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für die Projektierung) soll die Sicherheit auf dem Areal des Massnahmenzentrums St

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Academic year: 2022

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VORTRAG

der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern

an den Regierungsrat

zu Handen des Grossen Rates

ST. JOHANNSEN / MASSNAHMENZENTRUM

BAULICHE UND TECHNISCHE SICHERHEITSMASSNAHMEN MEHRJÄHRIGER VERPFLICHTUNGSKREDIT

1 ZUSAMMENFASSUNG

Mit dem beantragten Kredit von Fr. 3'650'000.-- (Gesamtkosten Fr. 3'970'000.--, abzüglich be- reits bewilligter Ausgaben von Fr. 320'000.-- für die Projektierung) soll die Sicherheit auf dem Areal des Massnahmenzentrums St. Johannsen durch bauliche und technische Massnahmen verbessert werden.

2 RECHTSGRUNDLAGEN

− Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937 (StGB; SR 311.0), Art. 372 ff., insbesondere Art. 377

− Bundesgesetz vom 5. Oktober 1984 über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug (LSMG; SR 341)

− Verordnung vom 21. November 2007 über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug (LSMV; SR 341.1)

− Gesetz vom 25. Juni 2003 über den Straf- und Massnahmenvollzug (SMVG; BSG 341.1), Art. 8 ff.

− Verordnung vom 5. Mai 2004 über den Straf- und Massnahmenvollzug (SMVV; BSG 341.11), Art. 16 ff.

− Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation der Polizei- und Militärdirektion (OrV POM; BSG 152.221.141), Art. 10

− Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191), Art. 14

− Gesetz vom 26. März 2002 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG;

BSG 620.0), Art. 42 ff.

− Verordnung vom 3. Dezember 2003 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLV; BSG 621.1), Art. 136 ff.

− RRB Nr. 1885 vom 25. Oktober 2006: Strategische Grundsätze für das kantonale Immo- bilienmanagement

3 BESCHREIBUNG DES GESCHÄFTS 3.1 Ausgangslage

Aufgrund einzelner Vorkommnisse, die sich 2009 sowohl im Massnahmenzentrum St. Johann- sen wie in den Anstalten Witzwil ereignet haben, ordnete Herr Regierungsrat H.J. Käser eine externe Untersuchung an und beauftragte den Experten, Herrn Andreas Werren, Mitglied der Beratergruppe für Unternehmensentwicklung in Winterthur und vormaliger Leiter des Amts für Justizvollzug des Kantons Zürich, mit der Durchführung.

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Parallel dazu führte das Massnahmenzentrum St. Johannsen eine interne Untersuchung durch, aufgeteilt in die folgenden drei Teilprojekte:

Teilprojekt 1 – Konzept und Abläufe

Untersuchung des bestehenden Massnahmenkonzepts St. Johannsen und Überprüfung inter- ner Abläufe und Arbeitsprozesse.

Dieses Teilprojekt wurde bereits abgeschlossen. Abläufe, Aufgaben und Verantwortlichkeiten wurden teilweise neu geregelt und verbessert und die Prozessbeschreibungen entsprechend angepasst.

Teilprojekt 2 – Bauten und Technik

In Zusammenarbeit mit dem Amt für Grundstücke und Gebäude und der Firma HKG Consul- ting aus Aarau wurde von Nutzerseite her ein Schutzkonzept entwickelt und im November 2011 verabschiedet. Die daraus abgeleiteten notwendigen baulichen und technischen Sicher- heitsmassnahmen sind nun Bestandteil des vorliegenden Geschäfts. Auf dem Gelände des Massnahmenzentrums St. Johannsen wurden fünf Sicherheitszonen definiert, in denen die entsprechenden Sicherheitsbedüfnisse zu erfüllen sind. Dies führt zu diversen Um- und Auf- rüstungen sowie Ergänzungen der bestehenden Zäune, Mauern und Gebäudeteile.

Teilprojekt 3 – Haltung und Sensibilisierung Personal

Definition und Vermittlung einer gemeinsamen verbindlichen Grundhaltung und Klarheit bezüg- lich der Zielsetzung und Aufgaben des Massnahmenvollzugs für alle Mitarbeitenden. Da die anspruchsvolle Arbeit mit Eingewiesenen auch immer Beziehungsarbeit ist, ist ein durchge- hend professionelles Behandlungskonzept sehr wichtig, um Risikosituationen zu vermeiden.

Das Teilprojekt beinhaltet auch Vorgaben zur Personalrekrutierung und Weiterbildung. Es wird zurzeit noch intern umgesetzt und ist nicht Bestandteil des vorliegenden Geschäfts.

Andere Projekte

Als Sofortmassnahme wurden die Fenster in zwei Gebäuden vergittert. Die damit zusammen hängenden Ausgaben wurden separat bewilligt. Parallel zu den Sicherheitsmassnahmen wird auf dem Areal im Haus Nr. 53 das separate Projekt "Um- und Einbau von 6 Alterswohneinhei- ten" umgesetzt (siehe Planbeilage). Die beiden Geschäfte haben keinen Zusammenhang und werden separat projektiert und beantragt. Im Weiteren wird im Juni 2012 eine Gebäudestrate- gie für das Massnahmenzentrum St. Johannsen erarbeitet.

3.2 Sicherheitskonzept und Projektbeschreibung

Das Areal des Massnahmenzentrums St. Johannsen wird in fünf Zonen eingeteilt (siehe Planbeilage):

Zone 1 – Beobachtungs- und Triageabteilung (BeoT) und Freigang Arrest

Anforderung: Der Ausstieg muss stark erschwert sein und umgehend durch Detektierung fest- gestellt werden.

Der innere Ring der BeoT wird durch einen 3 m hohen Gittermattenzaun ersetzt und mit einem elektronischen Übersteigschutz und Stachelbandrollen versehen. Der äussere Ring der BeoT wird durch einen 3 m hohen Gittermattenzaun ersetzt. Dieser Zaun ist nicht überwacht. Die bestehenden inneren und äusseren Torabschlüsse beider Zäune werden erhöht und verstärkt.

Der Arrest- und Spazierhof wird mit einem 3 m hohen Gittermattenzaun eingezäunt und mit ei- nem Stahldrahtnetz überdeckt. Der Zaun ist nicht überwacht.

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Zone 2 – Freizeitzone

Anforderung: Der Ausstieg muss erschwert sein und umgehend durch Detektierung festgestellt werden.

Die Freizeitzone wird durch einen 3 m hohen Gittermattenzaun ersetzt. Der Zaun ist elektro- nisch überwacht. Der Zugang zum inneren Ring wird neu mit einem 3 m hohen Schiebetor von der Freizeitzone abgetrennt. Das Schiebetor ist elektrisch überwacht.

Zone 3 – Innerer Ring

Anforderung: Ein Ausstieg muss erschwert sein.

Der innere Ring wird durch einen 3 m hohen Gittermattenzaun ersetzt. Der Zaun ist nicht überwacht.

Zone 4 – Äusserer Ring

Anforderung: Es muss eine klar sichtbare und nicht einfach zu überwindende Grenze vorhan- den sein.

Der äussere Ring oder die Arealgrenze wird an der Nordseite Zihlkanal und der Fischereizone sowie an der Ost- und Südseite durch einen Maschendrahtzaun in der Höhe von 2.20 m er- setzt.

Zone 5 – Domäne

Anforderung: Ausserhalb des Geländes sind keine sichtbaren Grenzen im öffentlichen Raum vorzusehen.

Technische Nachrüstung:

− Es wird eine neue Ausbruchmeldeanlage mit einer Übersteigerkennung installiert.

− Die Gegensprechanlage wird ersetzt und erweitert.

− Die Videoüberwachungen werden ersetzt und, wo nötig, ergänzt.

− Die Schliessanlage wird ersetzt.

Bauliche Massnahmen in den Hausteilen, die den Zonenabschluss bilden:

− Die Türabschlüsse werden teilweise ersetzt und verstärkt und Fenster vergittert, soweit nicht bereits im Rahmen der Sofortmassnahmen Vergitterungen vorgenommen wurden.

− Beim Hanseladen werden der Abschluss und die Schleuse an die Sicherheitsanforderun- gen angepasst.

− Der Zugang zum Gesundheitsdienst wird neu mit einer Aussentreppe erschlossen. Derzeit erfolgt der Zugang über die Abteilung, was zu Sicherheitsproblemen führt.

3.3 Bauliche Umsetzung

Die Massnahmen erfolgen unter laufendem Betrieb. Teilweise werden provisorische Zäune ge- baut und zusätzliches Sicherheitspersonal eingesetzt.

3.4 Strategische Grundsätze für das kantonale Immobilienmanagement Das Projekt entspricht den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung.

Gesellschaft

Der Schutz der Bevölkerung wird mit den Massnahmen verbessert. Die konsequente Zonie- rung verbessert die innere Sicherheit und unterstützt das Massnahmenzentrum St. Johannsen bei der Erfüllung seines Leistungsauftrages.

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Wirtschaft

Eine Anpassung der Sicherheitszonen ist jederzeit möglich.

Umwelt

Die bestehenden Zäune werden am gleichen Ort ersetzt. Es werden keine weiteren Flächen benötigt.

3.5 Datenschutz

Soweit die geplanten Videoüberwachungsmassnahmen wesentliche Änderungen im Sinne von Art. 17a Abs. 2 des kantonalen Datenschutzgesetzes (BSG 152.04) darstellen, führt die Polizei- und Militärdirektion (POM) das gesetzliche Vorabkontrollverfahren bei der Daten- schutzaufsichtsstelle durch bzw. holt dieses im Sinne von Art. 6 der Direktionsverordnung über Informationssicherheit und Datenschutz (BSG 152.040.2) nach. Zusätzlich prüft die POM, ob es einer neuen Einsatzverfügung nach Art. 51b ff. des Polizeigesetzes (BSG 551.1) bedarf.

3.6 Folgen bei einem Verzicht und Alternativen

Ein Verzicht hätte zur Folge, dass der Leistungsauftrag des Massnahmenvollzugs St. Johann- sen nicht vollumfänglich erfüllt werden könnte. Als Alternative zur baulichen Aufrüstung wurde untersucht, ob die Sicherheit mittels elektronischer Fussfesseln gewährleistet werden kann.

Dies wurde wegen der umständlichen und personalintensiven Handhabung und den sehr ho- hen Betriebskosten verworfen.

4 FINANZIELLE UND PERSONELLE AUSWIRKUNGEN 4.1 Kostenübersicht

Preisstand Oktober 2011, Hochbaupreisindex Espace Mittelland = 125.4 Punkte Basis Oktober 1998 = 100.0 Punkte

Gesamtkosten Fr. 3'970'000.--

(inkl. Neuanschaffungen und 13 % Reserven)

davon:

a) Neue Ausgaben Fr. 2'670'000.--

−−−− Projektierung

−−−− Bauliche Massnahmen an Gebäuden

−−−− Zäune Zone 1–4

−−−− Ausbruchmeldeanlage

−−−− Erweiterung Videoüberwachungsanlage

−−−− Ersatz und Erweiterung Gegensprechanlage

b) Gebundene Ausgaben Fr. 1'300'000.--

−−−− Ersatz Schliessanlage

−−−− Ersatz Videoüberwachungsanlage

durch den Regierungsrat zu bewilligen

Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme Fr. 2'670'000.--

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abzüglich:

bewilligte Ausgaben für die Projektierung – Fr. 320'000.--

Neue Ausgaben netto Fr. 2'350'000.--

davon Kredit Bau (BVE) Fr. 2'060'000.--

davon Kredit Neuanschaffungen (POM) Fr. 290'000.—

Zu bewilligende Ausgaben

a) Gebundene Ausgaben Fr. 1'300'000.--

b) Neue Ausgaben Fr. 2'350'000.--

Total zu bewilligender Kredit Fr. 3'650'000.--

4.2 Ausgabenart

Die Ausgaben sind einmalig im Sinne von Art. 46 FLG. Soweit sie für die Änderungs- und Erwei- terungsarbeiten sowie Neuinstallationen im Rahmen der neuen Sicherheitsmassnahmen anfal- len, sind sie neu gemäss Art. 48 Abs. 2 Bst. a FLG. Im Übrigen sind die Ausgaben gebunden gemäss Art. 48 Abs. 1 Bst. b, d und f FLG.

Die teuerungsbedingten Mehrkosten werden mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt (Art. 54 Abs. 3 FLG und Art. 151 FLV).

4.3 Kreditart

Es handelt sich um einen mehrjährigen Verpflichtungskredit gemäss Art. 50 Abs. 3 FLG, der mit den in Ziffer 4 des Beschlussentwurfs erwähnten voraussichtlichen Zahlungen abgelöst wird.

Diese sind in der Voranschlags-, Aufgaben- und Finanzplanung der Bau-, Verkehrs- und Ener- giedirektion sowie der Polizei- und Militärdirektion eingestellt. Vorbehalten bleibt die Genehmi- gung der jährlichen Voranschläge.

Durch die Polizei- und Militärdirektion wird beim Bund und Konkordat ein voraussichtlicher Bei- trag von 1 Mio. Franken beantragt. Über die Höhe wird erst nach der Vollendung des Projekts entschieden.

4.4 Personelle Auswirkungen

Das Projekt hat keine personellen Auswirkungen. Lediglich während der Bauphase ist eine zeitweise Aufstockung des Sicherheitspersonals notwenig, um sensible Bereiche, die gerade erstellt werden, zu schützen. Die Kosten für das externe Sicherheitspersonal betragen Fr. 8'000 und sind im Kostenvoranschlag eingerechnet.

5 TERMINE

– Beschluss Ausführungskredit: Septembersession 2012 – Fakultatives Referendum: Dezember 2012

– Vorgesehener Baubeginn: Januar 2013

– Realisierung: bis Juni 2014

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6 ANTRAG

Aus den dargelegten Gründen beantragen wir, dem beiliegenden Beschlussentwurf zuzustim- men.

7 BEILAGE

– Beschlussentwurf

– Übersichtsplan Massnahmenzentrum St. Johannsen

Bern, 6. Juni 2012 BAU-, VERKEHRS- UND

ENERGIEDIREKTION Die Direktorin

B. Egger-Jenzer, Regierungsrätin

Zusatzauskünfte erteilen:

– Vorsteher Amt für Freiheitsentzug und Betreuung Martin Kraemer Tel. 031 635 60 24 – Leiter Projektmanagement 1 / AGG Bruno Mohr Tel. 031 633 34 42 – Gesamtprojektleiter Projektmanagement 1 / AGG Benjamin Bartmann Tel. 031 633 34 02

Zusätzliche Beilagen in den Akten der Finanzkommission:

– Projektorganisation – Terminplan

– Kostenvoranschlag und Übersicht neue und gebundene Ausgaben vom April 2012

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