Basiswissen nach Themen
Barrikadenkämpfe in Berlin, März 1848
Nation und Nationalstaatsgedanke im ‚langen’ 19. Jh.
Daten
18. Jh. Zeitalter der bürgerlichen Aufklärung
14. Juli 1789 Sturm auf die Bastille (offizielle Datierung des Beginns der Franz.
Rev. )
1791 Frankreich wird konstitutionelle Monarchie (1. Verfassung mit Zensuswahlrecht; Menschenrechtserklärung)
Sept. 1792 Hinrichtung Ludwigs XVI. aus dem Hause Bourbon; Frankreich
wird Republik
Beginn der Schreckensherrschaft der Jakobiner (2. Verfassung mit allgemeinem, gleichem Wahlrecht) Beginn der Koalitionskriege gegen das konterrevolutionäre
Ausland
1794 Hinrichtung Robespierres/ Ende der radikal‐demokratischen Jakobinerphase der Franz. Revolution
1799 Napoleon erklärt die Revolution für beendet
1804 Napoleon krönt sich selbst zum Kaiser der Franzosen 1806/7 Niederlage Preußens in der Schlacht bei Jena/Auerstädt sichert Hegemonie Napoleons über Deutschland –
Auflösung des HRRDN (Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation)
1806‐1810 Preußische Reformen
1813/1815 Befreiungskriege (1813: Völkerschlacht bei Leipzig; 1815
Völkerschlacht bei Waterloo – Napoleon auf die Insel Helena verbannt) 1815 Wiener Kongress ( Neuordnung Europas, u.a. Gründung des
Deutschen Bundes)
1817 Wartburgfest der deutschen Burschenschaften 1819 Karlsbader Beschlüsse
1832 Hambacher Fest (Beginn des ‚Vormärz’)
1848/49 Revolutionen in Europa, auch in Deutschland ‚Märzrevolution’
1870/71 deutsch‐französischer Krieg
Gründung des II. Deutschen Kaiserreichs
Begriffe
Absolute Monarchie
Herrschaft eines Monarchen, der Gesetz und Nation verkörpert. Hier liegt die Souveränität ausschließlich beim Monarchen. Er verkörpert sie persönlich und sein Wille ist Gesetz. Im Absolutismus beruht die Macht des Monarchen auf Repräsentation.
Sie stützt sich auf drei Säulen: das Gottesgnadentum (religiöse Legitimation); das stehende Heer; das durch Minister und Beamte geordnete Staatswesen nach sekularen (d.h. weltlichen) Regeln der Vernunft: Staatsräson genannt, d.h., was dem Herrscher nützt, ist vernünftig. Vorbild für ganz Europa im 17./18. Jh. ist der Absolutismus des französischen Hofs, wie ihn Ludwig XIV. mit Schloss Versailles schuf.
Privileg
Vorrechte, die einzelnen Personen oder Personengruppen von Fürsten und Königen gewährt werden konnten oder der Tradition entstammten, wie z. B. Steuerbefreiung, das Jagdrecht, Ehrenstellen, Gerichtsbarkeit nach Standeszugehörigkeit. Sie blieben dem Adel und dem Klerus vorbehalten. In Einzelfällen gewährte der König im
Sinne merkantilistischer Wirtschaftspolitik auch einzelnen Bürgern das Privileg, Handel, Bergwerke oder Manufakturen zu betreiben.
Bürger
Im Mittelalter alle freien, Grund besitzenden, vollberechtigten Bewohner einer Stadt.
Frauen hatten nur am Bürgerrecht ihrer Männer teil. Die Vorstellung eines freien Bürgers dehnte sich in der Neuzeit (Aufklärung; Franz. Rev.) auf alle Einwohner eines Staates aus ( citoyen = Staatsbürger).
Das Bürgertum prägt mit seinen Lebensvorstellungen unsere heutige (westliche) Welt.
Ancien Régime (franz.: altes Ordnungsgefüge)
Abwertende Bezeichnung des absolutistischen Ständestaats aus der Perspektive der bürgerlichen Aufklärung und Franz. Revolution
Parlament
Ursprünglich die Bezeichnung für die englischen Ständeversammlungen aus
Geistlichkeit, hohem Adel, später auch Stadtbürgern. Sie gewannen im 17. Jahrhundert in England die Oberhand über das Königtum (Glorious Revolution 1688).
Im vorrevolutionären Frankreich waren P. zunächst nur die obersten Gerichtshöfe des Adels.
In demokratischen Nationalstaaten sind P. vom Volk gewählte Organe, die
Gesetzgebung, Haushalt und Regierung bestimmen bzw. kontrollieren, z.B. Bundestag, Nationalversammlung, Unterhaus, Kongress, Duma, Sjem, Knesset usw.
Volkssouveränität
Souveränität bezeichnet die höchste Gewalt im Staat, die bei der V. vom Volk und z. B.
nicht von einem Fürsten ausgeht. Hier leitet sich alle staatliche Gewalt aus dem Willen des Volkes ab. Die freien Staatsbürger bestimmen ihre Regierungsform und üben auch die Herrschaft aus. V. wurde in der Neuzeit erstmals in der Französischen Revolution und in der amerikanischen Unabhängigkeitsbewegung erkämpft.
Revolution
Bezeichnet eine grundlegende, meist gewaltsame Umwälzung der politischen und sozialen, oft auch wirtschaftlich Verhältnisse. Der Gegenbegriff ist ‚Reform’.
Konstitutionelle Monarchie
Staatsform, in der ein Monarch – anders als im Absolutismus – eingeschränkt durch eine Verfassung herrscht. Gesetze, Steuern und Staatsausgaben werden von gewählten Volksvertretern mitbestimmt, nicht aber die Zusammensetzung der Regierung und deren Kontrolle. Die Souveränität des Staates liegt beim Monarchen, nicht beim Volk. (Z.
B. Deutsches Kaiserreich 1871)
Parlamentarische Monarchie
Staatsform, in der ein Monarch die exekutive Gewalt inne hat. Anders als in der konstitutionellen Monarchie wird die Regierung des Monarchen jedoch durch das Parlament kontrolliert. Die Souveränität geht also vom Volk aus. (Z. B. GB)
Verfassung (lat. constitutio)
In einer Verfassung sind die Grundsätze eines Staates festgelegt. Sie bestimmen die Form (z. B. Republik oder eine Form der Monarchie) und den Aufbau (zentralistisch oder föderalistisch) eines Staates und legen fest, welche Staatsorgane (z. B. Parlament, Gerichte, Regierung) es gibt. Eine Verfassung bestimmt, wer als Bürger zu gelten hat, wer wählen (aktives Wahlrecht) und wer in politische Ämter gewählt werden darf (passives Wahlrecht). Sie regelt auch alle weiteren (Freiheits‐)Rechte der Staatsbürger oder – gestaffelt nach Ständen ‐ der Untertanen.
Preußische Reformen
Nach der Niederlage gegen Napoleon wurden in Preußen seit 1807 Reformen eingeleitet, u. a. die Bauernbefreiung (Ende der Erbuntertänigkeit), die Gewerbefreiheit (Aufhebung der mittelalterlichen Zünfte), die städtische
Selbstverwaltung, die Judenemanzipation, die Bildungsreform und die Heeresreform (allgemeine Wehrpflicht).
Durch diese Reformen sollten Staat und Wirtschaft in Preußen ‚von oben’ modernisiert werden.
Restauration (von lat. restaurare = wiederherstellen)
Ziel des Wiener Kongresses war u.a. die Wiederherstellung der dynastischen
Herrschaftsverhältnisse und des Gottesgnadentums aus der Zeit vor der Französischen Revolution. Nationalliberale Interessen und Institutionen sollten weitgehend nicht geduldet werden. Als R. wird auch die Zeit zwischen 1815 und 1848 in Europa bezeichnet.
Allgemein bezeichnet R. jedes politische Bestreben, alte Ordnungen wiederherzustellen.
Liberalismus (lat. liber = frei)
Der Liberalismus fordert das Recht des einzelnen Menschen auf seine
persönliche Freiheit und wendet sich gegen Privilegien des Adels, des Klerus und gegen einen bevormundenden Staat (Obrigkeitsstaat).
Gefordert werden v. a. persönliche Freiheit, Gewerbefreiheit, Freiheit des Eigentums, Meinungsfreiheit. Die Realisierung solcher Rechte ist im Sinne der Idee des L. nur
innerhalb eines verfassungsrechtlich geregelten Nationalstaats mit Gewaltenteilung und rechtstaatlicher Verfassung möglich. Seinen Ursprung hat der L. in der Staatsphilosophie der europäischen Aufklärung. (Montesquieu, Rousseau, Kant)
Nation und Nationalstaat (im Sinne des Liberalismus)
Als Merkmale einer Nation gelten gemeinsame Abstammung, Sprache, Kultur und Geschichte sowie das Zusammengehörigkeitsgefühl der Menschen, die in einem Gebiet zusammenleben (subjektiver Nationalismus).
Im 19. Jahrhundert wurde in allen europäischen Staaten die Forderung nach Nationalstaaten erhoben, was in Vielvölkerstaaten wie im Habsburger Reich zu gefährlichen Spannungen führte.
Eine ‚objektive Nation’ liegt dann vor, wenn eine ‚subjektive Nation’ sich einen Staat geschaffen hat, der über verfassungsrechtlich geregelte Organe, eine geregelte
Rechtsgrundlage sowie territoriale Grenzen verfügt, und zwar unabhängig davon, ob die Bevölkerung sich aus einer oder aus mehreren Ethnien zusammensetzt (z. B. Beispiel die USA). In einer Nation im liberalen Sinne gilt die Volkssouveränität.