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Europäisches Patentamt European Patent Office Office europeen des brevets (11) EP A2

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(43) Veröffentlichungstag:

27.10.1999 Patentblatt 1999/43 (21) Anmeldenummer: 99106986.5 (22) Anmeldetag: 09.04.1999

European Patent Office

Office europeen des brevets (11) E P 0 9 5 1 8 7 9 A 2 EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG

igstag: (51) |nt. Cl.6: A61 F 2/44

(84) Benannte Vertragsstaaten: (72) Erfinder:

AT BE CH CY DE DK ES Fl FR GB GR IE IT LI LU • Weiland, Peter

MC NL PT SE 66620 Nonnweiler-Braunshausen (DE)

Benannte Erstreckungsstaaten: • Wilke, Hans-Joachim, Priv.-Doz. Dr.

AL LT LV MK RO SI 891 60 Dornstadt (DE)

(30) Prioritat: 23.04.1998 DE 19818143 (74) Vertreter:

Bernhardt, Winfrid, Dr.-lng.

(71) Anmelder: Kobenhuttenweg 43

MEDINORM AKTIENGESELLSCHAFT 661 23 Saarbrucken (DE)

MEDIZINTECHNISCHE PRODUKTE D-66287 Quierschied (DE)

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(54) Vorrichtung zur Verbindung von Wirbeln der Wirbelsäule (57) Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Ver-

bindung von Wirbeln der Wirbelsäule über ein zwischen den Wirbeln anzuordnendes Implantat, das wenigstens einen Hohlraum und Öffnungen zur Durchsetzung des Implantats mit zur Verbindung der Wirbel gebildetem Knochengewebe aufweist. Durch die Erfindung wird eine neue derartige Vorrichtung geschaffen, welche eine stabilere Positionierung der zu verbindenden Wir-

bel innerhalb der Wirbelsäule nach Einbringung des Implantats ermöglicht. Erfindungsgemäß umfaßt das Implantat einen Verbindungsteil zur Anlage gegen frei- gelegtes Knochenweichgewebe und wenigstens einen, von dem Verbindungsteil vorstehenden Abstandhalter- teil zur Anlage gegen Knochenhartgewebe.

FIG. 7

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Beschreibung

[0001] Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Ver- bindung von Wirbeln der Wirbelsäule über ein zwischen den Wirbeln anzuordnendes Implantat, das wenigstens s einen Hohlraum und Öffnungen zur Durchsetzung des Implantats mit zur Verbindung der Wirbel gebildetem Knochengewebe aufweist.

[0002] Bei der Verbindung von Wirbeln, z.B. nach einer Bandscheibenresektion, stabilisiert ein solches 10 Implantat die Wirbelsäule, solange sich noch nicht genügend Knochenverbindungsgewebe gebildet hat.

[0003] Es sind in ihren Umrissen zylindrische Implan- tate mit einem Außengewinde bekannt, die in eine vor- bereitete Gewindebohrung eingedreht werden, welche is Gewindeabschnitte in den im Abstand einander gegen- überliegenden, zu verbindenden Wirbeln aufweist.

Beim Einbringen der Gewindeabschnitte wird die Kno- chenhartgewebeschicht so weit abgetragen, daß die zylindrischen Implantate über einen Teil ihres Umfangs 20 in Kontakt mit dem darunterliegenden Knochenweich- gewebe kommen. Allein das Knochenweichgewebe ist in der Lage, Knochenverbindungsgewebe zu bilden, das durch Öffnungen in der Zylinderwand des Implan- tats eindringen und das Implantat durchsetzen kann. 25 [0004] Es sind ferner in ihren Umrissen quaderför- mige Implantate bekannt, bei deren Implantation in den gegenüberliegenden Wirbelstirnseiten entsprechende Einfräsungen vorzunehmen sind, um zu ermöglichen, daß durch freigelegtes Knochenweichgewebe Verbin- 30 dungsgewebe gebildet werden und das Implantat durchsetzen kann.

[0005] Durch die vorliegende Erfindung wird eine neue Vorrichtung zur Verbindung von Wirbeln der Wir- belsäule der obengenannten Art geschaffen, welche 35 gegenüber herkömmlichen Vorrichtungen die Wirbel- säule während des Wachstums des Knochenverbin- dungsgewebes besser stabilisieren und eine exaktere Lagefixierung der Wirbel innerhalb der Wirbelsäule

gewährleisten kann. 40

[0006] Die diese Aufgabe lösende Vorrichtung nach der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß das Implantat einen Verbindungsteil zur Anlage gegen frei- gelegtes Knochenweichgewebe und wenigstens einen, von dem Verbindungsteil vorstehenden Abstandhalter- 45 teil zur Anlage gegen Knochenhartgewebe umfaßt.

[0007] Durch ein solches Implantat nach der Erfin- dung kann die Wirbelsäule vertikal belastet werden, wobei die gegen Knochenhartgewebe anliegenden Abstandhalterteile dafür sorgen, daß die Wirbel ihre so erforderliche Position innerhalb der Wirbelsäule beibe- halten. Bei Implantaten nach dem Stand der Technik kann es leicht vorkommen, daß das Implantat in das Knochenweichgewebe hineingedrückt wird und sich der Abstand zwischen den Wirbeln unerwünscht verringert, ss [0008] In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der Verbindungsteil in seinen Umrissen im wesentlichen rotationssymmetrisch ausgebildet, z.B.

als Zylinder oder Konusabschnitt. In einem solchen Fall läßt sich die zur Freilegung des Knochenweichgewebes erforderliche Knochenbearbeitung mit einem Bohr- oder Fräswerkzeug durchführen, wobei die Maße der gebil- deten Ausbohrungen oder Ausfräsungen im wesentli- chen durch die Maße des Werkzeugs bestimmt sind.

Zur Knochenbearbeitung braucht das Werkzeug ledig- lich um einen erforderlichen Betrag vorgeschoben zu werden, und es ist zur Bearbeitung darüber hinaus kei- nerlei Werkzeugbewegung erforderlich.

[0009] Vorzugsweise sind als Abstandhalterteile sich insbesondere diametral von dem Verbindungsteil erstreckende Abstandhalterflügel vorgesehen. Wäh- rend das Verbindungsteil in Kontakt mit Weichknochen- gewebe in eine Ausbohrung oder Ausfräsung hineinsteht, liegen die sich zu beiden Seiten des Verbin- dungsteils erstreckenden Abstandhalterflügel jeweils gegen Knochenhartgewebe des oberen und unteren Wirbels an, welches an die jeweiligen Ausbohrungen oder Ausfräsungen angrenzt.

[0010] In einer weiteren Ausführungsform der Erfin- dung ist vorgesehen, daß sich der Verbindungsteil und der wenigstens eine Abstandhalterteil entsprechend geneigt zueinander angeordneten Wirbeln verjüngen.

Diese Ausführungsform ist zur Verbindung solcher Wir- bel vorgesehen, welche gebogenen Abschnitten der Wirbelsäule angehören.

[0011] Der genannte Hohlraum kann sich in den Abstandhalterteil hinein erstrecken, so daß auch der Abstandhalterteil mit Knochenverbindungsgewebe durchsetzbar ist.

[0012] Vorzugsweise ist das Implantat als Hohlkörper mit zur Bildung der Öffnungen in der Art eines Käfigs durchbrochenen Wänden ausgebildet. Insbesondere weist der Verbindungsteil sich quer zur Rotationsach- senrichtung erstreckende Öffnungsschlitze auf. Durch diese Öffnungsschlitze tritt das sich bildende Knochen- verbindungsgewebe in den Hohlkörper ein und hinter- greift die Wände des Hohlkörpers.

[0013] Die Öffnungsschlitze können sich über den Verbindungsteil hinaus auf die Abstandhalterflügel erstrecken. Ferner können die Abstandhalterflügel an ihren Flügelenden mit Durchbrüchen versehen sein, so daß Knochenverbindungsgewebe auch die Abstandhal- terteile durchsetzen kann.

[0014] In einer weiteren bevorzugten Ausführungs- form der Erfindung weist der Hohlkörper auf einer Stirn- seite eine insbesondere mit Durchbrüchen versehene Stirnwand auf und ist auf der anderen Stirnseite offen.

Ein solcher Hohlkörper läßt sich mit der geschlossenen Stirnwandseite nach vom in den Zwischenraum zwi- schen den zu verbindenden Wirbeln einführen, wobei über die offene andere Stirnseite z.B. Halterungswerk- zeuge in den Implantathohlkörper einführbar sind. Die Stirnwand dient auch zur Fixierung von Füllmaterial, das zur Förderung der Durchbauung mit Knochenge- webe in den Hohlkörper einfüllbar ist.

[0015] In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist

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eine Arretiereinrichtung zur Festlegung des Implantats quer zur Wirbelsäulenlängsrichtung vorgesehen, die dafür sorgt, daß das Implantat nicht aus dem Zwischen- raum zwischen den zu verbindenden Wirbeln austreten kann. Eine solche Arretierungseinrichtung kann einen in das Implantat einführbaren Einsatz mit einer Verha- kungseinrichtung, die insbesondere in das Knochen- weichgewebe eingreift umfassen.

[0016] In einer bevorzugten Ausführungsform weist die Verhakungseinrichtung Hakenteile auf, die an einem in der Art eines Zylinderschlosses in dem Implantat drehbaren Einsatzkörper angebracht sind, wobei die Hakenteile durch die Öffnungsschlitze hindurch in das Knochenweichgewebe eindrehbar sind. Ein solcher Einsatz mit Hakenteilen läßt sich in das Implantat ein- schieben, wobei sich die Hakenteile innerhalb der Abstandhalterflügel bewegen. Durch die sich bis auf die Abstandhalterflügel erstreckenden Öffnungsschlitze ist gewährleistet, daß die Hakenteile bei Drehung des Ein- satzkörpers durch die Öffnungsschlitze hindurch in das Knochenweichgewebe hinein vortreten und so für eine Verhakung des Implantats sorgen können.

[001 7] Der Einsatz kann in dem Implantat zwischen der genannten Stirnwand und einer an der anderen Stirnseite anbringbaren Sperre festlegbar sein, wobei als Sperre vorzugsweise eine in dem Implantat versenk- bare, kopflose Schraube verwendet wird.

[0018] Vorteilhaft kann der Einsatz in dem Implantat mit einem vorgegebenen Spiel festgelegt sein, das so gering ist, daß es die genaue Positionierung der Wirbel nicht beeinträchtigt, die geringfügigen Bewegungen des mit dem Knochenweichgewebe verhakten Arretierungs- einsatzes aber das Wachstum von Knochenverbin- dungsgewebe anregen.

[0019] Die Erfindung soll nun anhand von Ausfüh- rungsbeispielen und der beiliegenden, sich auf diese Ausführungsbeispiele beziehenden Zeichnungen näher erläutert und beschrieben werden. Es zeigen:

Fig. 1 ein Implantat gemäß der Erfindung in einer perspektivischen Darstellung,

Fig. 2 das Implantat von Fig. 1 in einer Seitenan- sicht,

Fig. 3 das Implantat von Fig. 1 in einer Schnittdar- stellung gemäß Schnittlinie A-A von Fig. 2, Fig. 4 das Implantat von Fig. 1 in einer Schnittdar-

stellung gemäß Schnittlinie B-B von Fig. 2, Fig. 5 das Implantat von Fig. 1 in einer Schnittdar-

stellung gemäß Schnittlinie C-C von Fig. 2 in einer Anordnung zwischen zwei Wirbeln, Fig. 6 das Implantat von Fig. 1 in der Ansicht von

Fig. 2 in einer Anordnung zwischen zwei, durch eine Halterungseinrichtung positio- nierten Wirbeln.

Fig. 7 ein weiteres Ausführungsbeispiel für ein erfindungsgemäßes Implantat mit einem Arretierungseinsatz, und

Fig. 8 den in dem Implantat von Fig. 7 verwendeten

Arretierungseinsatz in einer perspektivi- schen Darstellung.

[0020] Ein in den Fig. 1 bis 6 gezeigter Implantathohl- 5 körper weist einen in seinen Umrissen etwa zylindrisch geformten Verbindungsteil 1 auf, von dem diametral Abstandhalterflügel 2 und 3 vorstehen.

[0021] Die Längswände des Implantathohlkörpers sind in der Art eines Käfigs durchbrochen, wobei ins- 10 besondere einander gegenüberliegende, sich quer zur Längsachse des Verbindungsteils 1 erstreckende Öff- nungsschlitze 4 vorgesehen sind.

[0022] In Fig. 1 sind die Schlitze 4 auf der Unterseite des Hohlkörpers der besseren Übersichtlichkeit halber 15 nur zum Teil eingezeichnet.

[0023] Wie den Figuren zu entnehmen ist, erstrecken sich die Schlitze 4 nicht nur in der Wand des Verbin- dungskörpers 1 sondern auch der Abstandhalterflügel 2 und 3.

20 [0024] An den Flügelenden der Abstandhalterflügel 2 und 3 sind jeweils Durchbrüche 5 vorgesehen.

[0025] Der Implantathohlkörper ist auf einer Stirnseite offen. Auf der der offenen Stirnseite entgegengesetzten Stirnseite ist eine Durchbrüche 6 aufweisende Stirn- 25 wand 7 gebildet.

[0026] Es wird nun insbesondere auf die Fig. 5 und 6 Bezug genommen, wo mit 8 und 9 Abschnitte miteinan- der zu verbindender Wirbel bezeichnet sind. Die Wirbel weisen eine äußere Knochenhartgewebeschicht 10 und 30 eine darunterliegendes Knochenweichgewebe 1 1 auf.

[0027] Zum Einsetzen des Implantats zwischen den Wirbeln 8 und 9 werden die Wirbel über eine bei 12 schematisch angedeutete Halterung im Abstand und zueinander geneigt positioniert, wobei die Positionie- 35 rung der vorgesehenen Stellung der Wirbel in einem gekrümmten Abschnitt der Wirbelsäule entspricht. Die Halterung 12 weist über nicht näher beschriebene Schraubverbindungen an den Wirbeln 8 und 9 anbring- bare Halterungsteile 13 und 14 auf, die an einem Träger 40 15 über geeignete Befestigungseinrichtungen ange-

bracht werden können.

[0028] In der so fixierten Stellung werden die Wirbel 8 und 9 mit Hilfe eines leicht konischen Fräsers bearbei- tet, welcherzwischen den Wirbeln in Richtung seiner 45 Drehachse vorgeschoben wird, wobei entsprechend den Maßen des Fräsers in den Wirbeln 8 und 9 einan- der gegenüberliegende Ausnehmungen 16 und 17 gebildet werden, in denen das Knochenweichgewebe 1 1 freigelegt ist.

so [0029] Nach Bildung dieser Ausnehmungen 1 6 und 1 7 kann das Implantat in Richtung der Längsachse des Verbindungsteils 1 in den Zwischenraum zwischen den geneigt angeordneten Wirbeln 8 und 9 eingeschoben werden, wobei, wie aus den Fig. 5 und 6 hervorgeht, der 55 Verbindungsteil 1 mit dem größten Teil seines freilie- genden Umfangs mit dem Knochenweichgewebe 1 1 in Kontakt kommt. Die Abstandhalterflügel 2 und 3 liegen gegen Knochenhartgewebe 10 an, welches im Unter-

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schied zum Knochenweichgewebe 1 1 weniger nachgie- big ist. Damit kann durch das beschriebene Implantat der erforderliche Abstand zwischen den Wirbeln 8 und 9 auch bei verhältnismäßig starker vertikaler Belastung der Wirbelsäule gewährleistet werden.

[0030] In dem gezeigten Ausführungsbeispiel variiert der Durchmesser des konischen Verbindungsteils 1 etwa zwischen 8,5 und 7,5 mm. Die den Abstand zwi- schen den Wirbeln 8 und 9 bestimmende Dicke der Abstandhalterflügel 2 und 3 liegt in dem gezeigten Aus- führungsbeispiel etwa zwischen 5 und 4 mm. Ein Implantat mit solchen Abmessungen kann zur Verbin- dung von Wirbeln im Halsbereich verwendet werden.

[0031] Nach der Implantation bildet das Knochen- weichgewebe 11 weiteres Knochenverbindungsge- webe, das durch die Schlitze 4 von beiden Seiten in den Implantathohlkörper eindringt und den Implantathohl- körper durchsetzt, wobei es in der Regel zu einer voll- ständigen Durchsetzung des Implantathohlkörpers unter Überbrückung des Zwischenraums zwischen den Wirbeln 8 und 9 mit Knochengewebe kommt. Das Kno- chenverbindungsgewebe kann sich im gesamten Hohl- raum des Implantats ausbreiten, wobei es auch die Durchbrüche 5 und 6 durchsetzen kann.

[0032] Eine Verbindung zwischen den Wirbeln 8 und 9 kann ohne Brückenbildung aber auch allein schon dadurch hergestellt sein, daß das in den Implantathohl- körper eindringende Knochengewebe die Wände des Implantathohlkörpers hintergreift.

[0033] Solange das die Wirbel verbindende Knochen- gewebe noch nicht gebildet ist, sorgt der Implantathohl- körper für eine Stabilisierung der Wirbelsäule, wobei insbesondere vertikale Kräfte durch das Implantat abgetragen werden.

[0034] Es wird nun auf Fig. 7 und 8 Bezug genommen, wo gleiche oder gleichwirkende Teile mit derselben, jedoch mit dem Buchstaben a versehenen Bezugszahl wie bei dem vorangehenden Ausführungsbeispiel bezeichnet sind.

[0035] Mit 18 ist in Fig. 8 ein zylindrischer Arretie- rungseinsatz bezeichnet, der in ein Verbindungsteil 1a eines Implantathohlkörpers mit Öffnungsschlitzen 4a und Abstandhalterflügeln 2a und 3a einführbar und in dem Verbindungsteil in der Art eines Zylinderschlosses drehbar ist. Von dem zylindrischen Einsatz 18 stehen diametral Hakenteile 19 vor.

[0036] Mit 20 ist eine stirnseitig an dem zylindrischen Einsatz 18 vorgesehene Sechskantausnehmung bezeichnet. Im Unterschied zu dem Implantathohlkör- per gemäß Fig. 1 bis 6 weist der in Fig. 7 gezeigte Implantatkörper ein Gewinde 21 auf, das zum Teil in einer in einen der Schlitze 4a vorstehenden Nase 22 ausgebildet ist.

[0037] Der zylindrische Einsatz 18 ist in der in Fig. 8 gezeigten Stellung in den Implantathohlkörper ein- schiebbar, wobei sich die Hakenteile 19 innerhalb der Abstandhalterflügel 2a und 3a bewegen.

[0038] Durch eine Stirnwand 7a ist ein Anschlag für

den zylindrischen Einsatz 18 gebildet.

[0039] Durch Drehung des zylindrischen Einsatzes 1 8 mit Hilfe eines in die Sechskantausnehmung 20 eingrei- fenden Sechskantschlüssels können die Hakenteile 19 5 in die in Fig. 7 gezeigte Position bewegt werden, in der sie durch die Schlitze 4a hindurch und von dem Implan- tathohlkörper vorstehen. Bei Anordnung zwischen zwei Wirbeln in der in Fig. 5 und 6 gezeigten Weise ragen sie unter Verhakung in das Knochenweichgewebe hinein.

10 Abschließend kann der in die Stellung von Fig. 7 gedrehte zylindrische Einsatz 18 innerhalb des Implan- tathohlkörpers mit Hilfe einer in das Gewinde 21 ein- schraubbaren, vorzugsweise kopflosen Schraube fixiert werden. Die Fixierung könnte einfacher auch durch eine 15 Verklemmung des Einsatzes in dem Implantathohlkör- per erfolgen, indem z'B. die Hakenteile 19 Führungsan- schläge zur Führung in den Schlitzen 4a aufweisen.

[0040] Die Fixierung kann so erfolgen, daß ein gewis- ses Spiel des zylindrischen Einsatzes 18 innerhalb des 20 Implantathohlkörpers verbleibt, so daß durch geringfü- gige durch dieses Spiel mögliche Bewegungen der Hakenteile 19 das Knochenwachstum angeregt wird.

[0041] Durch die in das Knochenweichgewebe ein- greifenden Hakenteile 19 ist der Implantathohlkörper 25 zwischen den Wirbeln in Richtung senkrecht zur Wirbel- säulenlängsachse festgelegt, wodurch für eine zusätzli- che Stabilisierung der Wirbelsäule gesorgt ist.

[0042] In dem gezeigten Ausführungsbeispiel ist die Breite der Hakenteile 19 deutlich kleiner als die Breite 30 der Schlitze 4a, so daß genügend Zwischenraum zum Einwachsen von Knochenverbindungsgewebe gegeben ist, das im vorliegenden Fall den zylindrischen Einsatz umwachsen kann. Es ist aber auch denkbar, den zylin- drischen Einsatz selbst mit Öffnungen und Hohlräumen 35 zu versehen, in welche Knochenverbindungsgewebe

hineinwachsen kann.

[0043] Im Unterschied zu den gezeigten Hakenteilen 19 könnten Hakenteile mit seitlichen Schneiden vorge- sehen sein, die ein Eindringen der Hakenteile in das 40 Knochenweichgewebe bei der Drehung des zylindri-

schen Einsatzes 18 erleichtern.

[0044] Um zusätzlichen Raum für durchwachsendes Knochengewebe zu schaffen, kann der Einsatz auch an mehreren Stellen durchbrochen sein.

45 Patentansprüche

1. Vorrichtung zur Verbindung von Wirbeln (8,9) der Wirbelsäule über ein zwischen den Wirbeln (8,9) so anzuordnendes Implantat, das wenigstens einen Hohlraum und Öffnungen (4-6) zur Durchsetzung des Implantats mit zur Verbindung der Wirbel (8,9) gebildetem Knochengewebe aufweist,

dadurch gekennzeichnet,

55 daß das Implantat einen Verbindungsteil (1) zur Anlage gegen freigelegtes Knochenweichgewebe (1 1) und wenigstens einen, von dem Verbindungs- teil (1) vorstehenden Abstandhalterteil (2,3) zur

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Anlage gegen Knochenhartgewebe (10) umfaßt.

2. Vorrichtung nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet,

daß der Verbindungsteil (1) in seinen Umrissen im wesentlichen rotationssymmetrisch ausgebildet ist.

3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,

daß als Abstandhalterteile sich insbesondere dia- metral von dem Verbindungsteil (1) erstreckende Abstandhalterflügel (2,3) vorgesehen sind.

4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,

daß sich der Verbindungsteil (1) und der wenig- stens eine Abstandhalterteil (2,3) entsprechend geneigt zueinander angeordneten Wirbeln (8,9) verjüngen.

5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,

daß sich der Hohlraum in den Abstandhalterteil (2,3) hinein erstreckt.

6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,

daß das Implantat als Hohlkörper mit in der Art eines Käfigs durchbrochenen Wänden ausgebildet ist.

7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet,

daß der Verbindungsteil (1) sich quer zur Rotations- achsenrichtung erstreckende Öffnungsschlitze (4) aufweist.

8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,

daß sich die Öffnungsschlitze (4) über den Verbin- dungsteil (1) hinaus auf die Abstandhalterflügel (2,3) erstrecken.

9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 8, dadurch gekennzeichnet,

daß die Abstandhalterflügel (2,3) an ihren Flügelen- den mit Durchbrüchen (5) versehen sind.

10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet,

daß der Hohlkörper auf einer Stirnseite eine ins- besondere mit Durchbrüchen (6) versehene Stirn- wand (7) aufweist und auf einer der Stirnseite gegenüberliegenden Stirnseite offen ist.

11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet,

daß eine Arretierungseinrichtung (18-20) zur Fest-

legung des Implantats quer zur Wirbelsäulenlängs- richtung vorgesehen ist.

1 2. Vorrichtung nach Anspruch 1 1 , 5 dadurch gekennzeichnet,

daß die Arretierungseinrichtung einen in das Implantat einführbaren Einsatz (18) mit einer Ver- hakungseinrichtung (19), insbesondere für den Ein- griff in das Knochenweichgewebe, umfaßt,

10 13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet,

daß die Verhakungseinrichtung Hakenteile (19) umfaßt, die an einem in der Art eines Zylinder- 15 Schlosses in dem Implantat drehbaren Einsatzkör-

per (18) angebracht sind.

14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,

20 daß die Hakenteile (19) durch die Öffnungsschlitze (4a) hindurch in das Knochenweichgewebe ein- drehbar sind.

15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 14, 25 dadurch gekennzeichnet,

daß der Arretierungseinsatz (18) in dem Implantat zwischen der Stirnwand (7a) und einer an der gegenüberliegenden Stirnseite anbringbaren Sperre festlegbar ist.

30 1 6. Vorrichtung nach Anspruch 1 5, dadurch gekennzeichnet,

daß die Sperre eine in dem Implantat versenkbare, kopflose Schraube umfaßt.

35 17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 16, dadurch gekennzeichnet,

daß der Arretierungseinsatz (18) in dem Implantat mit einem vorgegebenen Spiel festlegbar ist.

(6)
(7)

F I G . 2

F I 6 . 4

(8)

F I G . 6

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Referenzen

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