• Keine Ergebnisse gefunden

Geschäftsbericht 2020

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Geschäftsbericht 2020"

Copied!
35
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Geschäftsbericht

2020

(2)

3 Organe der Gesellschaft

6 Lagebericht 2020

16 Bilanz zum 31. Dezember 2020

18 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020

19 Anhang 2020

29 Bericht des Aufsichtsrats

30 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers

33 Glossar

(3)

Organe der Gesellschaft

Mitgliedervertreterversammlung

Ashoff, Jochem Huber, Natascha Reimann, Annika

aus der Wiesche, Elke Jetten, Marcus Rezai, Mahpareh

Balt, Britta Kempen, Dagmar Rohde, Sabine

Beckmann, Heike Kemper, Markus Ross, Holger

Bölker, Werner Knips, Brigitta Rothe, Volker

Booß, Thomas-Andreas Knümann, Elke Rudzinski, Ulrich

Boßmann, Axel Koböken, Christian Rüthers, Cornelia

Bröcking, Petra Koch, Andreas Schmidt, Heinrich

Bürger, Hermann König, Michael Schröder, Otto

Deimel, Wolfgang Krämer, Nadine Schulz, Claudia

Derstroff, Stephanie Kwiedor, Ralf Schwabach, Patricia

Drabinski, Marzena Lange, Petra Schwarz, Daniela

Exner, Andreas Langer, Bettina Schwerdt, Bernhard

Fieback, Yvonne Liebing, Monika Seidl, Gerd

Fritz, Fabian Mulas, Gabi Sikavica, Ljiljana

Funke, Silke Nolte, Karin Simon, Thomas

Georg, Karin Nowak, Rosemarie Sireci, Giuseppe

Güdding, Petra Nüsken, Holger Skotz, Franziska

Hart, Natalie Ohland, Carola Steinke, Detlef

Hautmann, Melanie Oligmüller, Torsten Storhas, Manuel

Heining, Stefan Orgaß-Korte, Martin Thomas, Christian

Heinz, Ingo Penkwitz, Siegfried van Bebber, Stephanie

Helms, Udo Piwowarski, Thomas Weiss, Roland

Henke, Christoph Podbevsek, Josef Wiemers, Gabriele

Herrig, Nicola Przybylski, Christian

Hoffmann, Martin Pulina, Ulrich

(4)

Aufsichtsrat

Mohr, Antje, Dr. rer. pol., Vorsitzende Krupp, Kathrin

Ruhrverband Ruhrverband

Tylicki, Rosemarie, stellv. Vorsitzende Ließem, Harald

Verein zur Bekämpfung der Volkskrankheiten im Ruhrkohlengebiet e. V. Ruhrverband

Balzer, Dirk Lux, Christian

Ruhrverband Ruhrverband

Baumgart, Andrea Nielinger-Teuber, Antje

Ruhrverband Ruhrverband

Bongert, Dieter Rees, Manuela

Ruhrverband Ruhrverband

Dirkes-Kersting, Astrid, Dr. med. (bis 31.07.2020) * Rüdel, Markus

Eurofins MVZ Medizinisches Labor Gelsenkirchen GmbH Ruhrverband

Feibel, Hans-Jürgen (bis 30.09.2020) * Schäfer, Joachim

BIGGE ENERGIE GmbH & Co. KG, BIGGE ENERGIE GmbH & Co. KG,

Fieback, Carolin-Beate Schraa, Sabine

Ruhrverband Institut für Pathologie und Molekularpathologie Schlake & Partner

Friedl, Ina Skworczyk, Claudia

Ruhrverband Eurofins MVZ Medizinisches Labor Gelsenkirchen GmbH

Guske, Bernd Stahlberg-Häusler, Martina

Ruhrverband Ruhrverband

Huy, Patrick Walentowitz, Uwe

Ruhrverband Verein zur Bekämpfung der Volkskrankheiten im Ruhrkohlengebiet e. V.

Katz, Alexandra Wolff-von Rüden, Thomas

Ruhrverband Institut für Pathologie und Molekularpathologie Schlake & Partner

Klein, Peter Zurek, Claudia

Ruhrverband Ruhrverband

* In beiden Fällen erfolgte für die restliche Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder keine Neubenennung.

(5)

Organe der Gesellschaft

Vorstand

Dr. rer. pol. Jörg Wilde, Vorsitzender Ruhrverband, Essen

Jeannette Thämar, stellv. Vorsitzende Leiterin der Geschäftsstelle der Pensionskasse,

Dipl.-Kffr., Referentin im Zentralbereich Personal und Organisation, Ruhrverband, Essen

Ulf Krogoll, Vorstandsmitglied

Dipl.-Kfm., Leiter der Gruppe Finanzierung und Treasury im Zentralbereich Finanzen, Ruhrverband, Essen

Treuhänder Karl-Heinz Berten

Dipl.-Ök., Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, Essen

Hans-Henning Schäfer -Stellvertreter- Dipl.-Kfm., Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, Essen

Abschlussprüfer WPR Rhein-Ruhr GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bochum

Versicherungsmathematischer Sachverständiger Heubeck AG,

Köln

Verantwortliche Aktuarin Andrea Schaksmeier Dipl.-Math.,

Köln

Aufsichtsbehörde

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn

(6)

Leistungen aus dem 1. Versicherungsverhältnis

▪ Altersrente

▪ Rente wegen Erwerbsminderung für Beitragszahlungen ab dem 01.01.2002

▪ Witwen- bzw. Witwerrente und Waisenrente Leistungen aus dem 2. Versicherungsverhältnis

▪ Altersrente

▪ Rente wegen Erwerbsminderung für Beitragszahlungen ab dem 01.01.2002

▪ Witwen- bzw. Witwerrente und Waisenrente Leistungen aus dem 1. und 2. Versicherungsverhältnis

▪ Sterbegeld

1. Allgemeine Lage der Pensionskassen

Welche Möglichkeiten haben Pensionskassen in dieser drohenden Situation einer finanziellen Austrocknung zu überleben? Nach derzeitigem Stand können Pensionskassen nur durch Nachschuss- oder Darlehenszusagen der sie tragenden Arbeitgeber und/oder durch Minderungen der Rentenansprüche ihrer versicherten Beschäftigten Ausgleiche für entfallende Kapitalerträge schaffen. Rentenminderungen durch Rechnungszinsabsenkungen sind allerdings begrenzt auf Rentenansprüche, die sich aus den künftigen, bis zum Renteneintritt eingezahlten Beiträgen ergeben.

Bereits im Geschäftsbericht des Jahres 2019 hatte der Vorstand sehr ausführlich und grundsätzlich über die Auswirkungen der extremen Niedrig-/Negativzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) auf die Lage der Pensionskassen berichtet. Die damaligen Aussagen gelten weitestgehend auch für 2020, wenn es denn Veränderungen gab, dann leider nur zum Schlechten.

Als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie hat die EZB seit März 2020 zusätzliche Ankaufprogramme von Staats- und Unternehmensanleihen mit einem Volumen von 1.035 Milliarden Euro aufgelegt. Damit wird die EZB bis Ende 2021 Euro- Anleihen im Volumen von rund 5 Billionen Euro (das sind 5.000.000.000.000 Euro) angekauft haben. Der massive Ankauf durch die EZB treibt die Einstandspreise vor allem der Euro-Staatsanleihen hoch. Ihre Renditen sinken entsprechend.

Ende 2020 wiesen bereits rund 70% der im Umlauf befindlichen Euro-Staatsanleihen negative Renditen auf.

Für kapitalgedeckte Altersversorgungssysteme wie Pensionskassen, deren wesentliche Geschäftsgrundlage die nachhaltige und auskömmliche Erwirtschaftung von Zinserträgen ist, ist ein funktionierender Kapitalmarkt eine existentielle Voraussetzung. Auf nichtabsehbare Zeit wird diese Voraussetzung nicht mehr gegeben sein, wenn die EZB weiterhin so agiert. Und dies ist durch die Aussage der EZB-Präsidentin, Frau Lagarde, sehr wahrscheinlich, da sie die derzeitige Niedrigzinspolitik „für die nächste Dekade“ für erforderlich hält. Sogar weitere Absenkungen des extrem niedrigen Zinsniveaus werden nicht ausgeschlossen.

Der Vorstand der Pensionskasse der Wasserwirtschaftlichen Verbände Essen VVaG, Essen legt hiermit den Lagebericht über das Jahr 2020 sowie die Jahresbilanz zum 31.12.2020 und die Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2020 einschließlich Anhang vor.

Die Pensionskasse der Wasserwirtschaftlichen Verbände Essen VVaG wurde im Jahr 1955 gegründet. Trägerunternehmen sind der Ruhrverband, Essen, sowie der Verein zur Bekämpfung der Volkskrankheiten im Ruhrkohlengebiet e. V., Gelsenkirchen.

Zweck der Kasse ist es, den bei ihr versicherten Mitgliedern nach Maßgabe der Satzungsbestimmungen folgende Leistungen zu gewähren:

Die Pensionskasse betreibt die Pensionsversicherung als selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft ausschließlich im Inland. Versicherungsgeschäfte gegen feste Entgelte, ohne dass die Versicherungsnehmer Mitglieder der Pensionskasse werden, hat die Kasse nicht getätigt. In Rückdeckung gegebenes Versicherungsgeschäft liegt nicht vor.

(7)

Lagebericht 2020

- Niedrigzins-Ausgleichszulagen direkt auf die bAV-Konten der Versicherten (wie bei Riesterzulagen) oder

- Emission bAV-Bundesanleihen - nur von bAV-Einrichtungen erwerblich und ausgestattet mit einem Kupon von mindestens 2%.

Die derzeitige Konstellation aus niedrigzinsbedingter Absenkung künftiger Betriebsrenten auf breiter Front bei gleichzeitig wachsenden Minuszinsprofiten durch staatliche Schulden wird politisch nicht durchzuhalten sein. Eine solche Rentenpolitik kommt im Prinzip einer konfiskatorischen Besteuerung der künftigen betrieblichen Rentenansprüche gleich.

Sie konterkariert alle Bemühungen der Parteien, die bAV vor dem Hintergrund künftig sinkender Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung auszuweiten. Wohl gemerkt: die Forderung nach staatlichen Zinsausgleichsmaßnahmen für die bAV stellt nicht den üblichen Ruf nach Subventionen dar. Hier geht es schlicht um die Rückgabe von Zinsmitteln an die bAV-Versicherten, die ihnen zuvor durch Zinsrepression der EZB zugunsten der EU- Staatshaushalte entzogen worden sind.

Die Arbeitgeber als Träger der Pensionskassen haben aufgrund ihrer gesetzlich verankerten Einstandspflicht nur die Wahl zwischen zwei Übeln: entweder sie gleichen den Zinsausfall durch einmaliges Nachschusskapital in die Pensionskasse aus oder sie übernehmen dauerhaft nach Eintritt des Sanierungsfalls aufgrund ihrer Subsidiärhaftung die bei der Pensionskasse ausfallende Rentenleistung. Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass Arbeitgeber allenthalben im Rahmen von sogenannten „Derisking“-Überlegungen versuchen, soweit rechtlich möglich ihre Verpflichtungen zu reduzieren, geschweige denn neue Verpflichtungen unter diesen Umständen einzugehen.

Für neuzugehende Arbeitnehmer schaltet die im Gefolge der Niedrigzinspolitik der EZB nunmehr vorgeschriebene Rechnungszinsabsenkung auf nur noch 0,25% p.a. den für eine kapitalgedeckte Altersversorgung wesentlichen Zinseszinseffekt auf eingezahlte Beiträge praktisch aus. Insbesondere junge Versicherte sind damit Leidtragende dieser Politik.

Der Vorstand der Kasse sieht für eine Rettung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) aber nicht nur Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sondern durchaus auch den Staat in der Verantwortung:

Der Vorstand wiederholt daher seinen Vorschlag aus dem letzten Geschäftsbericht, dass der deutsche Staat den Zinsausfall in der bAV zumindest im Umfang seiner Minuszinsprofite ausgleicht. Dies könnte geschehen durch:

Während schon seit Jahren die von Arbeitgebern und Arbeitnehmern als Sozialeinrichtung gemeinsam getragene bAV erhebliche Zinsverluste erleidet, verbucht der Bund im gleichen Zeitraum im Zuge seiner laufenden Neu- und Umschuldung massive Zinsgewinne. Beides hat dieselbe Ursache: Niedrig- bzw. Minuszinsen. So hat der Bund seit 2012 rund 40 Milliarden Euro - und davon allein im Jahr 2020 rund 13 Milliarden Euro - über Minuszinsen vereinnahmt, während vor allem junge Arbeitnehmer Minderungen ihrer künftigen Rentenansprüche aus der bAV - vorsichtig geschätzt um mindestens ein Drittel durch Rechnungszinsabsenkungen ihrer Pensionskassen - hinnehmen mussten. Aufgrund der Ausdehnung des Negativzinses bis auf Laufzeiten von 30 Jahren dürften sich die Zinsgewinne des Bundes weiter deutlich ausweiten–und sich die Rentenansprüche spiegelbildlich weiter reduzieren beziehungsweise die Nachschüsse der Trägerunternehmen weiter erhöhen. Wir halten diese auf dieselbe Ursache zurückzuführende massive Schädigung der bAV - häufig als zweite Säule der Altersversorgung in Deutschland bezeichnet–bei gleichzeitigem Einfahren von immer höheren staatlichen Zinsgewinnen für einen Sozialstaat nicht hinnehmbar.

Insbesondere wenn man sich die Entstehung dieser Zinsgewinne näher anschaut: so emittiert der Bund seine Anleihen nicht etwa mit einem negativen Zinskupon–er müsste ja dann von den Anleihehaltern jährlich Minuszinsen eintreiben - sondern holt sich den Zinsgewinn für die gesamte Laufzeit auf einen Schlag direkt durch einen entsprechenden Aufschlag bei Emission. Dieser Aufschlag wird nicht über die Laufzeit der Anleihe verteilt, sondern wird im kameralistischen System des Bundes sofort haushaltswirksam.

(8)

2. Spezielle Lage unserer Pensionskasse

1. Zinsfreistellung des 2009 der Pensionskasse gewährten Gründungsstockdarlehens bereits ab 2020. Die Darlehensgeber Ruhrverband, Verein zur Bekämpfung der Volkskrankheiten im

Ruhrkohlengebiet e.V. (Verein) sowie Lister- und Lennekraftwerke GmbH verzichten hier auf die ihnen vertraglich zustehende Verzinsung.

2. Abruf des bislang nicht eingezahlten Teils des 2009 gewährten Gründungsstockdarlehens in Höhe von 2 Mio. Euro im Bedarfsfall.

3. Erklärung der Bereitschaft einer weiteren finanziellen Unterstützung der Kasse im Bedarfsfall durch sämtliche Träger und Mitgliedsunternehmen der Kasse.

4. Absenkung des bis 2020 geltenden Rechnungszinses der Kasse von 1,25% auf 0,5% für alle künftigen Beiträge von Anwärtern bzw. auf 0,25% von Neuzugängen ab 2021.

3. Vorgänge von besonderer Bedeutung 3. 1

Die ersten drei die Arbeitgeberseite belastenden Maßnahmen konnten nach zahlreichen Informationsveranstaltungen bzw. coronabedingt Videokonferenzen bis Juli mit allen Trägern und Mitgliedsunternehmen der Kasse vereinbart werden.

Die vierte die Arbeitnehmer belastende Maßnahme erforderte eine entsprechende Satzungsänderung und wurde nach zahlreichen Informationsaktionen im Vorfeld am 19. November 2020 durch die Mitgliedervertreterversammlung beschlossen.

Im Geschäftsjahr 2020 konnte ein insgesamt zufriedenstellendes Jahresergebnis erreicht werden. So wurde ein Rohüberschuss von 498.439,32 Euro erzielt. Dieser wurde zunächst mit einem Betrag von 270.655,15 Euro zur Erhöhung der Verlustrücklage auf den satzungsmäßig vorgesehenen Höchstwert von 5% der bilanzierten Deckungsrückstellung verwendet. Die verbleibenden 227.784,17 Euro des erwirtschafteten Rohüberschusses wurden zum Bilanzstichtag der "Rückstellung zur Verstärkung der Rechnungsgrundlagen" gemäß dem Technischen Geschäftsplan der Kasse neu zugeführt. Damit betrug die Deckungsrückstellung zum Bilanzstichtag 31.12.2020 insgesamt 193.209.885,91 Euro.

Bei allen kritischen zuvor gemachten Anmerkungen sollte nicht vergessen werden, dass in unserer Pensionskasse aufgrund der hohen, von den Mitgliedsunternehmen getragenen Beitragsanteile und übernommenen Verwaltungskosten der im Laufe des Berufslebens in Form aus eigenen Beiträgen geleistete Kapitaleinsatz der Versicherten eine deutlich höhere Rendite als andere Kapitalanlagen mit vergleichbarem Risiko abwirft. Dies gilt insbesondere für alle langjährig Versicherten, die noch von früheren höheren Rechnungszinssätzen profitieren. So paradox das auch klingen mag, erzielen in die Pensionskasse eingezahlte Arbeitnehmerbeiträge aufgrund der erheblichen zusätzlichen Arbeitgeberbeiträge selbst bei einem Rechnungszinssatz von 0% noch eine deutlich positive Rendite! Betriebliche Altersvorsorge bleibt damit weiterhin ein wichtiger und attraktiver Beitrag zur Sicherung des Lebensstandards im Alter.

Vom 3. bis 7. Februar 2020 fand eine turnusmäßige örtliche BaFin-Prüfung der Kasse statt. Im Ergebnis der Prüfung kam es nur zu wenigen Prüfungsfeststellungen durch die Aufsichtsbehörde. Ein Grund für dieses überaus positive Prüfungsergebnis war der Einsatz aller MitarbeiterInnen, die die Prüfung nicht nur optimal begleiteten, sondern mit ihrer qualitativ hochwertigen Arbeit die Grundlage hierfür schufen. Der Vorstand bedankt sich nochmals ausdrücklich für dieses Engagement.

Wir hatten im Geschäftsbericht 2019 berichtet, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unserer Kasse –trotz einer derzeit guten Eigenkapitalausstattung–die sogenannte Intensivierte Aufsicht auf der Grundlage eines von der BaFin vorgegebenen Risikoszenarios, mit einem Anlagezinssatz von durchgehend nur noch 0,5% p.a. in den nächsten 15 Jahren angedroht hatte. Seit 2018 mussten sich bereits 45 der insgesamt 135 deutschen Pensionskassen diesem sehr zeitaufwendigen und kostenträchtigen Aufsichtsprozess der BaFin unterziehen.

Im Verlauf des Geschäftsjahres 2020 konnte mit folgendem gemeinsam durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragenem Maßnahmenpaket die angedrohte Intensivierte Aufsicht durch die BaFin abgewendet werden:

(9)

Lagebericht 2020

3. 2

3. 3

3. 4

3. 5

3. 6

Darüber hinaus wurden dem Vorstand und dem Aufsichtsrat durch die Versammlung für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt.

Das zurückliegende Geschäftsjahr war auch bei der Pensionskasse durch die Corona-Pandemie geprägt. Hier war insbesondere die Umstellung der internen Organisation mit der kurzfristigen Einrichtung mobiler Arbeitsplätze eine Herausforderung. Doch insbesondere diese neue mobile Arbeitsweise trug und trägt bei der Kasse dazu bei, dass der Geschäftsbetrieb stabil läuft und alle Leistungen der Kasse erbracht werden. Auch hierfür gilt der Dank den MitarbeiterInnen.

Bedingt durch die Corona-Pandemie fand die gesetzlich eigentlich für das erste Halbjahr anzusetzende Mitgliedervertreterversammlung im Jahr 2020 erst am 19. November 2020 statt. Möglich wurde dies durch gesetzliche Sonderregelungen auf Grund der pandemischen Lage. Der Vorstand hatte sich in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat frühzeitig zu diesem Schritt entschlossen, um die Veranstaltung als Präsenzveranstaltung durchführen zu können. Da auf der Tagesordnung eine Satzungsänderung stand, wollte der Vorstand auf Grund deren Wichtigkeit persönlich informieren und für Fragen zur Verfügung stehen.

Die Mitgliedervertreterversammlung beschloss die vom Vorstand zur Beschlussfassung vorgelegte Satzungsänderung, über deren Inhalte im Zusammenhang mit der Rechnungszinsabsenkung unter Punkt 2 bereits ausführlich berichtet wurde.

Im Rahmen der Satzungsänderungen wurde durch die Mitgliedervertreterversammlung eine Verkleinerung des Aufsichtsrates von derzeit 26 auf 14 Mitglieder verabschiedet. Die Verkleinerung war bereits 2018 durch den Aufsichtsrat empfohlen worden.

Die Satzungsänderungen traten zum 01. Januar 2021 in Kraft.

Im Ergebnis der erfolgten Berechnungen stellte die Aktuarin der Kasse fest, dass keine Beteiligung der LeistungsanwärterInnen und der LeistungsempfängerInnen an den vorhandenen Bewertungsreserven erfolgen kann. Die Kassenleistungen können somit nicht erhöht werden. Die hierfür notwendigen Beschlüsse werden auf der nächsten Mitgliedervertreterversammlung gefasst werden.

Wir haben Sie bereits im letzten Geschäftsbericht darüber informiert, dass zum 1. Januar 2020 das „Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichenAltersvorsorge“

in Kraft trat. Ab dem genannten Zeitpunkt gilt ein monatlicher Freibetrag von 159,25 Euro. Erst Betriebsrenten, die über der Freibetragsgrenze liegen, werden anteilig mit dem bei der jeweiligen Krankenkasse geltenden Beitragssatz verbeitragt. Der Freibetrag ist an die sozialversicherungsrechtliche Bezugsgröße gekoppelt und verändert sich jährlich in etwa wie die durchschnittliche Lohnentwicklung. Für die Beiträge zur Pflegeversicherung gilt weiterhin die Freigrenze.

Von der neuen gesetzlichen Regelung sind alle aktuellen und zukünftigen Rentenbezieher–auch der Pensionskasse– betroffen. Die Kasse hat diese gesetzliche Neuregelung sehr schnell in ihrem Abrechnungssystem umgesetzt. Allerdings haben fast alle gesetzliche Krankenkassen Schwierigkeiten, die für die Abwicklung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, so dass es bereits im vergangenen Jahr und auch zukünftig zu Abrechnungsproblemen kam und kommen wird. Die PensionskassenmitarbeiterInnen können die hierbei auftretenden Fragen der VersorgungsempfängerInnen nicht beantworten, da ihnen die hierfür notwendigen Informationen nicht vorliegen. Alle in diesem Bereich über das Versicherungsverhältnis mit der Kasse hinaus anfallenden Fragen müssen direkt mit der zuständigen Krankenkasse geklärt werden.

Hinsichtlich eines voraussichtlich ausfallenden Betrages von 0,397 Mio. Euro einer Wirecard-Anleihe hat die Pensionskasse zusammen mit anderen geschädigten Gläubigern über die Anwaltskanzlei Schirp Schadenersatzklage gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young (EY) wegen grob fahrlässiger Testatserklärungen erhoben. Die uneingeschränkten Bestätigungsvermerke von EY, aber auch Klagen der BaFin gegen die kritische Berichterstattung der Financial Times über die Wirecard AG sowie weitere die Wirecard AG begünstigende Aktionen der BaFin wie z.B. ein Leerverkaufsverbot von Wirecard-Aktien waren wesentliche Gründe für einen Erwerb der Wirecard-Anleihe in 2019 durch die Kasse.

An dieser Stelle bedankt sich der Vorstand bei den MitgliedervertreterInnen für die Bereitschaft zur Teilnahme an der Sitzung unter Corona-Bedingungen und die damit verbundene Akzeptanz, strikte Hygienevorschriften bei der Anreise und Durchführung der Veranstaltung zu beachten.

Gemäß § 15 Nr. 6 der Satzung der Pensionskasse erfolgen die Berechnungen des Aktuars zu einer etwaigen Beteiligung der Leistungsanwärter und der Leistungsempfänger an den vorhandenen Bewertungsreserven der Kapitalanlagen alle drei Jahre jeweils im Anschluss an das turnusmäßige versicherungsmathematische Gutachten gemäß § 15 Nr. 1 der Satzung. Dieses turnusmäßige Gutachten wurde zum Bilanzstichtag 31.12.2020 erstellt.

(10)

4. Bericht über Risiken und Chancen

4. 1 Aus Sicht der Pensionskasse kann ein auf lange Sicht angelegtes Risiko- und Vorsorgemanagement nur dann geleistet werden, wenn die langfristige Entwicklung der Kapitalanlagen unter Annahme alternativer Kapitalmarktszenarien mit der langfristigen Entwicklung der eingegangenen Pensionsverpflichtungen der Pensionskasse unter Zugrundelegung der voraussichtlichen biometrischen und fluktuativen Entwicklung des Anwärter- und Rentnerbestandes verglichen werden kann. Diese Aufgabe leistet das bei der Pensionskasse implementierte Asset-Liability-Management-Modell (ALM-Modell), das auf die spezifischen Verhältnisse der Pensionskasse zugeschnitten ist. Das Modell greift auf Daten der Kapitalanlageverwaltung und der Leistungsverwaltung, auf Daten des BaFin-Meldewesens, auf aktuarielle Rechnungsgrundlagen sowie auf Bilanzdaten zurück. Es ermöglicht, Wechselwirkungen zwischen Anlage- und Leistungsseite zu erkennen, Auswirkungen eingetretener oder sich anbahnender marktlicher oder rechtlicher Veränderungen vorweg zu simulieren sowie die sich dabei einstellenden Chancen und Risiken frühzeitiger aufzudecken. Aufgrund seines umfassenden Ansatzes und seines weitreichenden Projektionszeitraumes bis 2036 ist es das zentrale Managementinstrument des Vorstandes. Aufgrund der hohen Abbildungsqualität und Aktualität wird das ALM-Modell unmittelbar zur Entscheidungsunterstützung des Vorstandes eingesetzt.

4. 2 Das zentrale und mittlerweile existenzbedrohende Risiko ist wie bereits ausgeführt die Niedrig- /Negativzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). Die Kasse ist den massiven Eingriffen der EZB in den Marktmechanismus, das heißt in die Preisbildung (Zinsbildung) an den Kapitalmärkten, wehrlos ausgesetzt. Vor allem die zeitlich unlimitierte Fortführung des Anleiheankaufprogramms der EZB verfälscht die Verhältnisse am Euro- Anleihemarkt. Die inzwischen aus konjunkturellen Gründen wahrscheinliche Beibehaltung bzw. aktuell aufgrund der Coronavirus-Krise nochmalige Verschärfung der Niedrigzinspolitik durch die EZB führt unweigerlich zu einer existentiellen Bedrohung der betrieblichen und privaten kapitalgedeckten Altersversorgung in Deutschland. So können bei künftigen Wiederanlagen nicht mehr die zugesicherten Rechnungszinssätze am Kapitalmarkt verdient werden. Weder auf Seiten der Bundesregierung noch auf Seiten der Bundesbank sind ernsthafte Gegenmaßnahmen erkennbar, um diese fatale, durch die EZB herbeigeführte Entwicklung auszugleichen, geschweige denn zu verhindern. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die EZB im Interesse einer Erhaltung der Zahlungsfähigkeit der mediterranen EU-Länder die ultralockere Geldpolitik noch weiter verschärft und diesem Ziel der größte Teil der deutschen kapitalgedeckten Altersversorgung über sinkende künftige Rentenansprüche geopfert wird.

4. 3 Versicherungstechnische Risiken konkretisieren sich bei der Pensionskasse insbesondere in biometrischen Risiken und Rechnungszinsgarantierisiken.

Um den tatsächlich bei der Pensionskasse beobachteten biometrischen Verhältnissen Rechnung zu tragen, wacht der verantwortliche Aktuar darüber, dass die für die Berechnung der Deckungsrückstellung verwendeten Rechnungsgrundlagen das jeweilige Änderungsrisiko der Pensionskasse berücksichtigen. Das zurzeit jährlich erstellte versicherungsmathematische Gutachten reagiert somit zeitnah auf Veränderungen.

Die von der Pensionskasse garantierte Mindestverzinsung für geleistete Beitragszahlungen muss dauerhaft erwirtschaftet werden. Das Zinsgarantierisiko besteht darin, dass Neuanlagen in Niedrigzinsphasen möglicherweise die zur Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber den Mitgliedern erforderliche und garantierte Mindestverzinsung nicht erzielen werden. Mittels des bei der Pensionskasse implementierten ALM-Modells findet eine ständige Überwachung statt, ob die künftige Gesamtrendite des Kapitalanlagenportfolios kurz-, mittel- und langfristig über dem garantierten Zins liegt und gleichzeitig auch die Solvabilitätskapitalanforderungen eingehalten werden.

4. 4 Kapitalanlagerisiken konkretisieren sich bei der Pensionskasse insbesondere in Bonitäts- und Zinsänderungsrisiken. Diese Risiken können–insbesondere unter Berücksichtigung des derzeitigen wirtschaftlichen Umfeldes – nicht gänzlich vermieden werden. Somit kommt der Minimierung dieser wesentlichen Risiken eine besondere Aufgabe zu.

Die Pensionskasse hat in den „Grundsätzen der Anlagepolitik der Pensionskasse der Wasserwirtschaftlichen Verbände EssenVVaG“in ihrer jeweils gültigen Fassung umfangreiche Regelungen zu den Themen Kapitalanlagen und Organisatorische Strukturen getroffen. Die Grundsätze der Anlagenpolitik bauen auf der Anlageverordnung der BaFin auf. Eine Trennung von Handel, Abwicklung und Controlling ist grundsätzlich vorgesehen.

Das Erwirtschaften des durchschnittlich garantierten Rechnungszinses steht bei der Pensionskasse im Fokus jeder Anlageentscheidung. Bei den Anlageentscheidungen der Pensionskasse werden zusätzlich Kriterien wie Marktführerschaft, starke Marktstellung, stabile Eigentümerstruktur, staatliche Miteigentümerschaft oder Staatsgarantie oder das Vorhandensein diverser Einlagensicherungssysteme bei der Anlageentscheidung mitberücksichtigt. Darüber hinaus stehen Kriterien wie eine solide Eigenkapitalausstattung, ein gutes Rating und ein plausibles zuverlässiges Geschäftsmodell vor allem im Hinblick auf eine hohe Rückzahlungswahrscheinlichkeit im Vordergrund des Wertpapiermanagements.

(11)

Lagebericht 2020

Die Pensionskasse verfolgt keine explizite ESG-Strategie. Es bestehen somit keine Grundsätze oder Kriterien, die Investments ausschließen, weil ethische, soziale oder ökologische Belange nicht oder nur unzureichend berücksichtigt werden. Die Pensionskasse baut derzeit in Kooperation mit einer die Kasse beratenden Bank ein auf externen Einschätzungen beruhendes turnusmäßiges ESG-Reporting auf, um mögliche ESG-Risiken künftig regelmäßig überwachen zu können. Die derzeitige interne Bewertung von ESG-Risiken des Anlagebestands erfolgt im Rahmen des Kapitalanlagemoduls des ALM-Modells.

Durch eine negative Änderung der Bonität von Emittenten von Wertpapieren kann sich der Ausfall von Zins- und Tilgungsleistungen ergeben. Kapitalanlagen werden nur dann getätigt, wenn das Zins- bzw. Kapitalausfallrisiko als sehr gering eingeschätzt wird. Bei Neuanlagen wird eine einwandfreie nachhaltige Bonität der Schuldner, mindestens im Investmentgrade-Bereich, erwartet. Durch Wahrung einer angemessenen Mischung und Streuung der Kapitalanlagen ist die Anlagenpolitik dem Ziel der Risikominimierung in besonderem Maße verpflichtet.

Zinsänderungsrisiken bestehen aus einer ungünstigen Wertveränderung der im Bestand gehaltenen festverzinslichen Wertpapiere auf Grund von Änderungen des Marktzinsniveaus. Sinkende Marktrenditen führen zu Marktwertsteigerungen bzw. steigende Marktrenditen zu Marktwertsenkungen bei festverzinslichen Wertpapieren.

4. 5 Durch die Änderung regulatorischer Vorgaben des Gesetzgebers und der Finanzdienstleistungsaufsicht bestehen immer größerePlanungs- und Kostenrisiken. Dies ist umso gravierender, wenn Gesetzgebungsverfahren sich über Monate und Jahre erstrecken und dann–entgegen aller vorheriger Aussagen der Verantwortlichen–zu einem viel früheren Zeitpunkt in Kraft treten als avisiert. So wurde das „Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichenAltersvorsorge“am 20.12.2019 vom Bundesrat verabschiedet und trat bereits zum 01.01.2020 in Kraft.

Ein ähnliches Risiko bahnt sich für die Zukunft mit der künftigen aufsichtsrechtlichen Präferierung von ESG- konformen Wertpapieren für die übrigen ESG-nonkonformen Wertpapiere im Portfolio an. Eine ESG-Konformität ist gegeben, wenn bei der Anlageentscheidung Belange aus den Bereichen Umwelt, Klima, Soziales und Unternehmensführung einfließen.

Auch die Verschärfung regulatorischer Vorgaben des Gesetzgebers und der Finanzdienstleistungsaufsicht zieht diese Risiken zukünftig in erblichem Umfang für kleinere und mittlere Pensionskassen nach sich. Denn nach derzeitigem Stand werden die in vielen Feldern umfangreichen Erweiterungen und Verschärfungen nahezu vollständig auch auf die kleineren Versorgungsinstitute übertragen.

4. 6 Operationelle Risikenumfassen die Risiken des allgemeinen Geschäftsbetriebes, die aus menschlichem Verhalten, vertraglichen Vereinbarungen und externen Einflüssen herrühren. Die Begrenzung operationeller Risiken wird bei der Pensionskasse unter verschiedenen Aspekten betrieben.

Die Kopplung des IT-Bereichs der Pensionskasse an das Trägerunternehmen Ruhrverband gewährleistet umfassende physische und logische Schutzvorkehrungen, welche die Sicherung von Daten und Anwendungen sowie die Aufrechterhaltung des laufenden Betriebes betreffen. Gleiche Standards verlangt die Pensionskasse bei der Zusammenarbeit mit Dritten in diesem Bereich.

Das interne Kontrollsystem ist ein wesentliches Instrument zur Identifizierung und Reduzierung der operationellen Risiken. Zentrales Anliegen des Systems ist es, diese Risiken weiterhin zu vermeiden oder zu minimieren. Bei vorwiegend manuellen Bearbeitungen wird das Vier-Augen-Prinzip angewandt. Die Abwicklung von Zahlungsströmen und die Ermittlung versicherungstechnisch relevanter Daten erfolgt weitgehend EDV-gestützt. Zusätzliche Kontrollen – insbesondere durch Überwachungsmaßnahmen der Internen Revision – erhöhen die Sicherheit.

4. 7 Chancen und Risiken:Im Moment gibt es eine Reihe von Risiken für die Wirtschaft. Insbesondere können weiter anhaltende Herausforderungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und mögliche weitere Lockdowns im Jahr 2021 die gesamtwirtschaftliche Entwicklung erheblich beeinflussen. Herbei besteht aus Sicht des Vorstandes ein überaus ernstzunehmendes Risiko darin, das sich Verwerfungen und Ausfälle in der Realwirtschaft auf die Kapitalanlagen der Kasse auswirken. In Verbindung mit der bereits ausführlich beschriebenen Geldpolitik der EZB und der Pflicht zur Erfüllung aufsichtsrechtlichen Vorgaben, geraten Pensionskassen immer stärker unter Druck.

Insbesondere kleinere Kassen geraten hierbei zunehmend an die Grenzen des Machbaren.

(12)

5. Geschäftsverlauf 5. 1 Allgemeines

5. 2 Entwicklung des Anwärterbestandes

31.12.2020 31.12.2019

Ruhrverband 1.278 1.253

Verein zur Bekämpfung der Volkskrankheiten im Ruhrkohlengebiet e.V. 201 213

Lister- und Lennekraftwerke GmbH 10 10

BIGGE ENERGIE GmbH & Co. KG 50 54

Institut für Pathologie und Molekularpathologie Schlake & Partner 32 32

Eurofins MVZ Medizinisches Labor Gelsenkirchen GmbH 117 120

1.688 1.682

5. 3 Entwicklung des Rentnerbestandes und der durchschnittlichen Brutto-Monatsrenten

Anzahl Anzahl

31.12.2020 31.12.2020 31.12.2019 31.12.2019

Altersrenten 713 678,51 690 684,50

Erwerbsminderungsrenten 39 227,03 36 223,72

Witwenrenten 137 450,88 132 453,28

Witwerrenten 20 262,33 22 300,35

Waisenrenten 6 76,08 5 19,51

915 885

Auch die durch die zunehmende Staatsverschuldung entstehenden Belastungen können die Wirtschaft der Eurozone insgesamt beeinträchtigen. Ebenso können Handelsspannungen zwischen den USA und China einerseits und den USA und der Europäischen Union andererseits dämpfende Auswirkungen auf eine positive Wirtschaftsentwicklung haben. Auch die finalen Konsequenzen aus dem BREXIT sind noch nicht absehbar. Darüber hinaus könnten weiterhin zunehmende geopolitische Spannungen, insbesondere im Nahen Osten, zu weiteren Unsicherheiten führen.

Im Geschäftsjahr 2020 waren 59 Zugänge und 53 Abgänge zu verzeichnen. Bei den 1.688 Anwärtern handelt es sich um 744 weibliche und 944 männliche Anwärter.

Der Gesamtbestand an Versorgungsberechtigten und seine Entwicklung im Geschäftjahr 2020 ist in einer gesonderten Tabelle dargestellt.

Die verantwortliche Aktuarin der Pensionskasse hat gemäß § 141 Abs. 5 Nr. 2 Versicherungsaufsichtsgesetz bescheinigt, dass die Deckungsrückstellung nach dem am 20.12.2018 von der BaFin genehmigten Technischen Geschäftsplan berechnet worden ist.

Der Treuhänder der Pensionskasse hat gemäß § 128 Abs. 5 Versicherungsaufsichtsgesetz bestätigt, dass das Sicherungsvermögen vorschriftsmäßig angelegt und aufbewahrt wird.

(13)

Versicherte Versicherte Versicherte Summe der Summe der insgesamt Männer Frauen Männer Frauen Jahresrenten Witwen Witwer Waisen Jahresrenten

Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl volle Euro Anzahl Anzahl Anzahl volle Euro

Bestand am Anfang des Geschäftsjahres: 1.682 941 741 436 290 5.739.787 132 22 5 770.930

Zugang während des Geschäftsjahres:

Neuzugang an Anwärtern, Zugang an Rentnern 51 30 21 27 21 345.845 9 1 2 63.847

Sonstiger Zugang 8 3 5

gesamter Zugang 59 33 26 27 21 345.845 9 1 2 63.847

Abgang während des Geschäftsjahres:

durch Tod 2 2 0 14 8 162.833 4 3 0 27.108

Erreichen der Altersgrenze/Ablauf 43 24 19 1

Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit (Invalidität) 5 3 2

Reaktivierung, Wiederheirat, Ablauf 0

Ausscheiden unter Zahlung von

Rückkaufswerten, Rückgewährbeträgen oder Austrittsvergütungen

2 1 1

Ausscheiden ohne Zahlung von

Rückkaufswerten, Rückgewährbeträgen oder Austrittsvergütungen

0

sonstiger Abgang 1 0 1

gesamter Abgang 53 30 23 14 8 162.833 4 3 1 27.108

Bestand am Ende des Geschäftsjahres: 1.688 944 744 449 303 5.922.799 137 20 6 807.669

davon:

beitragsfreie Anwartschaften 448 103 345

in Rückdeckung gegeben 0

mit Anwartschaft auf Alters-, Invaliditäts- und

Hinterbliebenenversorgung 1.623 927 696

nur mit Anwartschaft auf Alters- und

Invaliditätsversorgung 2 0 2

nur mit Anwartschaft auf Alters- und

Hinterbliebenenversorgung 0

66 19 47

mit Anwartschaft auf Hinterbliebenenversorgung 0

Fondsgebundene Lebensversicherung 0

Rentenleistung 1.688 944 744

Kapitalleistung 0

Neubestand 0

Altbestand 1.688 944 744 449 303 5.922.799 137 20 6 807.669

Bewegung des Bestandes an Versorgungsberechtigten (Pensions- und weitere Kapitalversicherungen) im Geschäftsjahr 2020

ANWÄRTER INVALIDEN- UND

ALTERSRENTNER HINTERBLIEBENENRENTNER

(14)

5. 4 Entwicklung der Beitragseinnahmen und der Aufwendungen für Versicherungsfälle

2020 2019

Beitragseinnahmen 5.579.042 5.008.407

Aufwendungen für Versicherungsfälle 6.665.816 6.529.419

Differenz -1.086.774 -1.521.011

5. 5 Kapitalanlagen

31.12.2020 31.12.2019

Grundstücke 14.125.613 14.191.398

Investmentanteile 411.378 0

Inhaberschuldverschreibungen und andere

festverzinsliche Wertpapiere 121.132.853 106.360.653

1.421.439 1.639.648 Sonstige Ausleihungen

(Namensschuldverschreibungen,

Schuldscheinforderungen und Darlehen) 64.168.010 73.668.010

Einlagen bei Kreditinstituten 21.197 10.000

201.280.490 195.869.709

5. 6 Verwaltungskosten

Die Verwaltungskosten werden gemäß § 11 der Satzung von den Mitglieds- und Trägerunternehmen getragen.

5. 7 Geschäftsergebnis

Im Geschäftsjahr 2020 wurde ein Jahresüberschuss von 270.655,15 € erzielt.

Aufgrund der Höhe der aktuellen und zukünftigen Liquiditätszuflüsse sind die Rentenzahlungen langfristig sichergestellt.

Der Tabelle„Entwicklungdes Kapitalanlagebestandes im Geschäftsjahr2020“in den Erläuterungen zur Bilanz ist die Entwicklung des Kapitalanlagebestandes im zurückliegenden Geschäftsjahr im Einzelnen zu entnehmen. Die Kapitalanlagen der Kasse haben sich im Geschäftsjahr 2020 insgesamt um 5.410.780,95€auf 201.280.490,09 € erhöht. Das entspricht einem Zuwachs von 2,76 %.

Im Geschäftsjahr 2020 konnte eine Nettorendite von 3,0 % erzielt werden, die damit über der durchschnittlichen garantierten Mindestverzinsung von 2,82% lag. Die vierteljährlich durchgeführten Stresstests zur Bestimmung der Risikotragfähigkeit der Kapitalanlagen wurden an allen Stichtagen bestanden.

Die bei der Pensionskasse bestehenden Liquiditätsabflüsse auf Grund zu leistender Rentenzahlungen werden durch verschiedene Liquiditätszuflüsse ausgeglichen. Dies sind hauptsächlich Beitragszahlungen, Kapitalertragszahlungen und Zahlungen bei Fälligkeiten von Wertpapieren.

Die Pensionskasse hat alle Wertpapiere im Direktbestand und weist diese - bis auf die Investmentanteile - im Anlagevermögen aus. Die im zurückliegenden Geschäftsjahr zur Verfügung stehenden liquiden Mittel wurden in festverzinsliche Wertpapiere und zwei Publikumsfonds investiert. Die breite Emittentenbasis im Anlagenbestand der Pensionskasse wurde auch im zurückliegenden Geschäftsjahr unter den Gesichtspunkten einer angemessenen Mischung und Streuung beibehalten. Dies trifft auch auf die Auswahl der Fonds zu.

(15)

Lagebericht 2020

6. Ausblick

Essen, 26.03.2021

VORSITZENDER STELLV. VORSITZENDE VORSTANDSMITGLIED

Dr. rer. pol. Jörg Wilde Dipl.-Kffr. Jeannette Thämar Dipl.-Kfm. Ulf Krogoll Die derzeitige Lage in Deutschland, Europa und weltweit ist weiterhin durch die Corona-Pandemie geprägt. Zum jetzigen Zeitpunkt zeigen sich noch keine be- oder entlastenden Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kasse. Die gesamtwirtschaftlichen Belastungen könnten jedoch durchaus zu vereinzelten Bonitätsrisiken bei den Wertpapieremittenten führen. Da jedoch weiterhin nicht alle Auswirkungen auf Grund der Corona-Pandemie abschließend beurteilt werden können, gibt es bisher keine konkreten und belastbaren Aussagen.

Der Vorstand geht für das Geschäftsjahr 2021 davon aus, dass das Niveau des Vorjahresergebnisses gehalten wird.

Dabei werden - wie bereits mehrfach erwähnt - erneut vor allem äußere Faktoren starken Einfluss auf das Ergebnis der Pensionskasse haben. Hier sind in erster Linie geldpolitische und aufsichtsrechtliche Einflüsse zu nennen.

Insbesondere regulatorische Vorgaben aus diesem Bereich haben in Zeiten eines Niedrigzinsumfeldes und volatiler Märkte für Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge eine zusätzlich belastende Wirkung und wirken sich nachteilig auf die Planbarkeit der betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus. Die fortgeführte Niedrigzinspolitik der EZB stellt weiterhin den wesentlichen Belastungsfaktor für unsere Pensionskasse dar.

Die Bundesregierung geht für das Jahr 2021 derzeit von einer Zunahme des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts in Höhe von 3,0 % gegenüber dem Vorjahr aus. Allerdings dürfte die Wirtschaftsleistung von vor der Pandemie erst Mitte 2022 wieder erreicht werden. Das erklärte Ziel der Regierung ist es, die Corona-Krise zu überwinden. Die wirtschaftliche Erholung soll maßgeblich unterstützt und Wirtschaftsstrukturen gestärkt werden.

(16)

A K T I V A

Stand Stand

Erläute- 31.12.2020 31.12.2019

rungen

A. KAPITALANLAGEN

I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte (1) 14.125.613,22 14.191.398,22

und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken

II. Sonstige Kapitalanlagen

1. Investmentanteile (2) 411.377,71 0,00

2. Inhaberschuldverschreibungen und andere (3) 121.132.853,00 106.360.653,00

festverzinsliche Wertpapiere

3. Hypotheken-, Grundschuld- und (4) 1.421.438,86 1.639.647,92

Rentenschuldforderungen 4. Sonstige Ausleihungen

a) Namensschuldverschreibungen (5) 41.000.250,00 47.000.250,00

b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 23.167.760,00 64.168.010,00 26.667.760,00

5. Einlagen bei Kreditinstituten (6) 21.197,30 10.000,00

187.154.876,87 181.678.310,92 201.280.490,09 195.869.709,14 B. FORDERUNGEN

I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen (7) 406.133,05 313.117,63

Versicherungsgeschäft an Mitglieds- und Trägerunternehmen

C. SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE

I. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, (8) 1.531.996,79 2.243.306,29

Schecks und Kassenbestand

II. Andere Vermögensgegenstände (9) 563.113,78 551.865,93

2.095.110,57 2.795.172,22 D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

I. Abgegrenzte Zinsen und Mieten (10) 3.108.611,80 3.085.255,26

206.890.345,51 202.063.254,25 Gemäß § 128 Abs. 5 Versicherungsaufsichtsgesetz bestätige ich hiermit, dass das Sicherungsvermögen vorschriftsmäßig angelegt und aufbewahrt wird.

Essen, 26.03.2021

TREUHÄNDER Dipl.-Ök. Karl-Heinz Berten

(17)

Bilanz zum 31. Dezember 2020

P A S S I V A

Stand Stand

Erläute- 31.12.2020 31.12.2019

rungen

A. EIGENKAPITAL

I. Gründungsstock (11) 4.000.000,00 4.000.000,00

II. Verlustrücklage gemäß § 193 VAG (12) 9.649.105,09 9.378.449,94

13.649.105,09 13.378.449,94 B. VERSICHERUNGSTECHNISCHE RÜCKSTELLUNGEN

I. Deckungsrückstellung (13) 193.209.885,91 188.630.240,74

zuzüglich

Zuführung aus der Rückstellung für Beitrags- 0,00 0,00

rückerstattung

193.209.885,91 188.630.240,74

II. Rückstellung für noch nicht abgewickelte (14) 6.600,00 6.600,00

Versicherungsfälle

III. Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgs- (15) 22.472,26 22.472,26

193.238.958,17 188.659.313,00 C. ANDERE VERBINDLICHKEITEN

I. Sonstige Verbindlichkeiten (16) 2.282,25 25.491,31

2.282,25 25.491,31 206.890.345,51 202.063.254,25 Gemäß § 141 Abs. 5 Nr. 2 VAG bestätige ich, dass die Deckungsrückstellung nach dem am 20.12.2018 von der BaFin genehmigten

Technischen Geschäftsplan berechnet worden ist.

Essen, 26.03.2021

AKTUARIN DAV Dipl.-Math. Andrea Schaksmeier

(18)

Stand Stand

Erläute- 31.12.2020 31.12.2019

rungen € € € €

I. VERSICHERUNGSTECHNISCHE RECHNUNG

1. Verdiente Beiträge für eigene Rechnung (17)

a) Gebuchte Bruttobeiträge 5.579.042,13 5.008.407,47

5.579.042,13 5.008.407,47

2. Erträge aus Kapitalanlagen (18)

a) Erträge aus anderen Kapitalanlagen

aa) Erträge aus Grundstücken, grundstücks- 678.513,13 667.168,41

gleichen Rechten und Bauten einschl. der Bauten auf fremden Grundstücken

bb) Erträge aus anderen Kapitalanlagen 5.334.018,71 5.632.815,02

6.012.531,84 6.299.983,43

b) Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen 427.700,00 0,00

6.440.231,84 6.299.983,43 3. Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene (19)

Rechnung

a) Zahlungen für Versicherungsfälle -6.665.815,94 -6.529.481,52

4. Veränderung der versicherungstechnischen -4.579.645,17 -4.377.360,92

Deckungsrückstellung

5. Aufwendungen für Kapitalanlagen (20)

a) Aufwendungen für die Verwaltung von Kapital- -32.995,90 -38.150,71

anlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen

b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen -463.035,00 -65.785,00

c) Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen 0,00 -20.000,00

-496.030,90 -123.935,71 6. Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene

Rechnung 277.781,96 277.675,75

II. NICHTVERSICHERUNGSTECHNISCHE RECHNUNG

1. Sonstige Erträge 0,00 240,54

2. Sonstige Aufwendungen (21) -3.284,09 -101.284,08

-3.284,09 -101.043,54

3. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 274.497,87 176.632,21

4. Sonstige Steuern -3.842,72 -3.842,72

5. Jahresüberschuss 270.655,15 172.789,49

6. Einstellung in die Verlustrücklage gemäß § 193 VAG -270.655,15 -172.789,49

7. Bilanzgewinn 0,00 0,00

(19)

Anhang 2020

Allgemeine Angaben, Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Allgemeine Angaben

▪ Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV)

▪ Handelsgesetzbuch (HGB)

▪ Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Gemäß § 15 Nr. 6 der Satzung der Pensionskasse erfolgen die Berechnungen des Aktuars und die Beschlussfassungen der Mitgliedervertreterversammlung zu einer etwaigen Beteiligung der Leistungsanwärter und der Leistungsempfänger an den vorhandenen Bewertungsreserven der Kapitalanlagen alle drei Jahre jeweils im Anschluss an das turnusmäßige versicherungsmathematische Gutachten gemäß § 15 Nr. 1 der Satzung. Ein solches turnusmäßige Gutachten war zum Bilanzstichtag 31.12.2020 zu erstellen.

Die Deckungsrückstellung wurde nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Die versicherungsmathematischen Formeln und Grundsätze für die Berechnung der Deckungsrückstellung und weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem Technischen Geschäftsplan der Pensionskasse betreffend die Versicherungsbedingungen zur Arbeitnehmerversicherung und dem Technischen Geschäftsplan betreffend die Versicherungsbedingungen zu den Versicherungen infolge Versorgungsausgleich in den von der BaFin genehmigten jeweils gültigen Fassungen.

Sämtliche Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die sonstigen Kapitalanlagen wurden gemäß § 341b HGB bewertet.

Die Einlagen und Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert bewertet.

Die Forderungen und anderen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum Nennwert aktiviert. Die Vornahme einer Einzel- bzw. Pauschalwertberichtigung war nicht erforderlich.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden gebildet für Zinsen und Mieten, die bereits zum Abschlussstichtag realisiert sind, aber erst im folgenden Geschäftsjahr gezahlt werden.

Der Gründungsstock wird in Höhe der eingezahlten Beträge ausgewiesen.

Die Verlustrücklage wird entsprechend den Bestimmungen des § 193 VAG in Verbindung mit den Regelungen in § 15 Nr. 2 der Kassensatzung dotiert.

Die versicherungstechnischen Rückstellungen betreffen die Deckungsrückstellung, die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle sowie die Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung.

Die Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen und Darlehen sind jeweils mit dem Nennwert abzüglich der bisherigen Tilgungen bewertet worden.

Für den vorliegenden Jahresabschluss waren im Wesentlichen folgende Gesetze und Verordnungen anzuwenden:

Die Grundstücke, grundstücksgleichen Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen verringert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.

Inhaberschuldverschreibungen, andere festverzinsliche Wertpapiere und die Anteile der Investmentfonds wurden mit den Nennwerten bzw. zu Anschaffungskosten bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 S.5 HGB wegen voraussichtlich dauerhafter Wertminderung wurden in Höhe vonT€397 vorgenomen. Vom Wahlrecht des § 253 Abs. 3 S. 6 HGB, bei nicht dauerhaften Wertminderungen außerplanmäßig abzuschreiben, wird kein Gebrauch gemacht.

Die Hypotheken-, Grund- und Rentenschuldforderungen wurden mit dem Nennwert abzüglich der bisherigen Tilgungen bewertet.

(20)

(1) Grundstücke, grundstücksgleiche Bei den Grundstücken handelt es sich um ein Büro- und Lagergebäude mit dem Rechte und Bauten einschließlich dazugehörigen Grund und Boden in Essen-Bergeborbeck, Zur Halbinsel 3 der Bauten auf fremden Grund- sowie um die Grundstücke Essen, Kronprinzenstr. 37 und Dortmund,

stücken Brennaborstraße 19.

Das Gebäude wird mit einem AfA-Satz von 2,0 % linear abgeschrieben.

Im Berichtsjahr wurden 678.513,13 € an Erträgen aus Grundstücken vereinnahmt, die Grundstücksaufwendungen betrugen im gleichen Zeitraum 17.735,13 €.

Die Pensionskasse nutzt keines der bilanzierten Grundstücke und Gebäude selbst.

(2) Investmentanteile Die Pensionskasse hat im Geschäftsjahr 2020 Anteile an zwei Investmentfonds gekauft und ist somit mittelbar in Aktien investiert.

Die Kapitalanlage erfolgte zum einen in dem Publikumsfonds "Deka MSCI World ETF", der die Performance des MSCI World Index (Preisindex) nachbildet. Der Fonds bildet die Wertentwicklung der nach Marktkapitalisierung größten Aktien- gesellschaften globaler Industriestaaten ab.

Darüber hinaus wurde in den Publikumsfonds "Deka DAX (ausschüttend) UCITS ETF"

investiert, der die Performance des DAX Index (Preisindex) nachbildet. Der Index umfasst die 30 größten und umsatzstärksten deutschen Aktiengesellschaften sowie überwiegend in Deutschland tätige ausländische Unternehmen, die im Prime Standard an der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet sind und bildet somit das Seg- ment der Blue Chips ab.

Die Fondsauswahl erfolgte insbesondere unter den Aspekten einer breiten Streuung.

(3) Inhaberschuldverschreibungen Die Inhaberschuldverschreibungen und die anderen festverzinslichen Wertpapiere und andere festverzinsliche sind - bis auf zwei Ausnahmen - zu Anschaffungskosten bewertet.

Wertpapiere Im Berichtsjahr wurden 2.863.352,84 € Zinsen vereinnahmt.

Stückzinsen wurden in Höhe von 65.995,38 € gezahlt.

(4) Hypotheken-, Grundschuld- und Es handelt sich um 33 Hypotheken- und Grundschuldforderungen.

Rentenschuldforderungen

Die Hypotheken- und Grundschuldforderungen sind zum Nennwert abzüglich der bisherigen Tilgungen bewertet. Die Tilgungen erfolgten planmäßig.

Die Hypothekenbriefe befinden sich im Depot der Commerzbank AG, Essen.

Im Berichtsjahr wurden 69.863,04 € Zinsen vereinnahmt.

(5) Sonstige Ausleihungen Die unter dieser Position erfassten Namensschuldverschreibungen und Schuld- scheinforderungen sind zum Nennwert abzüglich der bisherigen Tilgungen bewertet.

Im Berichtsjahr wurden 2.431.408,21 € Zinsen vereinnahmt.

(6) Einlagen bei Kreditinstituten Die Position weist zum Bilanzstichtag einen Saldo von 21.197,30 € aus.

Im Geschäftsjahr 2020 wurden keine Zinsen vereinnahmt.

(21)

Anhang 2020

Erläuterungen zur Bilanz zum 31. Dezember 2020

Zeitwerte der Kapitalanlagen gemäß § 54 RechVersV

Zeitwerte Buchwerte Bewertungs- Stille 31.12.2020 31.12.2020 reserve Lasten

KAPITALANLAGEART

I. Grundstücke, grundstücksgleiche 15.194.000 14.125.613 1.068.387 0

Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken II. Sonstige Kapitalanlagen

1. Investmentanteile 596.578 411.378 185.200 0

2. Inhaberschuldverschreibungen und 133.928.123 121.132.853 12.861.382 66.112 andere festverzinsliche Wertpapiere

3. Hypotheken-, Grundschuld- und 1.421.439 1.421.439 0 0

Rentenschuldforderungen 4. Sonstige Ausleihungen

a) Namensschuldverschreibungen 46.373.247 41.000.250 5.372.997 0

b) Schuldscheinforderungen und 25.160.400 23.167.760 2.123.227 130.587

Darlehen

71.533.647 64.168.010 7.496.224 130.587

5. Einlagen bei Kreditinstituten 21.197 21.197 0 0

207.500.984 187.154.877 20.542.806 196.699 222.694.984 201.280.490 21.611.193 196.699

Entwicklung des Kapitalanlagebestandes im Geschäftsjahr 2020

Bilanzwerte Zugänge Abgänge Zuschrei- Abschrei- Bilanzwerte

01.01.2020 bungen bungen 31.12.2020

A. KAPITALANLAGEN

I. Grundstücke, grundstücksgleiche 14.191.398 0 0 0 65.785 14.125.613

Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken II. Sonstige Kapitalanlagen

1. Investmentanteile 0 411.378 0 0 0 411.378

2. Inhaberschuldverschreibungen und 106.360.653 22.947.250 7.777.800 0 397.250 121.132.853 andere festverzinsliche Wertpapiere

3. Hypotheken-, Grundschuld- und 1.639.648 0 218.209 0 0 1.421.439

Rentenschuldforderungen 4. Sonstige Ausleihungen

a) Namensschuldverschreibungen 47.000.250 0 6.000.000 0 0 41.000.250

b) Schuldscheinforderungen und 26.667.760 1.500.000 5.000.000 0 0 23.167.760 Darlehen

73.668.010 1.500.000 11.000.000 0 0 64.168.010

5. Einlagen bei Kreditinstituten 10.000 11.197 0 0 0 21.197

181.678.311 24.869.825 18.996.009 0 397.250 187.154.877 195.869.709 24.869.825 18.996.009 0 463.035 201.280.490

(22)

(7) Forderungen aus dem selbst

abgeschlossenen Versicherungs- Versicherungsgeschäft gegenüber Mitglieds- und Trägerunternehmen.

geschäft an Mitglieds- und Träger-

unternehmen Die Forderungen belaufen sich zum Bilanzstichtag auf 406.133,05 €.

Sie betreffen Beitragsforderungen für Dezember 2020.

(8) Laufende Guthaben bei Die Zusammensetzung dieser Position ist der nachfolgenden Tabelle Kreditinstituten, Schecks zu entnehmen:

und Kassenbestand

31.12.2020 31.12.2019

Sparkasse Essen 195.173,93 364.002,72

Commerzbank AG, Essen 779.948,71 1.871.096,82

Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG, Düsseldorf 6.291,87 6.501,87

Bankhaus Lampe KG, Düsseldorf 550.582,28 1.233,19

Deutsche Bank AG, Essen 0,00 471,69

1.531.996,79 2.243.306,29

(9) Andere Vermögensgegen- Die Position beträgt zum Bilanzstichtag 563.113,78 €.

stände

Diese Position betrifft vorausgezahlte Renten und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für den Monat Januar 2021.

betreffen ausschließlich Guthaben bei Kreditinstituten.

Zum Bilanzstichtag 31.12.2020 befanden sich im Bestand der Pensionskasse insgesamt 11 strukturierte Kapitalanlagen. Von den allesamt einfach strukturierten Produkten waren alle Papiere mit einem oder mehreren Schuldnerkündigungsrechten ausgestattet. Eins der Papiere ist mit einem Zinsänderungsrisiko behaftet. Die Bilanzierung erfolgte in Höhe der Anschaffungskosten von insgesamt 25,9 Mio. €.

Die laufenden Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestände Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 S. 6 HGB wurden zum Bilanzstichtag 31.12.2020 für Kapitalanlagen mit stillen Lasten nicht vorgenommen, da es sich bei den Wertverlusten um normale Kursschwankungen handelt, mit deren Ausgleich in Folgeperioden gerechnet wird.

Hierbei handelt es sich um Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen

(23)

Anhang 2020

Erläuterungen zur Bilanz zum 31. Dezember 2020

(10) Abgegrenzte Zinsen und Die Zusammensetzung dieser Position ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

Mieten

31.12.2020 31.12.2019

Zinsen auf Inhaberschuldverschreibungen und 3.104.373,60 3.080.212,25 andere festverzinsliche Wertpapiere, Namens-

schuldverschreibungen, Schuldscheinforder- ungen und Darlehen

Hypotheken- und Grundschuldforderungen 4.238,20 5.043,01 3.108.611,80 3.085.255,26 Der Rechnungsabgrenzungsposten enthält zu einem Großteil die Zinsen des Jahres 2020, die erst im Geschäftsjahr 2021 vereinnahmt werden.

(11) Gründungsstock Die Zusammensetzung dieser Position ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

31.12.2020 31.12.2019

Ruhrverband 3.200.000,00 3.200.000,00

Lister- und Lennekraftwerke GmbH 200.000,00 200.000,00 Verein zur Bekämpfung der Volkskrankheiten

im Ruhrkohlengebiet e.V. 600.000,00 600.000,00

4.000.000,00 4.000.000,00

(12) Verlustrücklage gemäß Die Entwicklung der Verlustrücklage ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

§ 193 VAG

31.12.2020 31.12.2019

Verlustrücklage gemäß § 193 VAG 9.649.105,09 9.378.449,94 9.649.105,09 9.378.449,94 Der Verlustrücklage wurde im Geschäftsjahr 2020 ein Betrag in Höhe von

270.655,15 € zugeführt.

Die Höhe des aus der nachträglichen Auflegung resultierenden Gründungsstocks hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.

Der Gründungsstock ist zur Bedeckung der Solvabilitätskapitalanforderungen aufgelegt worden. Es wurden insgesamt 4 Mio.€der vereinbarten 6 Mio.€eingezahlt. Es besteht die Verpflichtung, auch den Restbetrag in Höhe von 2 Mio. €einzuzahlen, sofern die Solvabilitätskapitalanforderungen dies erfordern. Der Gründungsstock wird der Pensionskasse seit dem Jahr 2020 als Beitrag zur Verbesserung der Ertragslage der Kasse von den Darlehensgebern zinslos zur Verfügung gestellt. Die Rückzahlung der Darlehensbeträge darf nur erfolgen, wenn nach der Rückzahlung noch ausreichend eigene Mittel zur Erfüllung der Solvabilitätskapitalanforderungen zur Verfügung stehen.

(24)

Versicherungstechnische Rückstellungen

(13) Deckungsrückstellung Die Entwicklung der Deckungsrückstellung ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

31.12.2020 31.12.2019

Deckungsrückstellung 193.209.885,91 188.630.240,74 zuzüglich

Zuführung aus der Rückstellung für Beitrags- 0,00 0,00 rückerstattung

193.209.885,91 188.630.240,74

(14) Rückstellung für noch nicht Die Entwicklung der Rückstellung ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

abgewickelte Versicherungsfälle

31.12.2020 31.12.2019

Rückstellung für noch nicht abgewickelte 6.600,00 6.600,00 Versicherungsfälle

6.600,00 6.600,00 Die Position beinhaltet die zum Bilanzstichtag bereits fälligen, jedoch noch nicht ausgezahlten Versicherungsleistungen.

Die Deckungsrückstellung erhöhte sich zum Bilanzstichtag entsprechend dem versicherungsmathematischen Gutachten um insgesamt 4.351.861,00 €. Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten wurden der "Rückstellung zur Verstärkung der Rechnungsgrundlagen" zur Absenkung des durchschnittlichen Rechnungszinses für bis zum Jahr 2009 erworbene Rentenansprüche erneut 227.784,17 € zugeführt. Die Position hat zum Bilanzstichtag 31.12.20 einen Umfang von insgesamt 1.428.696,91 €.

Der für die BaFin zu erbringende Nachweis der Eigenmittel und die Berechnung der Solvabilitätsspanne zeigt, dass die Pensionskasse zum Stichtag 31.12.2020 in vollem Umfang über ausreichende Eigenmittel zur Bedeckung der Solvabilitätsspanne verfügt.

Die versicherungstechnischen Rückstellungen setzen sich zusammen aus der Deckungsrückstellung, der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle sowie der Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsüberträge.

Gemäß § 15 Nr. 6 der Satzung der Pensionskasse erfolgen die Berechnungen des Aktuars und die Beschlussfassungen der Mitgliedervertreterversammlung zu einer etwaigen Beteiligung der Leistungsanwärter und der Leistungsempfänger an den vorhandenen Bewertungsreserven der Kapitalanlagen alle drei Jahre jeweils im Anschluss an das turnusmäßige versicherungsmathematische Gutachten gemäß § 15 Nr. 1 der Satzung. Ein solches turnusmäßige Gutachten war zum Bilanzstichtag 31.12.2020 zu erstellen.

Die versicherungsmathematischen Formeln und Grundsätze für die Berechnung der Deckungsrückstellung und weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem Technischen Geschäftsplan der Pensionskasse betreffend die Versicherungsbedingungen zur Arbeitnehmerversicherung und dem Technischen Geschäftsplan betreffend die Versicherungsbedingungen zu den Versicherungen infolge Versorgungsausgleich in den von der BaFin genehmigten jeweils gültigen Fassungen.

Der geschäftsplanmäßige Rechnungszins beträgt 3,5 % für die auf Beiträgen vor dem 01.01.2010 beruhenden Anwartschaften und Renten und 2,1 % für die auf Beiträgen nach dem 31.12.2009 beruhenden Anwartschaften und Renten. Durch die zum 01.01.2018 in Kraft getretene Satzungsänderung beträgt der geschäftsplanmäßige Rechnungszins 1,25 % für die auf Beiträgen nach dem 31.12.2017 beruhenden Anwartschaften und Renten.

(25)

Anhang 2020

Erläuterungen zur Bilanz zum 31. Dezember 2020

(15) Rückstellung für erfolgsab- Die Entwicklung der Rückstellung ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

hängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung

2020 2019

Stand am 01.01. 0,00 22.472,26

abzüglich:

Beiträge, die in die Deckungsrückstellung 0,00 0,00 eingehen und zur Leistungserhöhung

(Erwerbsminderungsrenten) verwendet werden abzüglich:

Aufwendungen für befristete Erwerbsminder- 0,00 0,00 ungsrenten

Stand am 31.12. 0,00 0,00

0,00 Von den ausgewiesenen Mitteln in Höhe von 22.472,26 € sind für die Weiter- zahlung befristeter Erwerbsminderungsrenten durch in der Vergangenheit gefasste Vorstandsbeschlüsse keine Mittel mehr gebunden.

(16) Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten zum Großteil Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die Position hat zum Bilanzstichtag einen Wert von 2.282,25 €.

Die Sonstigen Verbindlichkeiten sind nicht besichert. Ihre Aufgliederung nach Restlaufzeiten stellt sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:

Sonstige Verbindlichkeiten Gesamt unter 1 1 bis 5 über 5 Gesamt

31.12.2020 Jahr Jahre Jahre 31.12.2019

Sonstige Verbindlichkeiten 2.282,25 2.282,25 0,00 0,00 25.491,31

Summe Sonstige Verbindlichkeiten 2.282,25 2.282,25 0,00 0,00 25.491,31

(26)

(17) Verdiente Beiträge für eigene An laufenden Beiträgen sind eingegangen:

Rechnung

31.12.2020 31.12.2019

Beiträge der Mitglieds- und Trägerunternehmen 3.244.751,73 3.100.842,07

Beiträge der Mitglieder 2.334.290,40 1.907.565,40

5.579.042,13 5.008.407,47 Es sind keine Einmalbeiträge eingegangen. Zusatzversicherungen wurden nicht abgeschlossen.

(18) Erträge aus Kapitalanlagen Die Zusammensetzung dieser Position ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

31.12.2020 31.12.2019

a) Erträge aus Kapitalanlagen

aa) Erträge aus Grundstücken, grundstücks- gleichen Rechten und Bauten einschließlich

der Bauten auf fremden Grundstücken 678.513,13 667.168,41 bb) Erträge aus anderen Kapitalanlagen

Erträge aus Investmentanteilen 35.390,00 0,00

Erträge aus Inhaberschuldverschreibungen 2.797.357,46 2.716.939,07 und anderen festverzinslichen Wertpapieren

Erträge aus Hypotheken- und Grundschuld- 69.863,04 87.913,44 forderungen

Erträge aus Namensschuldverschreibungen 1.550.886,45 1.579.734,89 Erträge aus Schuldscheinforderungen und 880.521,76 1.248.227,62 Darlehen

5.334.018,71 5.632.815,02 b) Gewinne aus dem Abgang von

Kapitalanlagen

Gewinne aus dem Abgang von Inhaberschuld- 427.700,00 0,00 verschreibungen und anderen festverzinslichen

Wertpapieren

427.700,00 0,00

6.440.231,84 6.299.983,43 (19) Aufwendungen für Versicherungs- Die Zusammensetzung dieser Position ist der nachfolgenden Tabelle

fälle für eigene Rechnung zu entnehmen:

31.12.2020 31.12.2019

Altersrenten 5.767.505,08 5.654.240,13

Erwerbsunfähigkeitsrenten 112.357,92 103.105,33

Witwenrenten 717.059,18 706.406,08

Witwerrenten 66.456,84 63.684,00

Waisenrenten 2.436,92 1.982,98

6.665.815,94 6.529.418,52

(27)

Anhang 2020

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020

Im zurückliegenden Geschäftsjahr betrug der Aufwand für Versicherungsfälle insgesamt 6.665.815,94 €.

(20) Aufwendungen für Kapitalanlagen Die Zusammensetzung dieser Position ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

31.12.2020 31.12.2019

a) Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstigen Aufwendungen für die Kapital- anlagen

Grundstücksaufwendungen 17.735,13 32.053,75

Bankgebühren 15.260,77 6.096,96

32.995,90 38.150,71 b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen

Abschreibungen auf Gebäude 65.785,00 65.785,00

Abschreibungen auf Kapitalanlagen 397.250,00 0,00

463.035,00 65.785,00 c) Verluste aus dem Abgang von Kapital-

anlagen

Verluste aus dem Abgang von Inhaberschuld- 0,00 20.000,00 verschreibungen und anderen festverzinslichen

0,00 20.000,00 496.030,90 123.935,71

(21) Sonstige Aufwendungen Die Position weist zum Bilanzstichtag einen Saldo von 3.284,09 € aus. Hierbei handelt es sich Verwahrentgelte für Guthaben auf Girokonten.

Die in den vergangenen Jahren in dieser Position enthaltenen Zinsaufwendungen für den Gründungsstock in Höhe von insgesamt 100.000,00 € fallen ab dem Jahr 2020 bis auf Weiteres nicht mehr an.

(28)

Zusätzliche Angaben

BaFin-Registernummer 2177 Riester Zertifizierung

Honorar des Abschlussprüfers Arbeitnehmer

Angaben zum Vorstand Dr. rer. pol. Jörg Wilde, Vorsitzender Ruhrverband, Essen

Jeannette Thämar, stellv. Vorsitzende Leiterin der Geschäftsstelle der Pensionskasse,

Dipl.-Kffr., Referentin im Zentralbereich Personal und Organisation, Ruhrverband, Essen

Ulf Krogoll, Vorstandsmitglied

Dipl.-Kfm., Leiter der Gruppe Finanzierung und Treasury im Zentralbereich Finanzen, Ruhrverband, Essen

Angaben zum Aufsichtsrat

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Essen, 26.03.2021

VORSITZENDER STELLV. VORSITZENDE VORSTANDSMITGLIED

Dr. rer. pol. Jörg Wilde Dipl.-Kffr. Jeannette Thämar Dipl.-Kfm. Ulf Krogoll Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2020 eingetreten sind (§ 285 Nr.33 HGB), außer die derzeit nicht abzuschätzenden Auswirkungen der weltweit weiterhin grassierenden Coronapandemie, sind uns nicht bekannt.

Nominalbetrag: 186.963,27 € Zinssätze: 4,9 % bzw. 5,0 % p. a.

Vergabe von Hypothekendarlehen an Mitglieder des Aufsichtsrats:

Die Pensionskasse der Wasserwirtschaftlichen Verbände Essen VVaG, Essen ist gemäß § 82 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes kraft Rechtsform als Anbieter von Riester-Renten zertifiziert.

Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 berechnete Gesamthonorar beträgt 18.000,00 €.

Die Pensionskasse beschäftigt keine Arbeitnehmer. Die Verwaltung wird von Mitarbeitern der Unternehmen durchgeführt. Personalkosten werden der Pensionskasse nicht in Rechnung gestellt.

Die Mitglieder des Vorstands haben weder eine Vergütung noch Vorschüsse oder Kredite erhalten. An ein Mitglied des Vorstands wird von der Pensionskasse seit März 2016 eine Rente ausgezahlt. Die Rentenhöhe wird mit Verweis auf § 286 Abs. 4 HGB nicht in den Anhang aufgenommen.

Hinsichtlich der Mitglieder des Aufsichtsrats verweisen wir auf eine gesonderte Aufstellung.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen