Kinder-, Jugend- und Familienberatungsstelle
Kostenlose Beratung und Hilfe für Familien, Elternpaare, Jugendliche und Kinder:
•in der Erziehung •in der Partnerschaft
•bei schulischen Schwierigkeiten der Kinder
•bei Ablösungsproblemen von Jugendlichen Alle Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.
Telefon 08151 148 - 388 www.lk-starnberg.de / kijufa Landratsamt Starnberg
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Amtsblatt für den Landkreis Starnberg
43. Ausgabe vom 14. November 2007
INHALT:
▼ Sprechtag zur Auskunftserteilung in der Rentenversicherung
▼ 1. Verordnung zur Änderung der Verordnung des Landkreises Starnberg über das Landschafts- schutzgebiet „Kreuzlinger Forst“; (Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Gewerbegebiet KIM“, Krailling); Vom 31. Oktober 2007
▼ Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Landkreises Starnberg
▼ 153. Verbandsausschuss-Sitzung des Zweck- verbandes für den sozialen Wohnungsbau am 19.11.2007
Kurzzeitpflege
Das Landratsamt Starnberg – Fachbereich Sozialwesen – bietet Informationsmaterial über Kurzzeitpflegeeinrichtungen an.
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www.lk-starnberg.de / kurzzeitpflege Landratsamt Starnberg
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Mehr Informationen über den BürgerService erhalten Sie beim Landratsamt oder im Internet unter www.landkreis-starnberg.de
Das Team des BürgerService freut sich auf Ihren Besuch.
◆ Sprechtag zur Auskunftserteilung in der Rentenversicherung
Die nächsten gemeinsamen Sprechtage, den die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd im Landkreis Starnberg zur Erteilung von Auskünften in der Rentenversicherung abhalten, finden jeweils am Dienstag, dem 20.11., 04.12., von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr im Rathaus Starnberg, Vogelanger 2, 1. Stock, Zimmer-Nr. 111 statt.
Voranmeldung bei der Stadt Starnberg, Frau Pietz, Tel. 08151 / 772-109 ist erwünscht. Besucher mit Termin werden vorrangig beraten.
Die Auskunftssuchenden werden gebeten, ihre vollständigen Versicherungsunterlagen mitzubrin- gen.
◆ 1. Verordnung zur Änderung der Verordnung des Landkreises Starnberg über das Land- schaftsschutzgebiet „Kreuzlinger Forst“
(Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50
„Gewerbegebiet KIM“, Krailling) Vom 31. Oktober 2007
Der Landkreis Starnberg erlässt aufgrund von Art.
10 Abs. 2 i.V. mit Art. 45 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Satz 1 des Bayer. Naturschutzgesetzes – BayNatSchG – (BayRS 791-1-U), in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 1998 (GVBl.
S. 593), zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 26. Juli 2005 (GVBl. S.287, 293) folgende
Verordnung:
§ 1
Die Verordnung des Landkreises Starnberg über das Landschaftsschutzgebiet „Kreuzlinger Forst”
vom 8. August 1985 (Amtsblatt für den Landkreis Starnberg Nr. 34 vom 26. August 1985), wird wie folgt geändert:
Die in § 2 dieser Verordnung näher abgegrenzte Fläche in der Gemarkung Krailling, Gemeinde Krailling, wird aus dem räumlichen Geltungs- bereich der Landschaftsschutzverordnung
„Kreuzlinger Forst” herausgenommen. Die Fläche, die aus dem Landschaftsschutzgebiet herausge- nommen wird, umfasst die Flurnummern 501/12, 501/15, 501/17 - 501/90, 515/3, 515/5, 515/7, 515/8, 515/16, 736/4, 736/6, 736/8 - 736/13 sowie Teilflächen der Flurnummern 736/1 und 736/7, Gemarkung Krailling.
Die Größe der Fläche beträgt ca. 19,77 ha.
§ 2
Die Lage und die Grenzen der herausgenomme- nen Fläche ergeben sich aus den Karten im Maß-
Impressum:
Herausgeber: Landratsamt Starnberg Strandbadstr. 2 •82319 Starnberg www.landkreis-starnberg.de Verantwortlich: Landrat Heinrich Frey Redaktion: Stefan Diebl
Satz: Druckerei Jägerhuber, Starnberg Das Amtsblatt ist als Newsletter über unsere Internetseite beziehbar.
stab 1:75.000 und 1:6.000 (Anlage), die Bestand- teil dieser Verordnung sind. Die herausgenomme- ne Fläche ist in den Karten grau dargestellt. Maß- gebend für den Grenzverlauf ist die Eintragung in der Karte im Maßstab 1:6.000. Maßgebend für die Abgrenzung ist die Innenkante der Grenzlinie.
§ 3
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekannt- machung in Kraft.
Starnberg, den 31.10.2007 Landratsamt Starnberg Heinrich Frey, Landrat
Anlagen: 1 Übersichtskarte M 1:75.000 1 Schutzgebietskarte M 1: 6.000 Hinweis:
Eine Verletzung der Vorschriften des Art. 46 Abs.
1–6 Bayerisches Naturschutzgesetz ist unbeacht- lich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Rechtsverordnung schriftlich unter Angabe der Tatsachen, die die Verletzung begründen sollen, bei der für den Erlass zuständi- gen Behörde (Landratsamt Starnberg) geltend gemacht wird.
◆ Sitzung des
Rechnungsprüfungsausschusses
Die nächste Sitzung des Rechnungsprüfungs- ausschusses des Landkreises Starnberg findet am
Montag, 26.11.2007 um 15.00 Uhr im kleinen Sitzungssaal des Landratsamtes, Strandbad- straße 2, Zimmer 207 statt.
Die Sitzung ist zunächst öffentlich, findet aber – je nach Beschluss des Rechnungsprüfungsaus- schusses – voraussichtlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Landratsamt Starnberg – H. Frey, Landrat
Bekanntmachung des Zweckverbandes für den sozialen Wohnungsbau im Landkreis Starnberg
◆ 153. Verbandsausschuss-Sitzung am 19.11.2007
Die nächste Sitzung des Verbandsausschusses des Zweckverbandes Starnberg findet am Montag, dem 19.11.2007 um 9.00 Uhr, im Sitzungssaal des Zweckverbandes (Dach- geschoss), Gradstraße 2a statt. Die Sitzung ist öffentlich.
– Tagesordnung – I. Öffentlicher Teil
1. Modernisierungsmaßnahmen 2008 a) Gauting, Schrimpfstr. 1 – 11⁄3
(2. BA/22 WE)
b) Seefeld-Hechendorf, Oberfeld 1/2 (21 WE) c) Pöcking, Dorfmoos 2 (6 WE)
2. Einführung von Papiercontainern/-tonnen durch den AWISTA;
Auswirkungen bei Zweckverbandswohn- anlagen
3. Erweiterung „Betreutes Wohnen“ Feldafing;
Sachstand
4. Vorläufiges Instandhaltungs- und Modernisierungsprogramm 2008;
Ausschreibung eines Teils der Maßnahmen im Jahr 2007
5. Verzicht auf die Erhebung einer Wohnbau- umlage im Haushaltsjahr 2008
6. Neubauprogramm 2006–2008;
Aktualisierung der Baukosten
7. Erläuterung der Bilanz und des Jahresab- schlusses 2006
8. Bericht über die gesetzliche Prüfung durch den Verband Bayerischer
Wohnungsunternehmen
(Jahresabschluss/Lagebericht 2006)
9. Bericht über die örtliche Prüfung des Jahres- abschlusses 2006;
Vortrag: Verbandsrat /
1. Bürgermeister Rupert Monn, Berg (Vorsitzender des Prüfungsausschusses) 10. Verschiedenes
II. Nichtöffentlicher Teil Starnberg, den 14.11.2007 Zweckverband für den
sozialen Wohnungsbau im Landkreis Starnberg – H. Frey, Verbandsvorsitzender, Landrat