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Hinweise Antragstellung Stadtteilbezogene Familienarbeit

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Academic year: 2022

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Bitte beachten Sie

1. Familienbezogen arbeitende Einrichtungen und Initiativen in den Stadtteilen, aber auch Träger, die stadtweit Angebote für die Integration von geflüchteten Familien initiieren wollen, können Anträge auf Zuwendungen stellen.

2. Der Antrag ist vollständig auszufüllen und von einer rechtsfähigen Person zu unterschreiben

3. Gefördert werden Projekte, die die Integration und Teilhabe von geflüchteten Familien zum Ziel haben. Weitere Ziele dieser Angebote sind, geflüchteten Familien in der Stadtgemeinde Bremen, Begegnung zwischen geflüchteten Menschen und Stadtgesellschaft zu befördern und Familien in der Bewältigung ihres Alltags zu unterstützen. Mögliche Aktivitäten sind zum Beispiel

Gesprächskreise, kulturelle Angebote, Kreativkurse, Ausflüge, Möglichkeiten der Begegnung, Elternkurse und Stadtteilrundgänge.

4. Förderfähig sind Sachausgaben. Es handelt sich um Ausgaben für das Projekt (z.B. für benötigtes Material, technische Geräte und für die Nutzung von angemieteten Räumen).

Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche und Honorarkosten gehören ebenso dazu. Bitte Stundenanzahl und Stundensatz angeben

5. Personalausgaben können beantragt werden. Bitte Eingruppierung und Stundensatz angeben.

Das Personal darf nicht bessergestellt werden als Beschäftigte des öffentlichen Dienstes mit gleichen Tätigkeitsmerkmalen (Besserstellungsverbot). Geringfügig Beschäftigten ist der Landesmindestlohn zu zahlen.

6. Bewirtungskosten sind grundsätzlich nicht förderfähig.

In Ausnahmenfällen können sie gefördert werden, eine Begründung ist erforderlich, z.B. Kosten für Lebensmittel bei einem Kochkurs.

7. Eine Ergänzung der Finanzierung durch andere Mittel ist erwünscht. Bitte benennen Sie andere Finanzierungsquellen im Antrag (z.B. Teilnehmerbeiträge, Eigenmittel, Mittel von anderen öffentlichen Stellen)

8. Projekte unter 500 € können nicht gefördert werden.

9. Ausgaben für virtuelle Treffen sind förderfähig (z.B. Zoomgebühren).

10. Sie dürfen erst mit dem Projekt beginnen, wenn sie von der Bewilligungsbehörde einen positiven Bescheid erhalten. Dies gilt auch den Abschluss von Verträgen.

11. Die Projekte sind unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Corona- Rechtsverordnung durchzuführen. Der/die Antragsteller: in trägt die Verantwortung für die Einhaltung der

Hygienevorschriften. Hier finden Sie die gültige Rechtverordnung https://www.bremen.de/corona

Antragsstellung

Bitte schicken Sie uns Ihren Antrag an folgende Adresse

Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport Referat 21 – Familienpolitik

21-5 Frau Borgmann-Görtz Bahnhofsplatz 29

28195 Bremen

Referenzen

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