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Antrag auf Bodenrichtwertauskunft nach § 196 Baugesetzbuch (BauGB)

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Academic year: 2022

Aktie "Antrag auf Bodenrichtwertauskunft nach § 196 Baugesetzbuch (BauGB)"

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Formblatt-Nr. form00001 Adresse der zuständigen Dienststelle, Öffnungszeiten, Ansprechpartner, Datenschutzhinweise und weitere

Informationen für dieses Formular:

www.lk-starnberg.de/form00001

Allgemeiner Kontakt (Hauptgebäude):

Stand: Dezember 2021 Landratsamt Starnberg

Strandbadstr. 2, 82319 Starnberg

Seite 1 von 1 Telefon: 08151 148-770

An die

Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Landkreis Starnberg Strandbadstr. 2

82319 Starnberg

Antrag auf Bodenrichtwertauskunft nach § 196 Baugesetzbuch (BauGB)

Name, Vorname des Antragstellers / Firmenbezeichnung Telefon

Anschrift / Rechnungsadresse

Straße, Hausnummer PLZ, Ort

Auskunft inkl. Kostenrechnung per E-Mail gewünscht: ja nein

E-Mail-Adresse

Hiermit beantrage/n ich/wir eine Bodenrichtwertauskunft für das/die nachfolgende/n Objekt/e zum ange- gebenen Bewertungsstichtag.

Der Bodenrichtwert wird benötigt zum derzeit aktuellen Stichtag

zu einem früheren Bewertungsstichtag

zum Objekt:

Straße Hausnummer Ortsteil

Gemarkung Flurnummer (FlNr.) Bewertungsstichtag

ggf. zweites Objekt:

Straße Hausnummer Ortsteil

Gemarkung Flurnummer (FlNr.) Bewertungsstichtag

Mir/uns ist bekannt, dass die Gebühr bei einer einfachen Richtwertauskunft € 35,00 (jeder weitere Bo- denrichtwert/Stichtag/FlNr. zusätzlich € 20,00) und bei einer umfangreichen Überprüfung mindestens

€ 50,00 beträgt.

Ort, Datum Unterschrift

Referenzen

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