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Abfallwirtschafts-Zweckverband Einfacher und gut für die Umwelt! To go

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Academic year: 2022

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Einfacher und gut für die Umwelt!

Pfand auf Einwegflaschen soll Abfall vermeiden und die Rückgabe von Elektro- altgeräten wird einfacher

To go wird

nachhaltig!

(2)

Nachhaltigkeit und der Umgang mit unse- ren Ressourcen sind zur Schlüsselfrage des 21. Jahrhunderts geworden. Wir müssen uns bewusst werden, dass die Verantwor- tung gegenüber unserer Umwelt in unse- ren Händen liegt. Nur wenn jeder von uns lernt, nachhaltig zu leben, erhalten wir unsere Heimat für künftige Generationen.

Mit dieser Abfallzeitung möchten wir Ih- nen zeigen, wie Sie Nachhaltigkeit in vielen Lebensbereichen umsetzen können.

Im vergangenen Jahr wurden – vermutlich auch pandemiebedingt – weit mehr Ein- wegverpackungen weggeworfen als jemals zuvor. Doch gerade jetzt gilt es mehr denn je, unsere Umwelt zu schützen. Dabei geht es auch um Abfallvermeidung, eine bessere Abfalltrennung im Alltag und einen um- weltbewussten Umgang mit Müll. Wenn wir beispielsweise unseren eigenen Be- cher benutzen oder eine Mehrwegschale

für Essen und Getränke zum Mitnehmen ausleihen, verringert das die Vermüllung unserer Straßen. Weniger Abfall sorgt nicht nur für eine saubere und sichere Heimat, weniger Müll bedeutet auch, einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz zu leisten.

In den vergangenen zwölf Jahren in mei- ner Zeit als Vorstandsvorsitzende des AZV hat sich bereits vieles in der Abfallwirt- schaft verbessert – der Weg für eine sau- bere Umwelt hin zur Kreislaufwirtschaft wurde frei gemacht. Für die Zukunft wün- sche ich mir, dass jeder von uns dem The- ma Umwelt-bewusstsein mehr Beachtung schenkt.

Auf diesem Wege möchte ich mich von Ihnen nach zwölf Jahren als Vorstandsvor- sitzende verabschieden und Ihnen Danke für Ihr Vertrauen sagen.

Einwegverpackungen bilden den Groß- teil aller Kunststoffabfälle. Diese werden nur ein einziges Mal genutzt und landen danach oftmals auf Straßen, in Parks und Gewässern.

Damit dies ein Ende findet, ist bereits seit dem 3. Juli 2021 EU-weit die Herstellung von Wegwerfprodukten aus Kunststoff verboten. Darunter fallen zum Beispiel Einwegbesteck und -teller, Wattestäbchen, Strohhalme und Rührstäbchen, aber auch To-go-Becher und Einweglebensmittel- behälter aus Styropor.

Als Verbraucher werden Sie die Verände- rungen vor allem beim Kauf von Einweg- getränken und Take-away-Gerichten be- merken.

Tschüss Einweg- verpackungen!

Um Einwegverpackungen zu reduzieren und somit Abfall zu vermeiden, trat am 3. Juli 2021 die neue Gesetzesänderung in Kraft.

Änderung im Verpackungs- gesetz

Lassen Sie uns gemeinsam nachhaltig werden – für eine saubere und lebens- werte Zukunft.

Viel Freude beim Lesen!

Ihre Elke Künholz

AZV-Vorstandsvorsitzende

(3)

Wie geht’s weiter?

ab 2022

Pfandpflicht für alle Einweg- getränkeflaschen aus Kunststoff und alle Getränkedosen.

ab 2023

Zusätzliche Mehrweg- neben Einwegbehältern für Fast Food und To-go-Essen.

Ausgenommen von der Pflicht sind kleinere Betriebe.

ab 2025

Mindestens 25 Prozent Recycling-Plastik bei PET-Einweggetränkeflaschen.

ab 2030

Mindestens 30 Prozent

Recycling-Plastik für alle Einweg- kunststoffgetränkeflaschen.

Ab 2023 müssen Restaurants, Imbisse und Cafés ihren Kunden auch Mehrweg- behälter für Essen und Getränke zum Mit- nehmen anbieten. Dies gilt EU-weit. Eine Ausnahme gibt es nur für kleine Betriebe – etwa Imbissbuden – mit maximal fünf Be- schäftigten und höchstens 80 m² Verkaufs- fläche. Sie sollen ihrer Kundschaft Speisen und Getränke auch in mitgebrachte Be- hälter abfüllen können.

In Deutschland entstehen täglich 770 Tonnen Verpackungsmüll durch Take- away-Einwegverpackungen. Für wiederver- wendbare To-go-Becher haben sich einige Modelle etabliert. Zur Mitnahme von Speisen werden bereits in geringem Maße Mehrwegverpackungssysteme oder Mehr- wegverpackungen mit Pfand angeboten.

Pfandpflicht für alle Einweggetränke- flaschen und Getränkedosen kommt

Mehrweg in der Gastronomie ab 2023

Ab dem 1. Januar 2022 werden Einweg- getränkeflaschen aus Kunststoff (bis zu drei Litern) sowie Getränkedosen grund- sätzlich pfandpflichtig. Bereits im Verkauf befindliche Getränkeverpackungen dürfen noch bis 1. Juli 2022 pfandfrei verkauft werden.

Ab 2024 wird dann die Pfandpflicht auch auf Plastikflaschen mit Milchgetränken ausgeweitet. Das Pfandsystem für Ein- weggetränkeflaschen sorgt dafür, dass diese verwertet werden können. Es lassen sich daraus neue Flaschen oder etwa Textilien herstellen.

Bisher wird auf Einweggetränkeflaschen von Bier, Mineralwasser, Erfrischungs- getränken und alkoholhaltigen Mischge- tränken ein Pfand von 25 Cent erhoben.

Von der Einwegpfandpflicht ausgenommen sind bisher Milch, Wein, Spirituosen, Frucht- und Gemüsesäfte. Auch Nischen- produkte wie Apfelwein oder Energydrinks sind bisher noch pfandfrei.

(4)

Rückgabe von Elektroaltgeräten wird vereinfacht

Um die Rücknahme von Elektroaltgerä- ten zu vereinfachen, wird am 1. Januar 2022 das neue Elektro- und Elektronik- gerätegesetz (ElektroG) in Kraft treten.

Änderung im Elektrogesetz

Rücknahme auch in Supermärkten

Neben Anbietern von Elektro- und Elek- tronikgeräten ist nun auch der Lebens- mitteleinzelhandel, der über eine Gesamt- verkaufsfläche von mindestens 800 m² ver- fügt und mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektrogeräte anbietet, künftig zur Rück- nahme von Elektroaltgeräten verpflichtet.

Dies gilt ab dem 1. Juli 2022.

Bis zu drei Altgeräte je Geräteart (max.

Kantenlänge von 25 cm) müssen dann an- genommen werden – unabhängig davon, ob die Geräteart angeboten bzw. ob ein neues Gerät erworben wird. Größere Geräte können nur dann dort abgegeben werden, wenn ein vergleichbares Gerät erworben wird.

Der Onlinehandel wird bei der Rücknahme ebenso in die Pflicht genommen. Hier sind Verkaufs- und Lagerfläche entscheidend.

Die Onlinehändler haben bei einem Kauf von einem neuen Elektrogerät eine kos- tenlose Abholung und Entsorgung von alten Kühlschränken, Waschmaschinen, Bildschirmen oder anderen Großgeräten anzubieten. Für Elektro- und Elektronik- kleingeräte sind geeignete Rückgabemög- lichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten.

Auch der

Onlinehandel nimmt zurück

Um Elektroaltgeräte wiederverwenden oder umweltkonform verwerten zu können, wurde das bestehende Elektro- und Elek- tronikgerätegesetz (ElektroG) geändert.

So werden zukünftig mehr Rücknahme-

stellen für den Verbraucher geschaffen (wie zum Beispiel im Lebensmitteleinzel- handel). Zudem wird der Onlinehandel verstärkt mit der Rücknahme von Elektro- altgeräten in die Pflicht genommen.

(5)

Bitte denken Sie daran, vor der Abgabe Ihrer Elektroaltgeräte sämtliche zugänglichen Batterien und Akkus sowie Leuchtmittel zu entfernen. Diese können über die Schad- stoffsammlung, im Entsorgungszentrum in Ludwigsau oder bei der Fa. Fehr-Knetten- brech entsorgt werden. Batterien können zudem in Sammelboxen z. B. in Discountern und Elektromärkten abgegeben werden.

Abholung

Elektrogroßgeräte (z. B. Waschmaschine, Herd, PC, Monitor) können Sie zur Abholung direkt beim AZV anmelden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Anmeldung.

Sie erhalten nach erfolgter Anmeldung umgehend Ihren Abholtermin per E-Mail.

Selbstverständlich ist auch weiterhin eine Anmeldung telefonisch

(06621 92 37 – 73) oder per E-Mail (sperrmuell@

azv-hef-rof.de) möglich.

Zur Online-Anmeldung:

Selbstanlieferung

Ihre Elektroaltgeräte können Sie hier auch direkt abgeben. Natürlich kostenfrei.

Fa. Fehr-Knettenbrech

Am Ententeich 11, Bad Hersfeld

Annahmezeiten Mo-Fr: 8.30 – 17.00 Uhr Sa: 9.00 – 12.00 Uhr Entsorgungszentrum Hersfeld-Rotenburg in Ludwigsau

Annahmezeiten Mo-Fr: 7.30 – 16.00 Uhr Sa: 8.00 – 12.00 Uhr

Leuchtmittel

"Leuchtmittel" ist ein Synonym für "Lampe" und meint die Lichtquelle.

Der Begriff Leuchtmittel wird heute oft in Kombination mit der ent- sprechenden Lichttechnik verwendet.

z. B. LED-Leuchtmittel, Halogen- leuchtmittel, Energiesparleuchtmittel...

Lampe, Leuchte und Leuchtmittel – was ist was?

Lampe

„Lampe“ meint die Lichtquelle.

z. B. LED-Lampe, Halogenlampe, Energiesparlampe, Glühlampe...

Leuchte

„Leuchte“ beschreibt das gesamte Lichtobjekt.

Eine Leuchte besteht aus dem leuchten- den Element sowie dem Körper mit

Lampenfassung, Lampensockel und Lampenschirm.

z. B. Deckenleuchte, Innenleuchte, Außenleuchte, Wohnzimmerleuchte...

Hätten Sie’s gewusst?

Kommunale Entsorgung

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Wir bitten aus gegebenem Anlass dringend darum, Campinggas-Kartuschen, Spray- dosen oder andere Druckgasverpackungen niemals über die Hausmülltonne zu ent- sorgen!

Da diese Verpackungen zum Teil noch mit brennbarem Gas (Propan/Butan) befüllt sind, stellen sie ein großes Risiko für Ver- puffungen oder Brände dar. Zudem ge- langen die Treibgase als schädliche Emis- sionen in die Atmosphäre.

Nur wenn die Dosen komplett restentleert sind, können diese über den Gelben Sack

im Rahmen der monatlichen Wertstoff- sammlung entsorgt werden.

Nicht restentleerte Campinggas-Kartuschen oder Spraydosen sind als Sonderabfall bei der Fa. Fehr-Knettenbrech, Am Enten- teich 11 in Bad Hersfeld zu entsorgen. Die Annahme ist für Privatanlieferer natürlich kostenfrei. Die Öffnungszeiten für Sonder- abfallkleinmengen sind Dienstag, Donners- tag und Samstag von 9.30 bis 12.30 Uhr.

Für Fragen und weitere Auskünfte steht Ihnen die AZV-Abfallberatung gerne zur Verfügung: Tel.: 06621 92 37-15 oder -14.

Campinggas-Kartuschen und Spraydosen gehören nicht in den Hausmüll!

Wir begrüßen außerdem unsere neuen Mitarbeiterinnen, die seit kurzem in der AZV-Verwaltung tätig sind (v. l. n. r.):

Frau Jasmin Dietzel verstärkt unser Serviceteam in der Kundenbetreuung Frau Lorena Pankraz ist Auszubildende

zur Verwaltungsfachangestellten Frau Rosanna Grasso absolviert ihr FOS-Praktikum bei uns und ist abteilungsübergreifend tätig

Wir wünschen unseren neuen Kolleginnen alles Gute und viel Freude bei ihren neuen Aufgaben!

Deponie unter neuer Leitung

Wir freuen uns, Ihnen Herrn Jan-Niclas Heß, M.Sc. (Master of Science) – seit dem 1. April 2021 der neue Leiter des Ent- sorgungszentrums Hersfeld-Rotenburg in Ludwigsau – kurz vorstellen zu dürfen:

Herr Heß studierte Umweltmanagement an der Justus-Liebig-Universität in Gießen und schloss das Studium im Jahr 2018 mit dem Bachelor of Science ab. Anschließend studierte er Abfallwirtschaft und Altlasten an der Technischen Universität Dresden und erlangte Anfang dieses Jahres seinen Masterabschluss.

Während seines Studiums war er mehrere Monate als Praktikant und später als Werk- student bei der LIB GmbH (Lünig Ingenieur Beratung GmbH) im Rahmen der Planung zur Deponieerweiterung und der Ober- flächenabdichtung für uns tätig. Auf die- sem Weg konnte er bereits wertvolle Kenntnisse über sein zukünftiges Tätig- keitsfeld auf unserem Entsorgungszentrum sammeln.

Sie erreichen Herrn Heß unter:

Tel.: 06621 799 54010

E-Mail: jan-niclas.hess@azv-hef-rof.de

Verstärkung im AZV-Team

(7)

Hilf Müllmi, den Müll zu sortieren!

Verbinde die verschiedenen Abfälle mit dem richtigen Müllbehälter.

Altpapier Altglas Hausmüll Gelber Sack Biotonne

Mal mich aus!

(8)

Ihr Draht zu uns – Wir helfen gerne weiter

Abfallwirtschafts-Zweckverband Landkreis Hersfeld-Rotenburg (AZV)

Kleine Industriestraße 6 | 36251 Bad Hersfeld Telefon: 06621 92 37-0

Telefax: 06621 92 37-37 E-Mail: info@azv-hef-rof.de Web: www.azv-hef-rof.de

Entsorgungszentrum Hersfeld-Rotenburg

36251 Ludwigsau

Eingabe für Ihr Navigationssystem:

Hersfelder Straße/Forsthausweg, 36251 Ludwigsau;

auf der Straßenseite des Bahnübergangs der Beschilderung folgen.

Deponieleitung: 06621 79 95 40-10 Wiegehaus: 06621 79 95 40-0 Telefax: 06621 79 95 40-19 E-Mail: waage@azv-hef-rof.de Öffnungszeiten Entsorgungszentrum:

Mo.–Fr. 7:30–16:00 Uhr

Sa. 8:00–12:00 Uhr

PreZero Service Hessen GmbH

Entsorgungszentrum Hersfeld-Rotenburg, Am Mittelrück

36251 Ludwigsau-Friedlos Telefon: 06621 172 56-56 Telefax: 06621 620 23-55

E-Mail: azv-hersfeld@prezero.com

Impressum

Herausgeber:

Abfallwirtschafts-Zweckverband Landkreis Hersfeld-Rotenburg (AZV) Geschäftsführer:

Jörg Goßmann Gestaltung:

Werbeagentur roe-designz Fotos & Grafiken:

stock.adobe.com, AZV, roe-designz Titelfoto:

stock.adobe.com

Fehr-Knettenbrech

IndustrieService GmbH & Co. KG

Am Ententeich 11 | 36251 Bad Hersfeld Telefon: 06621 96 90

Telefax: 06621 96 92 00

E-Mail: badhersfeld@fki-service.de Elektroaltgeräteannahme:

Mo.–Fr.: 8:30–17:00 Uhr; Sa: 9:00–12:00 Uhr Annahme von Sonderabfallkleinmengen:

Di., Do. und Sa.: 9:30–12:30 Uhr

Während der mobilen Schadstoffsammlung im Frühjahr und Herbst ist die Abgabe von Sondermüll nur an Samstagen möglich!

Öffnungszeiten Verwaltung:

von bis von bis

Montag 8:30 12:30 13:30 15:30 Dienstag 8:30 12:30 13:30 15:30 Mittwoch 8:30 12:30

Donnerstag 8:30 12:30 13:30 17:30 Freitag 8:30 13:00

VIA Möbel und Mehr

Landecker Straße 1 | 36251 Bad Hersfeld Telefon: 06621 640 21 22

E-Mail: info@via-badhersfeld.de

Gut geeignet sind feste Plastikkörbe, Metall- oder Holzgefäße mit Löchern, durch die Regenwasser ablaufen kann.

In letzter Zeit wird Altglas vermehrt in nicht geeigneten Behältnissen zur Ab- holung bereitgestellt. Hierzu zählen z. B.

Plastiktüten, die nach der Leerung schnell weggeweht werden, Kartons, die durch Nässe durchweichen und dann beim An- heben durchbrechen, oder wasserdichte Wannen, die bei Regen volllaufen.

Fensterglas oder Spiegel werden übrigens nicht mit dem Altglas mitgenommen, da es sich nicht um Verpackungsglas handelt.

Lediglich Flaschen und Konservengläser wer- den über die Altglas-Sammlung entsorgt.

Außerdem denken Sie bitte daran, die Alt- glasbehälter nach der Leerung wieder vom Bürgersteig bzw. der Straße zu holen.

Welche Behält- nisse eignen sich für Altglas?

In letzter Zeit haben die Beistellmengen an Papier, Pappe und Kartonagen, die neben der blauen Altpapiertonne bereitgestellt werden, massiv zugenommen. Die Entsor- gung der Zusatzmengen stellt eine große zusätzliche Belastung für die Mitarbeiter des Entsorgungsunternehmens dar.

Lose Altpapier- oder Kartonagemengen, die zur Abholung bereitgestellt werden, ohne

dass eine Blaue Tonne zur Leerung bereit- steht, werden grundsätzlich nicht mitge- nommen. Besonders sperrige Pappe und Kartonagen werden zunehmend einfach neben die Blaue Tonne gestellt, ohne dass diese gefüllt wird. Diese Kartonagen sind zu zerkleinern und in die Blaue Tonne zu füllen.

Bei der Bereitstellung zur Abholung sollen die Altpapiertonnen auch frei zugänglich neben die anderen Wertstofffraktionen ge- stellt werden, damit die Lader problemlos die Tonnen, die Gelben Säcke und die Be- hältnisse für Altglas entleeren können.

Sollte Ihnen die Kapazität Ihrer Tonne auf Dauer nicht ausreichen, können weitere bzw. größere blaue Papiertonnen ohne zu- sätzliche Kosten beim AZV bestellt werden.

Es gibt die blauen Tonnen mit 120- oder 240-Liter und auch Container mit 1.1-cbm.

Altpapier gehört in die Blaue Tonne!

Referenzen

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