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Pressemitteilung Neuer Mietspiegel in 2017 für den Oberbergischen Kreis

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Pressemitteilung

Neuer Mietspiegel in 2017 für den Oberbergischen Kreis Mieter und Vermieter werden um Mithilfe gebeten

Mieter oder Vermieter fragen vor Abschluss des Mietvertrages oft nach der orts- üblichen Vergleichsmiete. Dabei nutzen sie gerne den für ihre Gemeinde oder Region vorliegenden Mietspiegel. Aber woher stammt dieses Zahlenwerk und wer stellt es zusammen?

Im Oberbergischen Kreis werden seit Anfang der 90er Jahre die Erstellung und die Aktualisierung des Mietspiegels von den Interessenvertretern der Mieter und Vermieter wahrgenommen. Zur Verbesserung der Datengrundlage führt mittler- weile der Gutachterausschuss für Grundstückswerte die notwendigen Erhebungen und anschließend die statistischen Auswertungen durch. Diese Zusammenarbeit hat sich bewährt und soll nun nach vier Jahren mit der Herausgabe eines neuen Mietspiegels 2017 fortgesetzt werden.

Deshalb werden mit der Unterstützung der Städte und Gemeinden bereits in den nächsten Wochen Mieter und Vermieter erstmalig direkt angeschrieben und um Mithilfe gebeten. Die Angaben zur Mietwohnung können dann in wenigen Minuten unmittelbar online gemacht werden, aber auch die Papierform ist möglich.

Selbstverständlich werden hierbei alle geltenden datenschutzrechtlichen Bestim- mungen beachtet und die Daten werden nicht an Dritte weiter gegeben.

Um für den jeweiligen Wohnort aussagekräftige Grundlagen zu bekommen, ist jede Angabe wichtig. Auch die Mietparteien, die seit der letzten Erhebung in 2013 eine Mietanpassung für ein bestehendes Mietverhältnis vereinbart haben und nicht angeschrieben werden, sind angesprochen an der Umfrage mitzuwirken.

Unter http://mietspiegel.obk.de kann sich ab sofort jeder beteiligen, der an der Mietspiegelerhebung teilnehmen möchte. Nur wenn genügend Daten vorliegen, kann ein repräsentativer Mietspiegel abgeleitet werden.

Darüber hinausgehende Infos über www.obk.de oder www.gars.nrw.de.

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