• Keine Ergebnisse gefunden

Rahmenvertrag Berufshaftpflichtversicherungexklusiv für BDA-Mitglieder

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Rahmenvertrag Berufshaftpflichtversicherungexklusiv für BDA-Mitglieder"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

BDAktuell

© Anästh Intensivmed 2015;56:565-566 Aktiv Druck & Verlag GmbH

BDAktuell

Aus den Verbänden 565

News | Information | Events

Rahmenvertrag Berufshaftpflichtversicherung

exklusiv für BDA-Mitglieder

Die Berufshaftpflicht bildet den Haupt- pfeiler im Versicherungsprogramm eines Arztes. Durch das Patientenrechte- gesetz wurde im Februar 2013 auch die Bundesärzteordnung dahingehend geändert, dass bei unzureichendem Haftpflichtversicherungsschutz sogar das Ruhen der Approbation angeordnet werden kann1. Daher sollte jeder Arzt seinen Haftpflichtversicherungsschutz prüfen, zumal es keine gesetzliche oder tarifvertragliche Verpflichtung für die Arbeitgeber gibt, ihren Angestellten ausreichend zu versichern. So gibt es durchaus Kliniken, die keine ausrei- chenden Deckungssummen in der Be- triebshaftpflichtversicherung vereinbart haben oder sich vorbehalten, den Arzt bei fahrlässigem Handeln in Regress zu nehmen. Solche Versicherungslücken muss der Arzt dann auf eigene Kosten schließen.

Berufstätige BDA-Mitglieder sind auf- grund Ihrer Mitgliedschaft automatisch über den Verband berufsrechtsschutz- versichert2, aber grundsätzlich nicht berufshaftpflichtversichert3. Der BDA stellt seinen Mitgliedern aber einen Rahmenvertrag bereit, über den Sie sich als BDA-Mitglied zusätzlich absichern können.

Exklusives Preis-Leistungs-Verhältnis Seit nunmehr 17 Jahren können wir stolz insbesondere auf das Bestehen des Rahmenvertrages zur Berufshaftpflicht- versicherung für Verbandsmitglieder zurückblicken. Die bei der Versiche- rungskammer Bayern bestehenden Rahmen-Konditionen zeichnen sich be- sonders durch Kontinuität aus. Das zeigt auch die äußerst positive Entwicklung der zum Rahmenvertrag bereits beigetre- tenen Verbandsmitglieder, und es werden monatlich mehr.

Die über den Rahmenvertrag versi- cherten BDA-Mitglieder nutzen das exzellente Preis-Leistungs-Verhältnis der Sonderkonditionen zur Berufshaft- pflichtversicherung. Nicht zuletzt ist es auf das Know-how der Spezialisten beim Funk Ärzte Service sowie der Versiche- rungskammer Bayern, einem erfahrenen deutschen Heilwesen-Versicherer, zu- rückzuführen.

Während einige Haftpflichtversicherer sich aus dem Heilwesengeschäft zurück- gezogen haben oder die Zeichnung auch schadenfreier Risiken nur zu extrem er- höhten Tarifkonditionen anbieten, konn- ten die BDA-Rahmenkonditionen zum einen konstant gehalten werden, zum anderen bis 2017 erneut festgeschrieben werden, worüber letztes Jahr in der

Verbandszeitschrift berichtet wurde4. So bieten wir den Verbandsmitgliedern die gewohnte Prämien- und Planungssicher- heit. Insbesondere ist erfreulich, dass die Einstufung der AMBULANTEN An- ästhesie-Risiken auch weiterhin möglich ist – obwohl nicht mehr marktüblich – und dies auch noch prämienmäßig ent- sprechend Berücksichtigung findet.

Dieser Rahmenvertrag bietet den BDA- Mitgliedern maßgeschneiderte Kondi- tionen, welche stets weiterentwickelt und an die speziellen Bedürfnisse der Anästhesisten angepasst werden.

Qualitätssicherung

Die im Rahmenvertrag vereinbarten Maßnahmen zur Qualitätssicherung spiegeln den Standard des Fachgebietes wider, erhöhen die Qualität der von den Mitgliedern erbrachten ärztlichen Leistungen und sind ein wertvoller Beitrag zum Risikomanagement. Diese Maßnahmen zur Qualitätssicherung sind aber keine Obliegenheiten im versiche- rungsrechtlichen Sinne, so dass der Arzt auch bei Verstoß gegen dieses Vorgaben vollen Versicherungsschutz genießt.

Schadensabwicklung/Prävention Kommt es zu einem angeblichen Be- handlungsfehler, so wird der betroffene

1 Weis E: Patientenrechtegesetz: Gesetzliche Änderungen außerhalb des BGB, BDAktuell Jusletter Dezember 2013, Anästh Intensivmed 2013;54:657-660 2 Konditionen: Weis E: Berufsrechtsschutzversicherung für BDA-Mitglieder, Anästh Intensivmed 2014;55:621-623

3 Ausnahme: BDA-Gastarzthaftpflichtversicherung und BDA- Praxisvertreterhaftpflichtversicherung, Konditionen : http://www.bda.de/service-recht/versicherungsservice/

berufshaftpflicht/bda-gastarzthaftpflicht.html, http://www.bda.de/service-recht/versicherungsservice/berufshaftpflicht/bda-praxisvertreterhaftpflicht.html 4 E.Weis: Neuordnung zur Berufshaftpflichtversicherung; Anästh Intensivmed 2014;55:458

(2)

© Anästh Intensivmed 2015;56:565-566 Aktiv Druck & Verlag GmbH

BDAktuell 566 Aus den Verbänden

News | Information | Events

Anästhesist dabei – im Rahmen der qualifizierten Schadenbearbeitung – begleitet und unterstützt. Die über den BDA-Rahmenvertrag versicherten Ver- bandsmitglieder können sich auf eine äußerst kompetente Schadenbearbeitung verlassen. Diese zeichnet sich durch die professionelle Interessenwahrnehmung zu Berufshaftpflichtschäden aus, in dem für den Arzt im außergerichtlichen Bereich ausschließlich Juristen als Scha- den-Spezialisten des Versicherers zur Verfügung stehen und bei Zivilverfahren ab Gericht versierte Rechtsanwälte (ins- besondere aus der Kanzlei Ulsenheimer Friederich Rechtsanwälte) tätig werden.

Das Know-how der involvierten Anwälte sowie schnelles, professionelles und mit dem betroffenen Arzt aufeinander abge- stimmtes Handeln führen in der Summe zur qualitativ hochwertigen, schnellen und effektiven Schadenbearbeitung.

Dadurch wird die Auswertung und Analyse der Schadenverläufe der Einzel- verträge sowie des gesamten Rahmen- vertrages ermöglicht. Diese wird stets in regelmäßigen Abständen vorgenommen und überprüft. Die hieraus individuell erarbeitenden Präventionsmaßnahmen werden mit dem betroffenen Arzt im Detail besprochen.

Das Erkennen von Schwachstellen und das Erarbeiten von individuellen Präventionsmaßnahmen führen ins- besondere zur Stabilisierung der Ver- tragskonditionen. Dadurch profitieren die BDA-Mitglieder seit 17 Jahren von marktführenden exklusiven Konditionen zur Berufshaftpflichtversicherung für Anästhesisten.

Konditionen/Angebot

Im Marktvergleich schneiden die BDA- Rahmenkonditionen zur Berufshaft- pflichtversicherung weiterhin äußerst gut

ab. Denn vereinbart gilt im Schadenfall von vornherein eine 10 Mio. Euro De- ckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, während derzeit am Markt übliche 5 Mio. Euro Deckungs- summe bei den Mitbewerbern eine höhere Prämie vorsieht.

Der laufend für Sie vorgenommene Marktvergleich bestätigt zudem regel- mäßig die Wettbewerbsfähigkeit unseres Rahmenvertrages.

Die besondere Flexibilität unseres Rah- menvertrages zeichnet sich u.a. durch die Möglichkeit diverser Sonderkonstel- lationen bei der Risikoeinstufung sowie äußerst günstige Prämienkalkulation aus (z.B. für honorarärztliche Tätigkeiten).

Profitieren Sie von den einmalig exzellenten Sonderkonditionen zur Be- rufshaftpflichtversicherung und nehmen Sie die qualifizierte Beratung unseres Versicherungsmaklers, Funk Hospital- Versicherungsmakler GmbH, sowie das Know-how dessen Kundenbetreuer in Anspruch. Fordern Sie ein unverbind- liches Versicherungsangebot bei der Funk Hospital-Versicherungsmakler GmbH – Funk Ärzte Service Valentinskamp 20, 20354 Hamburg Ansprechpartnerin: Olga Zöllner Tel.: 040 35914-0, Fax: 040 35914 423 E-Mail: o.zoellner@funk-gruppe.de an, welche Sie im Auftrag des BDA kompetent berät.

Abbildung

4.000 3.500 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0 Anzahl Verträge

2.100

2009 2010 2011 2012 2013 2014 Jahr

2.450 2.700

2.950

3.200 3.400

Entwicklung des BDA-Rahmenvertrages

Abbildung der Entwicklung der Einzelverträge in den letzten 5 Jahren.

Einen Überblick über den detaillierten BDA-Versicherungsservice – einschließlich den genauen Versicherungskonditionen und Prämien – finden Sie auch im Internet unter www.bda.de ⇒ Service & Recht ⇒ Versicherungsservice

Korrespondenzadresse Ass. iur. Evelyn Weis

Juristin & Versicherungsreferentin des BDA

Roritzerstraße 27

90419 Nürnberg, Deutschland Tel.: 0911 93378-19

Fax: 0911 3938195

E-Mail: versicherung@bda-ev.de

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Dies gilt für Niedergelassene und Vollzeit-Honorarärzte automatisch und kann für angestellte Ärzte bei Bedarf und auf Wunsch mitversichert werden.. Somit fallen

Gemäß § 3 der Allgemeinen Bedingun- gen für die Rechtsschutzversicherung wird Versicherungsschutz gewährt für Versicherungsfälle, die in Europa und in den

Versicherungsbedarf kann jedoch in sehr viel größerem Umfang bestehen (z.B. für Honorarärzte wegen Statusfeststellungs- verfahren, für Geschäftsführer oder für eine

Aktuelle Verhandlungen zum Haftpflicht-Rahmenvertrag Unser Rahmenvertrag zur Berufshaft- pflichtversicherung konnte – unter Ver- mittlung unseres Versicherungsmaklers, Funk

Die Kosten für eine vorprozessuale oder außergerichtliche anwaltschaftliche Be - ratung werden von der BDA-Gruppen- rechtsschutzversicherung nicht erstattet?. Bei

Gemäß § 3 der Allgemeinen Bedingun- gen für die Rechtsschutzversicherung wird Versicherungsschutz gewährt für Versicherungsfälle, die in Europa und in den

3.3 • Zugelassene Vertragsärzte in freiberuflicher Tätigkeit mit Teilzulassung 110,00 95,00 von 50% oder weniger des durchschnittlichen Leistungsvolumens.. 4 • Nicht/nicht

Zudem ist es für den einzelnen Arzt schwierig, einen Rechtsanwalt zu finden, der spezielle Kenntnisse und Erfahrungen in Straf- verfahren hat, die sich auf die ärztliche