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Rückläufige Zahl von Gewerbemeldungen im I. Quartal 2020
Von den Gewerbeämtern des Landes Sachsen-Anhalt wurden im I. Quartal 2020 insgesamt 2 731 Gewerbean- und 3 001 Gewerbeabmeldungen (ohne Rei- segewerbe) erfasst. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, sanken im Ver- gleich zum Vorjahresquartal damit sowohl die Zahl der Anmeldungen (-11,4 %) als auch die Zahl der Gewerbeabmeldungen (-10,6 %) deutlich. War die Zahl der Gewerbeanmeldungen im Januar mit 1 181 noch höher als im Vorjah- resmonat (+4,8 %), so ging sie bis März auf 703 (-28,6 %) zurück. Die Zahl der Gewerbeabmeldungen lag durchgehend unter den Vorjahreswerten, wobei die Differenz ebenfalls im März am deutlichsten war. Mit 842 Abmeldungen wurden nur knapp 4/5 des Vorjahresmonats erreicht (-18,1 %).
Der Rückgang der Gewerbemeldungen im I. Quartal ergab sich hauptsächlich aus den Wirtschaftsbereichen „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeu- gen“ (-104 Anmeldungen; -166 Abmeldungen) sowie „Öffentliche Verwaltung sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen“ (-90 Anmeldungen; -118 Abmeldungen).
Entgegen dem allgemeinen Trend entwickelten sich die Meldungen in den für die Gesamtwirtschaft im Land Sachsen-Anhalt weniger gewichtigen Abschnitten „Grund- stücks- und Wohnungswesen“ (+19 Anmeldungen; +13 Abmeldungen) sowie „Infor- mation und Kommunikation“ (+8 Anmeldungen; +33 Abmeldungen).
Der Altmarkkreis Salzwedel (+17) und die Landkreise Anhalt-Bitterfeld (+15),
Burgenlandkreis (+13), Jerichower Land (+7) sowie Salzlandkreis (+1) verzeichneten einen positiven Saldo aus Gewerbean- und -abmeldungen. In allen übrigen Land- kreisen und kreisfreien Städten war der Saldo negativ. Mit -88 hier besonders in der kreisfreien Stadt Halle (Saale) sowie mit -50 im Landkreis Stendal.
Der starke Rückgang der Gewerbemeldungen stellt das allgemeine Gründungs- und Schließungsgeschehen im Land nur unvollständig dar. Ab Berichtsmonat März 2020 ist bundesweit ein deutlicher Rückgang der von den Gewerbeämtern übermittelten Gewerbemeldungen zu verzeichnen. Ein Zusammenhang mit den zur Einschränkung der Corona-Pandemie ergriffenen Maßnahmen, insbesondere Ausgangsbeschrän- kungen, Einstellung des Besucherverkehrs und Personalengpässe in den Gewerbe- ämtern aber auch Soforthilfemaßnahmen des Bundes und der Länder sowie die Aussetzung der Insolvenzanzeigepflicht, kann nicht ausgeschlossen werden. Ein direkter Vergleich mit den Ergebnissen früherer Berichtszeiträume ist daher nur stark eingeschränkt möglich. Aufgrund zu erwartender Nachmeldungen haben die Ergeb- nisse der Gewerbeanzeigenstatistik des I. Quartals 2020 damit zunächst vorläufigen Charakter.
Nr. 131/2020
Halle (Saale), 26. Mai 2020
Pressesprecherin