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Hinweise zu Dämmstoffen mit Polystyrol (Stand: Januar 2017), PDF

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Kurz und gut:

Hinweise zu D ä mmstoffen mit Polystyrol

Der weit verbreitete Dämmstoff Polystyrol wurde bis Ende des Jahres 2014 mit dem Flammschutz- mittel HBCD ausgerüstet. Seither hat der Großteil der Hersteller auf Alternativen umgestellt. Für die Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmstoffen gelten besondere Regelungen und Entsorgungs- wege wie die thermische Behandlung.

In den letzten zwölf Monaten hat sich die Rechtslage dazu mehrfach geändert.

Zunächst hatte eine Änderung der

Abfallverzeichnisverordnung (AVV), die zum 01.10.2016 in Kraft getreten war, festgelegt, dass HBCD-haltige Dämmstoffe als gefährliche Abfälle eingestuft und entsprechend entsorgt werden müssen.

Im Rahmen eines Bundesratsbeschluss vom 16.12.2016 wurden die im Herbst 2016 getroffenen Regelungen durch Ergänzung der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für ein Jahr per Moratorium außer Kraft gesetzt. Dieses sah vor, dass bis Ende 2017 HBCD haltige Dämmstoffe zunächst nicht mehr als so genannte „gefährliche Abfälle“ entsorgt werden müssen.

Außendämmung mit Polystyrol

Regelung mit zwei Verordnungen

Die Entsorgung von HBCD-haltigem Polystyrol ist über zwei miteinander verknüpfte Verordnungen geregelt. Die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) bestimmt, dass alle Abfälle, die persistente

organische Stoffe (POP) enthalten, als gefährlich und nachweispflichtig einzustufen und entsprechend zu entsorgen sind.

Die POP-Verordnung legt folglich ergänzend fest, welche Stoffe dies sind. Seit der Novellierung der POP-Verordnung am 30.09.2016 werden auch Abfälle mit dem Flammschutzmittel HBCD als gefährlicher Abfall eingestuft.

Im Zuge des beschlossenen Moratoriums wurde in der AVV zum 28.12.2016 in der Anlage (zu § 2 Abs.

1) unter 2.2.3 die Ausnahmeregelung für HBCD eingefügt. Das heißt, dass die POP-Verordnung vollumfänglich gültig ist mit eben jener Ausnahme zum Stoff HBCD.

Moratorium wird Dauerzustand

Der Bundesrat hat am 07.07.2017 die nötige Verordnung der Bundesregierung verabschiedet, nach der Dämmstoffe mit HBCD nicht als gefährlicher Sondermüll eingestuft werden und somit keine Sondergenehmigung mehr für ihre Entsorgung benötigen. Die Verordnung ist am 01.08.2017 in Kraft getreten.

Den Text der Verordnung finden Sie hier.

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/

2017/0401-0500/488-

17.pdf?__blob=publicationFile&v=1

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Wie kann man erkennen, ob ein Dämmstoff HBCD enthält?

Angaben zu HBCD finden Sie in den technischen Merkblättern und auf den Verpackungen von Dämmmaterialien. Über ein Online-Formular des Umweltbundesamtes können Sie beim Hersteller, Händler oder Importeur einfach anfragen, ob HBCD als Flammschutzmittel eingesetzt wurde.

Zudem muss seit 2011 nach der

Bauproduktenverordnung die Information mit der Leistungserklärung zum CE-Zeichen des

Dämmstoffs bereitgestellt werden.

Online-Formular des Umweltbundesamtes:

https://www.umweltbundesamt.de/service/uba- fragen/wie-kann-ich-erkennen-ob-ein-

daemmstoff-aus.

Zum Umgang mit HBCD-haltigen Dämmstoffen allgemein

Nach Angaben des Umweltbundesamtes sind bei fachgerechtem Einbau keine negativen

Auswirkungen auf die Gesundheit zu befürchten, wenn Sie in einem Haus wohnen, das mit HBCD- haltigem Dämmstoff gedämmt ist.

Laut dem Industrieverband Hartschaum e. V.

(IVH) ist auch im Falle eines Rückbaus der Dämmplatten keine persönliche

Arbeitsschutzausrüstung notwendig.

Darüber hinaus werden seit Ende 2014 von den Mitgliedsfirmen des IVH Dämmstoffe nur noch ohne HBCD produziert. Stattdessen kommt seitdem das Flammschutzmittel Polymer-FR zum Einsatz. Das verbandseigene, regelmäßig

überprüfte Qualitätssiegel BFA QS EPS, zertifiziert nur noch Dämmstoffe, die kein HBCD enthalten und bietet so Sicherheit für den Verbraucher.

Haus mit Fassadendämmung nach Fertigstellung

Alternative Dämmstoffe

Eine Alternative für Fassadendämmung mit Poly- styrol bieten beispielsweise auch mineralische Dämmstoffe oder Dämmungen aus nachwachsenden Rohstoffen wie Holzfaser, Hanf, Zellulose, Flachs oder Kokosfaser. Eine Vielzahl von Dämmstoffen und Wärmedämmverbundsystemen finden Sie auf www.blauer-engel.de.

Vorhangfassade mit alternativer Fassadendämmung

Nicht geeignet sind alternative Dämmstoffe für die so genannte Perimeterdämmung, also die Dämmung von Kellerwänden und erdberührten Bauteilen.

Diese muss wasser- und druckbeständig sein. Daher kommen hier Materialien wie EPS-Hartschaum oder Schaumglas zum Einsatz.

(Stand: August 2017)

Fotonachweise:

Copyright:

Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbH

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