbewilligung für Mitarbei- tende der KSA AG

 Mitarbeitende des KSA können für die Tagesstunden (Einfahrt 24 h) eine Par- kierbewilligung beantragen.

 Massgebend für den Tarif der Tagbewilli- gung ist die Strecke zwischen Wohnort und KSA und die Spitalfunktion (Schicht- dienstleistende). Berechnung mittels Google-Maps, Tool "Velofahrer".

 Nach Eingang des Antragsformulars wird dieses auf der Warteliste erfasst. Eine Bewilligung wird erteilt, wenn es das Kon- tingent an Mitarbeiterparkplätzen erlaubt.

 Die von der KSA AG erteilten Parkierbe- willigungen gewähren keinen Anspruch auf einen personalisierten Parkplatz.

 Es besteht generell kein Anspruch auf einen freien Parkplatz.

 Die Parkierbewilligung kann jeweils auf Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Kündigungsfrist 1 Monat.

 Mitglieder des Verwaltungsrates,der Ge- schäftsleitung, Chefärzte und Leitende Ärzte, Bereichsleitende erhalten eine Par- kierbewilligung für das Parkieren in der Zone C.

 Laufweg Antrag Parkierbewilligung:

Antragstellende/r MA  Parkplatzverwal- tung  Ablage

8. Ticketkontingent für die Kliniken / geh- behinderte Patienten / Rotkreuzfahrer / Taxi

 Grundsatz: Die Kliniken sind für die Pati- enteninformation in Bezug auf Parkmög- lichkeiten verantwortlich.

 Die Kliniken erhalten für ihre gehbehinder- ten, mobilitätseingeschränkten und selbstständig mit dem Auto anreisenden Patienten sowie Privat- und Halbprivatpa- tienten ein Kontingent an Gratistickets für das Parkieren auf dem Areal oder im Parkhaus. Berechnungsmodell pro Klinik:

5% der ambulanten Konsultationen.

 Das Benutzen von Kliniktickets ist den Mitarbeitenden untersagt.

 Den Kliniken werden sämtliche Ausfahrtti- ckets verrechnet.

 Offiziellen Patiententransportdiensten, Rotkreuz- und Taxifahrer wird gegen Vorweisen ihres Ausweises oder Trans- portauftrages ein Ausfahrtsticket an der Information Haus 1 ausgestellt.

9. Handwerker / Baufahrzeuge / Service- fachleute

 Melden sich beim Schalter Technik und Immobilien an.

 Erhalten einen Sichtausweis und eine entsprechende Anweisung zum Parkie- ren; je nach Tätigkeit resp. zu erledigen- den Arbeiten. Bei speziellen Fahrzeugen und Transporten nach Absprache mit dem Sicherheitsdienst.

10. Pikettdienste

 Pikettleistende können mit einem Ein- fahrtsticket (weiss) ins Areal C einfahren.

 Die Kliniken/Abteilungen geben den Pi- kettdienstleistenden gegen Rückgabe des weissen Tickets und Unterschrift ein rotes Ausfahrtticket ab, dieses berechtigt zur kostenlosen Ausfahrt.

 Gegen Abgabe der Liste sowie der ge- sammelten Einfahrttickets können beim Sicherheitsdienst quartalsweise neue, ro- te Ausfahrttickets „ausgetauscht“ werden.

 Die Kliniken/Abteilungen sind dafür ver- antwortlich, dass mit den Ausfahrttickets kein Missbrauch betrieben wird.

11. Besondere Regelungen für das KSA am Bahnhof

 Die Parkplätze beim KSA am Bahnhof sind für den Logistik-Verkehr mit dem KSA-Areal vorgesehen. Es können keine PP an MA vergeben werden.

 Gehbehinderte und mobilitätseinge- schränkte Patienten erhalten eine Ver- günstigung auf das Parkticket des Bahn- hofparkingbetreibers.

12. Ausserordentliche Entscheide Beschwerden

 Bei Beschwerden und Fällen, die im Reg- lement nicht klar geregelt sind, entschei- det der Leiter Betrieb nach Würdigung der Argumente abschliessend.

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Mobilitäts- und Parkierreglement KSA Seite 4 von 8 Version 12_1. Oktober 2015

Anhang 1 Parkplatzzonenübersicht

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Mobilitäts- und Parkierreglement KSA Seite 5 von 8 Version 12_1. Oktober 2015

Anhang 2 Tarifgruppen

Stand: 1. August 2015

Personengruppe Parkzone Tage / Zeiten Tarif Träger Tarif-

Typ

Bemerkungen

Mitarbeitende mit Parkbewilligung „Tag“

Rayon > 5km

MA-Parkplatz Zone A

Montag bis Freitag 08.00 - 19.00 h

Montag bis Freitag 19.00 - 08.00 h Samstag, Sonntag und Feiertage gT

CHF -.60 / h

max. CHF 6.00 pro Kalendertag kostenlos

kostenlos

Badge A-60 Einfahrt nur mit Bewilligung möglich

Antrag durch MA, Erfas- sung im System.

Abrechnung pro volle Std.

Mitarbeitende im Schichtdienst mit Parkbewilligung „Tag“

Rayon< 5km

MA-Parkplatz Zone A

Montag bis Freitag 08.00 - 19.00 h

Montag bis Freitag 19.00 - 08.00 h Samstag, Sonntag und Feiertage gT

CHF 1.20 / h

max. CHF 12.00 pro Kalendertag kostenlos

kostenlos

Badge A-120 Einfahrt nur mit Bewilligung möglich

Antrag durch MA, Erfas- sung im System.

Abrechnung pro volle Std.

Mitarbeitende im Schichtdienst mit Parkbewilligung „Spät-A“

*Sonderbewilligungen ab 12.30 Uhr möglich

MA-Parkplatz Zone A

Montag bis Freitag ab 14.00 - 19.00 h:

Einfahrt möglich von 14.00 - 02.00 h Ausfahrt bis 12.00 h

08.00 – 12.00 h CHF -.60 / h

Montag bis Freitag 19.00 - 08.00 h Samstag, Sonntag und Feiertage gT

CHF -.60 / h

max. CHF 6.00 pro Kalendertag

kostenlos kostenlos

Badge A-60 S Bewilligung für Spät- und Nachtdienst

Antrag durch MA, Erfas- sung im System

Sonderbewilligungen nur bei Schichten > 21.30 Uhr

Mitarbeitende mit Parkbewilligung „Spät-C“

MA-Parkplatz PP bei Haus 22 Zone C

Montag bis Sonntag ab 16.00 h – 19.00 h 19.00 - 08.00 h

Einfahrt möglich von 16.00 - 06.00 h

Ausfahrt bis 08.00 h ab 08.00 h

CHF -.60 / h Kostenlos

Besuchertarif

Badge C-60 S Möglichkeit für Spät- und Nachtdienst

Erfassung im System

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Mobilitäts- und Parkierreglement KSA Seite 6 von 8 Version 12_1. Oktober 2015

Personengruppe Parkzone Tage / Zeiten Tarif Träger Tarif-

Typ

Bemerkungen

Geschäftsleitung Chefärzte Leitende Ärzte Bereichsleitende

Areal Zone C

Alle Wochentage, 24 h

unbeschränkt, keine res. Parkplätze

CHF 200.00

monatliche Pauschale

Badge C-00 Abrechnung via Büro für Lohn und Sozialversiche- rungen

Patienten Besucher

Parkhaus Zone B

Montag bis Sonntag 07.00 - 22.00 h

Montag bis Sonntag 22.00 - 07.00 h

Erste ½ Stunde CHF 1.00 Erste volle Stunde CHF 2.50 2.-5. Stunde CHF 1.50 ab 6. Stunde CHF 2.00 CHF 1.00 pro Stunde

Max. Tarif pro Tag: CHF 25.00 Ticket verloren: CHF 25.00

Kurzparkie- rer-Ticket

(Bar oder Kreditkarte)

B-NT Neu: Möglichkeit Bezah- lung mit Kreditkarte an der PH-Kasse (oder Kasse H8)

Patienten (Besucher)

Areal Zone C

Montag bis Sonntag 08.00 - 19.00 h

19.00 - 08.00 h

Erste 45 Min. gratis

Erste volle Stunde CHF 4.00 Jede weitere Stunde CHF 3.00 CHF 1.00 pro Stunde

Max. Tarif pro Tag CHF 40.00 Ticket verloren: CHF 40.00

Kurzparkie- rer-Ticket

(Bar oder Kreditkarte)

C-NT

Patienten mit Bewe- gungseinschränkung / Dialysepatienten

Areal oder Parkhaus

24 h

Preis für Kliniken CHF 5.00 / Ticket über Kontingent, Belastung auf Kostenstelle.

Ausfahrt kostenlos mit Ti- cket/Badge der behandelnden Klinik

Kurzparker- Ticket

B-GT C-GT

farbige Gratistickets nach Kontingenten berechnet

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Mobilitäts- und Parkierreglement KSA Seite 7 von 8 Version 12_1. Oktober 2015

Personengruppe Parkzone Tage / Zeiten Tarif Träger Tarif-

Typ

Bemerkungen

Elternkarten Kinderklinik Langzeitpatienten

Parkhaus Zone B

Montag bis Freitag 08.00 - 19.00 h Montag bis Freitag 19.00 - 08.00 h Samstag, Sonntag und Feiertage gT

CHF -.60 / h kostenlos kostenlos

Badge B-60 Eltern / Isopatienten Langzeitpflege durch An- gehörige

Blutspender Blutspenden-

Parkplatz H40 Parkhaus

Alle Wochentage

Ticketabgabe durch behandelndes Blut- spendezentrum (taxpflichtig)

kostenlos

Gratisticket

B-GT

Verkauf Tickets an Blut- spendenzentrum

Patiententransport- dienste

Areal Zone C

Alle Wochentage / 24 h

Offizielle Dienste mit Badge Einzeltransporte mit Gratisticket

kostenlos Badge

oder Gratisticket

C-00 mit Vorweisung eines schriftl. Transportauftrages

IDEM / EFA MA-Parkplatz

Zone A

Alle Wochentage / 24 h kostenlos Badge A-00 MA-Badge, entsprechend

programmiert

Konsiliarärzte Belegärzte

Parkhaus Zone B

Montag bis Samstag 08.00 - 19.00 h Montag bis Samstag 19.00 - 08.00 h Sonntag und Feiertage

CHF -.60 / h kostenlos kostenlos

Badge B-60 muss in Verträgen so ver- merkt werden!

MA-Badge, entsprechend programmiert

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Mobilitäts- und Parkierreglement KSA Seite 8 von 8 Version 12_1. Oktober 2015

Personengruppe Parkzone Tage / Zeiten Tarif Träger Tarif-

Typ

Bemerkungen

Pikettdienste Areal

Zone C PP bei Haus 22

Alle Wochentage / 24h kostenlos Ausfahrt-

Ticket rot

C-GT Verwaltung mit Kontrollliste durch Abteilung, Abgabe gegen Einfahrtticket

Handwerker Techniker

MA-Parkplatz Zone A

Alle Wochentage / 24h kostenlos Badge A-00 Handwerkerbadge, zu-

gleich Ausweis

Vertreter Lieferanten

Parkhaus oder Areal

Montag bis Samstag 08.00 - 19.00 h Montag bis Samstag 19.00 - 08.00 h Sonntag und Feiertage

Normaltarife kostenlos kostenlos

Kurzparker- ticket

B-NT C-NT

Die Abteilungen können bei Bedarf kostenpflichtig Ausfahrtickets erwerben.

Ambulanzen Feuerwehr Polizei Unterhalt

Zone A Zone B Zone C

Alle Wochentage / 24h kostenlos Badge A-00

B-00 C-00

Badges mit entsprechen- der Programmierung

Velo, Roller, Motorräder Auf entspre- chenden Abstellplätzen im Areal

Alle Wochentage / 24h kostenlos --- ---

Referenzen

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