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Schulung der Neumitglieder der Gemeindewahlbüros

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Academic year: 2022

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Schulung der Neumitglieder der Gemeindewahlbüros

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Begrüssung

Isabel Rabaglio

Leiterin Wahlen/Abstimmungen des Kantons Basel-Landschaft Theres Fuchs

Wahlbüropräsidentin der Gemeinde Gelterkinden, Fachgruppenleiterin Einwohnerdienste GFV BL

(3)

3

Ablauf

1. Grundsätze für die Arbeit im Wahlbüro

2. Wahlbüro: Zusammensetzung 3. Wahllokal, Urnen

4. Stimmregister

5. Möglichkeiten der Stimmabgabe 6. Ein typischer Abstimmungs-

Wahlsonntag

7. Bearbeitung der brieflich

abgegebenen Stimm-/Wahlzettel ab Freitag, 18 Uhr

8. Bearbeitung der persönlich an der Urne abgegebenen Stimm-

/Wahlzettel, am Abstimmungs- Wahlsonntag

9. Bearbeitung der Stimm-

/Wahlzettel am Abstimmungs- Wahlsonntag

10. Abschlussarbeiten des Wahlbüros 11. Aushang / Beschwerden

12. Arten von Abstimmungen 13. Wahlsysteme

14. Stimm-Wahlzettelauswertung (leer, ungültig, gültig)

15. Beispiele aus der Praxis

16. Wahlen – Ungültigkeitsgrund von Stimmen

17. Beispiele aus der Praxis

(4)

1. Grundsätze für die Arbeit im Wahlbüro

− Ziel ist es, wenn immer möglich, den Wählerwillen korrekt und vollständig zu eruieren und zu erfassen

− Das Wahlbüropräsidium entscheidet im Zweifelsfall vor Ort entsprechend der rechtlichen Vorgaben und den Weisungen der Landeskanzlei über die Gültigkeit von Stimm- und Wahlzetteln

− Schweigepflicht (§ 21 Gemeindegesetz): Keine Bekanntgabe von Ergebnissen vor Schliessung des Wahllokals!

− Wichtiges Hilfsmittel für Ihre Arbeit: Merkblatt Arbeitsschritte eines Wahlbüros

− Rechtliche Grundlagen: Verfassung des Kantons Basel-Landschaft (SGS 100), Gesetz über die politischen Rechte (SGS 120, GpR), Verordnung

zum Gesetz über die politischen Rechte (SGS 120.11, Verordnung z. GpR), Gesetz über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (SGS

180, Gemeindegesetz)

(5)

5

2. Wahlbüro: Zusammensetzung

(§ 6 GpR und § 6 Verordnung z. GpR)

− Pro Gemeinde mind. 1 Wahlbüro mit mind. 5 Mitgliedern

− Aufsicht Wahlbüro: Gemeindepräsidium

− Gemeindepräsidium setzt allenfalls geeignete handlungsfähige Ersatzleute ein

− Wahlbüro überwacht die Stimmabgabe, kennzeichnet die Stimm-

/Wahlzettel und ermittelt die Ergebnisse von Wahlen und Abstimmungen

− Mitglieder des Wahlbüros, die an einer Wahl als Kandidatinnen oder

Kandidaten beteiligt sind, dürfen bei der Ermittlung des Ergebnisses dieser Wahl nicht mitwirken

(6)

3. Wahllokal, Urnen (I)

(§ 5 GpR und § 5 Verordnung z. GpR)

− Mindestens 1 Wahllokal pro Gemeinde für die persönliche Stimmabgabe

− Wahllokal am Wahltag mindestens 1 Stunde geöffnet sein

− Schliessung spätestens am Sonntag um 12.00 Uhr

− Wahllokal an mehreren Tagen geöffnet: Urnen jeweils nach Schluss der Öffnungszeiten so verschliessen und aufbewahren, dass keine Abgabe oder Entnahme von Stimmen möglich ist.

− In jedem Wahllokal mind. 1 Urne für Einwurf der Wahlzettel

(7)

7

3. Wahllokal, Urnen (II)

Beispiel einer Urne mit

angeheftetem Stimm-/Wahlzettel

(8)

4. Stimmregister

(§ 3 GpR und § 4 Verordnung z. GpR)

− Im Stimmregister sind alle in der Gemeinde wohnhaften Schweizer/innen sowie die Auslandschweizer/innen (Stimmberechtigte) ab dem vollendeten 18. Altersjahr eingetragen, sofern kein Ausschlussgrund vorliegt.

− Bereitstellung durch die Gemeindeverwaltung

− Eintragungen: bis zum 5. Tag (Dienstag) vor Wahltag möglich

− Allen Stimmberechtigten zur Einsicht offen

− Das Erstellen von Kopien ist nicht erlaubt

− Insbesondere bei Wahlen zur Überprüfung ob eine Person wählbar ist (Stimmberechtigte)

(9)

9

5. Möglichkeiten der Stimmabgabe

− Briefliche Stimmabgabe (§ 7 GpR, § 7 Verordnung z. GpR)

 Stimmberechtigte werfen das Stimmrecht-Couvert in den

gemeindeeigenen Briefkasten oder senden die Unterlagen mittels Post an die Gemeinde.

 Möglich sobald die Stimmberechtigten im Besitze der Stimm- bzw.

Wahlunterlagen sind. (Zustellung 3-4 Wochen /10 Tage vor Wahltag)

− Persönliche Stimmabgabe an der Urne (§ 7 GpR, § 6 Verordnung z. GpR)

 Stimmberechtige können ihre Stimme am Wahlsonntag im Wahllokal persönlich an der Urne abgeben.

 Persönlich bedeutet: nur die stimmberechtigte Person

(10)

- Übersicht über den Ablauf von Abstimmungen resp. Wahlen am Abstimmungssonntag (siehe

Handout Arbeitsschritte des Wahlbüros S. 3)

- Einzelne Schritte werden in

zeitlicher Abhängigkeit dargestellt

6. Ein typischer Abstimmungs-Wahlsonntag

(11)

11

7. Bearbeitung der brieflich abgegebenen Stimm- und Wahlzettel ab Freitag, 18.00 Uhr (I)

(§ 8 Verordnung zum GpR)

− Grundsätzliche Empfehlung: einzelne Arbeitsschritte personell trennen, den einzelnen Mitgliedern konkrete Aufgaben zuteilen

− Letzte Leerung des Briefkastens am Samstag, 17.00 Uhr

− Stimmrecht-Couverts frühestens ab Freitag, 18.00 Uhr in Anwesenheit von 3 Mitgliedern des Wahlbüros öffnen

(12)

7. Bearbeitung der brieflich abgegebenen Stimm- und Wahlzettel ab Freitag, 18.00 Uhr (II)

(§ 8 Verordnung zum GpR)

− Prüfung der eigenhändigen Unterschrift auf den Stimmrechtsausweise

− Unterschrift fehlt?

 Stimmrechtsausweis wird gezählt (Anzahl Stimmrechtsausweise)

 Alle Wahlzettel und alle Stimmen ungültig

(13)

13

7. Bearbeitung der brieflich abgegebenen Stimm- und Wahlzettel ab Freitag, 18.00 Uhr (III)

− Stimmrechtsausweise und Stimm-Wahlcouvert mit den Stimm-/Wahlzetteln trennen und gesondert aufschichten.

− Öffnen der Stimm-Wahlcouverts und Prüfung, ob für jede Abstimmung/Wahl nur je ein Zettel vorhanden ist.

− Mehrere Zettel für die gleiche Abstimmung/Wahl?

 einen Zettel als «ungültig, da mehrfach» markieren, die übrigen vernichten

− Einwurf der nicht sortierten brieflichen Stimm-/Wahlzettel uneingesehen in eine Urne bis zur Auszählung

(14)

7. Bearbeitung der brieflich abgegebenen Stimm- und Wahlzettel ab Freitag, 18.00 Uhr (IV)

− Praktische Beispiele:

 Stimmrechtsausweis unterschrieben und Stimm-Wahlcouvert

 Stimmrechtsausweis nicht unterschrieben -> Stimm-Wahlcouvert kennzeichnen und dieses separieren (Beispiel von vorhin)

 Stimmrechtsausweis unterschrieben und Stimm-Wahlcouvert fehlt ->

Stimm-/Wahlzettel lose in Urne werfen

 Stimmrechtsausweis unterschrieben und Stimmcouvert und lose Stimm- /Wahlzettel -> Stimm-Wahlcouvert und lose Stimm-/Wahlzettel bündeln

(15)

15

8. Bearbeitung der persönlich an der Urne abgegebenen Stimm-/Wahlzettel, am Abstimmungssonntag

(§ 7 GpR, § 6 Verordnung zum GpR)

− mind. 2 Mitglieder des Wahlbüros überwachen die Stimmabgabe:

 Entgegennahme der Stimmrechtsausweise (Unterschrift nicht erforderlich)

 Kennzeichnen (Stempeln) der Stimm-/Wahlzettel auf der Rückseite

 Stimmberechtigter muss Stimm-/Wahlzettel persönlich einwerfen

(Abgabe durch andere Person grundsätzlich nicht erlaubt – Ausnahmen gemäss § 7 Abs. 3 GpR: Stimmabgabe dauerhaft unmöglich wegen

Invalidität oder aus einem anderen Grund)

Abgabe durch andere Person grundsätzlich nicht erlaubt – Ausnahmen gemäss § 7 Abs. 3 GpR (Stimmabgabe dauerhaft unmöglich wegen Invalid

(16)

9. Bearbeitung der Wahl-/Stimmzettel am Abstimmungssonntag

− Öffnen der Urne: Auszählung briefliche Abstimmung bereits vor der Schliessung des Wahllokals möglich

− Auszählen der Stimmrechtsausweise

− Sortieren der Stimm-/Wahlzettel nach Abstimmung/ Wahl (Beispiel Stanzung)

− Sortieren der Stimm-/Wahlzettel nach leer, ungültig, gültig (Beispiel Sortierbox)

− Auszählen und kennzeichnen der leeren, ungültigen, gültigen Stimm- /Wahlzettel

− Generell gilt: Technische Hilfsmittel wie Waage und Zählmaschinen sind erlaubt

(17)

17

10. Abschlussarbeiten des Wahlbüros (I)

− Erfassen der Wahl in SESAM

− Ausfüllen der Protokolle (Folie 18 und 19, Vorlagen auf Homepage BL)

− Mitteilung der eidg. und kant. Ergebnisse via Telefon an die LKA

− Stimmrechtsausweise, Stimm-/Wahlzettel in Behältnisse abpacken, durch Verwaltung an einem sicheren Ort aufzubewahren, bis das Ergebnis

erwahrt ist

− Unterzeichnung des Protokolls durch das Präsidium und 2 Wahlbüromitglieder

− Protokoll an LKA versenden, vorbeibringen

− Zweites Exemplar des Protokolls LKA in der Gemeinde archivieren

(18)

10. Abschlussarbeiten des Wahlbüros (II)

Ausfüllen des Protokolls (Seite 1)

(19)

19

10. Abschlussarbeiten des Wahlbüros (III)

Ausfüllen des Protokolls (Seite 2)

(20)

11. Aushang / Beschwerden

(§§ 12/13 GpR und §§ 83/88 GpR)

− Publikation des Ergebnisses gemäss § 18 Verordnung GpR im kantonalen Amtsblatt bzw. durch das Gemeindewahlbüro in geeigneter Weise mit

Hinweis auf Beschwerdemöglichkeit

− Beschwerdemöglichkeit beim Regierungsrat

 innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrunds, spätestens jedoch am 3. Tag nach der ordnungsgemässen Ergebnispublikation

 wegen Verletzung des Stimmrechts

 wegen mangelhafter Vorbereitung und Durchführung von Abstimmungen und Wahlen

(21)

21

12. Arten von Abstimmung (I)

Einfachabstimmung (Frage: Ja –Nein) Stimmzettel:

Stimmzettel

für die kantonale Volksabstimmung vom 27. September 2020

6

Wollen Sie die formulierte Gesetzesinitiative «zum Ausbau des Hochleistungsstrassennetzes» vom 9.

März 2017 annehmen?

Antwort: Ja oder Nein

_____________

Wer Wahl- oder Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert oder wer derartige Wahl- oder Stimmzettel verteilt, wird mit Busse bestraft (Artikel 282bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches).

(22)

12. Arten von Abstimmung (II)

Initiative mit Gegenvorschlag (Frage: Ja –Nein) Stimmzettel: Stimmzettel

für die kantonale Volksabstimmung vom 24. November 2019

1

Frage 1

Wollen Sie die nichtformulierte Volksinitiative «Ergänzungsleistungen für Familien mit geringen Einkommen» vom 23. November 2017 annehmen?

Antwort: Ja oder Nein _______________

Frage 2

Wollen Sie den nichtformulierten Gegenvorschlag des Landrats vom 4. April 2019 annehmen?

Antwort: Ja oder Nein

_______________

Für den Fall, dass in der Abstimmung sowohl die Volksinitiative als auch der nichtformulierte Gegenvorschlag des Landrats mehrheitlich bejaht werden:

Stichfrage:

Ziehen Sie die Volksinitiative oder den Gegenvorschlag vor?

Gewünschtes ankreuzen SO:

X

Volksinitiative Gegenvorschlag

Die Fragen 1 und 2 können beide je mit Ja oder Nein beantwortet werden. Bei der Stichfrage darf nur ein Feld angekreuzt werden, sonst gilt die Frage als nicht beantwortet.

Wer Wahl- oder Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert oder wer derartige Wahl- oder Stimmzettel verteilt, wird mit Busse bestraft (Art. 282bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches).

(23)

23

13. Wahlsysteme (I)

Majorzwahlen (Persönlichkeitswahlen, § 27 ff. GpR)

 Kandidierende treten als Einzelpersonen an. Auf dem Wahlzettel steht jeweils ein oder mehrere Name(n) einer Stimmberechtigten Person der zu besetzenden Sitze

Proporzwahlen (Verhältniswahl, § 32 ff. GpR)

 Die Sitze werden auf verschiedene Parteien verteilt, und zwar

proportional, das heisst im Verhältnis zum Stimmenanteil der Parteien.

 Gewählt sind jene Kandidierenden, die innerhalb der Parteienliste ihres Wahlkreises am meisten Stimmen erhalten haben.

(24)

13. Wahlsysteme (II)

Welches Wahlsystem kommt wann zur Anwendung?

Kantonal (§27 und §32 GpR):

 Majorz (Regierungsrat, Mitglieder des Ständerats, Friedensrichterinnen und Friedensrichter)

 Proporz (Landrat, Verfassungsrat, Nationalrat)

Kommunal (auf Gemeindeebene):

 Majorz und Proporz: Die jeweilige Gemeindeordnung bestimmt, wann welches Wahlsystem für welche Behörde zur Anwendung gelangt. Der Einwohnerrat ist immer in Proporz gewählt.

(25)

25

14. Stimm-Wahlzettelauswertung (leer, ungültig, gültig) (§§ 8-11, 38 Abs. 6, 39 GpR)

Ein Stimm-/Wahlzettel ist leer, wenn er überhaupt nicht ausgefüllt worden ist.

Ein Stimm-/Wahlzettel ist ungültig, wenn er:

 a. nicht amtlich ist,

b. keine amtliche Kennzeichnung aufweist,

c. anders als handschriftlich ausgefüllt oder anders als handschriftlich geändert ist

d. mehrfach eingereicht wurde

e. ehrverletzende Äusserungen enthält oder offensichtlich gekennzeichnet ist.

Stimm-/Wahlzettel sind ferner ungültig, wenn bei der brieflichen Stimmabgabe:

 a. der Stimmrechtsausweis nicht unterschrieben ist

 b. die Postaufgabe im Ausland erfolgt, bundesrechtliche Ausnahmen vorbehalten;

 c. die Zettel nach 17 Uhr des Tages vor dem Wahltag in der Gemeindeverwaltung eintreffen.

(26)

(Stimmzettelauswertung Einfachabstimmung)

1 = gültig, da handschr. geändert 2 = ungültig, nicht handschr. geänd.

3 = ungültig, Änderung andere Schrift 4 = ungültig da Vermerk auf Zettel 5 = leer

Ausfüllen mit Bleistift erlaubt

(27)

27

15. Beispiel aus der Praxis

(Übertrag Resultate Einfachabstimmung auf Tabelle,

Beispiel einer Excelliste)

(28)

(Stimmzettelauswertung Ini mit GGV)

Frage 1: Ja Frage 2: Nein Stichfrage: Ja

-> kann als Kreuz gezählt werden

(29)

29

15. Beispiel aus der Praxis

(Stimmzettelauswertung Ini mit GGV)

Frage 1: Nein Frage 2: Ja

Stichfrage: Ja bei Gegenvorschlag -> kann als Kreuz gewertet werden

(30)

15. Beispiel aus der Praxis

(Stimmzettelauswertung Ini mit GGV)

Frage 1: Ja Frage 2: Nein

Stichfrage: ohne Antwort

(31)

31

15. Beispiel aus der Praxis

(Stimmzettelauswertung Ini mit GGV)

Frage 1: Ja Frage 2: leer

Stichfrage: Initiative

(32)

15. Beispiel aus der Praxis

(Stimmzettelauswertung Ini mit GGV)

Frage 1: leer Frage 2: leer

Stichfrage: Initiative

(33)

33

15. Beispiel aus der Praxis

(Stimmzettelauswertung Ini mit GGV)

Frage 1: leer Frage 2: leer

Stichfrage: Gegenvorschlag

(34)

15. Beispiel aus der Praxis

(Stimmzettelauswertung Ini mit GGV)

Frage 1: Ja Frage 2: Nein

Stichfrage: ohne Antwort

(35)

35

15. Beispiel aus der Praxis

(Ini mit GGV – Vorgehen - Auslegeordnung)

(36)

15. Beispiel aus der Praxis

(Ini mit GGV – Übertrag Auszählung in Tabelle)

(37)

37

16. Wahlen - Ungültigkeitsgrund von Stimmen

- Wille des Stimmberechtigten ist nicht eindeutig erkennbar (z.B. unleserliche Schrift)

- Stimmen für Nicht-Wählbare abgeben (nicht im Stimmregister oder nicht identifizierbar)

- Bei Verhältniswahl (Proporz) Stimmen für Nicht-Vorgeschlagene oder mehr als zwei Stimmen für die gleiche Kandidatur

- Kein Kumulieren bei Majorz (zweite Stimme für dieselbe Kandidatur ist ungültig)

(38)

17. Beispiel aus der Praxis

(Wahlzettelauswertung Majorz)

(39)

39

17. Beispiel aus der Praxis

(Wahlzettelauswertung Majorz)

(40)

VIEL FREUDE und GUTES GELINGEN für nächsten Abstimmungen und Wahlen

Feedback gerne an isabel.rabaglio@bl.ch

Referenzen

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