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Standbewerbung. Bitte ausgefüllt zurück an

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Academic year: 2022

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Autohof Strohofer GmbH Scheinfelder Str. 15-23

96160 Geiselwind

www.streetmag-geiselwind.de Tel. 09556 – 18 134 Mobil 0151 15055926 27. & 28. Juni 2020

Geiselwind

Standbewerbung

Bitte ausgefüllt zurück an eva.offner@strohofer.de

Studio- bzw. Händlername Anmelder / Standbetreiber / verantwortliche Person

Straße und Hausnummer PLZ und Ort, Land

Anzahl Anzahl Anzahl Telefon Tätowierer Crew Fahrzeuge

Email Webseite / Facebook / Instagram

1. 2.

Vor- und Zuname des Tätowierers, Nationalität Vor- und Zuname des Tätowierers, Nationalität

3. 4.

Vor- und Zuname des Tätowierers, Nationalität Vor- und Zuname des Tätowierers, Nationalität

Änderungen der teilnehmenden Tätowierer sind bis 14 Werktage vor der Convention schriftlich mitzuteilen.

Wir bestellen gemäß beiliegenden Geschäftsbedingungen folgende Leistungen:

(Bei Sondergrößen bitte an die angegebene E-Mail wenden.)

Tattoostand 3 m

(Breite) x 2 m (Tiefe) incl. 2 Tische und 2 Stühle,

2x Ausstellerausweis (1x Tätowierer & 1x Helfer), 1x Parkausweis, 1x Stromanschluss (Lichtstrom), 1 Liter destilliertes Wasser, bis zu 5 Rollen Einwegtücher pro Tag / pro Tätowierer

"Come Together" am Freitag, 26. Juni 2020 ab 18:00 Uhr 300,- €

Wir benötigen zusätzlich: ___ Tische je 10 € ___ Stühle je 5 € ___ Ausweise je 30 €

Bei zusätzlichen Ausweisen bitte unbedingt Namen der Tätowierer und Nationalität separat angeben!

Tattoostand 5 m

(Breite) x 2 m (Tiefe) incl. 4 Tische und 4 Stühle,

4x Ausstellerausweis (2x Tätowierer & 2x Helfer), 2x Parkausweis, 1x Stromanschluss (Lichtstrom), 1 Liter destilliertes Wasser, bis zu 5 Rollen Einwegtücher pro Tag / pro Tätowierer

"Come Together" am Freitag, 26. Juni 2020 ab 18:00 Uhr 500,- €

Wir benötigen zusätzlich: ___ Tische je 10 € ___ Stühle je 5 € ___ Ausweise je 30 €

Bei zusätzlichen Ausweisen bitte unbedingt Namen der Tätowierer und Nationalität separat angeben!

Händlerstand

35,- € / qm Ohne Ausstellerausweise

_____m x_____m 25,- € Strompauschale und ohne Equipment!

Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. MwSt. und gelten für beide Veranstaltungstage.

Zur Bestätigung der Teilnahme senden wir eine Rechnung zu. KEINE RECHNUNG = KEINE BESTÄTIGUNG!

Der Anmelder überweist den vollen Rechnungsbetrag. Die Teilnahme wird nur garantiert bei Zahlungseingang innerhalb 14 Tagen ab Rechnungseingang. Es gelten die AGB der Autohof Strohofer GmbH, die Teilnahme- und Ausstellungsbedingungen inkl. Merkblatt für Betreiber von Tattoo- und Piercingstudios sowie alle gültigen Regelungen zu Hygiene und Standbetrieb (=Bedingungen). Mit der folgenden Unterschrift wird bestätigt, dass die beiliegenden Bedingungen gelesen und akzeptiert werden sowie die Angaben in dieser Bewerbung korrekt sind.

_________________________________________ _________________________________________ _______________________________________

Ort und Datum rechtsverbindliche Unterschrift und Stempel Name in Druckbuchstaben

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Teilnahme- und Ausstellungsbedingungen Tattoo Convention Geiselwind

Veranstaltungsdatum: 27. & 28. Juni 2020

Ort:

Eventhalle Strohofer, Scheinfelder Str. 21, 96160 Geiselwind / Germany

Veranstalter:

Autohof Strohofer GmbH

Scheinfelder Str. 15-23, 96160 Geiselwind Telefon: +49 (0) 9556 / 18 134

Fax: +49 (0) 9556 / 18189

Internet: www.streetmag-geiselwind.de

§ 1 Anmeldung und Zahlungsbedingungen

(1) Der Vertrag kommt durch schriftliche Anmeldung, Übersendung der Rechnung an den Anmelder und dessen fristgerechte Zahlung zustande. Ein Rechtsanspruch auf Vertragsabschluss besteht nicht. Der Veranstalter behält sich die Auswahl der Standbetreiber vor. Ein Konkurrenzausschluss kann weder verlangt noch zugesagt werden. Wünsche zur Standplatzierung können nicht berücksichtigt werden.

(2) Der Anmelder verpflichtet sich mit der Anmeldung, dass alle über Ihn registrierten Tätowierer und weitere Teilnehmer nach deutschem Arbeitsrecht angemeldet und versichert sind.

(3) Änderungen sind dem Veranstalter bis zu 14 Tage vor der Convention zu nennen.

§ 2 Zulassung

(1) Die Teilnahme ist ausschließlich fachkundigen Tätowierern und Piercern mit einem gültigen Gewerbeschein gestattet. Wir bitten um Beachtung der Hygienerichtlinien eines Tätowierers.

(2) Für den Standbetreiber und Erfüllungsgehilfen bestehen keinerlei rechtliche oder tatsächliche Hindernisse für die Ausübung der Tätigkeit.

(3) Der Standbetreiber ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters, den ihm zugewiesenen Standplatz ganz oder teilweise unter zu vermieten oder Dritten zu überlassen.

(4) Der Standbetreiber ist verpflichtet alle Namen der Tätowierer und deren Nationalität auf der Standbewerbung zu nennen.

(5) Dem Standbetreiber ist es untersagt, gebührenpflichtige Unterhaltung insbesondere Musikwiedergabe an den Ständen anzubieten.

(6) Dem Standbetreiber ist es untersagt, weder entgeltlich noch unentgeltlich Getränke und Essen an die Besucher abzugeben.

§ 3 Versicherung und Haftung

(1) Die allgemeine Bewachung des Geländes und der Halle übernimmt der Veranstalter ohne Haftung für Verluste und Beschädigungen. Für die Beaufsichtigung und Bewachung des Standes, der Autos und Motorräder ist der Standbetreiber selbst verantwortlich. Diese gilt auch für die Auf- und Abbauzeiten außerhalb der Öffnungszeiten.

(3)

Seite 3 von 7 (2) Der Standbetreiber ist verpflichtet, für die Veranstaltung eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben.

(3) Der Standbetreiber haftet für eingebrachtes Equipment selbst und ist für sicherheitstechnische Einrichtungen oder Geräte selbst verantwortlich. Es besteht eine eigene Verkehrssicherungspflicht.

§ 4 Behörden, Ämter

(1) Es wird ausdrücklich auf die gesetzlichen Bestimmungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, die Hygienevorschriften und die steuerlichen und gewerberechtlichen Vorschriften des Bundes und des Freistaates Bayern hingewiesen. Dem Standbetreiber ist bekannt, dass verschiedene Behörden wie das Jugendamt, Finanzamt, Zoll, Polizei, Gesundheitsamt und Ordnungsamt angemeldete und unangemeldete sowie erkennbare und verdeckte Kontrollen durchführen können und werden.

(2) Die Reisegewerbekarte ist mitzubringen.

Alle nötigen Papiere sind bereit zu halten und alle gesetzlichen Vorschriften sind zu berücksichtigen.

(3) Es dürfen keine Gegenstände feilgeboten oder Tattoos angeboten werden, die verfassungsfeindlich oder verboten sind.

§ 5 Öffnungszeiten der Eventhalle Aufbauzeiten (für Be- und Entladung)

Freitag, 26.06.2020 18:00 Uhr – 22:00 Uhr Samstag, 27.06.2020 08:00 Uhr – 10:00 Uhr

Standbesetzung (zu diesem Zeitpunkt muss jeder Stand besetzt sein) Samstag, 27.06.2020 9:00 Uhr

Sonntag, 28.06.2020 10:00 Uhr

Öffnungszeiten (Publikum)

Samstag, 27.06.2020 10:00 Uhr – 22:00 Uhr Sonntag, 28.06.2020 10:00 Uhr – 18:00 Uhr

Abbau

Sonntag, 28.06.2020 ab 18:00 Uhr; nach Freigabe durch den Veranstalter

Die Einfahrt in die Halle ist strengstens verboten!

Abweichende Aufbautermine müssen bitte vorab schriftlich mit dem Veranstalter vereinbart werden.

Die Stände müssen Samstag ab 09:00 Uhr für Kontrollen durch das Gesundheitsamt besetzt sein.

Jeder Tätowierer und Händler verpflichtet sich, seinen Stand bis Sonntag, 28.06.2020 um 17:00 Uhr zu präsentieren. Der Abbau ist nicht vor 18:00 Uhr möglich.

§ 6 Standregeln und Hallenregeln

(1) Der Standbetreiber ist verpflichtet, den Stand während der angegebenen Öffnungszeiten (siehe § 5) zu besetzen und zu bewirtschaften.

(2) Der Standbetreiber und die Erfüllungsgehilfen sind verpflichtet, ihre Arbeiten so zu legen, dass sie innerhalb der Öffnungszeiten der Halle fertiggestellt sind oder am nächsten Tag beendet werden können.

Es ist nicht gestattet vor und nach den Öffnungszeiten zu arbeiten.

(3) Um die Qualitäts- und Hygienestandards beibehalten zu können, wird ein Mindestpreis in Höhe von 80,00 € für Tätowierungen aller Arten und Größen angesetzt.

(4) Alle zur Verfügung gestellten Tische, Stühle, Rückwände, sowie sämtliche Hallenwände, Fußböden oder sonstige Halleneinbauten dürfen weder beklebt, benagelt oder anderweitig beschädigt werden.

(4)

Seite 4 von 7 Schäden gehen zu Lasten des Standbetreibers und werden in Rechnung gestellt.

(5) Es befindet sich keine Abtrennung rechts und links zwischen den Ständen, lediglich eine Rückwand ist vorhanden.

(6) Die Reinigung des Standes auf der gesamten Länge des Standes obliegt dem Standbetreiber. Der Standbetreiber entsorgt seinen Müll in die ausgehändigten Müllbeutel und stellt diese jeden Abend verschlossen vor seinen Stand. Zusätzliche Entsorgungskosten werden nach dem Verursacherprinzip berechnet.

(7) In der Eventhalle besteht ein absolutes Rauchverbot. Es gibt ausreichend Raucherbereiche im Außengelände.

(8) Hunde und andere Haustiere sind in der Eventhalle nicht erlaubt.

§ 7 Ausstellerausweise

Jeder Stand bekommt bei der Registrierung eine festgelegte Anzahl von Ausstellerausweisen gemäß Anmeldung und Zahlung, die die Teilnehmer sichtbar während des Verlaufes der Veranstaltung mit sich zu führen haben. Die Ausweise sind nicht übertragbar und veräußerbar. Weitere benötigte Ausweise können beim Veranstalter angefragt werden.

Die Kosten hierfür betragen 30,00 € / Ausweis zzgl. MwSt.

§ 8 Verpflegung

Alle Teilnehmer mit gültigem Ausweis bekommen vom Veranstalter ein warmes Abendessen pro Tag, Snacks und ausreichend Getränke zur Verfügung gestellt. Essenszeiten entnehmen Sie bitte den Ausstellerausweisen.

§ 9 Informationsstand

In der Halle gibt es einen Informationsstand mit Drucker und Kopierer.

Der Drucker und Kopierer kann ausschließlich zum Drucken von Bildern, Kopieren und Vergrößern/

Verkleinern benutzt werden.

§ 10 Tattoo Contest und Kategorien

Die Kategorien für die Contests werden rechtzeitig vor der Veranstaltung bekannt gegeben.

Auch 2020 kann beim Tattoo Contest jeder registrierte Tätowierer seine Werke, die auf der Convention gestochen wurden, anmelden. Anmeldezeiten werden auf der Convention kommuniziert.

§ 11 Werbung

Um eine größere Menge an Kunden zu ermöglichen, sollen mindestens drei Beiträge im Vorfeld für die Convention auf den eigenen Social-Media-Kanälen mit Verlinkung zur Tattoo Convention Geiselwind gepostet werden. Im Gegenzug wird der Teilnehmer auf dem Social-Media-Kanal der Veranstaltung präsentiert. Bilder, Logo und Infos zum Studio bitte bis 31.03.2020 an die angegebene E-Mail Adresse schicken.

Mit Zusendung der Bilder, Grafiken und Texte stehen dem Veranstalter alle Rechte zur freien Veröffentlichung zu.

§ 12 Veröffentlichung

Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erhält der Veranstalter vom Teilnehmer ohne gesonderte Vergütung das Recht, Namen zu veröffentlichen, Bild-/Tonaufnahmen herzustellen, zu senden oder senden zu lassen, sowie diese selbst oder durch Dritte auszustrahlen und zu audiovisuellen und Unternehmenszwecken zu nutzen.

§ 13 Parken

Ein Lageplan mit ausgewiesenem Parkplatz liegt bei. Parken an der Halle ist nur zum Be- und Entladen in

(5)

Seite 5 von 7 der ausgewiesenen Fläche gestattet.

§ 14 Übernachtung

Für alle Tätowierer, die gerne ein Hotelzimmer in der Nähe der Convention möchten, haben wir bis zum 31. Oktober 2019, in den anliegenden Hotels in Geiselwind, Zimmer reserviert. Die Zimmer können unter dem Stichwort „Tattoo Convention 2020“ direkt in dem Hotel gebucht werden. Die Buchung und Zahlung der Zimmer verläuft direkt zwischen Tätowierer und dem jeweiligen Hotel. Der Veranstalter tritt hierbei nicht in Erscheinung und gilt nur als Kommunikator. Die Autohof Strohofer GmbH, als Veranstalter, steht in keiner Haftung bei Problemen mit dem Hotel oder der Buchung.

ACHTUNG: Kapazitäten sind begrenzt – wir empfehlen rechtzeitige Buchung:

Entfernung zur Convention: 900m Entfernung zur Convention: 1,5km Hotel & Gästehaus Krone Landhotel Geiselwind

Kirchplatz 2 Friedrichstraße 10

96160 Geiselwind 96160 Geiselwind

Fon +49 (0)9556 92 38 00 Fon +49 (0)9556 9225 0

info@krone-hotel.net info@landhotel-geiselwind.de

§ 15 Absage, Verlegung und Veränderung der Dauer der Convention

(1) Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grund die Convention abzusagen, örtlich und zeitlich zu verlegen, die Dauer zu verändern oder die Raumverhältnisse des Ausstellers zu verlegen, in ihren Abmessungen zu verändern und/oder zu beschränken. Eine örtliche oder zeitliche Verlegung oder eine sonstige Veränderung wird mit Mitteilung an den Aussteller Bestandteil des Vertrages.

(2) Der Veranstalter hat das Recht, die Veranstaltung abzusagen, wenn nicht die erwartete Mindestzahl von Anmeldungen eingeht und die unveränderte Durchführung wirtschaftlich unzumutbar ist.

(3) Schadensersatzansprüche sind in jedem Fall ausgeschlossen.

(4) Hat der Veranstalter den Ausfall der Convention zu vertreten, wird vom Aussteller keine Standmiete geschuldet.

(5) Muss der Veranstalter aufgrund Eintritts höherer Gewalt oder aus anderen nicht von ihm zu vertretenden Gründen eine begonnene Veranstaltung verkürzen, so hat der Aussteller keinen Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückzahlung der Standmiete

§ 16 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahme- und Ausstellungsbedingung unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Nebenabreden sind nur dann rechtsverbindlich, wenn diese schriftlich vorliegen und vom Veranstalter bestätigt worden sind.

§ 17 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Der Erfüllungsort ist Geiselwind und Gerichtstand ist der Sitz des Veranstalters, Kitzingen. Für die Rechtsbeziehung zwischen Veranstalter und Aussteller wird das Recht der Bundesrepublik Deutschland vereinbart.

Irrtum und Änderungen vorbehalten. Stand 05.08.2019

Parken

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Hotelliste

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