• Keine Ergebnisse gefunden

Sonntag, 13. Juni Uhr

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Sonntag, 13. Juni Uhr"

Copied!
6
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Diese Ausgabe erscheint auch online

Evang. Kirchengemeinde Pinache und Serres

Sonntag, 13. Juni 2021 10 Uhr

Gottesdienst

in der Tradition der Waldenser Waldenserkirche Pinache mit Pfarrerin Karina Beck

Anschließend laden wir zum Kirchkaffee

ins Schulhaus ein!

(2)

Foto: vaximilian/iStock/Thinkstock

Amtliche Bekanntmachungen

EINLADUNG

zu einer Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Wierns- heim am

Mittwoch, 16. Juni 2021, um 19:30 Uhr im Bürgersaal in Wiernsheim.

Tagesordnung öffentlich:

1. Bürgerfragestunde

2. Vorstellung des Fahrplanes Integration und Vielfalt für Wiernsheim

- Beratung und Beschlussfassung

3. Erlass der Kita Gebühren für die Schließtage während Corona

- Beratung und Beschlussfassung

4. Vergabe Auftrag Tischlerarbeiten sowie Fließen und Plat- tenarbeiten

- Beratung und Beschlussfassung 5. Katzenschutzverordnung

- Beratung und Beschlussfassung

6. Standortänderung Pflegeheim

- Beschlussfassung zum Standort Gebiet „Oberländer“

statt Gebiet „Röße“

- Beauftragung der Verwaltung zur Ausweisung des be- schlossenen Gebiets für das Pflegeheim im Flächennut- zungsplan

- Beschluss, einen Bebauungsplan nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen

7. Annahme von Spenden

- Beratung und Beschlussfassung 8. Information der Verwaltung 9. Anfragen der Gemeinderäte

Falls die öffentliche Sitzung nicht bis spätestens 22:00 Uhr abgeschlossen ist, wird die Sitzung am Folgetag um 19:30 Uhr im Bürgersaal fortgesetzt.

Mit freundlichen Grüßen gez.

Karlheinz Oehler Bürgermeister

Die Gemeindeverwaltung informiert

Bürgermeisteramt Wiernsheim

Vorwahl 07044

Zentrale (8)* 230

Bürgermeister, Vorzimmer (1)* 23-171 u. 23-172

Hauptamt (6)* 23-122

Ordnungsamt 23-136

Meldeamt (2)* 23-155

Standesamt/Sozialamt (5)* 23-135

Gemeindekasse (7)* 23-175

Steuerabteilung 23-133

Bauamt (4)* 23-142

Bauanträge (3)* 23-164

Bauhof 23-144

Wassermeister 23-140

* Ziffer für direkte Weitervermittlung während der elektro- nischen Ansage

Die E-Mail-Adressen der jeweiligen Mitarbeiter können Sie auf unserer Homepage Wiernsheim unter www.wierns- heim.de nachfragen.

Elektroschrott-Abgabe:

jeden Freitag von 11.00 bis 12.00 Uhr, zusätzlich

jeden 1. Samstag im Monat von 11.00 bis 12.00 Uhr auf dem Bauhof Wiernsheim

- keine Kühlschränke, Leuchtmittel, Farben - Mehrzweckhallen:

"Lindenhalle" Wiernsheim 0172 7441140

"Waldenserhalle" Pinache 07041 84950

"Kreuzbachhalle" Iptingen 9096636

Bürgersaal Wiernsheim 82137340

Klärwerk Iptingen 5287

Klärwerk Großglattbach 07042 98190

Feuerwehr 112

Revierförster Hailer 07044 48110

Kindergärten:

Wiernsheim, Lindenstr. 38/1 916220

Serres 7799

Iptingen 5311

Heckengäuschule Wiernsheim, Sekretariat 07044 915816 Bürgermeisteramt Wiernsheim

- Hauptamt -

Frühstück im

Kaffeemühlenmuseum

Wir bieten Ihnen ein reichhaltiges Frühstück, am Dienstagvormittag, den

22. Juni 2021

von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, an.

Gerne nehmen wir Ihre Reservierung im KMM entgegen.

Tel: 07044-9156050

Bitte beachten Sie die Auflagen der Corona-Verordnung BW.

Unser Museum mit Kaffee ist wie immer Di., Do., So. nachmittags von 14:00-18:00 geöffnet!

Kaffeemühlenmuseum Wiernsheim

(3)

Sprechzeiten

Rathaus Wiernsheim Tel. 07044 23-0 Montag bis Freitag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr außerdem Montagnachmittag 17.00 Uhr - 19.00 Uhr Donnerstagnachmittag 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Gemeindebücherei

Montag 16.00 Uhr - 18.30 Uhr

Donnerstag 10.00 Uhr - 12.00 Uhr

15.00 Uhr - 18.00 Uhr Notrufe

Polizei 110

Polizeiposten Niefern-Öschelbronn 07233 3399 Deutsches Rotes Kreuz

Rettungsdienst, Notarztwagen 112

Krankenwagen 19222

Feuerwehr 112

Feuerwehrkommandant 0172-7140279

Feuerwehr Wiernsheim 0151 64970209

Feuerwehr Pinache 0171 6228791

Feuerwehr Serres 07044 7803

Feuerwehr Iptingen 0160 95722453

Feuerwehrhaus Wiernsheim 07044 901390 Bei Wasserrohrbrüchen oder sonstigen Wasserversor- gungsengpässen ist

Herr Uwe Schaber, Tel. 0172 7341436, oder sein Stell- vertreter, Herr Uwe Meier, Tel. 0172 7627523, zuständig.

Zuständigkeitsliste der bevollmächtigten Bezirksschorn- steinfegermeister Wiernsheim, Serres und Iptingen:

Manfred Mumm, Scheffelstr. 26, 75446 Wiernsheim, Tel. 07044 9168655, Fax: 07044 916857

Pinache:

Jens Rosenberger, Buchenweg 42, 75228 Ispringen, Tel. 07231 4297060, Fax: 07231 4297061,

Mobil: 0160 90936056, Mail: info@rosenfeger.de

Landratsamt Enzkreis, Zähringerallee 3, 75177 Pforzheim Tel. 07231 3080

Sprechzeiten

Montag 8.00 - 12.30 Uhr

Dienstag 8.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen

Donnerstag 8.00 - 14.00 Uhr Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

Diakonie- und Sozialstation Heckengäu e.V.

in Mönsheim, Lehmgrube 1/1

Sprechzeiten: Mo. - Fr. von 8:30 – 14:00 Uhr

Tel: 07044 905080, E-Mail: info@diakonie-heckengaeu.de Außerhalb der Sprechzeiten meldet sich der Anrufbeant- worter.

Verbot von Schottergärten

Beispiel für inzwischen verbotene Schottergärten

Als Schottergarten be- zeichnet man eine Gar- tenfläche, die haupt- sächlich aus Steinen, Schotter oder Kies be- steht. Pflanzen werden gar nicht oder nur spär- lich gepflanzt.

Aus ökologischer Sicht sind Schottergärten äu- ßerst problematisch, denn sie bieten Insek- ten und Kleintieren wie Vögeln oder Reptilien kaum Nahrung oder einen Unter- schlupf. Auch für das Kleinklima ergeben sich negative Fol- gen: Im Sommer heizt sich der Schotter stark auf, nachts kühlt er nur langsam wieder ab. Die Bodenfruchtbarkeit geht verloren – eine spätere Renaturierung ist äußerst aufwendig.

In Baden-Württemberg sind Schottergärten deshalb nach dem Naturschutzgesetz seit Juli 2020 verboten.

Wir weisen Sie hiermit darauf hin, dass das Anlegen von Schottergärten gesetzlich verboten ist und bitten Sie daher auf Alternativen wie immergrüne Gehölze auszuweichen.

Gemeindeverwaltung Ordnungsamt

Informationen zum Glasfaserausbau für die Wiernsheimer in allen vier Teilorten

Von der Verwaltung wurde inzwischen ein Markterkundungs- verfahren initiiert. Durch das Markterkundungsverfahren soll geprüft werden, ob es Anbieter gibt, welche Interessen an einem privatwirtschaftlichen Ausbau der Glasfaserinfrastruk- tur in Wiernsheim und seinen Teilorten haben. Bei der Ge- meinde Wiernsheim haben unabhängig von diesem Mark- terkundungsverfahren mehrere Anbieter Interesse bekundet.

Insbesondere die BBV hat bereits mit einer Vorvermarktung begonnen. Die BBV vermarktet ihr Produkt unter der Marke

„Toni“. Für Fragen zur Vorvermarktung des Produktes „Toni“

der BBV steht Ihnen gerne Herr Potsch unter der Nummer 0171 6830 325 sowie per E-Mail apotsch@bbv-vertrieb.de zur Verfügung.

Es ist vorgesehen, dass die Öffentlichkeit im Rahmen einer Gemeinderatssitzung am 14. Juli 2021 ausführlich über den Glasfaserausbau informiert wird. Falls es vorzeitig weitere Informationen gibt, werden wir Sie selbstverständlich infor- mieren.

Giftköder in Wiernsheim – Hundebesitzer aufgepasst!

Immer wieder werden insbesondere Hunde Opfer von Tier- quälern, die mit Gift präpariertes Futter (Köder) auslegen.

Deshalb sollten Tierhalter auf der Hut sein.

Auch in unserer Gemeinde gab es bereits Vorfälle. Frisst ein Tier einen solchen Giftköder, kann es unter Umständen zu inneren Blutungen oder Organschäden kommen. In den schlimmsten Fällen stirbt das Tier qualvoll. Auch für Klein- kinder stellen solche Giftköder eine Gefahr dar.

Deshalb bitten wir Sie:

• Ihren Hund nichts vom Boden aufnehmen zu lassen

• bei auftretenden Symptomen - Krämpfe, Bewusstlosig- keit, Erbrechen usw. - sofort einen Tierarzt aufzusuchen

• wenn möglich Giftköder sicherzustellen und zum Tierarzt oder zur Polizei zu bringen (Vorsicht vor Eigenvergiftung:

am besten einen Kotbeutel verwenden)

• verdächtige Beobachtungen stets an die Gemeindever- waltung oder Polizei zu melden.

Gemeine Wiernsheim Ordnungsamt

Aktuelle Informationen zum Coronavirus

Inzidenz im Enzkreis seit letztem Freitag un- ter 50: Weitere Öffnungen gelten ab Mittwoch – Gastronomie darf bis 1 Uhr öffnen – Veran- staltungen mit bis zu 500 Teilnehmern erlaubt

Am Mittwoch (9. Juni) um 0 Uhr werden im Enzkreis um- fangreiche Öffnungen in Kraft treten, da die 7-Tage-Inzidenz fünf Tage in Folge den Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen unter- schreitet; dies teilt das Landratsamt mit. Unter anderem dürfen sich mehr Menschen im privaten Rahmen treffen, die Testpflicht im Einzelhandel entfällt und die Gastronomie darf bis ein Uhr nachts öffnen. Für Pforzheim meldet das Robert- Koch-Institut (RKI) am heutigen Montag erstmals einen Wert unter 50; hält der Trend, darf man in der Goldstadt ab dem Wochenende auf diese Lockerungen hoffen.

„Nachdem wir so gleich drei Öffnungsschritte auf einmal machen können, ist unser nächstes Ziel natürlich die 35er- Grenze“, sagt Landrat Bastian Rosenau. Zunächst freue man sich aber, dass vor allem im Kulturbereich und im Vereins- sport vieles wieder möglich werde. „Es liegt an uns allen, dass wir das Erreichte nicht verspielen“, warnt der Kreischef

(4)

jedoch im gleichen Atemzug: „Wir haben im Herbst sehen müssen, wie schnell die Zahlen wieder ansteigen können.“

Daher gelten die Hygieneregeln und die Maskenpflicht an vielen öffentlichen Orten auch weiterhin.

Was ändert sich genau?

Im privaten und öffentlichen Raum dürfen sich bis zu zehn Personen aus drei Haushalten treffen. Kinder unter 14 Jah- ren aus dem gleichen Haushalt werden nicht mitgezählt;

wichtig für anstehende Kindergeburtstage: weitere fünf Kin- der aus anderen Haushalten dürfen ebenfalls dazukommen.

Generell nicht mitgezählt werden Geimpfte und Genesene.

In den meisten Fällen sind Hygienekonzepte und ein aktu- eller Corona-Test notwendig. Eine Liste aller Einrichtungen, die öffnen, und der Angebote, die wieder stattfinden können, findet sich auf den Corona-Seiten des Landes (www.baden- wuerttemberg.de). Die Bekanntmachung für den Enzkreis ist im Wortlaut unter den Amtlichen Bekanntmachungen auf der Homepage www.enzkreis.de nachzulesen.

Was gilt im Einzelhandel und in der Gastronomie?

Für den Einzelhandel, Bau- und Elektromärkte fällt die Test- pflicht weg; auch Terminvereinbarungen sind nicht mehr not- wendig. Die Maskenpflicht gilt weiterhin, und zwar auch auf dem Parkplatz und in Warteschlangen. Der Zutritt muss gesteuert werden, und zwar so, dass sich pro 10 Quad- ratmeter ein Kunde im Laden aufhält. Bei Geschäften mit mehr als 800 Quadratmetern darf es nur ein Kunde pro 20 Quadratmetern sein. Weiterhin nicht erlaubt sind besondere Verkaufsaktionen; so soll verhindert werden, dass sehr viele Menschen auf einmal in den Laden drängen.

Gaststätten können zwischen 6 und 1 Uhr geöffnet werden;

auch Raucher- und Shisha-Bars dürfen öffnen, wobei das Rauchen nur im Freien erlaubt ist. Die Gastraumfläche je Gast ist begrenzt, im Freien gelten die AHA-Regeln. Für Servicekräfte und Gäste gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder einer FFP2-Maske. Die Gäste dürfen die Maske am Tisch beim Verzehr von Speisen und Getränken ablegen. Im Gegensatz zum Einzelhandel ist auch weiter- hin ein negativer tagesaktueller Corona-Test notwendig. Die Kontaktdaten der Besucher müssen durch die Luca-App oder schriftlich dokumentiert werden.

Wie sieht es mit Freizeit, Kultur und Sport aus?

Auch für Messen und Ausstellungen ebenso wie für Frei- zeitanlagen und Schwimmbäder gilt die Regel, dass pro Besucher zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen müssen.

Kultur- und andere Veranstaltungen können mit bis zu 250 Menschen innen oder 500 Menschen im Freien stattfinden.

Kurse an Musik- und Kunstschulen sowie an Volkshoch- schulen können mit maximal 20 Schülern/innen stattfinden.

In jedem Fall ist weiterhin ein tagesaktueller Coronatest not- wendig. Dies gilt nicht für Zoos, Galerien und Museen sowie für Büchereien: Hier gibt es keine Auflagen mehr.

Sport darf auch in Innenräumen wie Hallen und Sportstudios wieder stattfinden. Hier gilt, dass pro Person 10 Quadratme- ter zur Verfügung stehen. Während des Sports muss keine Maske getragen werden. Wettkämpfe dürfen draußen von bis zu 500 Zuschauern verfolgt werden, in geschlossenen Räumen von 250.

Welche Tests und Nachweise dürfen akzeptiert werden?

Corona-Tests müssen innerhalb der letzten 24 Stunden vor dem Zugang zu der erwünschten Einrichtung (Einzelhandel, Gastronomie etc.) durchgeführt worden sein. Der Nachweis muss von einer offiziellen Schnellteststelle ausgestellt sein.

Der Test kann auch von einer geeigneten und geschulten Person vor Ort durchgeführt werden. Kinder unter 6 Jahren müssen nicht getestet werden.

Als geimpft gilt, wer einen Nachweis über den vorhande- nen vollständigen Impfschutz vorlegt. Dieser ist 14 Tage nach Erhalt der letzten erforderlichen Impfdosis gegeben.

Als genesene Person gilt, wer über einen Nachweis verfügt, der bescheinigt, seit mindestens 28 Tagen und maximal vor 6 Monaten mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert gewesen zu sein. Anerkannt werden dafür PCR-Befunde eines Labors oder einer Teststelle sowie ärztliche Atteste, Absonderungs- oder andere Bescheinigungen von Behörden, wenn sie Angaben zu Testart und Testdatum enthalten. Nicht anerkannt werden beispielsweise Antikörpernachweise oder Krankheitsatteste.

Aus dem Gemeinderat

Niederschrift

über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderats der Gemeinde Wiernsheim am

Mittwoch, 19. Mai 2021 im Bürgersaal Wiernsheim.

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die erschie- nenen Bürgerinnen und Bürger, Vertreter der Presse und na- türlich die Gremiumsmitglieder herzlich und stellt fest, dass die Sitzungsunterlagen dem Gremium rechtzeitig zugegangen sind.

Sodann tritt er in die Tagesordnung ein.

TOP 1 Erlass der Mensagebühren für die Klassen 5-10 der GMS Heckengäu

- Beratung und Beschlussfassung

BM Oehler verweist auf die Drucksache und informiert, dass die Schülerinnen und Schüler in den Klassenstufen 5-10 aufgrund des pandemiebedingten Stundenplans und Wech- selbetriebs bis September kein Essen mehr in der Mensa zu sich nehmen werden. Aus diesem Grund soll darüber ent- schieden werden, die Mensagebühren bis Ende des Schul- jahres zu erlassen.

GRin Brandauer möchte wissen, ob dies nur für Wiernsheim oder auch für den Standort Mönsheim entschieden wird und ob dies mit dem Vertrag des Lieferanten vereinbar sei.

Stv. Hauptamtsleiterin Tsirogiannis informiert, dass die Entschei- dung nur für die Schülerinnen und Schüler am Standort Wierns- heim getroffen werde und dass das Essen je nach Bedarf bestellt werde und somit kein Problem für den Träger darstelle.

GRin Flattich fragt, ob die Eltern monatlich einen Beitrag zahlen oder ob die Abwicklung über Essenskarten läuft.

Stv. Hauptamtsleiterin Tsirogiannis erwidert, dass je nach Bedarf ein fester monatlicher Betrag gezahlt werde.

Sodann erfolgt die Beschlussfassung:

Der Gemeinderat Wiernsheim beschließt einstimmig, die Mensagebühren für die Monate März 2021 bis Juli 2021 zu erlassen.

TOP 2 Vergabe Löschgruppenfahrzeug LF 10 für die Frei- willige Feuerwehr Wiernsheim – Abteilung Pinache - Beratung und Beschlussfassung

BM Oehler verweist auf die nachgereichte Drucksache und übergibt das Wort an stv. Hauptamtsleiterin Tsirogiannis, die den Sachverhalt anhand der Drucksache ausführt. Nach europaweiter Ausschreibung wurde für das Fahrzeug ein Angebot von der Firma Rosenbauer eingereicht. Bezüglich der feuerwehrtechnischen Beladung wurden zwei Angebote von den Firmen Barth und Bastian abgegeben. Nach der Bewertung durch eine festgelegte Bewertungsmatrix werden die Firmen Rosenbauer und Barth aufgrund der höheren Punktzahl vorrangig in der Bieterrangfolge betrachtet. Aus diesem Grund erfolgt der Vergabevorschlag, den Auftrag an diese beiden Bieter zu vergeben.

GR Pflüger möchte wissen, ob die in der Drucksache aufge- führte optionale Vollautomatik in Anspruch genommen werde.

Stv. Hauptamtsleiterin Tsirogiannis erwidert, dass dies nicht vorgesehen sei, da man alle nicht notwendigen Kosten ein- sparen wolle.

GR Hudak fragt, was mit dem derzeitigen Löschfahrzeug geschehe.

BM Oehler antwortet, dass derzeit noch verschiedene Optio- nen offen stehen. Er bevorzuge derzeit die Überstellung des Fahrzeugs an ein südliches Land wie beispielsweise Italien.

Ohne weitere Aussprache erfolgt die Beschlussfassung:

Der Gemeinderat Wiernsheim beschließt einstimmig, das Löschgruppenfahrzeug LF 10 bei der nach der Gesamtbe- wertung am besten abgeschlossenen Bieterkombination, der Firma Rosenbauer Deutschland GmbH (Los 1 – Fahrge- stell, 74.900,00 und Los 1 – feuerwehrtechnischer Aufbau, 215.100,00 ) und der Firma W. Barth GmbH & Co. KG (Los 2 – feuerwehrtechnische Beladung, 72.990,00 ) zum Gesamt- preis von 362.990,00 (zzgl. MwSt.) zu beschaffen.

(5)

TOP 3 Bündnis für Inklusion Schulverband Heckengäu - Beratung und Grundsatzbeschluss

BM Oehler verweist eingangs auf die Drucksache und in- formiert anhand der Drucksache, dass das Konzept bereits in der Schulverbandssitzung und in nichtöffentlicher Sitzung vorberaten wurde. Er verweist auf die Präsentation des Land- ratsamtes, die der Drucksache beigefügt ist. Geplant sei, die Inklusion von beeinträchtigten Kindern an einem Standort durchführen zu können, da der Schulstandort Mönsheim in der Sekundarstufe aufgegeben und am Standort Wiernsheim zusammengeführt werden soll. BM Oehler informiert, dass das Konzept im Gemeinderat Mönsheim bereits im Grund- satz beschlossen wurde und dass jede Gemeinde ihren eigenen Grundsatzbeschluss treffe.

Ohne weitere Aussprache erfolgt die Beschlussfassung:

Der Gemeinderat der Gemeinde Wiernsheim stimmt im Grundsatz der Kooperation des Schulverbandes „Hecken- gäu“ mit der Gustav-Heinemann-Schule des Enzkreises zu und ist in diesem Zusammenhang auch damit einverstan- den, dass der Außenstandort „Appenbergschule“ (Möns- heim) der GMS „Heckengäu“ aufgegeben wird. Endgültige Entscheidungen können jedoch erst dann beschlossen wer- den, wenn es hinreichende Kenntnisse über die finanziellen Auswirkungen aller damit verbunden Maßnahmen gibt.

TOP 4 Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung des Gemeinderats gefassten Beschlüsse

Grundstücksverkauf Gewerbegebiet „Wammeser“

BM Oehler informiert, dass der Kaufvertrag mit der Fir- ma Epersbächer für das Gewerbegebiet „Wammeser“ abge- schlossen wurde.

Zudem gibt er bekannt, dass ein weiteres Grundstück im Gebiet „Wammeser“ an die Firmen Lang Luft-Feuchte und Sanitäre Anlagen Ebert verkauft werde.

Gebäude Kronengasse 8

BM Oehler gibt Folgendes aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 27.01.2021 bekannt:

Der Gemeinderat Wiernsheim beschließt einstimmig, das Ge- bäude Kronengasse 8 mit Grundstück zu einem Quadrat- meterpreis von 280,00 Euro an das Bauunternehmen Tittel GmbH mit Sitz in Wiernsheim als GbR zu verkaufen.

Einzelhandelsstandort Einkaufszentrum „Seite“

BM Oehler gibt bekannt, dass die Umlegung des Gebiets

„Seite“ auf Grundlage des Umlegungsausschusses vom 17.03.2021 erfolgt sei und die Gemeinde nun das Grund- stück besitze. Der Erbpachtvertrag soll vor den Sommerfe- rien abgeschlossen werden. Mit den Arbeiten kann seitens der Investoren voraussichtlich erst im nächsten Jahr begon- nen werden.

TOP 5 Annahme von Spenden

- Beratung und Beschlussfassung

BM Oehler verweist auf die Drucksache und dankt der Rolf- Scheuermann-Stiftung für die Geldspende der Überdachung für den Sandkasten im Kindergarten Serres.

Ohne weitere Aussprache erfolgt die Beschlussfassung:

Der Gemeinderat Wiernsheim nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und beschließt gemäß § 78 Abs. 4 GemO einstim- mig, dass die Spende der Rolf-Scheuermann-Stiftung in Höhe von 3.300,00 Euro endgültig angenommen werden kann.

TOP 6 Information der Verwaltung Gaststätte Adler

BM Oehler berichtet, dass die Kosten für die Sanierung der Gaststätte aufgrund der aktuellen Entwicklungen in Bezug auf die Materialknappheit und die überholten Kostenschät- zungen gestiegen sind. Einige Gewerke haben bereits Kurz- arbeit angemeldet, da das Material nicht verfügbar sei.

Breitbandausbau

BM Oehler informiert, dass derzeit ein Markterkundungsver- fahren der Gemeinde läuft, um abzufragen, welches Unter- nehmen eigenwirtschaftlich die Gemeinde flächendeckend mit Glasfaserkabeln an jedes Grundstück/Haus ausbauen möchte. In den letzten Monaten haben einige Gespräche mit verschiedenen Betreibern stattgefunden. Noch vor der Sommerpause sollen dem Gemeinderat die verschiedenen Anbieter vorgestellt werden.

Zuschuss Lindenhalle und Kreuzbachhalle

BM Oehler informiert, dass die Gemeinde sowohl für die Sanierung der Kreuzbachhalle als auch für die energetische Sanierung der Lindenhalle Zuschüsse erhalten hatte und dankt diesbezüglich speziell Bundestagsabgeordnetem Herrn Krichbaum.

Feldschütz

BM Oehler gibt bekannt, dass die Gemeindeverwaltung Herrn Siegfried Mayer aus Iptingen auf geringfügiger Basis als neuen Feldschütz eingestellt hat.

Grundstück am Kindergarten Iptingen

BM Oehler gibt bekannt, dass das Grundstück am Kinder- garten Iptingen nach Gesprächen mit der Kirchengemeinde durch die Gemeinde gekauft wird.

TOP 7 Anfragen der Gemeinderäte Waldenserhalle Pinache

GR Hudak möchte wissen, ob die Waldenserhalle nach dem Wasserschaden wieder benutzbar sei.

BM Oehler bejaht dies.

Unebenheiten Straße Serres

GR Gillé weist darauf hin, dass einige Pflastersteine sich im Bereich der Pinasca Straße / Öschelbronner Weg uneben sind.

BM Oehler entgegnet, dass der Bauhof bereits Bescheid wisse und die Steine richten wird.

Ortseingangstafeln

GR Bolz möchte wissen, ob die neueren Bilder in den Orts- tafeln, die ihm sehr gut gefallen, ausgewechselt werden, da diese wetterbedingt beeinträchtigt seien.

Stv. Hauptamtsleiterin Tsirogiannis informiert, dass die Bilder auf die Platten foliert werden sollen und dass die Plakate mit den Bildern nur eine vorübergehende Lösung seien.

Standesamt

Die Ehe haben geschlossen Am 08.06.2021

Kevin Finke und Natalie Finke, geb. Wetzel aus Wiernsheim

Fundamt

Am 03.06.2021 wurde eine Tasche am alten Bolzplatz in Pinache gefunden.

Die Fundsache kann auf dem Bürgermeisteramt Wierns- heim, Zimmer 102, abgeholt werden.

Impressum Herausgeber:

Gemeinde Wiernsheim

Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, 71263 Weil der Stadt, Merklinger Str. 20, Telefon 07033 525-0, www.nussbaum-medien.de

Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und mitteilungen:

Bürgermeister Karlheinz Oehler, 75446 Wiernsheim, Marktplatz 1, oder sein Vertreter im Amt.

Verantwortlich für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil:

Klaus Nussbaum, Opelstraße 29, 68789 St. Leon-Rot

InformATIonen Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Str. 2,

71263 Weil der Stadt,

Tel.: 07033 6924-0, E-Mail: info@gsvertrieb.de Internet: www.gsvertrieb.de Anzeigenverkauf:

wds@nussbaum-medien.de

(6)

Müllabfuhr

Praxisdienste

Bereitschaftsdienst der Ärzte

der Regionen Heckengäu/Platte, Mühlacker und Niefern-Öschelbronn/Eutingen

Notfallpraxis Mühlacker

Hermann-Hesse-Str. 34, 75417 Mühlacker, Tel. 116 117 Montag bis Freitag von 18.00 Uhr bis 07.00 Uhr Sa, So., Feiertage von 07.00 Uhr bis 07.00 Uhr Kinderärztliche Notfallpraxis Helios-Klinikum Pforzheim Kanzlerstr. 2-6, 75175 Pforzheim, Tel. 116 117

Mi. 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr.

Fr. 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr.

Sa., So., Feiertage von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr.

Notfallpraxis am Siloah St. Trudpert-Klinikum

Wilferdinger Straße 67, 75179 Pforzheim, Tel. 116 117 Montag, Dienstag, Donnerstag von 19.00 Uhr bis 24.00 Uhr Mittwoch von 14.00 Uhr bis 24.00 Uhr

Freitag von 16.00 Uhr bis 24.00 Uhr

Sa., So., Feiertage von 08.00 Uhr bis 24.00 Uhr Bereitschaftsdienst der Diakonie Heckengäu Tel. 07044/905080

Es meldet sich der Anrufbeantworter der Diakoniestation. Er wird um 7.00 Uhr und um 16.00 Uhr abgehört.

Bereitschaftsdienst der Hebamme Geburts- und Stillhilfe

Frau Enning, Tel. 07042 15536 Bereitschaftsdienst der Zahnärzte

Der Bereitschaftsdienst der Zahnärzte kann über die Ruf- nummer 0621 38000816 erfragt werden.

Anlaufstelle, Hilfen in Lebenskrisen und bei Suizidgefahr tägliche Bereitschaft, Tel. 0171 8025110

Pflege & mehr

Ambulanter Pflegedienst

75223 Öschelbronn, Obere Bachstraße 6 Bürozeiten 8.00 bis 15.00 Uhr

Tel. 07233 / 944678

Im Notfall rund um die Uhr persönlich erreichbar.

Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung Anne Marie Rouvière-Petruzzi

Landratsamt Enzkreis, Zähringerallee 3, 75177 Pforzheim Telefon: 07231 308 9692

E-Mail: Anne.Marie.Rouviere.Petruzzi@enzkreis.de Homepage: www.enzkreis.de/behindertenbeauftragte

Informations-, Beratungs- und Beschwerde (IBB)-Stelle Enzkreis I Pforzheim

Sprechstunde für psychisch kranke Menschen und deren Angehörige

Jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat von 16-18 Uhr

Terminvereinbarung per Tel.: 07231/391086 oder per E-Mail:

ibb-enzkreis@pforzheim.de.

Caritasverband e.V. Pforzheim

Frühe Hilfen des Caritasverband e.V. Pforzheim für den Enz- kreis

Familienhebammen/ Familienkinderkrankenpflegerinnen/ Heil- pädagogische und Psychosoziale Begleitung.

Wir bieten Unterstützung für Familien mit Kindern unter drei Jahren.

Kontakt: 07231-128 844

E-Mail: fruehe.hilfen@caritas-pforzheim.de

Bereitschaftsdienst Tierarzt

Sa., 12. + So., 13.06.2021

Dr. Treiber, Eberdingen, Tel. 01726286629

Bereitschaftsdienst der Apotheken

Samstag, 12.06.2021:

Kloster-Apotheke Horrheim, Klosterbergstr. 42, Tel. 07042-3058

Rosen-Apotheke Wiernsheim, Wurmberger Str. 13, Tel. 07044-5027

Sonntag, 13.06.2021:

Stadt-Apotheke Maulbronn, Frankfurter Str. 30, Tel. 07043-900100

Kirchliche Nachrichten

Evangelische Kirchengemeinde Wiernsheim

Pfarrerin Claudia Back, Pfarrer Matthias Back Lindenstraße 17, 75446 Wiernsheim

Telefon: 0 70 44 / 72 94, Fax: 92 04 85 E-Mail: pfarramt.wiernsheim@elkw.de Pfarrbüro: Annette Schmitt

Mo., 9 - 11 Uhr, Mi., 9 - 11 Uhr, Do., 15 - 17 Uhr

Wenn Sie dort klingeln, bitten wir Sie, einen Mund-Nasen- Schutz zu tragen und die Abstandsregeln einzuhalten.

Evang. Kindergarten „Regenbogen“ Wiernsheim Leitung: Martina Lehner

Mühlacker Straße 28, Telefon: 0 70 44 / 63 66 E-Mail: evang.kindergarten-wiernsheim@t-online.de

Wir laden herzlich zu unseren Gottesdiensten und Veranstaltungen ein:

2. Sonntag nach Trinitatis, 13. Juni

10.30 Uhr: Gottesdienst im Garten des Pfarrhauses (Pfr. Läpple)

Bei starkem Regen findet der Gottesdienst in der Kirche statt.

11.11 Uhr: Kinderkirche im Garten des Evang. Kindergartens (siehe nachfolgenden Hinweis)

14.00 Uhr: Süddeutsche Gemeinschaft im Gemeindehaus

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

 erarbeiten mithilfe mathematischer Kenntnisse und Fertigkeiten eine Lösung innerhalb des mathematischen Modells (Mathematisieren)..  beziehen die erarbeitete Lösung wieder auf

Reis wurde vor 5000 Jahren in Asien kultiviert. Er ist eine Pflanze der Tropen und Subtropen, wird aber auch in Italien, Spanien und Portugal angebaut. Reis braucht schwere,

a) Suche dir eine Tabelle aus der Tabellensammlung aus. Zeichne zu der Tabelle ein passendes Säulendiagramm. Kontrolliere mit deiner Checkliste, ob du an alles gedacht hast.