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Nachmeldeverfahren für Tochterunternehmen (Steinkohle)

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Academic year: 2022

Aktie "Nachmeldeverfahren für Tochterunternehmen (Steinkohle)"

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apgb_nw_tu35-V1.0.1022 © baFa 2020 | Quelle: http://www.bafa.de | Seite 1 von 4

Nachweise im (Nach-)Meldeverfahren nach Ziffern 3.5 , 10 und 11 - der Richtlinien

Für Tochterunternehmen nach Nummer 2.1.3 der Richtlinie:

Um als ein Tochterunternehmen nach Nummer 2.1.3 der Richtlinie gelten zu können, muss das Tochterunternehmen nachweisen, dass es zum Stichtag 30.September 2019 nahezu ausschließlich und unmittelbar für ein Unternehmen gemäß Nummer 2.1.1, das durch den Einsatz von Steinkohle elektrische Energie erzeugt, tätig war. Dies ist der Fall, wenn das Tochterunternehmen mindestens 80 % seines Jahresumsatzes 2019 mit einem Unternehmen er wirtschaftet hat, das durch den Einsatz von Steinkohle elektrische Energie erzeugt

Hierzu sind dem BAFA folgende Nachweise zu erbringen:

■ Aktueller chronologischer Handelsregisterauszug

■ (Geprüfter) Jahresabschluss für 2019

■ Konzernabschluss (soweit vorhanden)

■ Sonstige aussagefähige Unterlagen, die die relevanten Unternehmenstätigkeiten i. S d. Richtlinie belegen (z.B. Auszüge aus dem SAP-System, exemplarische Rechnungen und Verträge etc.)

■ Bescheinigung des Tochterunternehmens, die durch den Geschäftsführer zu unterzeichnen ist und folgende Angaben enthalten muss:

■ Angaben zum Betriebszweck und zu der Betriebstätigkeit des Unternehmens mit ausführlicher Darstellung der umsatzrelevanten Aktivitäten

■ die ausgefüllte Tabelle 1

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1 Anlage

name des unternehmens

Straße und Hausnummer postleitzahl Ort

geschäftsführung

Einbindung in einen Konzern

nein Ja

wenn Ja, dann legen Sie bitte die Konzernstruktur und die Einbindung Ihres unternehmens näher dar:

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2 Betriebszweck und Betriebstätigkeit

angaben zum betriebszweck

angaben zur betriebstätigkeit nebst ausführlicher Darstellung der umsatzrelevanten tätigkeiten

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3 Tabelle 1

name des tochterunternehmens name des Mutterunternehmens

geschäftsjahr des tochterunternehmens art der tätigkeit zum Stichtag 30. September 2019

in Euro Prozentualer Anteil

■ Vom Tochterunternehmen in 2019 insgesamt erzielte Umsatzerlöse

■ davon in 2019 mit einem Unternehmen nach Nummer 2.1.1 der Richtlinie insgesamt erzielte Umsatzerlöse.

■ davon in 2019 eines Unternehmen, das kein Unternehmen nach Nummer 2.1.1 der Richtlinie ist, insgesamt erzielte Umsatzerlöse

4 Bestätigung durch die Geschäftsführung

Hiermit bestätige ich, dass die vorgenannten Angaben zum Unternehmen und die Angaben zum Betriebszweck nebst detaillierter Angaben zur Betriebstätigkeit sowie die in Tabelle 1 gemachten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß abgegeben worden sind.

Datum unterschrift der geschäftsführung

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