Forschung der ADS auf einen Blick:
‚Good Practices‘ zur Prävention von und Intervention gegen Diskriminierung im Bildungsbereich und im Arbeitsleben
Die Beispielsammlung im Überblick
Die Publikation stellt bewährte Verfahren vor, die zur Förderung von Vielfalt und zum Schutz vor oder der Intervention gegen Diskriminierung im Arbeitsleben sowie im Bildungsbereich dienen können. Eine große Vielfalt an gelungenen Ansätzen wird aufgezeigt. Aufgenommen wurden bevorzugt Ansätze, die mehrere der AGG-Dimensionen zuzüglich der Dimension „soziale Herkunft“
und mehrdimensionale Diskriminierung berücksichtigen.
Ziel der Zusammenstellung ist es, Impulse und Anregungen für andere Akteur*innen zu geben.
Daher wurde darauf geachtet, dass die Modelle über Instrumente zur Qualitätssicherung und Sicherung der Nachhaltigkeit verfügen.
Titel und Autor*innen der Broschüre
Eine Welt der Vielfalt e. V.: Für Chancengleichheit im Bildungsbereich und im Arbeitsleben:
Beispiele für gute Praxis (2013).
Vorgehensweise
Für die Recherche wurde eine Suchmatrix entwickelt. Literatur und Internet dienten der Recherche.
Auch Empfehlungen und Hinweise aus Netzwerken und von Expert*innen wurden einbezogen.
Wenn ein Fund die Anforderungen der Suchmatrix erfüllte, wurde Kontakt zur jeweiligen Institution bzw. Organisation aufgenommen. In ein- bis zweistündigen Telefoninterviews konnten die Angefragten ihren Ansatz im Detail vorstellen.
Regionale Verteilung
Die Sammlung enthält Beispiele aus dem gesamten Bundesgebiet. In Großstädten und Ballungszentren sind besonders viele bewährte Verfahren zu finden. Dies lässt sich auf den dort stärkeren Handlungsdruck durch mehr Heterogenität und größere soziale Unterschiede zurückführen. Im Arbeitsbereich sind die meisten Praxisbeispiele in den alten Bundesländern angesiedelt, was mit einer generell höheren Unternehmensdichte erklärbar ist.
Die Ergebnisse
Die Sammlung beinhaltet 28 bewährte Verfahren aus dem Bildungsbereich, vorwiegend aus der Grund- und Oberschule. Die Maßnahmen reichen von jahrgangsübergreifendem Unterricht über eine AG gegen Homophobie, notenfreien Unterricht bis hin zu antirassistischer und vorurteilsbewusster Erziehung.
Generell ist im Bildungsbereich das Thema Inklusion vorherrschend. Dementsprechend präsent sind Beispiele, in denen inklusive Ansätze auf die Beschulung aller Kinder mit ihren spezifischen Problemlagen ausgerichtet sind. Insbesondere die „soziale Herkunft“ stellt sich in Verbindung mit anderen Faktoren als bedeutender Faktor heraus. Auch Verfahren, die sich auf andere Dimensionen wie Behinderung und ethnische Herkunft beziehen, nehmen zumeist Mehrfachzugehörigkeiten in den Blick. Im Zusammenhang mit ethnischer Herkunft thematisieren Bildungseinrichtungen häufig Fragen von Sprachkompetenz und Mehrsprachigkeit. Die Dimensionen Geschlecht, Lebensalter und sexuelle Identität sowie Fragen der Religionsausübung werden wenig explizit berücksichtigt. Das Vorgehen der Bildungseinrichtungen ist meist pragmatisch motiviert und geht von den konkreten Problemlagen vor Ort aus. Erfolgreiche Ansätze im Bildungsbereich beziehen alle Schulangehörigen sowie die Eltern intensiv ein. Das pädagogische Fachpersonal arbeitet in multiprofessionellen Teamstrukturen.
Im Bereich Arbeitsleben werden 26 Ansätze aus Verwaltung, Großunternehmen, KMUs, Familienunternehmen und Non-Profit-Unternehmen verschiedener Branchen vorgestellt. Die Maßnahmen betreffen zum einen den Zugang zum Arbeitsmarkt wie zum Beispiel beim anonymisierten Bewerbungsverfahren oder bei Betriebspraktika für benachteiligte Jugendliche.
Zum anderen befassen sich die Ansätze mit den Bedingungen am Arbeitsplatz, so etwa bei altersgerechten Arbeitsbedingungen, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Betriebsvereinbarungen zum partnerschaftlichen Verhalten.
Die Verfahren in der Arbeitswelt sind meist ökonomisch motiviert und richten sich mit dem Ziel der Fachkräftesicherung an das eigene Personal. Häufige Themen sind dementsprechend Frauen in Führungspositionen, Internationalisierung der Belegschaft und Personalrekrutierung sowie Altersmanagement. Weit verbreitete und bewährte Elemente von Antidiskriminierungsaktivitäten sind Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, die Einrichtung von Beschwerdestellen sowie die diskriminierungsfreie Ausgestaltung aller Personalprozesse. Den Dimensionen Behinderung, Religion, sexuelle Identität und „soziale Herkunft“ wird wenig Beachtung geschenkt. Das Lebensalter wird insbesondere in Organisationen einbezogen, die nur schwer junge, internationale Fachkräfte für sich gewinnen können wie zum Beispiel KMU und Verwaltung. In Großunternehmen sowie vereinzelt in Verwaltungen bestehen oder entstehen zum Teil umfassende Diversity-Strategien. Die Zahl der Maßnahmen und der Professionalisierungsgrad nehmen mit der Unternehmensgröße zu.
Nachhaltig sind insbesondere ganzheitliche Konzepte, die alle Ebenen berücksichtigen und von der Leitungs- und Führungsebene unterstützt werden. Als Indikator für Erfolg können steigende Bewerber*innenzahlen und das fachweltliche Interesse an einem Konzept gesehen werden.
Auszeichnungen und Audits dagegen können mit Erfolgsdruck einhergehen und dazu führen, dass Problemlagen beschönigt oder nicht beachtet werden.
Inwiefern sind die Ansätze und Verfahren übertragbar?
Der Entwicklung und Implementierung von Maßnahmen sollte immer eine genaue Betrachtung des Kontexts vorangehen. Die Beispiele können als Anregung dienen, sind jedoch nur unter der Bedingung übertragbar, dass sie an den Bedarf vor Ort und an die gegebenen Möglichkeiten, Rahmenbedingungen und gesellschaftlichen Strukturen angepasst werden. Die erfolgreiche Umsetzung von Veränderungsprozessen ist abhängig vom Engagement der Leitungsebene sowie von der Einbeziehung und Schulung der Führungskräfte. Parallel dazu sollten Maßnahmen immer unter Mitarbeit der Beschäftigten entwickelt und umgesetzt werden.
Mehr Informationen
Die Broschüre: „Für Chancengleichheit im Bildungsbereich und im Arbeitsleben: Beispiele für gute Praxis“ ist => hier verfügbar.
Kontaktdaten: Antidiskriminierungsstelle des Bundes Glinkastraße 24
10117 Berlin
Telefon: 0800 - 546 546 5
Juristische Erstberatung - E-Mail: beratung@ads.bund.de Allgemeine Anfragen - E-Mail: poststelle@ads.bund.de